Ich glaube, eine Beantwortung dieser Frage erübrigt sich. So weit zu einigen praktischen Argumenten. Ich komme noch einmal wieder.
(Prof. Dr. Peter Porsch, PDS: Die NPD wird auch diskriminiert! – Uwe Leichsenring, NPD: Wir freuen uns auf das Gesetz!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Porsch, wir werden uns zu diesem Thema gleich noch einmal sprechen. Ich kann diesmal den Beitrag von Herrn Schowtka, also einen Beitrag der alten Union, gar nicht so richtig toppen, weil uns ausnahmsweise die CDU-Fraktion aus dem Herzen spricht. interjection: (Gelächter bei der PDS)
Fangen wir mal so an: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft,
seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ So steht es in Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Vom Wortlaut her fast gleich ist der Gleichheitsgrundsatz in Artikel 18 der Verfassung des Freistaates Sachsen.
Aus der Sicht der Fraktion der Nationaldemokraten in diesem Haus ist eine weitergehende rechtliche Regelung schon aus diesen Gründen nicht nötig. Allerdings werden die Kritiker jetzt zu der Aussage kommen, dass das Antidiskriminierungsgesetz auf einer EU-Richtlinie basiert. Es ist schlimm genug, dass wir so wenig staatliche Souveränität haben und uns nach den Brüsseler Bürokraten richten müssen, aber die Dienstbeflissenheit von SPD-Fraktion und GRÜNEN geht noch darüber hinaus.
Es werden noch weitergehende Regelungen gemacht. Die NPD-Fraktion lehnt das selbstverständlich ab. Alles, was dazu zu sagen ist, ist im Grundgesetz geregelt.
Die von Herrn Bräunig bestrittene, aber von uns – und nicht nur von uns, sondern von vielen – empfundene Beweislastumkehr, die in diesem Gesetz gefordert wird, widerspricht nicht nur deutscher, sondern sämtlicher abendländischer Rechtskultur.
Das können wir nicht für gut befinden. Wirtschaftspolitisch, Herr Porsch, ist das Ganze eher eine Katastrophe.
Sie sagen sonst immer, Sie wollen die Arbeitslosigkeit bekämpfen. Mit der Zustimmung zu diesem Gesetz werden Sie Arbeitslosigkeit fördern, und das werden wir Ihnen immer wieder so sagen.
Abgesehen davon, muss man fragen, wer in diesem Land mehr benachteiligt bzw. mehr diskriminiert wird als die Nationaldemokratie.
Es werden Gesetze geschaffen, die die Versammlungsfreiheit speziell für eine bestimmte Gruppe von Menschen einschränkten. Wir haben auf den Druck Ihrer Medien und Ihrer Lobby hin Probleme, ein Bankkonto für eine Fraktion bzw. für einen Kreisverband zu bekommen.
Die Post weigert sich, Postwurfsendungen von uns zu verteilen. Ist das keine Diskriminierung, meine Damen und Herren?
Wenn das Gesetz von Rot-Grün so durchgesetzt wird, sind die Nationaldemokraten die Ersten, die davon profitieren.
Herr Kollege Nolle, Sie kennen doch die Adresse in 01277 Dresden, Bärensteiner Straße 30, gut. Ich garantiere Ihnen, wir werden sächsische Wirtschaftsförderung machen. Der erste Druckauftrag der Fraktion wird an Ihr Druckhaus Dresden gehen,
Aber, nebenbei gesagt, geht das Ganze ja noch weiter. Das ganze deutsche Volk wird von dem Gesetz wirklich profitieren, denn es ist in Gänze diskriminiert. Wir sind eines der Völker, die auf EU-Ebene keinen Volksentscheid über die wesentlichen Lebensfragen haben. Auch da werden sich Antidiskriminierungsverbände finden, die dafür sorgen, dass dieser Zustand beendet wird.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hätte mir gewünscht, dass die Debatte über dieses ernste Thema auch etwas ernsthafter geführt worden wäre.
Die FDP-Fraktion tritt entschieden für den Abbau der Diskriminierung ein, die es auch noch in Deutschland gibt. Es gibt auch in Deutschland Handlungsbedarf. Das muss man konstatieren, wenn man über diese gesetzlichen Regelungen spricht.
Nicht jede gesetzliche Regelung trägt zum Abbau von Diskriminierung bei. Wir kennen aus anderen Bereichen Beispiele, wo gesetzliche Regelungen gerade diskriminierend wirken. Ich denke zum Beispiel an den Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer, aber auch an den Kündigungsschutz für Schwerbehinderte. Das sind gut gemeinte Regelungen, die aber in der Unternehmerwirklichkeit das Gegenteil bewirken.
Das ist nach unserer Auffassung bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland durch die Bundesregierung
außer Acht gelassen worden. Die Rahmenrichtlinie „Beschäftigung“ vom November 2000 war vor allem auf das Gebiet Arbeitsrecht gerichtet und wurde von der Bundesregierung auf den Zivilrechtsbereich ausgedehnt. Das hätte nicht sein müssen. Wir haben tatsächlich eine Beweislastumkehr durch die Umsetzung des Vorhabens von Rot-Grün, die nicht in der Richtlinie der EU vorgesehen war. Nicht alles, was bürokratisch ist, kommt aus der EU, sondern auch von Rot-Grün.
Vermieter müssen jetzt beweisen, dass sie bei der Auswahl ihrer Mieter nicht diskriminiert haben. Arbeitgeber müssen jetzt beweisen, dass sie bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter nicht diskriminiert haben. Es wurde auch die Rechtssystematik in Deutschland geändert. Während bisher Schadenersatzanspruch bestand, besteht jetzt ein Anspruch auf Vertragsabschluss. Insofern kann man schon von einem Kontrahierungsmangel sprechen. Leicht kann jemand auch unabsichtlich diskriminiert werden. Wie schwer es ist, Leute richtig auszuwählen, sehen wir tagtäglich bei der Sozialauswahl bei Kündigungen in Unternehmen, wo man sich als Arbeitgeber gar nicht mehr sicher sein kann, ob man dem Richtigen gekündigt hat. Die Leute haben dann einen Anspruch auf Vertragsabschluss. Wie soll das gehen? Ein Mitarbeiter ist eingestellt, der andere bekommt Recht, weil er diskriminiert wurde. Dann muss dieser zusätzlich eingestellt werden! Das kann es doch nicht sein!
Ein weiterer Punkt: In der EU-Richtlinie ist vorgesehen, dass sich Verbände bei der Durchsetzung von Rechten von vermeintlich Diskriminierten beteiligen können. Das kann eine sinnvolle Regelung sein, weil dadurch die Betroffenen eine Unterstützung erfahren. In der deutschen Umsetzung ist aber aus dieser Beteiligung von Verbänden eine Abtretungsmöglichkeit von Forderungen an Verbände geworden. Das ist etwas ganz anderes! Es bleibt also zu befürchten, dass sich verschiedene Verbände darauf spezialisieren, Klage zu erheben, um Schadensersatzforderungen abtreten zu lassen und damit letztendlich Geld zu machen.