Protokoll der Sitzung vom 22.04.2005

Das Musikfestival „Dreiklang“, als Projekt von der Staatsregierung initiiert, steht vor dem Aus. Damit ist ein länderübergreifendes Projekt beendet.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Gründe gibt es, dass das Festival „Dreiklang“ durch die Staatsregierung nicht mehr unterstützt wird?

2. Sieht die Staatsregierung Möglichkeiten, den Musikaustausch im Dreiländereck, etwa in Fortführung der Konzerte des Sorbischen Künstlerbundes, zu fördern?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abg. Kosel! Im Jahre 2001 wurden aus Mitteln der Wirtschaftsförderung seitens des SMWA 1,5 Millionen DM für ein Musikfestival in der Oberlausitz bereitgestellt. Das Angebot der Veranstaltungen reichte vom Orchesterkonzert über kammermusikalische bis hin zu solistischen Konzerten. Das Musikfestival sollte nach diesen Vorschlägen touristisch mit dem Ziel der regionalen Wirtschaftsförderung vermarktet werden.

Nachdem das SMWA die Förderung des Festivals „Dreiklang“ an das SMWK abgegeben hatte, fördert das SMWK in seiner Zuständigkeit Vorhaben nach Maßgabe der Förderrichtlinie Kunst und Kultur, also mit Fördermaßnahmen bezogen auf Kunst und Kultur. Ein Anspruch auf Förderung besteht auf der Grundlage dieser Richtlinie nicht. Zudem ist die Förderung nur zulässig, wenn an der Maßnahme ein besonderes Landesinteresse besteht. Das seit 2001 stattfindende Festival wurde trotz des erheblichen Mitteleinsatzes in der Region vom Publikum kaum angenommen. Im Zeitraum von 2001 bis 2004 besuchten lediglich zirka 27 000 Gäste das Festival. Die Höhe der Mittel für den genannten Zeitraum betrug insgesamt 3,46 Millionen Euro. Davon entfielen auf Interreg-IIIA-Mittel 1,56 Millionen Euro, auf Landesmittel 1,42 Millionen Euro, auf Drittmittel 246 000 Euro und auf kommunale Mittel 226 000 Euro.

Hinzu kommt das bereits vorhandene Angebot an Festivals in der Region, wie das „Niederschlesische Musikfest Görlitz“ und der „Oberlausitzer Musiksommer“, die vom Kulturraum Oberlausitz/Niederschlesien gefördert werden.

Die mangelnde Besucherakzeptanz ergibt sich auch aus den seitens des Zuwendungsnehmers vorgelegten Über

sichten über die Auslastung der Veranstaltungen. Danach steht die Auslastung der Veranstaltungen in keiner Relation zur ausgereichten Fördersumme. Somit konnte das Ziel des Festivals, dazu beizutragen, die Region Oberlausitz/Niederschlesien, die Euroregion Neiße und nicht zuletzt den Freistaat Sachsen über die Grenzen Deutschlands hinaus als Standort eines außergewöhnlichen länder- und kulturübergreifenden Musikfestivals bekannt zu machen, nicht erreicht werden. Damit ist das notwendige erhebliche Staatsinteresse an der Förderung nicht mehr begründbar. Aufgrund dieses Befundes hat auch der Kulturkonvent des Kulturraumes Oberlausitz/Niederschlesien beschlossen, das Musikfestival 2005 finanziell nicht mehr zu unterstützen. Aus Sicht der Sächsischen Aufbaubank – als mitbeteiligtem Fördermittelgeber für Interreg-IIIA-Fördermaßnahmen – entspricht das Konzept ebenfalls nicht den Vorstellungen, die ein förderwürdiges Vorhaben ausweisen muss. Frage 2 möchte ich wie folgt beantworten: Der Sorbische Künstlerbund e. V. veranstaltet – auch unabhängig vom Festival „Dreiklang“ – regelmäßig Konzerte mit sorbischen Künstlern. Fördermöglichkeiten dafür bestehen bei der Stiftung für das sorbische Volk, die vom Bund, vom Freistaat Sachsen und vom Land Brandenburg Haushaltsmittel unter anderem zur Förderung von Projekten Dritter erhält. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage von Förderrichtlinien. Die Entscheidung über die Förderung liegt bei der Stiftung für das sorbische Volk. Derzeit finden Gespräche zwischen der Stadt Görlitz und dem SMWK statt, Möglichkeiten im Rahmen der Kulturhauptstadt Europa 2010 zu eruieren. Ich gehe davon aus, dass dies auf der Grundlage gültiger Förderprogramme gelingen wird.

Finanzielle Unterstützung der Jugendförderrichtlinien (Frage Nr. 17) Im Doppelhaushalt 2005/2006 wurden – entgegen der Praxis im alten Doppelhaushalt – keine konkreten finan

ziellen Untersetzungen bezüglich der einzelnen Jugendförderrichtlinien vorgenommen. Die Staatsregierung verwies während der Nachfragen in den Ausschussverhandlungen darauf, dass eine solche Untersetzung erst nach der Verabschiedung des Doppelhaushaltes möglich ist. Dies ist nun geschehen.

Ich frage also die Staatsregierung: 1. Wie gliedert sich der Haushaltstitel 0804 63374 (Zu- weisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände) auf die Richtlinien I, II und IV auf? 2. Wie gliedert sich der Haushaltstitel 0804 68474 (Zu- schüsse an freie Träger) – inklusive der beschlossenen Erhöhung um jährlich zwei Millionen Euro – auf die Richtlinien II, III, IV und auf das Modellprogramm „Sächsische Jugend für Demokratie“ auf?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Zu den beiden Fragen des Abg. Falk Neubert von der Fraktion der PDS nehme ich wie folgt Stellung:

Eine verbindliche Untersetzung der beiden Haushaltsansätze ist erst nach der Vorlage eines verabschiedeten Haushaltes möglich. Der Haushalt wurde erst vorgestern beschlossen.

Ich bitte Sie deshalb um Verständnis, dass ich heute dazu noch keine detaillierten Aussagen treffen kann. Wir werden die Untersetzung unverzüglich vornehmen.

Meine Damen und Herren! Damit ist die Fragestunde beendet. Ich schlage vor, dass wir in die Mittagspause eintreten. Wir treffen uns um 14:10 Uhr wieder im Plenarsaal.

(Unterbrechung von 13:07 Uhr bis 14:10 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln

Tagesordnungspunkt 3

3. Lesung des Entwurfs Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 (Haushaltsgesetz 2005/2006) und die Festlegung der Finanzausgleichsmassen und der Verbundquoten in den Jahren 2005 und 2006

Drucksache 4/0608, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 4/1250, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Die 2. Beratung fand in der 14. Sitzung des Landtages am 19. und 20. April 2005 statt. Es liegt kein Wunsch nach allgemeiner Aussprache vor. – Herr Dr. Hahn, bitte.

Frau Präsidentin! Wir möchten genau diesen Wunsch äußern. Nach § 46 der Geschäftsordnung beantragen wir, dass der Haushalt in 3. Lesung auch noch einmal besprochen wird, und bitten um die entsprechende Möglichkeit.

Wer unterstützt den Antrag? – Gut, das reicht aus. Damit eröffne ich die Aussprache zur 3. Lesung und bitte jetzt die Antragstellerin das Wort zu nehmen. Die PDS-Fraktion; Herr Weckesser, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich weiß, freitags um eins macht jeder seins. Ich möchte trotzdem die Gelegenheit nutzen, den feierlichen Abschluss zu machen.

Meine Damen und Herren! Wir haben eine anstrengende Zeit hinter uns, in den Fachausschüssen, im Haushaltsund Finanzausschuss, zuletzt im Plenum, und heute setzen wir einen Schlusspunkt, jedenfalls unter den Plan. Aber das richtige Leben geht dann erst richtig los. Ob die Planungen und die Situation adäquat sind, wird sich erst im Laufe der nächsten Jahre erweisen. Ich bin mir aber fast sicher, dass wir uns bereits nach der MaiSteuerschätzung wieder treffen, um die Veränderungen, die sich dann ergeben, zu besprechen.

Die kommenden Haushalte werden jedenfalls weitaus komplizierter. Von den vielen Einflussfaktoren ist zumindest bei zwei entscheidenden bereits jetzt bekannt, dass es in den kommenden Jahren so schnell keine Trendwende zum Besseren geben kann: Es sind die dann mit voller Wucht einsetzende Degression des Solidarpaktes II und die im Alltag zunächst kaum spürbaren und dennoch unaufhaltsamen Veränderungen im demografischen Bereich.

Nun werden diese beiden Entwicklungen zwar immer wieder benannt – das ist auch hier passiert –, dennoch habe ich das Gefühl, dass sie immer noch nicht verinnerlicht sind, sich kaum jemand so richtig vorstellen kann, was das für uns alle bedeutet.

Der nunmehr beschlussfertige Haushaltsentwurf erweckt jedenfalls den Anschein – zumindest bei mir –, als könne alles so weitergehen wie bisher, es genüge, nur ein paar sozialdemokratische Sahnehäubchen oben aufzusetzen.

Dass Mehrheiten bzw. Koalitionen ihre Regierungen verteidigen, ist schlicht eine Frage menschlichen und politischen Anstandes; dass Oppositionen die Regierungen angreifen, natürlich ebenso. Dass verschiedene Oppositionen versuchen, sich gegenseitig über den Tisch zu ziehen, auch das liegt in der Natur der Dinge, stehen sie doch in neidischer Konkurrenz zueinander.

Ebenso halte ich es für völlig legitim, dass Verwaltungen um die Ausweitung ihrer Spielräume kämpfen, unabhängig von parteipolitischer Ausrichtung. Warum sollte das in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise anders sein als hier in Sachsen? Nur sollten auch die Parlamente um ihre jeweiligen Befugnisse kämpfen. Diese Aufgabe muss zuerst natürlich von den jeweiligen Oppositionen wahrgenommen werden. Was hier in Sachsen die PDS ist, ist dort in Mecklenburg nun mal die CDU, und nicht einmal ungeschickt, wie mir immer wieder berichtet wird. Dass es in diesen Auseinandersetzungen nicht zimperlich zugeht, verblüfft daher kaum. Immerhin geht es richtig um Macht. Insofern sind auch Unterstellungen und bewusste Fehlinterpretationen als Kampfmittel angesagt; es kommt eben nur darauf an, sich dabei nicht ertappen zu lassen.

All das konnte man hier in den letzten Tagen in Reinkultur beobachten. Ich habe das zwar nicht genossen, aber geduldig zugehört und im Geiste Punkte vergeben, Punkte für elegante Abwicklungsmanöver, für überzeugende Schwindeleien, für geschickte Anbiederungsversuche. Keine Angst, ich nenne keine Namen! Nur eins: Viele Punkte sind es nicht geworden.

Viele Rituale habe ich beobachtet, wenig Innovation, stellenweise wurde es sogar bizarr, beispielsweise beim Umgang mit Größenordnungen. Ich will darauf später noch einmal zurückkommen. Jetzt ein erstes Beispiel.

Die Veränderungen durch den Koalitionsvertrag betragen nach Ihren eigenen Zahlen zirka 150 bis 200 Millionen Euro pro Jahr. Genauer lässt sich das nicht überprüfen. Den ursprünglichen Entwurf, von dem man das hochrechnen könnte, haben wir leider bis heute nicht zur Kenntnis bekommen. Diese Summe, die ich genannt habe, sind jedenfalls ein bis eineinhalb Prozent des Haushaltsjahres. Aber zugleich werden pro Jahr um die 5 % des Haushaltsvolumens außer- bzw. überplanmäßig bewegt, mit Einzelbeträgen bis in den dreistelligen Bereich. Allein 2004 belief sich das auf zirka eine Milliarde Euro. Ich kritisiere diesen Vorgang nicht, ich kritisiere auch nicht diese Größenordnung, ich kritisiere ausschließlich, dass in den von mir hier zur Rede gestellten Argumentationen diese Fakten keine weitere Berücksichtigung fanden.

Betrachten wir als Beispiel die löbliche kommunale Investpauschale etwas näher, einmalig in Höhe von 50 Millionen Euro. In Ordnung, in der Not frisst der Teufel Fliegen. Eine verlorene Mehrheit hat nun einmal ihren Preis. Aber erstens ist das ein ungedeckter Scheck – das wissen wir alle – und zweitens geht das selbstverständlich nur unter Außer-Kraft-Setzung eines anderen geheiligten Prinzips: systematisch des FAG. Drittens – darin sehe ich nun die boshafte Rache des Finanzministeriums – wird dieser Scheck unübersehbar als globale Minderausgaben in exakt gleicher Höhe wenige Seiten weiter ausgewiesen.

Für mich der spannende Punkt. Und diese kleine Demütigung feiert die SPD noch als Erfolg.

(Staatsminister Thomas Jurk: Das ist Quatsch!)

Ein weiteres heiliges Prinzip ist seit Jahren die sinkende Nettoneuverschuldung. Auch hier wiederhole ich sehr gern: Ich bin froh darüber, gerade in einer Zeit, da einige unserer Nachbarn trotz kleinerer Haushalte bereits wertmäßig ihre gesamte Nettokreditaufnahme für den Kapitaldienst aufwenden müssen. Doch auch hier hat der Freistaat den Pfad der Tugend etwas verlassen. Beim ersten Mal war es höhere Gewalt, die Jahrhundertflut – beim zweiten Mal nun die Kollateralschäden bei einer verpatzten Landtagswahl. Um dennoch wenigstens symbolisch die imaginäre Hürde nicht zu reißen, wurden gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen, die erwähnte globale Minderausgabe eingestellt. Die heraufgesetzten neuen Ziele blieben dagegen signifikant unter dem mit 384 Millionen Euro höchsten geplanten Wert der letzten Jahre, aber das eigene Ziel wurde eben nicht erreicht.

Auch zum Personalabbau sind die Messen gesungen. Die Reduzierung der Lehrerschaft um knapp 9 % erklären Sie für alternativlos, eine einfache haushaltsneutrale Verschiebung dieser abzubauenden Stellenzahl in den Personalbestand anderer Ressorts für verantwortungslos und nicht umsetzbar. Dabei wären das lediglich 3 %.

Meine Damen und Herren! Aus dieser Perspektive halte ich nach wie vor unsere Deckungsvorschläge für umsetzbar und zulässig. Es gab keines unserer Deckungsprinzipien, das nicht auch im Entwurf der Staatsregierung zur Anwendung gebracht worden wäre, allerdings dort mit Billigung der Mehrheit. Nein, es geht nicht um hinreichend geschickte Ausflüchte behaupteter Alternativlosigkeit oder juristischer Unmöglichkeit. Sie wollen es

nicht. Das ist in Ordnung. Wir wollen es, haben leider keine Mehrheit.

Mein Fazit aus diesen Beobachtungen: quod licet Jovi, non licet bovi – oder frei übersetzt: Was der Mehrheit ziemt, ist der Opposition noch lange nicht gestattet.

Abschließend zur Aufklärung des Rätsels unseres alternativen Haushaltsansatzes. Wir machen uns diese Mühe – das sei offen bekannt – zuallererst aus ganz eigennützigen Gründen. Dieser Ansatz zwingt uns selbst, fachpolitische Wünsche nicht etwa finanzpolitisch freischwebend oder gar gleich politisch kastriert zu denken bzw. die wirklichen Probleme, die das Land bewegen, zu umgehen und stattdessen den Ministern hie etwas Geld wegzunehmen, da unschuldige Polizeipferde verhungern zu lassen oder fraktionsübergreifend einträchtig, aber natürlich folgenlos, die Diäten zu kürzen.

Damit sind wir wieder bei den Relationen, heute zum letzten Mal. Nehmen wir einmal an, es würde uns alle gemeinsam der Mut packen und der Altruismus. Wir verzichten auf alle unsere Diäten und Aufwandspauschalen. Das entlastet den Haushalt um sage und schreibe 0,1 % oder setzt gigantische Mittel in Höhe von 2,44 Euro pro Einwohner und Jahr für andere wohltätige Zwecke frei. Doch so weit gehen die Bestrebungen ja gar nicht, die vorgeschlagenen Kürzungen setzen lediglich zirka 10 % dieses Betrages frei. Nun meine Frage, bei allem fraktionsübergreifendem Populismus: Wie viel ist uns eigentlich Demokratie wert? Wie viel darf sie uns wert sein?

(Beifall bei der PDS)

Noch einmal zurück zu unserem Alternativansatz und zum Kollegen Pecher. Kaum ein Begriff wurde in den letzten Tagen so oft gebraucht wie Alternativhaushalt. Natürlich haben wir all seine Bestandteile einzeln in die Fachausschüsse und in den Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht – alles abgelehnt, klar –, wir haben es zumindest auf den Tisch gelegt. Aber wir haben Ihnen ebenso natürlich nicht das ganze Rechenwerk auf den Tisch gelegt. Kollege Hilker hat ausführlich begründet, warum. Doch der vermeintlich inexistente Ansatz hat immerhin für Bewegung gesorgt und wie mir glaubhaft berichtet wurde, kursiert er selbst in CDU-Kreistagsfraktionen, wie auch immer er dorthin gekommen sein mag. Von mir stammt er nicht. Demnächst werden wir ihn jedenfalls ins Internet stellen, dann können auch Sie, Kollege Pecher, sich überzeugen, dass Ihre Angriffe in der Presseerklärung schlecht gerechnete Luftnummern sind, dem Grunde nach wie den Zahlen nach.

Die eigentliche Schlacht jedoch wurde vorgestern Abend um die von uns infrage gestellte Verfassungsmäßigkeit von Ermächtigungen geschlagen. Dazu liegt Ihnen heute unser Entschließungsantrag vor. Bitte lesen Sie ihn selbst. Ich will hier keine Lesestunde veranstalten. Was mich jedoch in der Debatte verwundert hat, war, dass Sie nicht einmal die von uns gebotene Chance ergriffen haben, unseren kurzfristig eingebrachten Änderungsantrag passieren zu lassen, obwohl der lediglich das im Gesetz festschreiben wollte, was der Finanzminister protokollarisch bereits wiederholt freiwillig zugestanden hatte. Immerhin hätten Sie damit definitiv einer im Raum stehenden Normenkontrollklage durch einfache Enthaltung die Spitze

nehmen können. Stimmen Sie heute unserem Entschließungsantrag zu! Schaden kann es jedenfalls nicht.

Meine Damen und Herren! Zum Schluss noch ein Wort in eigener Sache. Unser verehrter Chefaufklärer Nolle, der bereits vor über einem Jahr einen Untersuchungsausschuss in Sachen Landesbank einsetzen wollte, und zwar am nachdrücklichsten von allen, hat sich gestern auf Staatsräson und Fraktionsdisziplin besonnen und sich enthalten. Er hatte damals keine Mehrheit mit seiner Fraktion, wie er auch heute keine in seiner Koalition hat. Trotzdem hat er sich mit seiner engagierten Fürrede meine höchste Achtung erworben – das sei hier gesagt –

(Beifall bei der PDS)