Protokoll der Sitzung vom 22.04.2005

Herr Staatsminister, das Problem liegt nur darin, dass die Schule Ralbitz nicht im Kreis Bautzen liegt und Sie andererseits die Schule Ralbitz als eine mögliche Bestandsschule im Kreis Bautzen aufgezählt hatten. Ralbitz liegt im Kreis Kamenz. – Aber das kann man dann sicherlich im Gespräch oder anhand der Liste noch einmal klären; das ist sicherlich eine Irritation.

Dann entschuldige ich mich. Wir werden es hinbekommen, dass wir diese Sache ausräumen.

Ich denke auch, das lässt sich klären. – Danke schön.

Gut, danke.

Die Frage mit der Nr. 9 auf Ihrer Frageliste, meine sehr geehrten Damen und Herren, vom Abg. Horst Wehner, PDS-Fraktion, ist zurückgezogen; aber er hat noch eine weitere Frage, und zwar die mit der laufenden Nr. 10.

Frau Präsidentin, Sie gestatten wieder, dass ich die Frage vom Platz aus stellen darf; sie betrifft Leistungen aus der Kriegsopferfürsorge.

Versorgungsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen aus der Kriegsopferfürsorge. Berechtigte teilen mit, dass ihre Anträge auf Kriegsopferfürsorgeleistungen, insbesondere auf Erholungshilfe und Taxikosten, nicht mehr verbeschieden werden.

Nun meine Fragen an die Staatsregierung:

1. Auf welcher Ermächtigungsgrundlage werden Anträge auf Kriegsopferfürsorge nicht mehr bearbeitet?

2. Welche Leistungen sind aus dem Katalog der Kriegsopferfürsorge gestrichen worden?

Es antwortet Frau Staatsministerin Orosz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abg. Wehner! Zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Es gibt keine Ermächtigungsgrundlage, wonach Anträge auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge nicht bearbeitet werden.

Mir liegen auch derartige Informationen zu dem von Ihnen genannten Beispiel nicht vor. Sollte es – wie Sie ja deutlich gemacht haben – den Tatsachen entsprechen, dass über einen längeren Zeitraum keine Bearbeitung der Anträge stattfindet, dann bitte ich Sie ganz herzlich, dass Sie zum einen die Betroffenen an mein Haus verweisen oder, wenn Sie das als Vermittler übernehmen, sich bitte schön an mein Haus wenden, dass wir hier eine Überprüfung der genannten Vorgänge durchführen und natürlich auch die entsprechenden Konsequenzen ziehen.

Ich danke Ihnen; ich komme auf Ihr Angebot zurück.

Sie hatten noch eine zweite Frage, oder? – Ich muss ja immer warten, bis Sie sie gestellt haben.

Welche Leistungen sind aus dem Katalog gestrichen?

Der Leistungskatalog des § 25 b Bundesversorgungsgesetz gilt seit dem In-Kraft-Treten in den neuen Ländern am 01.01.1991 bis heute unverändert. Streichungen sind nicht vorgenommen worden und auch nicht beabsichtigt. – Von daher hoffe ich, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte. – Herzlichen Dank.

Die nächste Frage kommt von Frau Altmann; Frage Nr. 11.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie wir inzwischen alle wissen – sicher nicht nur die Mitglieder im Sächsischen Landtag –, haben zurzeit in Sachsen etwa zwei Drittel der Mittelschulen nicht genug Anmeldungen, um entsprechend der aktuellen sächsischen Schulgesetzgebung zwei fünfte Klassen bilden zu können. Allein im Landkreis Freiberg, aus dem ich komme, sind 14 von 16 Mittelschulen davon betroffen und somit langfristig von Schließung bedroht. Meine Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie nahe an der sächsischen Realität, besonders im ländlichen Raum, schätzt die Staatsregierung vor diesem Hintergrund, vor diesen Zahlen, das aktuelle Sächsische Schulgesetz ein?

2. Wie sollen mit den zurzeit gültigen Vorgaben im Sächsischen Schulgesetz auch in Zukunft wohnortnahe Schulen, besonders in den Dörfern, erhalten werden?

Es antwortet Herr Staatsminister Flath.

Frau Präsidentin! Frau Abg. Altmann! Ich beantworte beide Fragen gemeinsam. Das Sächsische Schulgesetz gibt für kommunale und staatliche Verantwortungsträger einen angemessenen Handlungsrahmen. Gerade durch die letzten Gesetzesnovellierungen wurde dieser so gestaltet, dass er flexibles Reagieren auf sich verändernde Bedingungen ermöglicht. Es gibt somit keinen Abstand zwischen der Realität und dem Sächsischen Schulgesetz. Die sächsische Realität ist gegenwärtig dadurch gekennzeichnet, dass sich der Einbruch der Geburtenzahlen seit Anfang der neunziger Jahre das zweite Jahr in voller Schärfe in den Schulen des Sekundarbereiches widerspiegelt.

Für etwa ein Drittel der Mittelschulen ist das öffentliche Bedürfnis mittel- und langfristig nicht mehr gesichert. Ein Teil davon – die entsprechende Liste wird heute übergeben – ist akut in den nächsten Jahren gefährdet. Dieser Situation stellen sich die Landesregierungen aller ostdeutschen Bundesländer – übrigens auch die von Mecklenburg-Vorpommern, die von Ihrer Partei mitgetragen wird –, indem durch Standortkonzentrationen auch im ländlichen Raum eine schulische Bildung in hoher Qualität gesichert wird.

Schulen der Sekundarstufe sind keine wohnortnahen Beschulungsangebote; dies sind die Grundschulen. Schulen der Sekundarstufe im Freistaat Sachsen, die Mittelschulen und Gymnasien, sind Schulen mit regionalem Einzugsbereich. In Mecklenburg-Vorpommern wird dieser Anspruch bereits im Namen vermittelt; dort heißen sie nämlich Regionalschulen. Ziel der Staatsregierung kann es nicht primär sein, in jedem Dorf eine Mittelschule oder ein Gymnasium zu betreiben, sondern muss es sein, jedem Schüler unabhängig von seinem Wohnort ein zumutbar erreichbares Beschulungsangebot in hoher Qualität anzubieten. – So weit zur Antwort.

Ich habe noch eine Nachfrage, die eigentlich auch sehr genau zu Ihren Ausführungen passt: Ist es richtig, Herr Staatsminister Flath, dass im Zuge

der jetzigen Umstrukturierung oder Zusammenstreichung der sächsischen Mittelschullandschaft Mittelschulen vorrangig in den Mittelzentren erhalten bleiben sollen, auch wenn sie ähnliche Anmeldungszahlen wie eine Mittelschule auf dem Dorf haben – also auch unterschreiten –; und trotzdem sollen sie vorrangig in den Mittelzentren erhalten bleiben?

Darauf würde ich folgendermaßen antworten: Sie weisen auf einen Konflikt – auch auf einen möglichen Konflikt in der Abwägung – hin. Zunächst ist es so, dass der Landesentwicklungsplan in Sachsen ganz besonders auch hinsichtlich des Schulangebotes Aussagen enthält. Der Landesentwicklungsplan ist natürlich ein Abwägungsgegenstand. Auf der anderen Seite kennen Sie mich als Freund des ländlichen Raumes und ich hätte wahrlich nichts dagegen, wenn Mittelschulstandorte auch im ländlichen Raum erhalten blieben. Nach meiner bisherigen Erfahrung gelingt das immer dort, wo Bürgermeister bereit sind, über die eigenen Grenzen ihrer Gemeinde hinaus zusammenzuarbeiten. Es gibt Beispiele in Sachsen, wo es dauerhaft gelingt. Dort, wo es keine regionale Zusammenarbeit gibt, geht die Entwicklung in aller Regel auf das Mittelzentrum zu. – So weit meine Einschätzung; aber ich habe jetzt mehr aus der Erfahrung heraus gesprochen.

Danke.

Bitte.

Frau Altmann, Sie können gleich am Mikrofon bleiben; Sie haben eine weitere Frage gestellt, und zwar die mit der laufenden Nr. 12. Bitte. Elke Altmann, PDS: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Grundschule im OT Langenau der Stadt Brand-Erbisdorf – wieder aus dem Kreis, aus dem ich komme – wird, nach der Zahl der derzeit dort lebenden Kinder, zwei Jahre hintereinander die nach dem Sächsischen Schulgesetz notwendigen Anmeldungen zur Bildung einer ersten Klasse deutlich unterschreiten. Danach ist wieder mit ausreichend Anmeldungen zu rechnen. Langenau hat etwa 2 500 Einwohner und ist räumlich deutlich von der Hauptgemeinde Brand-Erbisdorf abgegrenzt – also ein richtig eigenständiges Dorf. Fragen an die Staatsregierung: 1. Welche Spielräume bietet das Sächsische Schulgesetz den Regionalschulämtern und den kommunalen Schulträgern, um durch Ausnahmegenehmigungen solche Grundschulen für eine vernünftige und langfristige Dorfentwicklung zu erhalten? 2. Welchen Stellenwert haben für die Staatsregierung Grundschulen, speziell in solchen Dörfern wie Langenau, als Bildungs- und Kommunikationszentrum für den gesamten Ort? Hier geht es wirklich um den Erhalt von wohnortnahen Schulen. Es ist eine Grundschule.

Herr Staatsminister Flath, bitte.

Frau Präsidentin! Frau Abg. Altmann, ich beantworte die Fragen getrennt. Zur ersten Frage: Die Schülerzahl ist ein wesentlicher Aspekt bei der Feststellung des öffentlichen Bedürfnisses für eine Schule gemäß den Vorgaben von § 4a Abs. 1 und 3 Schulgesetz. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus kann in begründeten Ausnahmefällen gemäß § 4a Abs. 4 Schulgesetz Abweichungen von der Mindestschülerzahl und Mindestzügigkeit zulassen. Diese Entscheidung steht weder den kommunalen Schulträgern noch den zuständigen Regionalschulämtern zu.

Zur zweiten Frage: Der Ortsteil Langenau ist zum 01.04.2002 freiwillig in die Stadt Brand-Erbisdorf eingegliedert worden. Die Grundschule als wohnortnahe Schule ist Ort gemeinsamen Lernens aller Schüler eines Schulbezirkes. Eine ausreichende Größe der Gemeinde vorausgesetzt, kann und soll sie sich zum Bildungs- und Kommunikationszentrum über Ortsteilgrenzen hinweg entwickeln und so zum Zusammenwachsen der neu zusammengeführten Gemeindeteile beitragen. Der Ortsteil Langenau ist offensichtlich allein nicht ausreichend tragfähig, um eine Grundschule zu führen. Dieses kann nur in Zusammenarbeit innerhalb der gesamten Stadt erfolgen. Grundschulen können und sollen grundsätzlich als Integrationsort für Schüler aus verschiedenen Ortsteilen von Gemeinden dienen, die infolge einer Gemeindegebietsreform neu entstanden sind.

Frau Altmann hat eine Nachfrage.

Im Vorspann zu meinen beiden Fragen habe ich dargelegt, dass nach zwei Jahren in Langenau wieder mit ausreichend Anmeldungen zu rechnen ist. Herr Staatsminister, sehen Sie damit den gesellschaftlichen Bedarf für diese Schule schon jetzt nur durch diese zwei Jahre nicht mehr als gegeben an? Halten Sie es für vernünftig, in diesem Fall eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen? Ich bin nämlich nicht der Auffassung, dass die Schule in Langenau langfristig nicht in der Lage sei, eine Grundschule zu erhalten. Es handelt sich nur um die zwei geburtenschwachen Jahrgänge, die uns genau jetzt treffen. Das haben Sie vorhin auch schon gesagt.

Herr Staatsminister, bitte.

Zum heutigen Zeitpunkt sehe ich mich nicht in der Lage, dazu Stellung zu nehmen. Mit dem heutigen Tag beginnt eine vierzehntägige Anhörungsfrist. Wir sind genau daran interessiert, wie der Schulträger die Situation einschätzt. Die Frage, wie die Situation für dieses und für die nächsten Jahre eingeschätzt wird, spielt im Rahmen der Anhörung möglicherweise – ich weiß es nicht – eine Rolle. Dann erfolgt nach einer Abwägung in ziemlich genau vier Wochen die Entscheidung des Staatsministeriums.

Danke schön.

Herr Abg. Kosel, bitte, mit Frage Nr. 13.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Weiterführung des Witaj-Projekts in Grundschulen war wiederholt Gegenstand von Anfragen. Dies betrifft aktuell die Grundschule Baruth. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Hält die Staatsregierung die für die Grundschule Baruth getroffene Entscheidung, eine im Verhältnis zur eigentlich notwendigen Lösung weiter verkürzte Variante des schulartübergreifenden Konzeptes sorbischdeutsche Schule und damit des erforderlichen Mindeststandards an sorbisch erteiltem Unterricht anzubieten, für sinnvoll? 2. Wenn ja, welche Zukunft gibt die Staatsregierung dann dem Witaj-Projekt überhaupt?

Herr Staatsminister Flath.

Frau Präsidentin! Herr Abg. Kosel, zur ersten Frage! Die Thematik der zweisprachigen Beschulung von Schülerinnen und Schülern an der Grundschule Baruth war zuletzt Gegenstand von mündlichen Anfragen, auch von Ihnen, in der 5. Sitzung des Landtages am 10. Dezember letzten Jahres. Der Sachstand ist seit der letzten Anfrage unverändert. Die Staatsregierung hält an ihrer Position fest, dass bei einer derart geringen Zahl von Schülern – in Diskussion stehen vier bis sieben Schüler – die Beschulung an der sorbischen Grundschule Bautzen eine Optimierung für die weitere zweisprachige Entwicklung dieser Schüler darstellt. Alternativ wurde den Eltern angeboten, in geeigneten Unterrichtsstunden eine separate Förderung der

Zweisprachigkeit in Baruth anzunehmen. Ich wiederhole: Die Beschulung an der sorbischen Grundschule Bautzen wird durch den Landkreis Bautzen mittels einer abgestimmten Schülerbeförderung gesichert und sollte im Interesse einer optimalen Vorbereitung auf die sorbische Mittelschule bzw. das sorbische Gymnasium genutzt werden.

Zu Ihrer zweiten Frage: Das Witaj-Projekt wird in einigen Kindergärten im sorbischen Siedlungsgebiet zum Erhalt und zur Ausbreitung der sorbischen Sprache durch zweisprachige Erziehung umgesetzt. Sowohl durch Zuweisungen des Freistaates Sachsen an die Stiftung für das sorbische Volk als auch durch Sonderregelungen bei der Festlegung des Landesanteils für die Kinderbetreuungskosten in zweisprachigen Kindertagesstätten wird es weiterhin unterstützt. In Abhängigkeit von der Akzeptanz des Projektes vor Ort kann es gelingen, die Zahl der Schüler sorbischer Schulen zu stabilisieren oder sogar die sorbischsprachige Unterrichtung auszubauen. Eine dauerhafte Unterrichtung von Kleinstgruppen oder Einzelunterricht kann durch den Freistaat Sachsen nicht zugesichert werden.

Danke, Herr Staatsminister.

Bitte schön.

Meine Damen und Herren! Die Zeit für die Fragestunde ist abgelaufen. Wir können die restlichen Sekunden nicht mehr nutzen, um die beiden ausstehenden Fragen zu beantworten. Ich bitte die Staatsregierung, die Antwort auf die beiden ausstehenden Fragen schriftlich einzureichen. Vielen Dank.

Schriftliche Beantwortung weiterer Fragen

Musikfestival „Dreiklang“ (Frage Nr. 14)