Ja. – Herr Staatsminister, ich glaube, wir sind uns darin einig, wenn wir davon ausgehen und wissen, dass in Großpösna eine völlig neue Landschaft entsteht. Deshalb möchte ich noch einmal nachfragen, was denn dagegen spricht, die Entwicklung dieser Bergbaunachfolgelandschaft im Südraum Leipzig, mit deren Rekultivierung wir weltweit und auch zu Recht Werbung machen, eben auch als Kulturlandschaft im Sinne der Vergabe von Weinrechten zu definieren.
Ich hatte das gerade ausgeführt. Es sprechen Regelungen in der Weinbauverordnung dagegen. Man kann die Rebrechte nur dort vergeben, wo sich ein definiertes Weinanbaugebiet befindet. Es sei denn, man hat wie in Brandenburg eine zeitlich befristete Probeanbaufläche. Das muss man aber vorher beantragen, man kann es nicht hinterher legalisieren.
Ich habe es Ihnen schon gesagt: Im Dezember 2005 ist die Bürgermeisterin von Großpösna das erste Mal im SMUL gewesen. Im Januar darauf bekam sie die Antwort, dass der Weinanbau in Großpösna nicht geht. Sie hat trotzdem einen Antrag gestellt – das ist ja legitim, das kann man tun – und vom damals zuständigen Regierungspräsidium Chemnitz eine Absage bekommen. Sie hat es schwarz auf weiß und sie hat es trotzdem getan. Sie hat trotzdem Keltertrauben angebaut. Das geht nicht.
Alternativen sind ihr aufgezeigt worden. Sie hätte Obstterrassen anbauen können. Sie hätte auch Wein anbauen können, aber keine Keltertrauben, sondern Tafeltrauben. Das wäre alles möglich gewesen. Aber sie hat es nicht getan.
Herr Staatsminister, ich habe eine abschließende Frage. Im Jahr 2015 entfällt dieses EU-Recht. Wir haben jetzt eine Situation, die zugegebenermaßen hätte anders organisiert werden können. Trotzdem die Frage: Es gibt schon jetzt Prominente, inzwischen über 20 Abgeordnete des Hohen Hauses, die eine private, persönliche Patenschaft über die Weinreben in Großpösna übernommen haben. Haben Sie Lust, auch eine Patenschaft zu übernehmen.
Ich werde definitiv keine Patenschaft übernehmen, weil ich nicht nachträglich einen rechtswidrigen Zustand legalisieren werde. Das mache ich nicht.
Ich muss es noch einmal sehr deutlich sagen: Wenn sich die öffentliche Hand, eine Gemeinde, nicht an Recht und Gesetz hält, von wem soll ich es dann verlangen?
Nein, nein. Frage Nr. 20 – doch, natürlich, Feuerwehrkampagne „Helden gesucht“. Entschuldigen Sie, bitte.
1. Wie hoch sind die Kosten der Kampagne „Helden gesucht“ zur Nachwuchsförderung bei der Feuerwehr und aus welchem Haushaltstitel werden sie verausgabt?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Martens, ich darf Ihnen behilflich sein. Sie hatten ja nur den ersten Teil der Frage gestellt, aber es gibt noch einen zweiten Teil. Da ich Ihnen jedoch die Antwort auf beide Fragen gemeinsam geben möchte, erlaube ich mir, Ihnen etwas behilflich zu sein. Sie hatten gefragt:
2. Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei grundlegenden Entscheidungen vom 2. März 1997 (BVerfGE 44, 125 ff.; 2 BVE 1/76) und vom 23. Februar 1983 (BerfGE 63, 230 ff.; 2 BvR 1765/82) festgestellt, dass es der Regierung und damit allen staatlichen Einrichtungen von Verfassungs wegen untersagt ist, sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlwerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen, insbesondere durch Werbung die Entscheidung des Wählers zu beeinflussen.
Inwiefern, fragten Sie, ist die Kampagne mit den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes zu den Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit der Regierung in der Vorwahlzeit vereinbar?
Nun zu beiden Fragen die gemeinsame Antwort: Die von Ihnen, Herr Dr. Martens, zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes wurden durch die Staatsregierung in einer Verwaltungsvorschrift umgesetzt. Hiernach ist eine Öffentlichkeitsarbeit in den sechs Monaten vor der Landtagswahl nur insofern zulässig, als sie keine Wahlwerbung darstellt. Wahlwerbender Charakter kann sich insbesondere aus dem Inhalt oder dem Umfang der Öffentlichkeitsarbeit ergeben. Die Fortsetzung normaler Öffentlichkeitsarbeit ist jedoch als unproblematisch anzusehen. Auch ein Aufwuchs ist möglich, wenn er – wie in diesem Fall – einen akuten Anlass hat.
Die Kampagne ist sehr sachlich auf ihr Ziel der Nachwuchsgewinnung in der Feuerwehr ausgerichtet. Sie nimmt in keiner Weise Partei für Wahlwerbung, enthält keine bildlichen Darstellungen von Mitgliedern der Staatsregierung und stellt auch keine Leistungsbilanz der Staatsregierung dar. Ihre Begleitung durch die Pressemitteilung des SMI vom 09.06.2009 und im Internet geht
nicht über die normale Pressearbeit hinaus. Insofern ist die Kampagne „Helden gesucht“ als inhaltlich unbedenklich zu bewerten.
Die Kampagne begann bereits – ich hatte es schon gestern ausgeführt – im Dezember 2008 mit der Erstellung von Werbematerial für die Jugendfeuerwehren. Weitere Aktionen waren für das Jahr 2009 geplant. Erst mit Bekanntwerden der Statistik der Jugendfeuerwehren im Februar 2009 wurde ein erheblich stärkerer Handlungsbedarf sichtbar. Diese Auffassung wurde auch vom Landesfeuerwehrverband vertreten.
Im Doppelhaushalt waren jedoch nur geringe Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit zugunsten der Feuerwehren veranschlagt. Die Erweiterung der Kampagne auf die derzeitige Form konnte erst mit der Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe beantragt werden. Es wurden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 470 000 Euro bei Kapitel 03 019 (Feuerwehrschule, Brandschutz) und bei Kapitel 53 101 (Kosten für Veröffentlichung, Dokumenta- tion und Öffentlichkeitsarbeit) vorgesehen. Inwieweit der genannte Betrag in voller Höhe ausgegeben wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesagt werden, da die
Die Kampagne ist in dieser umfangreichen Form notwendig, da nur ein massiver Auftritt das öffentliche Interesse wecken kann. Während früher kleinere Maßnahmen kaum öffentliches Interesse erzielten, ist jetzt ein beachtliches Interesse zu verzeichnen. Viele Medien berichten derzeit von der Arbeit der Feuerwehren. Auch Rückmeldungen aus der Feuerwehr berichten von einem vermehrten Interesse in der Bevölkerung.
Danke schön. – Meine Damen und Herren! Es war vorher Einigung erzielt worden, dass die noch ausstehenden Fragen schriftlich beantwortet werden. Somit ist diese Fragestunde beendet.
In den letzten Jahren war zu beobachten, dass die Sächsische Staatsregierung vermehrt Leiharbeiter zur Aufgabenerledigung eingesetzt hat. Gleichzeitig betonte sie, dass durch die Funktional- und Verwaltungsreform die Arbeitsgebiete überprüft werden sollten und zukünftig keine – oder nur in sehr geringem Umfang – Leiharbeiter eingesetzt werden sollten.
1. Wie viele Leiharbeitnehmer sind bzw. wurden seit dem 1. Januar 2009 in den Staatsministerien und deren nachgeordneten Behörden im Freistaat Sachsen beschäftigt?
2. Welche konkreten Aufgaben und Tätigkeitsfelder beinhalten die Leistungsbeschreibungen, die die Staatsregierung und deren nachgeordnete Behörden seit 1. Januar 2009 erstellt haben und die auf den Einsatz von Leiharbeitnehmern gerichtet sind?
Die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern erfolgt nur zur Kompensation von Arbeitsspitzen und in Fällen, in denen befristete Einstellungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht möglich sind, da keine zu besetzenden Haushaltsstellen vorhanden sind.
Zu Frage 1: 131 Leiharbeitnehmer sind bzw. wurden seit dem 1. Januar 2009 in den Staatsministerien und deren
konkrete Aufgabe laut Leistungsbeschreibung: Gastronomie, Touristeninformation, Einrichtung neuer Kassensysteme, Unterstützung Buchhaltung.