Protokoll der Sitzung vom 26.06.2009

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Mittel standen in der ersten Runde des Förderprogramms QAB zur Verfügung und wie viele Personen haben insgesamt daran teilgenommen?

2. Wie viele dieser Teilnehmer haben einen vollwertigen Berufs- oder anerkannten Teilabschluss erworben (Ab- schlussquote) und wie vielen davon konnte aufgrund der erworbenen Abschlüsse ein Arbeitsplatz vermittelt werden (Vermittlungsquote) ?

Zu Frage 1: Das Förderprogramm „Qualifizierung für Arbeitslose ohne einen anerkannten Berufsabschluss zu einem anerkannten Berufsabschluss“ – kurz QAB – wurde 2006 begonnen. 3 830 Arbeitslose ohne Berufsabschluss bzw. mit einem veralteten Berufsabschluss und ohne aktuelle Vermittlungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt schlossen einen Qualifizierungsvertrag ab. In der Qualifizierungsmaßnahme werden die Teilnehmer über einen an die individuellen Vorkenntnisse angepassten Bildungsplan zum anerkannten Berufsabschluss

geführt. Die Chancen dieser Zielgruppe auf dem Arbeitsmarkt steigen mit einem Berufsabschluss deutlich.

Insgesamt ist von Ausgaben für das heute noch nicht beendete Programm in Höhe von 74 Millionen EUR aus Mitteln des Freistaates sowie des Europäischen Sozialfonds auszugehen.

Zu Frage 2: Bis Mai 2009 haben 590 Teilnehmer einen anerkannten Teilabschluss und weitere 960 Teilnehmer einen vollständigen anerkannten Berufsabschluss erworben. 1 500 Personen befinden sich derzeit noch in Qualifizierung, sodass insgesamt circa 3 000 Personen einen Abschluss erwerben werden. Die Bestehensquote der Teilnehmer in den Abschlussprüfungen liegt zwischen 80 und 90 %. Dies entspricht der Bestehensquote in der normalen beruflichen Ausbildung auf dem ersten Bildungsweg und spricht damit deutlich für die Qualität der Qualifizierungsmaßnahmen in QAB.

Das Qualifizierungsprogramm wurde von Beginn an wissenschaftlich (durch die Rambøll Management Con- sulting GmbH) begleitet. Der Evaluator wird in halbjährlichen Abständen bis Ende 2010 die Integrationsergebnisse der ausgeschiedenen Teilnehmer in den Arbeitsmarkt erheben. Auf Grundlage der gewonnenen Daten wird die Effizienz des Förderprogramms unabhängig wissenschaftlich beurteilt.

Erste belastbare Ergebnisse zu den Integrationsquoten werde ich Ihnen erst in einigen Monaten zur Verfügung stellen können, da der Übergang in Arbeit oft erst einige Zeit nach bestandener Prüfung erfolgt.

Im April 2009 wurde durch den Evaluator eine erste Vorausschätzung zur Amortisation des Programms vorgelegt. Die Kosten für die Qualifizierung der Teilnehmer werden analysiert und dem zu erzielenden Nutzen in Form eingesparter Sozialleistungen sowie Mehreinnahmen durch Steuern und Sozialabgaben gegenübergestellt. Laut der ersten Hochrechnung übersteigt der volkswirtschaftliche Nutzen die aufgewendeten Kosten in Abhängigkeit von der Familiengröße bereits nach einem Zeitraum von 15 bis 21 Monaten, wenn der Teilnehmer nach dem Programm in den Arbeitsmarkt integriert werden kann.

Realistischerweise kann eine vollständige Integration aller Absolventen in den Arbeitsmarkt nicht erwartet werden. Wir gehen davon aus, dass der erzielte Nutzen durch die in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis integrierten Teilnehmer nach einem Zeitraum von drei bis vier Jahren die Gesamtkosten des Programms übersteigen wird.

Ich kann Ihnen aus meinen persönlichen Begegnungen mit ehemaligen Teilnehmern auch berichten, dass sich der Mehrwert einer erfolgreichen Programmteilnahme an QAB nicht ausschließlich in Zahlen und Quoten erfassen lässt. Häufig profitiert eine ganze Familie von der neu gewonnenen Lebensqualität nach einer erfolgreichen Arbeitsmarktintegration.

Personalsituation an der 96. Grundschule in Dresden (Frage Nr. 7)

Fragen an die Staatsregierung:

1. Im Schuljahr 2009/2010 werden die 1. Klassen vierzügig sein. Nach derzeitigen Informationen der Schule stehen aber nur zwei Klassenlehrer zur Verfügung. Werden alle 1. Klassen zu Schuljahresbeginn einen eigenen Klassenlehrer haben und bis wann wird die Schulleitung über die Personalentscheidung informiert?

2. Die stellvertretende Schulleiterin wird zum Schuljahresende 2008/2009 die Schule verlassen. Die Schulleiterin geht altersbedingt zum Schuljahresende 2009/2010 von der Schule. Eine Nachfolgeregelung für beide Stellen ist offen. Wann werden die Stellen für die stellvertretende Schulleiterin und die Schulleiterin neu besetzt?

Zu Frage 1: Bis vor einer Woche fehlten für zwei künftige 1. Klassen noch die Klassenleiter. Die Neubesetzung der beiden Stellen erfolgt über die Einstellung von zwei Absolventinnen zum 01.08.2009. Die Einstellungsgespräche fanden in der vergangenen Woche statt. Die Bewerberinnen haben inzwischen einen Arbeitsvertrag unterzeichnet und werden ihren Dienst an der 96. Grundschule zum 01.08.2009 antreten. Damit hat sich die Personalsituation an der Schule entspannt. Die Schulleitung ist darüber bereits informiert worden.

Zu Frage 2: Die stellvertretende Schulleiterstelle wurde im Ministerialblatt meines Hauses im März 2009 ausgeschrieben. Für die Stellenausschreibung sind keine Bewerbungen eingegangen. Aus diesem Grund erfolgt zunächst eine kommissarische Besetzung der Stelle mit einer geeigneten Lehrkraft von einer Nachbarschule. Sie wird zum 01.08.2009 an die 96. Grundschule versetzt und bis zur endgültigen Besetzung der Stelle die Aufgaben eines stellvertretenden Schulleiters wahrnehmen. Eine Ausschreibung der Schulleiterstelle ist nicht vorgesehen, da bereits eine Schulleiterin ihren Versetzungswunsch für diese Schule geäußert hat. Sofern die entsprechenden Mitwirkungsgremien ihre Zustimmung geben, soll diesem Anliegen entsprochen werden.

Mittel des Konjunkturpakets II für Freie Schulen (Frage Nr. 8)

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie viele Schulen in freier Trägerschaft standen mit welchem Antragsvolumen auf den Antragslisten zur Förderung im Rahmen des Konjunkturpakets II?

2. Wie viele Schulen in freier Trägerschaft bekommen in welcher Höhe Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II?

Zu Frage 1: Auf den in der Sächsischen Aufbaubank eingegangenen Aufnahmelisten standen sieben Schulen in freier Trägerschaft. Das Gesamtinvestitionsvolumen betrug insgesamt 1 862 723,63 Euro.

Zu Frage 2: Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurden für fünf freie Schulen Fördermittel in Höhe von insgesamt 767 173,53 Euro bewilligt.

Hintergrundinformation: Diese Bewilligungen beziehen sich auf die erste Bewilligungsrunde. Über die Zahlen aus der zweiten Bewilligungsrunde kann die SAB noch keine abschließende Aussage treffen, weil die Bewilligungsrunde noch anhält. Tendenz: Bewilligung von zwei Schulen – das Europäische Evangelische Gymnasium Annaberg ist bereits seit dem 12. Juli bewilligt – und eine Ablehnung.

Details:

Schulen in freier Trägerschaft mit Angabe der bewilligten Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II:

Schulgebäudeteilsanierung der Evangelischen Mittelschule Gaußig, 1. BA: energetische und brandschutztechnische Teilsanierung, Gesamtkosten: 362 455 Euro, Bewilligung: 231 971 Euro

energetische Sanierung der Musikschule Freiberg einschließlich Ausbau des Dachgeschosses, Gesamtkosten: 343 253,96 Euro, Bewilligung: 219 682,53 Euro

energetische Schulgebäudesanierung evangelische Grundschule Grumbach, Gesamtkosten: 200 000 Euro, Bewilligung: 128 000 Euro

energetische Sanierung und Brandschutzmaßnahmen Europäische Grundschule Lichtenstein, Gesamtkosten: 200 000 Euro, Bewilligung: 128 000 Euro

Evangelische Grundschule Bräunsdorf, Brandschutz (Rettungswege) , Schaffung eines zweiten Rettungsweges, Gesamtkosten: 93 000 Euro, Bewilligung: 59 520 Euro.

Schulen in freier Trägerschaft, deren Antrag auf Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II abgelehnt wurde:

Zuwegung des Spiel- und Sportplatzes – behindertengerechte Erneuerung der Zuwegung zum Spiel- und Sportplatz der Grundschule in freier Trägerschaft Bildungszentrum Püchau, Gesamtkosten: 30 000 Euro, keine Bewilligung, Ablehnungsgrund: Unterschreitung der Bagatellgrenze gemäß Förderrichtlinie SHB (ff. Kosten über 25 000 Euro)

Elblandkliniken Meißen, Umbau medizinische Berufsfachschule am Standort Domherrenhof, 1. BA, Gesamtkosten: 634 014,67 Euro, keine Bewilligung, Ablehnungsgrund: fehlerhafte Antragstellung, Träger = LKR, kein freier Träger und keine Standortbestätigung

Marienbrunner Grundschule Leipzig (Frage Nr. 9)

An der Marienbrunner Grundschule Leipzig werden nach Angaben von Eltern teilweise bis zu drei Klassen durch eine Lehrerin zur selben Zeit unterrichtet. Dabei wurde eine Schulklasse auf die zwei anderen aufgeteilt. Während eine Klasse unterrichtet wird, bekommen die anderen

Aufgaben. Schuld daran sollen langfristige Erkrankungen von Lehrkräften sein, die teils seit Weihnachten bestehen.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wann werden die unhaltbaren Zustände an der Marienbrunner Grundschule beseitigt und genügend Lehrkräfte zur Verfügung gestellt?

2. Warum wurde trotz des Wissens über die langfristige Erkrankung einer Lehrerin kein Ersatzlehrer der Schule zugeteilt?

Zu Frage 1: An die Marienbrunner Schule, Grundschule der Stadt Leipzig, wurde eine Lehrerin von einer anderen Schule abgeordnet, da eine der Stammlehrerinnen krankheitsbedingt ausfiel. Leider konnte diese Kollegin ihren Dienst nicht antreten, weil auch sie erkrankt ist. Zwischenzeitlich fiel noch die Schulleiterin aus.

Seitens der Sächsischen Bildungsagentur wurden außer der geplanten Gastlehrerin Mehrarbeitsstunden angeboten, die auch im möglichen Umfang durch die Kollegen der Schule in Anspruch genommen wurden. Seit Anfang Juni ist die Schulleiterin wieder im Dienst. Die Unterrichtssituation hat sich damit wieder normalisiert. Für das kommende Schuljahr ist die Unterrichtsversorgung durch Stammlehrer und Gastlehrer in der Planung gesichert.

Zu Frage 2: Dass die Gastlehrerin und zusätzlich noch die Schulleiterin gleichzeitig ausfielen, ist eine Koinzidenz unglücklicher Zufälle. Da die Kollegin nicht als langzeiterkrankt gemeldet war, war sie nach wie vor regulär angestellt. Ihre Stelle kann nicht einfach beliebig neu besetzt werden.

Stand zur aktuellen finanziellen Situation des Zweckverbandes Sächsisches Industriemuseum (Frage Nr. 10)

Laut Pressemeldungen hat das Industriemuseum Chemnitz, eine Einrichtung des Zweckverbandes Sächsisches Industriemuseum, derzeit eine Finanzierungslücke in Höhe von 160 000 Euro. Dadurch können Verträge für Mitarbeiter nicht verlängert werden und Ausstellungen sind gefährdet. Grund dafür ist die jährlich gekürzte Grundfinanzierung für den Zweckverband Sächsisches Industriemuseum durch den Freistaat Sachsen und der Stadt Chemnitz.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung hinsichtlich der aktuellen finanziellen Situation der jeweils einzelnen Museen des Zweckverbandes Sächsisches Industriemuseum vor?

2. Was wird die Staatsregierung kurzfristig unternehmen, um bestehende Finanzierungslücken von Einrichtungen des Zweckverbandes Sächsisches Industriemuseum insbesondere des Industriemuseums Chemnitz zu schließen und damit eine drohende Insolvenz zu verhindern?

Zu Frage 1: Der Zweckverband Sächsisches Industriemuseum mit seinen derzeit vier dezentralen Museen, dem Industriemuseum in Chemnitz, der Energiefabrik in Knappenrode, der Zinngrube in Ehrenfriedersdorf und dem Westsächsischen Textilmuseum in Crimmitschau, finanziert sich gemäß seiner Satzung durch Umlagen seiner Verbandsmitglieder, der Städte Chemnitz, Crimmitschau und Ehrenfriedersdorf sowie des Landkreises Bautzen.

Darüber hinaus gewährt der Freistaat Sachsen eine jährliche Zuwendung an den Zweckverband. Für den aktuellen Doppelhaushalt sind für das Haushaltsjahr 2009 764 200 Euro und für das Haushaltsjahr 2010 710 700 Euro zur institutionellen Förderung des Zweckverbandes Sächsisches Industriemuseum veranschlagt.