Protokoll der Sitzung vom 19.04.2005

Der Freistaat Sachsen geht auch hier bewusst einen anderen Weg. Nur ein knappes Drittel der Landesbediensteten steht im Beamtenverhältnis und übt klassische verwaltliche Tätigkeiten aus. Der überwiegende Teil – und das sind insbesondere die Lehrer – sind bei uns im Gegensatz zu anderen Ländern keine Beamten, sondern Angestellte. Finanzpolitisch heißt das, der Staat bezahlt Sozialversicherungsbeiträge wie jeder private Arbeitgeber auch. Pensionslasten, die später die Allgemeinheit zu tragen hat, fallen nicht mehr an.

Wie dramatisch sich die Pensionslasten anderswo entwickeln werden, das können wir schon anhand unserer eigenen Prognosen sehen, wenn wir die Hochrechnung für die bisher tätigen Beamten und Pensionäre des Freistaates betrachten. Während derzeit für rund 2 100 Pensionäre 41 Millionen Euro jährlich aufgewendet werden, ist es in fünf Jahren bereits mehr als das Doppelte, im Jahr 2020 sind es zirka 290 Millionen Euro und im Jahr 2030 570 Millionen Euro, die dann für rund 20 000 Pensionäre – aus dem laufenden Haushalt wohlgemerkt – bezahlt werden müssen. Die Beamtenpensionen der Zukunft lösen haushaltstechnisch sozusagen unser Problem der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme im negativen Sinne ab. Es war also eine sehr weitsichtige Entscheidung, Anfang der neunziger Jahre auf ein restriktives Verbeamtungskonzept zu setzen. Das ist allerdings nicht bei allen auf Gegenliebe gestoßen.

Meine Damen und Herren! Niedrige und weiter zurückgehende Neuverschuldung bei hoher Investitionsquote, restriktives Verbeamtungskonzept sowie die Einführung eines Pensionssicherungsfonds sind aufeinander abgestimmte Leitplanken einer langfristig zum Wohl des Landes ausgerichteten Politik. Wir sichern damit unseren Kindern eine lebenswerte Zukunft. Dafür sage ich seitens der CDU-Fraktion unserem Kapitän Georg Milbradt herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Dass wir keiner haushaltstechnischen Schönwetterperiode entgegengehen, ist für niemanden eine Überraschung. Bisher konnten wir die finanzpolitischen Stürme mit einer bewährten Strategie abfangen. Bei den Einnahmen hat der Finanzminister das Prinzip der kaufmännischen Vorsicht walten lassen und hat von den offiziellen Steuerschätzungen immer einen Abschlag vorgenommen.

Diesem Doppelhaushalt liegt die offizielle Wachstumsprognose zugrunde. Diese geht von 1,7 % aus. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass mir das Bauchschmerzen bereitet. Aber das politische Leben in Sachsen besteht aus Kompromissen. Gleiches gilt für die Ausgaben. Bisher haben wir darauf geachtet, die Rechtsbindung konsumtiver Ausgaben möglichst nicht anwachsen zu lassen, um Handlungsfähigkeit zu sichern. Mit der Aufstockung der Kinderpauschale und den Entscheidungen zu Grundschullehrern haben wir andere Akzente gesetzt.

Die weitaus größeren Gewitterwolken kommen allerdings aus dem Norden – Stichwort „Degression der Solidarpaktmittel“. Spätestens im Jahr 2009 setzt die Degression in voller Schärfe ein und das bedeutet sinkende Einnahmen von jährlich 200 Millionen Euro. Bis 2020 fallen rund 4 Milliarden Euro dauerhaft weg. Das ist ein Viertel unseres Haushalts. Auch der Korb II des Solidarpaktes ist noch lange nicht in trockenen Tüchern, die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ hat Berlin bereits zusammengestrichen, die Fortsetzung der EU-Strukturfonds bleibt offen und über die Investitionszulage nach 2006 spricht derzeit auch niemand.

Deshalb müssen wir in den östlichen Ländern an einem Strang ziehen und die gesetzliche Festschreibung des Korbs II einfordern. Wir dürfen aber nicht nur fordern, sondern wir müssen weiterhin die Transfermilliarden, die uns der Bund und die westdeutschen Länder zur Verfügung stellen, verantwortungsbewusst einsetzen. Wir Sachsen gehen bisher mit gutem Beispiel voran und stecken das Geld zu hundert Prozent in den Aufbau des Landes. Sorgen wir in den nächsten zwei Tagen dafür, dass dies auch so bleibt!

Meine Damen und Herren! Insgesamt hält Sachsen finanzpolitisch Kurs, auch in rauer See; Kapitän und Mannschaft in Regierung und Parlament ziehen an einem Strang. Das haben die bisherigen Haushaltsberatungen eindrucksvoll bestätigt.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, PDS)

Wenn wir am Ende dieser Woche zur Schlussabstimmung kommen, dann hoffe ich und bin mir eigentlich sehr sicher, dass am Ende weißer Rauch aufsteigen wird. Sie, Herr Präsident, können dann erleichtert „habemus Haushalt“ verkünden, ein gutes Zeichen für unser Land und die Koalition, die dafür die Verantwortung trägt.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Ich erteile der Fraktion der PDS das Wort. Herr Dr. Friedrich, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind hier nicht im Konklave. Ob weißer Rauch aufsteigt, werden wir sehen. – Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit, das sind die höchsten Haushaltsprinzipien. Ich denke, diese Prinzipien werden uns in den nächsten vier Jahren noch oft beschäftigen. Wenn dem so ist, Kollege Albrecht, dann liegt natürlich die Frage nahe: Warum brauchen wir überhaupt ein Haushaltsbegleitgesetz? Über die eigenartigen Rechtsbereinigungen in diesem Gesetz und darüber, dass mit diesem Gesetz angeblich Verwaltungsreform betrieben wird, will ich mich gar nicht auslassen. Ich spreche morgen zur Verwaltungsreform.

Uns treibt etwas anderes um. In der Vergangenheit waren die Haushaltsbegleitgesetze immer Leistungsabbaugesetze, mit denen die vom Landtag früher gesetzten Standards oftmals ziemlich willkürlich nach unten korrigiert worden sind. Die PDS hat diese Art von nachträglichen Eingriffen in Leistungsgesetze natürlich – und vollkommen zu Recht – kritisiert. Heute – und das erkennen wir durchaus an – ist die Situation schon eine andere. Im Ergebnis des Koalitionsvertrages erfolgt nämlich erstmals kein allgemeiner Standardabbau im Haushaltsbegleitgesetz, sondern partiell, erzwungen durch den Koalitionsvertrag, ein Standardausbau.

So wird die Kita-Pauschale in Artikel 8, die von 1 664 Euro auf 1 800 Euro heraufgesetzt wird, von uns eindeutig mit Zustimmung bedacht. Laut Artikel 1 sollen nun die künftigen Versorgungsempfänger des Freistaates – sprich, die Beamten und Richter –, dem Ressourcenverbrauchskonzept folgend, mit einem Finanzierungsfonds langfristig für ihre Alters- und Ruhestandsbezüge selbst vorsorgen. Kollege Albrecht hat hierzu sehr lobende Worte gefunden. Ich möchte aber doch etwas Essig in den Wein, in die pure Euphorie, schütten und dabei auch noch einmal die ziemlich euphorischen Worte des Herrn Finanzministers in der Einbringungsrede dieses Finanzierungsfonds im Doppelhaushalt relativieren.

Wir kritisieren, dass die Staatsregierung diese notwendige Systemumstellung erst heute vorschlägt. Die bestehenden und sich abzeichnenden Pensionslasten des Freistaates sind bekanntlich zu über 95 % in den vergangenen 15 Jahren entstanden.

(Zuruf des Abg. Dr. Fritz Hähle, CDU)

Vor allem in dieser Zeit wurden die Personalkörper intensiv auf- und umgebaut. Die Zahl der ab 2005 neu zu ernennenden Beamten wird vergleichsweise gering sein – dazu darf ich auf den Stellenabbaubericht verweisen –, so dass der jetzt errichtete Finanzierungsfonds ausschließlich die Lasten dieses kleinen Personenkreises finanzieren wird. Das wird nun wahrlich keine große Entlastung für den Freistaat bringen. Voraussichtlich erst ab dem Jahr 2075 – man bedenke! Gesetzesbegründung Seite 65 – wird der Fonds vollständig die Deckung aller Kosten der Versorgungsempfänger bereitstellen können. Der große Rundumschlag ist das nun wahrlich nicht und wie weitsichtig sich unsere „Kapitäne“, so Herr Albrecht, tatsächlich erweisen werden, das werden wir in der Haushaltsdebatte noch an vielen kritischen Stellen merken.

Wesentlich kritischer wertet die PDS die Bereitstellung der kommunalen Investitionspauschale nur einmalig im Jahr 2005 und nur in Höhe von 50 Millionen Euro. Bekanntlich ist auch das Verhandlungsergebnis aus dem Koalitionsvertrag. Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, werden nun gleich sagen: 50 Millionen Euro, das ist eine Menge Holz, über das sich jede Kommune nur freuen kann, gerade weil die investiven Schlüsselzuweisungen im bereits verabschiedeten Finanzausgleichsgesetz fast auf null heruntergefahren worden sind. – Dann antworte ich Ihnen: Natürlich, die Kommunen freuen sich über diese 50 Millionen Euro, das sind in diesem Jahr rund elf Euro pro Einwohner – im nächsten Jahr null.

Wir aber wollen etwas anderes. Wir wollen, nachdem der Solidarpakt II in Kraft getreten ist, die Kommunen aus der Abhängigkeit von finanzpolitischen Schwankungen und – das sage ich ganz bewusst – vom politischen Wohlwollen der Staatsregierung befreien. In diesem Jahr gibt es 50 Millionen Euro, dann gibt es null Millionen Euro und wer weiß, was in den Jahren 2007 und 2008 sein wird. Wir wollen – anders als die Koalition – einen dauerhaften Rechtsanspruch für die Kommunen in das Gesetz schreiben, dass ihnen dem Grunde nach eine Investitionspauschale zusteht, die sich aus den ehemaligen IFG-Mitteln, heute den so genannten IFG-SoBEZs, auf deutsch: den Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen – für dieses Wortungetüm kann ich nichts –, speist.

Wir können uns vorstellen, dass sich die konkrete Höhe dieser Investpauschale natürlich nach einem klaren Regelmechanismus berechnen muss. Wir schlagen vor, dass dort der gleiche Mechanismus wie im FAG, also beispielsweise die 27,7 %-Verbundquote des Vorjahres, auf die IFG-SoBEZs angewendet wird. Kurz und gut: dass das Prinzip der „kommunizierenden Röhren“ oder „Alle sitzen in einem Boot“ Anwendung findet und dass die reale Verfügungsgewalt über diese beträchtlichen Mittel zu einem guten Teil auf die Kommunen übergeht. Das würde allen sächsischen Kommunen eine Pauschale in Höhe von rund 54 Euro pro Kopf oder 245 Millionen Euro absolut zur Verfügung stellen, also das Fünffache dessen, was die Koalition will.

Ich bringe es noch einmal auf den Punkt. Das Entscheidende für die PDS sind nicht die 245 Millionen Euro. Natürlich wäre es schön, wenn es dahin käme. Das Entscheidende für die PDS ist dieser Rechtsanspruch der Kommunen, der im Gesetz steht. Die konkrete Höhe ist für uns nachrangig.

Nun mag es ja sein, dass es wirklich so ist, wie Herr Staatsminister der Finanzen, Dr. Metz, im Haushaltsund Finanzausschuss vorgerechnet hat: dass die Kommunen tatsächlich in etwa dieser Höhe an den Einnahmen aus den IFG-SoBEZs beteiligt werden. Das stellen wir überhaupt nicht in Abrede. Wir wollen aber, dass es über diesen Rechtsanspruch am Ende den Verhandlungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Staatsregierung vorbehalten bleibt, wie diese Pauschale konkret untersetzt wird. Dabei sind wir gern bereit – wenn die Kommunen dies ausdrücklich so vorschlagen und so wollen –, dass ein Teil dieser Mittel, auf die ein Rechtsanspruch besteht, zunächst noch mit Landesprogrammen abgedeckt wird.

Uns ist natürlich klar, dass hier nicht von null auf hundert eine Systemumstellung erfolgen kann. Dies soll aber, bitte schön, in Verhandlungen – beispielsweise im FAG-Beirat – zwischen Spitzenverbänden und Staatsregierung ausgehandelt werden.

Leider kommt es gar nicht erst so weit; denn der logische erste Schritt ist, dass dieser Rechtsanspruch von der Staatsregierung und den Koalitionsfraktionen anerkannt wird. In den Haushaltsberatungen, die wir intensiv über dieses Problem geführt haben, haben nun leider die Koalitionsfraktionen auch nicht die geringste Bereitschaft gezeigt, sich dieses neue politische Denken zu Eigen zu machen.

Im zweiten Schritt, wenn der Rechtsanspruch anerkannt wird, wäre dann über die konkrete Höhe und Ausgestaltung der Pauschale zu sprechen. Ich darf darauf verweisen, dass der Geschäftsführer des bundesweiten Städteund Gemeindebundes, Herr Landsberg, gerade erst vorgestern ein Investitionsprogramm für die Kommunen in Höhe von 10 Milliarden Euro gefordert hat. Es sollte – nach Landsberg – auf die Unternehmensteuerreform verzichtet werden, um den Kommunen – gerade den kleinen Städten und Gemeinden – mit diesen dauerhaften Mehreinnahmen zu gestatten, Schulen und Kindertagesstätten zu sanieren, kommunale Straßen und Brücken instand zu setzen und den Mittelstand zu fördern. Nur so könne – nach dem Städte- und Gemeindebund – die Binnenkonjunktur angekurbelt werden. Nur so könne ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit geleistet und die Region entwickelt werden. Wir meinen: Recht hat er, der Herr Landsberg. Gäbe es dieses geforderte Investprogramm für die Kommunen, so wäre Sachsen mit knapp 500 Millionen Euro dabei.

Nun kann die PDS in Dresden weder die Unternehmensteuerreform stoppen, noch will sie die Gelddruckmaschine anwerfen. Wir haben deshalb über diesen Vorschlag der Investpauschale intensiv nachgedacht, wie, ohne unrealistische Forderungen zu stellen, der Freistaat vor dem Hintergrund der knapper werdenden Mittel und der zu erwartenden Auswirkungen dieses demografischen Wandels doch zu einer deutlicheren Schwerpunktsetzung in seiner Investitionspolitik in Bezug auf die Kommunen gelangen kann. So müssen aus unserer Sicht alle, aber wirklich alle bestehenden Fördertatbestände in den Kommunen auf den Prüfstand. Die bisherige Strategie, bei der die zweckgebundene finanzielle Beteiligung des Landes an einer großen Vielzahl von Einzelinvestitionen im Mittelpunkt steht, ist mit Sicherheit nicht zukunftsfähig.

Unser Ansatz ist ein anderer. Wir sehen das Kernproblem in der mangelhaften Kofinanzierungsfähigkeit der Kommunen. Was nützen die schönsten Landesprogramme, wenn eine zunehmende Anzahl von Städten, Gemeinden und Landkreisen aufgrund fehlender Eigenmittel diese Programme überhaupt nicht mehr abrufen kann und sich am Ende der Herr Finanzminister über entstehende Haushaltsreserven freut?

Im Übrigen hat der stellvertretende Ministerpräsident, Herr Jurk, dieses Problem in seiner Oppositionszeit sehr klar erkannt und es genauso gesehen wie die PDS. Ich darf dazu auf die interessante Presseerklärung unter der Überschrift „Kahlschlag bei den kommunalen Investitio

nen – Haushaltskonsolidierung ohne Konturen“ vom 26. November 2002 verweisen.

(Staatsminister Thomas Jurk: Genau deshalb gibt es die Investitionspauschale!)

Ja. Damals haben Sie andere Forderungen gestellt, aber daran scheinen Sie sich nicht mehr zu erinnern, Herr Jurk. Sei es drum! – Wir sind bereit, ausdrücklich eine Zweckbindung in das Gesetz zu schreiben, damit diese Umschichtungen, die wir vorschlagen – es sind ja nicht ganz unbedeutende Umschichtungen –, nicht missbräuchlich verwendet werden. So wären wir damit einverstanden, wenn im Gesetz steht, dass diese Mittel der ehemaligen Zweckbindung der IFG-Mittel unterliegen. Damit wäre ausgeschlossen, dass diese Mittel missbräuchlich verwendet werden, etwa für den Bau eines neuen Rathauses oder den Erwerb von Dienstfahrzeugen für den Bürgermeister.

Nun fragen die Koalitionsfraktionen berechtigt: Was wollt ihr stattdessen streichen? – Ich habe den Ansatz genannt: Im zweiten Schritt sollten kommunale Spitzenverbände und die Staatsregierung verhandeln. Es gibt potenziell sehr viele Quellen, wie die Gegenfinanzierung dargestellt werden kann. Darauf kommen wir auch an diesen zwei Tagen noch zu sprechen. Beispielsweise wären wir bereit, deutliche Einschnitte im Programm zum Bau von Staatsstraßen hinzunehmen. Wir wären bereit und fordern dies auch, eine Absenkung der Kapitalzuführung an die Sachsen-Finanzgruppe vorzunehmen. Wir können uns eine alternative Finanzierung der DHLAnsiedlung vorstellen. Wir wollen auf den Erwerb des überdimensionierten Paunsdorf-Centers verzichten. Weiterhin schlagen wir bedeutende Minderausgaben bei den Personalkosten in den Ministerien und Regierungspräsidien sowie bedeutende Einsparungen bei den Ausgaben für Sachverständige vor.

All diese Änderungsanträge haben wir intensiv im Haushalts- und Finanzausschuss und in den anderen Ausschüssen diskutiert. Wir haben somit eine solide Gegenfinanzierung für unsere Investitionspauschale vorgeschlagen. Die intensive Diskussion in den Ausschüssen hat gezeigt – und damit will ich enden –, dass unserem Vorschlag weder Europarecht noch Bundesrecht entgegenstehen. Der Herr über unser Landesrecht aber sind allein wir selbst.

Ich bitte Sie daher recht herzlich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, den ich in meiner Rede zugleich begründet habe.

Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Ich erteile der Fraktion der SPD das Wort. Herr Pecher, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Haushaltsbegleitgesetz für den Doppelhaushalt 2005/2006 – auf das möchte ich mich hier in aller Kürze beschränken und keine FAG-Debatte nachholen – beinhaltet für uns im Wesentlichen zwei Schwerpunkte.

Erstens. Ein wichtiger Schritt in die Zukunft ist Artikel 1 – die Errichtung eines Finanzierungsfonds für Versorgung und Beihilfen für künftige Versorgungsempfänger des Freistaates. Diese Tür zu öffnen zur Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit und damit der Zukunftsfähigkeit im sächsischen Haushaltsgeschehen zeugt von Weitblick. Wer nun sagt, dass das zu spät kommt, dem muss ich sagen: Lieber jetzt als überhaupt nicht!

(Prof. Dr. Cornelius Weiss, SPD: Sehr richtig!)

Ich gehe davon aus, dass uns in etwa 20 bis 30 Jahren die verantwortlich Handelnden sehr dankbar sein werden, heute diesen Schritt gegangen zu sein.

Zweitens. Selbstverständlich liegen uns Artikel 7 und 8 dieses Gesetzes besonders am Herzen. Hier spiegelt sich die Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen sehr praktisch wider.

Zum Artikel 7 – Gewährung einer kommunalen Investitionspauschale im Jahr 2005 in Höhe von 50 Millionen Euro –: Sicher ist es richtig, Herr Dr. Friedrich. Die 50 Millionen Euro zur Deckung des Investitionsbedarfs in den Kommunen sind zwar nicht die Lösung all Ihrer Probleme, doch zumindest sind sie eine Art Schmerzbehandlung, und diese kommt in der Regel vor jeder Heilung. Auf das Thema „Heilung“, Stichwort: FAG, komme ich noch in einem späteren Redebeitrag zurück.

Ich komme zu Artikel 8. Hierbei spiegelt sich wider, dass die sächsischen Sozialdemokraten in Sachsen das Thema Bildung neu definieren.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Die in Artikel 8 vereinbarte Anhebung der Kita-Pauschale um 136 Euro auf 1 800 Euro, im Jahre 2005 auf 23,9 Millionen Euro und im Jahre 2006 auf 25,2 Millionen Euro, zeigt die Grundeinstellung der Sozialdemokraten. Unser Schwerpunkt ist es, die sächsischen Kindertagesstätten zu Stätten der Bildung zu machen und damit die Schulvorbereitung zu verbessern.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Die Anhebung der Pauschale in Verbindung mit unserem Kita-Investitionsprogramm – 15 Millionen Euro pro Haushaltsjahr – und den Mitteln für das Schulvorbereitungsjahr – 3,2 Millionen Euro im Jahre 2005 und 7,8 Millionen Euro im Jahre 2006 – gibt den Kommunen einen Handlungsspielraum für einen bedarfsgerechten Ausbau der entsprechend notwendigen Angebote in den Einrichtungen.