Protokoll der Sitzung vom 22.04.2005

2. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die aktive Mitarbeit von früheren Mitgliedern der deutschen Sektion von Blood & Honour bei dieser Kooperation?

(Volker Bandmann, CDU: Welche Erkenntnisse hat die PDS? – Heiterkeit bei der NPD)

Herr Staatsminister de Maizière, bitte.

Frau Präsidentin! Frau Abg. Köditz! Eine zielgerichtete oder sich über längere Zeiträume erstreckende systematische Zusammenarbeit zwischen tschechischen und sächsischen Rechtextremisten ist der Staatsregierung nicht bekannt. Hingegen konnten vereinzelt Aktivitäten festgestellt werden, die sich auf den subkulturellen Bereich beziehen und mit dem rechtsextremistischen Konzertgeschehen in Verbindung stehen. Dies war zum Beispiel am 26. März 2005 der Fall, worauf sich Ihre Vorbemerkung bezieht.

An diesem Tag fand in Tschechien, im böhmisch-tschechischen Grenzgebiet, ein rechtsextremistisches Skinhead-Konzert statt. Ein Großteil der von der tschechischen Polizei kontrollierten Konzertteilnehmer kam aus Deutschland, darunter viele aus Sachsen. Einige der festgestellten sächsischen Konzertteilnehmer sind einschlägig bekannte Rechtsextremisten.

Auch in den Jahren zuvor gab es einzelne Hinweise bzw. Feststellungen, dass Personen aus Sachsen rechtsextremistische Konzerte in Tschechien besuchten. So war zum Beispiel 2004 von Konzertteilnahmen sächsischer Aktivisten in Böhmen die Rede. Auch ist über Auftritte sächsischer Bands berichtet worden. Am 05.06.2004 soll zum Beispiel die rechtsextremistische Band „Odessa“ aus Leipzig an einem Konzert in Tschechien mitgewirkt haben. Aber auch umgekehrt wurde bekannt, dass tschechische Personen bzw. Bands zu Konzerten in Sachsen anreisten. Bei einem rechtsextremistischen Konzert am 19.06.2004 in Kubschütz im Landkreis Bautzen mit zirka

150 Besuchern trat zum Beispiel die tschechische Musikgruppe „Imperium“ auf.

Weitergehende Erkenntnisse können im Rahmen der öffentlichen Berichterstattung aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden, da sonst Rückschlüsse auf die Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörden und somit darauf, wie sie ihre Informationen erhebt, gezogen werden könnten. Der Parlamentarischen Kontrollkommission wird auf deren Verlangen jedoch weitergehende Auskunft erteilt werden.

Zur Frage 2: Was die Einbeziehung der deutschen Sektion von Blood & Honour angeht, liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor.

Vielen Dank.

(Uwe Leichsenring, NPD: Sie kriegen eine Einladung!)

Herr Dr. Hahn hat das Mikrofon 1; Frage Nr. 7.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn es sehr schwer fällt, mit einem Minister, der Menschen, die sich für den Erhalt von Schulen einsetzen, als „Hetzer“ bezeichnet – eine unglaubliche Entgleisung! –, noch einigermaßen sachlich umzugehen, frage ich die Staatsregierung:

1. An welchen Schulen im Landkreis Sächsische Schweiz werden nach dem gegenwärtigen Stand die vorgegebenen Mindestschülerzahlen bzw. Mindestzügigkeiten nicht erreicht und droht aus diesem Grund ein Mitwirkungsentzug seitens des Kultusministeriums? (Bitte konkrete Aufstellung, nach Schularten getrennt!)

2. Welche Schulstandorte im Landkreis Sächsische Schweiz sind aus Sicht der Staatsregierung akut und welche sind mittelfristig gefährdet?

Herr Staatsminister Flath, bitte.

Frau Präsidentin! Werter Herr Abg. Dr. Hahn! Ich beantworte beide Fragen gemeinsam. Ihre Frage umfasst eine Teilmenge der bereits von Ihrer Kollegin Bonk erfragten Schulen. Ich gestatte mir, die betroffenen Schulen den Mitgliedern des Hohen Hauses zur Kenntnis zu geben.

Schulen, für deren Bestand das öffentliche Bedürfnis aus Sicht des Kultusministeriums bereits in den kommenden Schuljahren nicht mehr gegeben ist, sind die Mittelschulen Lohmen, Prossen und Langenburkersdorf. Für die Gauß-Mittelschule und die Pestalozzi-Mittelschule Pirna sowie die Mittelschule Dohna sieht das Kultusministerium im kommenden Schuljahr kein öffentliches Bedürfnis für einzelne Klassenstufen, ohne derzeit eine akute Gefährdung der gesamten Schule zu erkennen. So weit zur Antwort.

Sie haben eine Nachfrage?

Die zweite Frage ist aus meiner Sicht nicht beantwortet, nämlich die Frage der mittelfristigen Gefährdung von Schulen nach den dem Kultusministerium vorliegenden Zahlen. Sie haben die Gymnasien jetzt nicht angesprochen. Da ist ja die Frage Sebnitz und Neustadt auch noch in der Diskussion.

(Uwe Leichsenring, NPD: Das haben wir doch im Kreistag beschlossen, Sie waren doch dabei!)

Was das Gymnasium betrifft, so sind aus meiner Sicht Sebnitz und Neustadt nicht mehr in der Diskussion, sondern das ist geklärt. Ich glaube schon, dass ich auch Ihre Frage, soweit es aus heutiger Sicht zu beantworten ist, mit der Aussage beantwortet habe. Wo nur einzelne Klassenstufen betroffen sind, habe ich hinzugefügt – das betrifft, noch einmal, die Gauß-Mittelschule und die PestalozziSchule in Pirna –, dass dort einige Klassenstufen aus unserer Sicht nicht einzurichten sind, ohne derzeit eine akute Gefährdung der Schule zu erkennen. Ich glaube, mehr kann ich als Auskunft dazu zum heutigen Tag nicht geben.

Herr Dr. Hahn hat eine weitere Frage gestellt; Frage Nr. 8.

Frau Präsidentin, man könnte wieder denken, es gehe um eine Untermenge. Hier geht es aber um ein Spezialgebiet, nämlich die Schulen im sorbischen Siedlungsgebiet.

Angesichts der nach Aussagen des Kultusministers drohenden Schließung von mehr als einem Drittel der derzeit existierenden Mittelschulen, in Erinnerung an die heftigen Auseinandersetzungen um die sorbische Mittelschule in Crostwitz und mit Blick auf das unter dem besonderen Schutz der Verfassung des Freistaates Sachsen stehende sorbische Schulnetz frage ich die Staatsregierung:

1. Befinden sich nach dem gegenwärtigen Stand aus Sicht der Staatsregierung unter den von Mitwirkungsentzügen bei der Bildung einer 5. Klasse oder gar von Schließung bedrohten Mittelschulen auch Einrichtungen im sorbischen bzw. deutsch-sorbischen Siedlungsgebiet? (Falls ja, bitte die konkreten Schulen benennen!)

2. Hält es das Staatsministerium für Kultus angesichts der im Artikel 6 der Verfassung verankerten Pflicht zum Schutz des sorbischen Volkes tatsächlich für vertretbar, dass auch nur noch eine einzige Mittelschule im sorbischen bzw. deutsch-sorbischen Siedlungsgebiet geschlossen wird? (Falls nein, bitte erläutern, welche Möglichkeiten und besonderen Ausnahmeregelungen die Staatsregierung sieht, um die bestehenden sorbischen Schulen auch künftig erhalten zu können!)

Herr Staatsminister Flath, bitte.

Frau Präsidentin! Verehrter Herr Dr. Hahn!

Zur ersten Frage möchte ich Folgendes antworten:

Landkreis Bautzen – auch das ist wieder eine Teilmenge der Liste, die heute jedem Abgeordneten zur Verfügung gestellt wird: 4. Mittelschule Bautzen, Doberschau-Gaußig, Göda, Großdubrau, Ralbitz und Weißenberg. Landkreis Niederschlesische Oberlausitz: die Mittelschulen Boxberg, Krauschwitz, Rietschen und Schleife. Landkreis Kamenz: die Mittelschulen Burgneudorf, Lohsa, Panschwitz-Kuckau und Wittichenau.

Zur zweiten Frage möchte ich Ihnen antworten:

Auch für die Schulen im sorbischen Siedlungsgebiet gilt das Sächsische Schulgesetz. Es ist hier wie auch bei allen anderen Schulen im Einzelfall zu prüfen, ob für den Betrieb dieser Schule oder Teile von ihnen weiterhin ein öffentliches Bedürfnis besteht.

Für die sorbische Mittelschule Panschwitz-Kuckau beispielsweise haben sich nur sieben Schüler angemeldet. In etwa vier bis acht Kilometer Entfernung stehen die sorbischen Mittelschulen Räkelwitz und Ralbitz zur Verfügung. Aus Sicht des Staatsministeriums für Kultus ist es notwendig, in diesen wie auch in den genannten anderen Fällen die Schulträger zum Verfahren des Widerrufs der Mitwirkung des Freistaates Sachsen an dieser Schule bzw. Teilen von ihr einzuladen. Genau das werden wir heute tun.

Sie haben noch eine Nachfrage?

Herr Staatsminister, ist es richtig, dass die Verfassung über dem Schulgesetz steht und dass der Schutz des sorbischen Volkes – aus meiner Sicht – auch zu besonderen Maßnahmen bei der Ausnahmegenehmigung führen muss? Das ist das Erste.

Zweitens eine Nachfrage: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist die Mittelschule in Radibor demzufolge nicht von einem Mitwirkungsentzug betroffen.

Herr Staatsminister Flath, bitte.

Hier kann ich erst einmal darauf verweisen, was ich Ihnen geantwortet habe. Was heute eingeleitet wird, ist eine Anhörung der Schulträger. Ich kann Ihnen zum heutigen Zeitpunkt nicht sagen, welches Ergebnis in vier Wochen nach einer Abwägung, die dieser Anhörung folgt, stehen wird. Deshalb kann ich zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr sagen, als ich hier geantwortet habe.

Es war noch das Verhältnis zwischen Verfassung und Schulgesetz bei den Ausnahmegenehmigungen offen.

Ich denke, die Sächsische Verfassung ist klar geregelt, ebenso das Sächsische Schulgesetz. Jetzt warten wir doch erst einmal die Entscheidung in vier Wochen ab. Mehr ist zum heutigen Zeitpunkt einfach nicht zu beurteilen oder zu antworten.

Es gibt noch eine Nachfrage von Herrn Abg. Kosel dazu.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Staatsminister, obwohl ich grundsätzlich enttäuscht bin über das, was Sie gesagt haben, möchte ich eine Nachfrage stellen, die vielleicht eher ein Missverständnis ausschließen kann. Sie hatten unter den Schulen im Landkreis Bautzen Ralbitz genannt. Ralbitz liegt aber im Landkreis Kamenz. Gleichzeitig hatten Sie später im Landkreis Kamenz erwähnt, dass die sorbische Mittelschule in Ralbitz weiterhin zur Verfügung steht. Vielleicht können Sie das noch einmal nachlesen und das Missverständnis aufklären.

Sie möchten, dass ich die Antwort zur Frage 1 noch einmal vortrage?

Ich möchte, dass Sie noch einmal nachschauen, ob unter Kreis Bautzen Ralbitz steht, so wie Sie es vielleicht irrtümlich vorgetragen haben.

Ich trage es ein zweites Mal vor. Betroffen sind im Landkreis Bautzen die Mittelschulen: 4. Mittelschule Bautzen, DoberschauGaußig, Göda, Großdubrau, Ralbitz und Weißenberg.

Landkreis Niederschlesische Oberlausitz: die Mittelschulen Boxberg, Krauschwitz, Rietschen und Schleife.

Landkreis Kamenz: die Mittelschulen Burgneudorf, Lohsa, Panschwitz-Kuckau und Wittichenau.

Vielen Dank. – Vielleicht können wir das im Gespräch klären, das hat sonst keinen Sinn.

Verstehen Sie mich: Die Liste wird ausgereicht. Sie dürfen jetzt eines nicht machen – 456 Mittelschulen beispielsweise gibt es in Sachsen –, ich habe nicht so ein Computergehirn, dass ich jetzt sofort die Sache herumdrehe und sage: Damit ist jeweils die und die Schule nicht betroffen. Ich kann Ihnen nur erst mal sagen, welche betroffen sind insofern, als Sie heute ein Anhörungsschreiben bekommen.

Herr Staatsminister, das Problem liegt nur darin, dass die Schule Ralbitz nicht im Kreis Bautzen liegt und Sie andererseits die Schule Ralbitz als eine mögliche Bestandsschule im Kreis Bautzen aufgezählt hatten. Ralbitz liegt im Kreis Kamenz. – Aber das kann man dann sicherlich im Gespräch oder anhand der Liste noch einmal klären; das ist sicherlich eine Irritation.