Protokoll der Sitzung vom 26.06.2009

Darüber hinaus gewährt der Freistaat Sachsen eine jährliche Zuwendung an den Zweckverband. Für den aktuellen Doppelhaushalt sind für das Haushaltsjahr 2009 764 200 Euro und für das Haushaltsjahr 2010 710 700 Euro zur institutionellen Förderung des Zweckverbandes Sächsisches Industriemuseum veranschlagt.

Gemäß der Erläuterung zu Titel 685-08 des Einzelplanes 12 (SMWK) im Doppelhaushalt 2009/2010 sollen darüber hinaus dem Zweckverband, bei Vorlage qualifizierter Anträge, durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit und das Sächsische Staatsministerium für Kultus in 2009 450 000 Euro und in 2010 weitere 510 000 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) an Fördermitteln zur Finanzierung von Projekten im Bereich der Erwachsenenbildung bzw. für Schulprojekte im Bereich der museumspädagogischen Arbeit bereitgestellt werden.

Nach Information des SMWK liegen der SAB seit 10. Juni dieses Jahres zwei Anträge im Volumen von circa 15 000 bis 20 000 Euro vor. Diese Anträge werden derzeit im Rahmen des vorgeschriebenen Bewilligungsverfahrens in der Bildungsagentur geprüft. Zwei weitere Antragsentwürfe sind in Beratung.

Nach Kenntnis der Staatsregierung besteht derzeit ein Defizit gegenüber der von den Verbandsmitgliedern beschlossenen und durch die Landesdirektion Chemnitz geprüften und bestätigten Haushaltssatzung 2009 in Höhe von insgesamt 160 000 Euro.

Die Stadt Chemnitz hat ihre Umlage entgegen der beschlossenen Haushaltssatzung analog der prozentualen Abschmelzung der Zuschüsse des Freistaates für dieses Jahr gekürzt. Die Stadt Crimmitschau hat ihre Umlage in der Vergangenheit unter anderem über Mittel des Kulturraumes Zwickauer Land finanziert. Für dieses Jahr hat der Kulturraum Zwickauer Land eine Zuweisung der Kulturraummittel abgelehnt, da es bisher noch keine von der Stadt Crimmitschau beschlossene Konzeption für das Museum gibt.

Grundsätzlich negativ auf die Finanzsituation des Zweckverbandes wirkt sich die im Koalitionsvertrag 2004 vereinbarte und durch den Landtag im aktuellen Doppelhaushalt bestätigte Abschmelzung des Zuschusses des Freistaates um jährlich 7 % aus.

Zu Frage 2: Zunächst sind die Verbandsmitglieder des Zweckverbandes gefordert, ihren nach der Satzung bestehenden finanziellen Verpflichtungen nachzukom

men; wenn nötig auch durch die in der Satzung vorgesehene Erhebung einer Zwangsumlage.

Zu der in Pressemitteilungen enthaltenen Darstellung, dass für die zusätzliche Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 80 000 Euro durch die Städte Chemnitz und Crimmitschau im Gegenzug ein gleiches Engagement vom Freistaat erwartet wird, ist Folgendes anzumerken:

Die Möglichkeit beziehungsweise Verpflichtung, zur Begleichung von Haushaltsdefiziten die Träger der Mitglieder des Zweckverbandes per Zwangsumlage heranzuziehen, ergibt sich aus der Satzung des Zweckverbandes.

Zu einer Insolvenz des Zweckverbandes, möchte ich darauf hinweisen, dass diese nicht möglich ist, da es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt. Nach der Satzung des Zweckverbandes Sächsisches Industriemuseum müssten die Verbandsmitglieder für den Fall einer Auflösung des Zweckverbandes die in ihrer Zuständigkeit liegenden Objekte einschließlich der Bediensteten übernehmen. Gleichzeitig gingen alle noch bestehenden Verbindlichkeiten auf die Verbandsmitglieder über.

Die Staatsregierung wird ihrerseits das Notwendige tun, um den Zweckverband bei der Einreichung von ESFAnträgen weiterhin zu unterstützen.

Die im Doppelhaushalt 2009/2010 vom Freistaat bereitgestellten Mittel werden dem Zweckverband zur Erfüllung seiner Verpflichtungen zugewiesen.

Neben der Tatsache, dass eine etwaige überplanmäßige Ausgabe durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen zu genehmigen wäre, hat das SMWK jedoch aufgrund der aktuellen Haushaltssituation keine zusätzlich frei verfügbaren Mittel. Es ist auch nicht möglich, anderen Einrichtungen bereits zugewiesene bzw. fest verplante Mittel zu kürzen oder diese zurückzufordern. Dies würde bedeuten, dass auf andere wichtige Projekte im Freistaat verzichtet werden müsste.

Das SMWK wird mit dem Zweckverband und dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen gemeinsam nach einer Lösung suchen. Ob dem Zweckverband bei aktuellen konkreten Projekten geholfen werden kann (zum Beispiel Ausstellungen) , wird derzeit ebenfalls geprüft.

Da es jedoch einer dauerhaften Lösung bedarf, hat der Zweckverband Sächsisches Industriemuseum auf eine bereits seit Längerem vorliegende Anregung meines Hauses einen Wissenschaftlichen Beirat eingerichtet. Dieser wird den Zweckverband bei der Erarbeitung einer tragfähigen Konzeption zur Förderung der sächsischen Industriekultur im Freistaat Sachsen unterstützen.

Am 29.06.2009 fand die konstituierende Sitzung des Wissenschaftlichen Beirates statt. Ich selbst habe an dieser Sitzung als Gast teilgenommen und dem Wissenschaftlichen Beirat meine Erwartungen und Hoffnungen ihm gegenüber mitgeteilt. Des Weiteren bestehen Kontak

te zur Bergakademie Freiberg hinsichtlich der wissenschaftlichen Unterstützung bei der Frage der Sicherung der sächsischen Industriekultur.

Zerstörung von Apfelbäumen des Julius-Kühn-Institutes am Pfingstmontag in Pillnitz (Frage Nr. 11)

Nachdem 2003 eine geplante Freisetzung mit gentechnisch veränderten Apfelbäumen untersagt wurde, wurden die Forschungsarbeiten am Julius-Kühn-Institut in Pillnitz in geschlossenen Zelten weitergeführt.

Frage an die Staatsregierung:

1. Wie bewertet die Staatsregierung die Sicherheitsmaßnahmen des Julius-Kühn-Institutes in Pillnitz vor dem Hintergrund, dass es offensichtlich möglich war, mehr als 270 in geschlossenen Zelten befindliche Apfelbäume zu zerstören, ohne dass davon Notiz genommen wurde?

2. Mit welchem Ergebnis wurden die zerstörten Apfelbäume daraufhin untersucht, ob von ihnen Reiser zur unerlaubten Weitervermehrung bzw. Freisetzung entfernt wurden?

Zu Frage 1: Die Staatsregierung hält die Sicherheitsmaßnahmen des Instituts für Züchtungsforschung an gartenbaulichen Kulturen und Obst in Pillnitz insgesamt für angemessen und ausreichend. Das mehrere Hektar große Gelände ist von einem etwa zwei Meter hohen Zaun und teilweise von einer ebenso hohen Mauer umgeben. Das Gelände wird zudem von 20 bis 6 Uhr von einem Sicherheitsdienst bewacht.

Absolute Sicherheit kann es leider nicht geben, vor allem dann nicht, wenn die Täter mit der in Pillnitz an den Tag gelegten kriminellen Energie vorgehen.

Zu Frage 2: Nach Aussagen des Julius-Kühn-Instituts wurden keine gentechnisch veränderten Pflanzen entwendet. Es konnte jedoch nicht festgestellt werden, ob von den Tätern Pflanzenteile entfernt und entwendet wurden. Die Ermittlung dieses Tatbestands war deswegen nicht möglich, weil hierzu 283 zerstörte oder beschädigte Pflanzen aus Einzelteilen hätten rekonstruiert werden müssen.

Im Übrigen ging es den Tätern ganz offensichtlich nicht darum, gentechnisch veränderte Pflanzen zum Zweck der Freisetzung und Vermehrung zu entwenden. Ihr Ziel war vielmehr, diese Pflanzen und damit fremdes Eigentum sowie zehn Jahre Forschungsarbeit zu zerstören.

Fördermittel Ganztagsangebote (Frage Nr. 14)

Frage an die Staatsregierung: Welche Projekte werden aus dem für Ganztagsangebote vorgesehenen Haushaltstitel außerhalb der Förderrichtlinie in der Förderrichtlinie GTA vorgesehenen Beantragung gefördert? Wie wird zum Beispiel das Projekt „Bewegungstrainer“ (Pressemittei- lung des Kultusministeriums vom 11.06.2009) finanziert?

Bitte mit Auflistung der aus dem Haushaltstitel finanzierten besonderen Projekte und der Kosten pro Projekt.

Außerhalb der Förderrichtlinie werden 2009 durch den für Ganztagsangebote vorgesehenen Haushaltstitel folgende Projekte finanziert:

Erstens: „Entdecke deine Stärken“ – Betreuung und Weiterentwicklung durch die Landesarbeitsstelle SchuleJugendhilfe Sachsen e. V. mit 60 000 Euro. Die Ausbildung der Bewegungstrainer ist darin nicht inbegriffen. Sie wird über Fortbildung finanziert.

Das Projekt wird durch das Sportwissenschaftliche Institut der TU Chemnitz, Prof. Hummel, wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Die Kosten betragen 30 000 Euro.

Für das Projekt wird eine Broschüre entwickelt, die zu Beginn des neuen Schuljahres den Schulen ausgehändigt wird. Sie soll die Lehrkräfte bei der Umsetzung des Projektes unterstützen und als Arbeitsmaterial für die Schüler dienen; Kosten in diesem Jahr: 30 000 Euro.

Zweitens: Projekt „Erziehungspartnerschaft“. Das Sächsische Bildungsinstitut leitet im Auftrag meines Hauses das Projekt „Erziehungspartnerschaft“. Dieses Projekt zielt auf den Ausbau der Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule, um gemeinsam qualitativ hochwertige Ganztagsangebote zu entwickeln und durchzuführen.

Dabei ist es entscheidend, dass Lehrer und Eltern in einem aktiven Dialog stehen, der von gegenseitiger Wertschätzung und Vertrauen geprägt ist. Das Engagement von Eltern in der Schule ist für das bessere Lernen der Schüler unverzichtbar. Das Staatsministerium für Kultus unterstützt das Projekt im laufenden Jahr einmalig finanziell; Kosten: 30 000 Euro.

Drittens: „Lese- und Medienecken“. Um Lese- und Medienkompetenz im Rahmen von GTA zu fördern, wurden in Zusammenarbeit mit der Stiftung Lesen zwei Fortbildungsveranstaltungen und eine Broschüre „Lese- und Medienecken – Einrichtungsempfehlungen und Projektideen zur Förderung der Lese- und Medienkompetenz“ konzipiert. Begonnen wurde damit bereits 2008. Im Oktober findet noch eine Veranstaltung statt. Kosten: 3 000 Euro.

Viertens: wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Förderrichtlinie. Die Förderrichtlinie GTA wird durch die TU Dresden, Fakultät Erziehungswissenschaften, Prof. Gängler, wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Kosten: 190 000 Euro.

Fünftes: „Kooperation von Grundschule und Hort bei Ganztagsangeboten“. Das Begleitprojekt „Kooperation von Grundschulen und Horten im Rahmen von Ganztagsangeboten“ wurde 2007 begonnen und läuft bis zum Schuljahresende 2008/2009. Ziel des Projektes ist die Erarbeitung von Empfehlungen zur Gestaltung der Kooperation Grundschule–Hort im Rahmen von GTA.

Vertragspartner ist die Landesarbeitsstelle SchuleJugendhilfe Sachsen e. V. Kosten: 30 000 Euro.

Elektronikmüllexporte aus Sachsen nach Indien, Malaysia und Polen (Frage Nr. 21)

Die Firma Agro Drisa GmbH in Elstra (Kreis Bautzen) beschäftigt sich mit der Entsorgung von Elektronikschrott. Nach mir vorliegenden Informationen wollte die Firma Anfang 2008 mehrere Tausend Tonnen kontaminierte Glasabfälle nach Indien, Malaysia und Polen exportieren. Jedoch versagten die deutschen Behörden eine notwendige Notifizierung, weil die Empfänger im Ausland keine Betriebserlaubnis und keine Bestätigung der zuständigen Behörden am Bestimmungsort vorweisen konnten.

Im Laufe des vergangenen Jahres soll die sächsische Notifizierungsbehörde in der Landesdirektion Dresden jedoch entschieden haben, dass für den Export oben genannter Abfälle durch die zuständigen Behörden am Bestimmungsort kein Nachweis der Betriebsgenehmigung und Verwertungssicherheit der lokalen Entsorger mehr notwendig sind.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Notifizierungen für den Export von Abfällen hat die sächsische Notifizierungsbehörde 2008 und 2009 erteilt, ohne dass die zuständigen Behörden am Bestimmungsort einen Nachweis der Betriebsgenehmigung und Verwertungssicherheit der lokalen Entsorger erbrachten (Bitte um Angabe der Art und Menge der Abfälle, des Datums der Notifizierung und des Namens und der Anschrift des Entsorgers im Ausland) ?

2. Wie will der Freistaat Sachsen bei den in Frage 1 genannten exportierten Abfällen sicherstellen, dass sie ordnungsgemäß entsorgt oder verwertet wurden?

Zu Frage 1: Die für notifizierungspflichtige Abfallexporte aus dem Freistaat Sachsen ins Ausland zuständige Landesdirektion Dresden hat angegeben, dass im Jahr 2008 drei Zustimmungen zu Notifizierungen erteilt wurden, bei denen gemäß Aktenlage keine Nachweise aus dem Empfängerstaat vorliegen. Bei allen drei Notifizierungen wurden gereinigte Glasscherben von Kathodenstrahlröhren nach Indien und Malaysia verbracht:

Datum der Notifizierung: 24.06.2008,

verbrachte Menge: 902 Tonnen,

Name und Anschrift des Entsorgers: Samtel Glass Ltd., Kota Baran Road, Village – Naya Nohra, Kota – Rajastan 324001, India.

Datum der Notifizierung: 25.06.2008,