Einzig und allein unsere vorsichtige vorausschauende Veranschlagung im Haushalt sowie eine strikte Ausgabendisziplin haben es in der Vergangenheit möglich gemacht, auf eine Erhöhung der Neuverschuldung, wie in vielen anderen Ländern stets und ständig praktiziert, verzichten zu können. Ohne die seitens der PDS besonders angegriffene Ermächtigung zur Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistung wären viele Wirtschaftsansiedelungen – das sage ich ganz deutlich – hier im Freistaat Sachsen nicht möglich gewesen.
Deswegen ist auch die Arbeit mit Bürgschaften, Garantien und Gewährleistung eine Form der Wirtschaftspolitik, die wichtig ist, gerade hier bei uns in Sachsen oder insgesamt in den neuen Ländern.
Mit unserem Haushaltsgesetz besteht natürlich die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Garantien, Bürgschaften und Gewährleistungen auszureichen. Der bundesweit erfolgreiche und anerkannte Aufbau unseres Landes wäre so in all den Jahren ohne diese Instrumente überhaupt nicht praktikabel gewesen.
Meine Damen und Herren! Man kann auch nicht, wenn man Haushaltspolitik macht, die Ermächtigung des Finanzministeriums zur Aufnahme von Kassenkrediten auf rund 80 Millionen Euro begrenzen – Herr Scheel, jetzt stehen Sie da –, wie die PDS es vorschlägt.
Ich würde gerne noch einmal auf die Bürgschaftsgeschichte zurückkommen. Stimmen Sie mir zu, dass es zumindest mit der AMD-Ansiedlung damals möglich war, Bürgschaften auszureichen und vorher das Parlament, zumindest den Finanzausschuss, zu befragen?
Meine Damen und Herren! Sie machen jetzt immer etwas anderes. Sie fordern eine andere Form des Haushaltsgesetzes.
Damit wäre die temporäre Handlungsunfähigkeit des Freistaates natürlich vorprogrammiert, wenn wir diese Ermächtigung zur Aufnahme von Kassenkrediten in Höhe von rund 80 Millionen Euro, wie Sie sie begrenzen wollen, realisieren würden. Wer Regierungsverantwortung trägt, kann so nicht an eine Haushaltsplanung herangehen. Jetzt komme ich dazu. Sie tragen Regierungsverantwortung in MecklenburgVorpommern und Berlin, ich gebe das zu. Doch finanzpolitisch über Berlin zu reden, das brauchen wir nicht. Aber in Mecklenburg-Vorpommern tragen Sie Regierungsverantwortung. Auch hier in Mecklenburg-Vorpommern gibt es natürlich Ermächtigungen. Im § 14 des Haushaltsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern finden sich Ermächtigungen – man höre und staune – zur Ausreichung von Bürgschaften und den Abschluss sonstiger Verträge, Herr Scheel, in Größenordnungen von 2,9 Milliarden Euro. Meine Damen und Herren! Bei einem Haushalt, der nur halb so groß ist wie im Freistaat Sachsen, ungefähr sieben Milliarden Euro – wir wissen selber, wie viel wir haben –, da machen Sie das, was Sie hier kritisieren. Diese Unterstützung wird angesetzt für Mittelständler, landwirtschaftliche Unternehmen werden gefördert, für den Wohnungsbau Ermächtigung zur Unterstützung, zur Freistellung von ökologischer Altlastenhaftung, atomrechtliche Deckungsvorsorge – genau das machen wir auch, aber in Ihrem Entwurf wollen Sie es raus haben. Zur Erlangung besserer Kreditkonditionen zugunsten nichtöffentlicher Träger von Krankenhäusern, sogar zur Absicherung von Krediten für Studentenwerke machen Sie Bürgschaften, zur Förderung des Schiffsbaues usw. usw. Dann wollen Sie uns hier erklären, dass das, was wir tun, in einem wesentlich begrenzteren Maße, gemessen an unserem Gesamthaushalt, verfassungswidrig ist. Ich kann da nur lächeln.
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf verdient Ihre Unterstützung. Wir können Sachsens Weg erfolgreich weitergehen. Für die bisherige Unterstützung bei Ihnen, insbesondere bei den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses und seinem Vorsitzenden, Herrn Weckesser, möchte ich mich persönlich sehr herzlich bedanken. Ich danke natürlich vor allem auch den Mitgliedern der Koalition, den Fraktionsvorsitzenden Dr. Hähle und Prof. Weiss sowie den finanzpolitischen Sprechern, Herrn Albrecht und Herrn Pecher, für die gute Zusammenarbeit in den letzten Wochen.
Die Koalition hat gezeigt, meine Damen und Herren – das ist etwas ganz Wichtiges neben dem Haushalt –, dass sie konsequent handelt. Sie hat die erste große Bewährungsprobe meiner Meinung nach vorbildlich bestanden – ein gutes Ergebnis, eine gute Basis für eine weitere gemeinsame Arbeit in dieser Legislatur. Haben Sie herzlichen Dank! Bitte, stimmen Sie diesem Gesetz zu.
der Frack gehen, dass Sie es für notwendig halten, dass zunächst einmal der Berichterstatter als weiterer verkappter Koalitionsredner vorangeht. Es war einmal eine gute Sitte in dem Haus, dass der Berichterstatter sich relativ neutral verhält. Sie haben sich erst schon einmal an unseren Anträgen abgearbeitet und das hat seinen guten Grund, wie wir noch sehen werden.
Herr Albrecht! Von wegen kurz vor Toresschluss verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet! Die haben wir an dem Tag angemeldet, als der Verfassungs- und Rechtsausschuss die Verfassungskonformität des Haushaltsgesetzes geprüft hat, am 04.04. Dort haben wir von 13 bis 20 Uhr Ihre Fraktion vor uns hergetrieben mit zwei oder drei Auszeiten, bis uns halb acht dann der Herr Staatssekretär Neef beglückt und uns erklärt hat, wie es mit Ermächtigungen aussieht und was dahinter steckt.
Nichtsdestotrotz war, was Herr Voss gesagt hat, bemerkenswert. Wir sollten dann bloß verpflichtet werden, darüber Stillschweigen zu bewahren, so dass wir gesagt haben: Nun macht es einmal!
Verpflichtet mich einmal in der Haushaltsdebatte zum Stillschweigen! Was Sie, Herr Albrecht, vielleicht in den letzten 15 Jahren – das kann nicht sein –, in den letzten 13 Jahren nicht mehr gelesen haben, ist die Verfassung. In der Verfassung steht zunächst, dass das Etatrecht beim Landtag bleibt. Das ist der Artikel 93. Ich verzichte auf das Zitat. Alle Einnahmen und Ausgaben sind im Haushalt einzustellen. Dann haben wir den Artikel 95 in der Verfassung. Da sagt der Herr Staatsminister der Finanzen, ich hätte ihn übergangen. Die Aufnahme von Krediten sowie jede Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Jahren führen können, bedürfen einer Ermächtigung durch Gesetz.
Nun ist es wohl richtig, dass man im Haushaltsgesetz auch einmal eine Anzahl von Ermächtigungen ein für alle Mal für die nächsten zwei Jahre erteilen kann. Das haben wir auch in der 1. Legislatur mit acht bis 14 Ermächtigungen pro Haushaltsjahr getan. Jetzt knallen Sie uns kurzerhand 39 Ermächtigungen drauf. Dass der Sinngehalt dieses Artikels in der Verfassung darin liegt, dass das Parlament im Regelfall zur konkreten Ermächtigung per Gesetz debattieren muss, kann doch jeder fernliegende Jurist im zweiten Studienjahr erkennen.
Darüber werden wir mit Sicherheit noch vortrefflich lachen, aber gegen Sie. Sie wissen sehr wohl, dass Sie mit 39 Ermächtigungen, mit einem Gesamtvolumen zusammengestellt – da können wir gerne Fall für Fall durchsprechen, das würde ich jetzt gerne mit Ihnen aufnehmen wollen –, wo wir jedenfalls letzten Endes mit Kreditermächtigungen bei 3,2 Milliarden Euro und Bürgschaften, Ermächtigungen und Gewährleistungen bei 5,6 Milliarden Euro sind.
Ich streite jetzt nicht um eine Milliarde. Aber wenn wir bei 30 Milliarden Euro in zwei Jahren über ein Drittel Ermächtigungen stolpern können – wie schnell das geht, wissen Sie ja zum Beispiel anhand der Problematik Flughafen Berlin-Schönefeld-Erweiterung; wie schnell das Bundesverwaltungsgericht einen Stopp ausgesprochen hat, was uns mit Leipzig auch passieren kann; mehr sage ich dazu nicht –, dann wissen Sie sehr wohl, wie eng das Ganze werden kann, von heute auf morgen für den Freistaat Sachsen.
Und Sie wissen auch sehr wohl, dass der Bankenskandal in Berlin rein auf der Ermächtigungspolitik beruht, die Sie heute hier praktizieren. Wegen der Ermächtigungspolitik gibt es den Berliner Bankenskandal, das wissen Sie doch, weil genau die Ermächtigung gemacht worden ist – in Bausch und Bogen, in der Zahl und in der Höhe –; deshalb haben wir den Bankrott von Berlin.
Genau an dieser Nummer werden wir uns nicht beteiligen. Es gibt einen Brief des Vorsitzenden des Verfassungs- und Rechtsausschusses an den Haushalts- und Finanzausschuss, der Ihnen in der Drucksache 4/0608 vorliegt.
– Sofort. – Darin hat der Vorsitzende definitiv gesagt, dass der Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss dem Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt, in § 12 Abs. 2 bestimmte Ermächtigungen respektive die vorgesehenen wenigstens zur Unterrichtung vorzuschreiben.
Das war der Minimalkonsens, so weit sind wir heruntergegangen, damit Ordnung herrscht. Und selbst diesen Vorschlag haben Sie schlicht und ergreifend ignoriert.
Wir wollen nicht mehr und nicht weniger als das, was mit AMD passiert ist: dass hier per Gesetz dem Gesetzgeber das Etatrecht des Parlaments vorbehalten bleibt. Was wollen Sie denn noch mehr?!
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte doch die Gelegenheit nutzen, diesem Feuerwerk von Behauptungen noch etwas entgegenzusetzen. Erstens noch einmal zum Alternativhaushalt. In der ersten Abstimmung im Haushalts- und Finanzausschuss – ich glaube, es war Frau Simon – hat sie gesagt: Ich kann die Änderungsanträge hier gar nicht bewerten, ich weiß gar nicht, welche Auswirkungen das hat, es liegt ja kein Verwaltungskonzept vor; also wir wissen das alles gar nicht.
greift man allerdings dann in den Einzelplan 15 hinten rein – 250 Millionen Euro Minderausgaben – und nimmt diese als Deckungsvorschlag für populistische Anträge. Also, wenn etwas verfassungswidrig ist, Herr Bartl, dann eigentlich das: nichts zu wissen und hineinzugreifen.