Protokoll der Sitzung vom 10.11.2004

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie wollen es nicht anders in diesem Hause, also dieselbe Prozedur wie vorhin. Ich fordere Sie auf, unseren Wahlvorschlag, der Ihnen rechtzeitig zugegangen ist, zu akzeptieren; anderenfalls beantrage ich an dieser Stelle ebenfalls wieder nach § 53 Abs. 2 Satz 3, dass der Landtag die Entscheidung des Präsidiums bestätigen möge – oder auch nicht.

Meine Damen und Herren! Sie haben das Begehren von Herrn Leichsenring von der NPD-Fraktion gehört. Ich frage, ob es dazu

Diskussionsbedarf gibt. – Dann verfahren wir wie im vergangenen Fall, dass wir das Plenum darüber abstimmen lassen, ob der Wahlvorschlag der NPD-Fraktion zulässig ist. Ich bitte um Abstimmung. Wer diesem Vorschlag der NPD-Fraktion folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Zulässigkeit dieses Wahlvorschlages durch den Landtag nicht bestätigt worden.

Es liegt jetzt ein weiterer Wahlvorschlag der NPD-Fraktion für das Parlamentarische Kontrollgremium vor – mit einem anderen Namen. Wir müssten hier wiederum entscheiden, ob wir diesen Wahlvorschlag zulassen. Gibt es dazu Redebedarf? – Dann stimmen wir darüber ab, ob der Wahlvorschlag der NPD-Fraktion, Herrn Holger Apfel für dieses Parlamentarische Kontrollgremium vorzuschlagen, Ihre Zustimmung findet, das heißt, ob Sie dieser Zulässigkeit zustimmen. Wenn Sie diesen Wahlvorschlag als zulässig anerkennen, bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Danke schön. Ich frage nach Stimmenthaltungen. – Danke. Bei Stimmenthaltungen und Zustimmungen ist diese Zulässigkeit dennoch nicht befürwortet worden. – Herr Leichsenring.

Ich bitte auch in diesem Fall wieder, das etwas merkwürdige Demokratieverständnis der so genannten demokratischen Parteien ins Protokoll aufzunehmen.

(Widerspruch und vereinzelt demonstrativer Beifall bei der PDS und der Abg. Antje Hermenau, Grüne)

Meine Damen und Herren! Wir haben die Wahlvorschläge von CDU und SPD sowie von der PDS-Fraktion für dieses Parlamentarische Kontrollgremium vorliegen. Die Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen auch durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage, ob widersprochen wird. – Das ist der Fall. Damit werden wir den Gepflogenheiten der geheimen Wahl nachkommen, denn es gab Widerspruch durch Handzeichen. Wir kommen zur Durchführung der geheimen Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums auf der Grundlage des Wahlvorschlages der Fraktionen.

Ich berufe aus den Reihen der Schriftführer wiederum die Wahlkommission mit folgenden Mitgliedern: Herr Colditz, CDU, als Leiter; Frau Roth, PDS; Frau Dr. Raatz, SPD; Herr Schmidt, NPD; Herr Dr. Martens, FDP, und Herr Weichert, Bündnis 90/Die Grünen. Ich bitte den Leiter der Wahlkommission, das Wort zu nehmen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe vorhin etwas versäumt, das ich in dieser Wahl nachholen will, und zwar: Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksachen über den jeweiligen Wahlvorschlag der Fraktionen abgestimmt wird. Sie können sich zu dem jeweiligen Kandidaten durch Ankreuzen im entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Ein Kandidat ist dann gewählt, wenn er die

Mehrheit der Mitglieder des Landtages erreicht, also 63 Jastimmen. Wir beginnen mit der Wahl.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Ist jemand im Saal, der nicht aufgerufen wurde? – Das ist nicht der Fall.

(Unterbrechung von 14:42 Uhr bis 15:06 Uhr)

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mir liegt das Ergebnis der geheimen Wahl auf der Grundlage der Wahlvorschläge der Fraktionen zur Wahl des Parlamentarischen Kontrollgremiums vor. Abgegeben wurden 108 Stimmscheine. Ungültig waren 0 Stimmscheine. Es wurde wie folgt abgestimmt: Herr Prof. Dr. Günther Schneider: 80 Ja, 13 Nein, 14 Enthaltungen Herr Peter Schowtka: 77 Ja, 17 Nein, 13 Enthaltungen Herr Stefan Brangs: 81 Ja, 15 Nein, 13 Enthaltungen Herr Klaus Bartl: 65 Ja, 32 Nein, 13 Enthaltungen Frau Dr. Cornelia Ernst: 69 Ja, 22 Nein, 10 Enthaltungen Damit sind alle vorgeschlagenen Abgeordneten gewählt worden. Ich frage zuerst, ob einer der gewählten Kandidaten die Wahl nicht annimmt. – Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Dann gratuliere ich allen sehr herzlich und wünsche eine gute Arbeit.

(Beifall bei der CDU, der PDS und der SPD)

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

Wahl der Mitglieder und Stellvertreter der G 10-Kommission des Sächsischen Landtages (gemäß § 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz im Freistaat Sachsen)

Meine Damen und Herren! Ich bitte um Ruhe. Wir wollen doch heute noch zum Ende kommen.

(Zuruf von der CDU: Ruhe bei der PDS!)

Die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter der G 10Kommission des Sächsischen Landtages wird gemäß § 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz im Freistaat Sachsen durchgeführt. Für die drei zu wählenden Mitglieder und deren Stellvertreter liegen Ihnen in den Drucksachen 4/0168 für die CDUFraktion und 4/0135 für die PDS-Fraktion Wahlvorschläge vor.

(Uwe Leichsenring, NPD, meldet Redebedarf an.)

Ich habe Sie schon angesehen, weil ich wusste, dass die Wortmeldung kommen wird. Bitte, Herr Abg. Leichsenring.

Werte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren. Ein Rechtsbruch wird auch dadurch nicht aus der Welt geschaffen, indem

man ihn zum dritten Mal begeht. Aus diesem Grund wollen wir darauf bestehen, dass auch der Wahlvorschlag der NPD-Fraktion in der Drucksache 4/0189 zur Wahl steht.

Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass wir heute im Präsidium darüber gesprochen haben, entsprechend § 9 Abs. 2 Satz 2 bei Besetzungen sonstiger Gremien des Landtages und für die Wahlen zur Feststellung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt zugrunde zu legen. Daraus ergeben sich zwei Sitze für die CDU und ein Sitz für die PDS. Das wollte ich noch einmal klarstellen, damit auch für die Öffentlichkeit, die mithört, verständlich ist, wie sich das ergeben hat.

(Uwe Leichsenring, NPD, meldet Redebedarf an.)

Herr Leichsenring, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Paragraf ist uns sehr

wohl bekannt. Trotzdem steht in diesem Paragrafen nicht ausdrücklich, dass Kandidaturen anderer Fraktionen ausgeschlossen sind. Aus diesem Grund bitte ich gemäß § 53 Abs. 2 Satz 3, dass der Landtag darüber befinden möge.

Dann lasse ich jetzt über den Antrag der NPD-Fraktion abstimmen.

(Dr. Fritz Hähle, CDU, meldet Redebedarf an.)

Es wird Aussprache gewünscht. Für die CDU-Fraktion Herr Dr. Hähle, bitte sehr.

Frau Präsidentin! Ich möchte den wiederholten Vorwurf, den die NPD-Fraktion hier erhebt, noch einmal entkräften. Der Landtag gibt sich selbst bestimmte Regeln, die in der Geschäftsordnung zusammengefasst sind. Diese Regeln können unter Umständen abweichen von den normalen Gepflogenheiten bei Wahlen, zum Beispiel zum Sächsischen Landtag oder zu Gemeindevertretungen und dergleichen mehr.

Ich verwahre mich dagegen, dass wir hier bezichtigt werden, undemokratische Verfahren anzuwenden.

(Beifall bei der CDU, der der PDS, der SPD und den Grünen)

Es liegt hier weder ein Verstoß gegen die Verfassung des Freistaates Sachsen noch gegen einfaches Recht vor. Sowohl die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission als auch die des Parlamentarischen Kontrollgremiums und auch die G 10-Kommission werden nach Wahlvorschlägen gewählt, die ihrerseits das Stärkeverhältnis der Fraktionen aus dem Höchstzahlverfahren nach d'Hondt widerspiegeln. Hier geht das Vorschlagsrecht vor, erst dann kommt das Wahlrecht.

(Zuruf von der CDU: Richtig!)

Wenn das Vorschlagsrecht nicht so, wie es nach Geschäftsordnung wahrgenommen werden muss, wahrgenommen wird, dann muss dieser Vorschlag vom Präsidium als unzulässig zurückgewiesen werden. Das ist heute auch geschehen.

Sie haben selbst von § 9 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung gesprochen. Danach wird grundsätzlich auch für die Besetzung sonstiger Gremien des Landtages außerhalb von Ausschüssen dieses Verfahren nach d'Hondt angewendet. Nicht nur in den Ausschüssen, sondern auch in den genannten Kontrollkommissionen und -gremien soll sich das Stärkeverhältnis der Fraktionen im Landtag widerspiegeln.

Da in den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, nämlich dem Sächsischen Verfassungsschutzgesetz, dem Sächsischen Kontrollgesetz, dem Sächsischen Ausführungsgesetz zum G 10-Gesetz, nichts anderes geregelt ist, gilt eben § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung.

Wir sollten es nicht zulassen, dass hier der Eindruck undemokratischer Verfahrensweisen bestehen bleibt.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU, der PDS, der SPD und den Grünen)

Es gibt weiteren Redebedarf. Herr Abg. Leichsenring, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Welcher Eindruck hier entsteht, das ist sekundär. Primär ist, was das Gericht sprechen wird. Da ist unsere Fraktion übrigens nicht mehr die einzige Fraktion, die der Meinung ist, dass das, was heute hier abläuft, nicht den Regularien entspricht. Es gibt mittlerweile eine zweite Fraktion, die sich belesen hat und der Meinung ist, dass das so nicht korrekt ist. Aus diesem Grund werde ich auch jetzt vorsorglich und aus systematischen Gründen den Wahlvorschlag wieder abgeben, wie ich das bei den zwei anderen Wahlgängen gemacht habe, und gleichzeitig juristische Schritte ankündigen. Danke.

(Dr. Fritz Hähle, CDU: Sie finden ja auch weitere Anhänger!)

Gibt es weiteren Redebedarf? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Dann lasse ich jetzt das Plenum zum Antrag der NPD auf Erweiterung abstimmen. Wer möchte dem zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mehrheitlich abgelehnt worden.

(Uwe Leichsenring, NPD, übergibt der Präsidentin ein Papier.)

Meine Damen und Herren! Die Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Wir können allerdings auch offen wählen.