Thomas Colditz

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eine scheinbar um Volksnähe bemühte Politik, die Unzufriedenheit, Ängste und aktuelle Konflikte für ihre Zwecke instrumentalisiert, an Instinkte appelliert und einfache Lösungen propagiert, wobei verantwortungsethische Gesichtspunkte und Aspekte der praktischen Realisierbarkeit weitestgehend außer Acht gelassen werden – so, meine Damen und Herren, bezeichnet man Populismus.
Dieser Politikstil, meine Damen und Herren, bewegt zwar überhaupt nichts, aber er wird gerade in Wahlkampfzeiten immer wieder sehr intensiv gepflegt. Genau unter diesem Vorzeichen steht zu diesem Zeitpunkt, in der heutigen Sitzung, auch die Debatte, die von der FDP beantragt wurde.
Da schreiben Sie auf der Homepage Ihrer Partei von einer befürchteten neuen Welle von Schulschließungen durch die Hintertür und versuchen, aus dieser fachlich überhaupt nicht untersetzten und zudem noch falschen Prognose politischen Nektar zu ziehen. Meine Damen und Herren, mit solch einer Vorgehensweise wollen Sie tatsächlich in diesem Land Regierungsverantwortung übernehmen?
Sachsen hat in den letzten Jahren – das ist wohl jedem in diesem Hohen Haus durchaus bewusst – im Bildungsbereich einen gravierenden Umbruch erlebt. Die durch die demografische Entwicklung bedingte Halbierung der Schülerzahl in Sachsen hat zwangsläufig dazu geführt, dass Schulstandorte in den unterschiedlichen Schularten infrage gestellt werden mussten. Dieser Prozess war für Sachsen ein schmerzlicher. Gleichwohl bestand vor dem Hintergrund dieser Schulentwicklung und unseres erklärten Zieles, qualitativ hochwertige Schulstandorte mit gut ausgebildeten und engagierten Pädagoginnen und Pädagogen aufrechtzuerhalten, wirklich keine andere Möglichkeit.
Wie wollten Sie, meine Damen und Herren von der FDP, einen solchen Prozess bei der von Ihnen als Markenzeichen Ihrer Partei propagierten Wirtschafts- und Bildungskompetenz anders meistern? Sie werden uns sicherlich die Antwort schuldig bleiben. Aber Sachsen hat den Prozess des demografischen Wandels trotz dieser schwierigen Ausgangsposition gut vollzogen.
Meine Damen und Herren, die Konzentration im Bereich der Schulstandorte hat nicht zu einem Qualitätsabbau geführt. Dies zeigen nicht nur die Ergebnisse der letzten PISA-Studie. Möglich war und ist das in erster Linie deshalb, weil die sächsischen Lehrerinnen und Lehrer diesen Prozess durch persönliche Zugeständnisse, auch durch die Bereitschaft zu vorübergehender Teilzeitarbeit und ein hohes Maß an beruflichem Engagement mitgetragen haben – und dadurch, dass die Träger der Schulnetzplanung, also unsere Landkreise und kreisfreien Städte, verantwortungsbewusst und im Gesamtinteresse entschieden haben.
Sicherlich hat die eine oder andere Entscheidung über die Schließung einer Schule vor Ort zu Missmut geführt, aber unter dem regionalen und wirtschaftlichen Blickwinkel war sie im Einzelfall eben auch nicht zu umgehen.
Der Prozess der Umstrukturierung ist nun weitestgehend abgeschlossen, meine Damen und Herren. Die Schülerzahlen haben sich auf niedrigem Niveau stabilisiert, und wir bemühen uns nun um die weitere qualitative Ausgestaltung unseres gegliederten sächsischen Schulsystems. Hier sind wir mit vielfältigen Maßnahmen im Bereich der Ganztagsangebote, der Sicherung der pädagogischen Kompetenz und des Lehrernachwuchses mittlerweile auf einem guten Weg, auch wenn wir noch viel an Aufgaben zu bewältigen haben. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst. Sowohl unser Fraktionsvorsitzender Steffen Flath als auch unser gegenwärtiger Kultusminister Roland Wöller haben sich dafür ausgesprochen, keine weiteren Schulen in Sachsen zu schließen.
Woher also, meine Damen und Herren von der FDP, Ihre Aufgeregtheit? Ist es wirklich die ehrliche Sorge um unsere sächsischen Schüler, oder ist es nicht doch der eingangs beschriebene Populismus oder vielleicht der Mangel an kompetenteren Wahlkampfthemen? Meine Damen und Herren, ich glaube, Letzteres trifft zu.
Betrachtet man die aktuelle Situation in Sachsen, dann stellt man fest, dass hinsichtlich ihrer Standortsicherheit derzeit im Freistaat 75 Schulen im Rahmen der bestehenden Schulnetzplanung unter einem sogenannten Beobachtungsstatus stehen. Bei insgesamt fast 2 000 Schulen im Freistaat kann hier wohl kaum von einer problematischen Situation gesprochen werden, zumal diese Standorte eben nicht unter dem Vorzeichen einer Schließung stehen. Hier sind letztlich die Schulträger weiterhin gefordert, gemeinsam mit dem Freistaat darauf zu achten, dass eine langfristige Stabilisierung der Schulstandorte und auch der Schülerzahlen erreicht wird und damit auch der Fortbestand gesichert werden kann.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren, nicht nur von der FDP, auch von der Opposition insgesamt, Sie unterstellen uns, dass wir keine ausreichenden Vorgaben gesetzt hätten, um kleinere Schulstandorte zu erhalten. Wenn Sie einmal einen Blick ins Schulgesetz werfen, dann werden Sie darin sehen, dass diese Aussage so nicht zutrifft. Wollen Sie wirklich
ignorieren, dass wir in Sachsen vergleichsweise die geringsten Schülerzahlen in allen Klassen und allen Schularten haben?
Wollen Sie wirklich leugnen und ignorieren, dass wir gesetzlich – auch das ist einmalig in Deutschland – Mindestschülerzahlen fixiert haben, die weit unter dem bundesweiten Durchschnitt liegen? Diese Vorgaben sollen für den ländlichen Raum auch wirksam werden. Wollen Sie das einfach ignorieren und in den Wind schlagen?
Meine Damen und Herren! Wenn Sie demgegenüber wirklich kleinere Vorgaben fordern, warum sagen Sie dann den Menschen nicht, dass auch diese Vorgaben an die Grenzen des Machbaren stoßen? Das unterstelle ich Ihnen ja sogar noch; Herr Herbst, das haben Sie vorhin ebenfalls bereits gesagt. Auch mit kleineren Vorgaben komme ich an die Schwelle des Machbaren, und dann habe ich genau die gleiche Konfliktsituation, die jetzt von Ihnen so gepflegt und propagiert wird.
Meine Damen und Herren! Sie müssen schon auch deutlich sagen, wie Sie diese Vorgaben finanzieren wollen. Ich kann mich nicht erinnern, dass in der Haushaltsdiskussion von irgendeiner Fraktion die Forderung aufgeworfen wurde, dass wir uns in Sachsen kleinere Klassen leisten müssen. Ich kann mich an Änderungsanträge diesbezüglich nicht erinnern.
Der Finanzkuchen ist aufgeteilt, wo wollen Sie denn das Stück herausschneiden? Aus dem Bereich der Sozialpolitik, der Verkehrspolitik oder der Wirtschaftspolitik? Für diese Bereiche propagieren Sie von dieser Stelle aus, genauso kompetent zu sein.
Man hat schon den Eindruck, meine Damen und Herren, dass sich Ihre populistische Politik des Stimmenfanges am Prinzip des „Wünsch-dir-was!“ orientiert.
Feine Sache – verkauft sich ganz wunderbar, ganz populistisch! Nun müssen Sie sich nur noch auf die Suche nach dem Gold speienden Esel machen, mit dem Sie diese Wünsche erfüllen können. Vielleicht findet sich in Ihrer Traumwelt auch diese Vorstellung noch.
Wie sehen denn nun Ihre Alternativen aus? Sie propagieren zum Beispiel als Scheinlösung – ich bin besonders betroffen, dass das die FDP mitmacht – des Problems längeres gemeinsames Lernen. Damit sind Sie übrigens mit der SPD in guter Gesellschaft, die dies auch so will – nur, dass man ihr offensichtlich bescheinigen muss, dass sie dies glaubwürdiger und konsequenter vertritt als Sie;
auch wenn sie damit natürlich trotzdem auf dem Holzweg ist.
Meine Damen und Herren! Diese Vorstellungen sind keine Lösung des Problems. Sagen Sie doch wenigstens Ihren Wählerinnen und Wählern – dies sage ich noch einmal besonders der Kollegin und den Kollegen der FDP –, dass Sie mit Ihrem Populismus erreichen, dass die Vorstellung von einem Abitur nach 12 Jahren in Sachsen infrage gestellt wird, wenn nicht sogar ein eigenständiges Gymnasium damit infrage steht. Von den Linken weiß ich, dass sie das so wollen. Sie wollen keine gymnasiale Ausbildung mehr. Das ist ja akzeptiert.
Sie treten aber für ein leistungsorientiertes Schulsystem ein; und indem Sie die Grundschulzeit verlängern, stellen Sie das Abitur nach 12 Jahren in Sachsen infrage, und durch noch längeres gemeinsames Lernen stellen Sie das Gymnasium generell infrage.
Herr Porsch, da können Sie noch so gehässig lachen. Schauen Sie doch einmal nach Bremen oder fahren Sie in den Ferien einmal hin.
Dort finden Sie mittlerweile „Schutzgebiete“ für Gymnasien durch die Einführung von Gemeinschaftsschulen, weil durch die Einführung von Gemeinschaftsschulen Gymnasien nicht mehr erhalten werden.
Ja, bitte.
Frau Günther-Schmidt, ich denke, dazu brauchen wir nur einmal in die Geschichte dieser Bundesrepublik zu schauen, was bisher an Ideen und Vorstellungen existiert hat. Der Weg, den Sie im Auge haben, heißt Gesamtschule.
Jetzt ist das Etikett natürlich ein anderes, weil die Gesamtschule ja offensichtlich Schiffbruch erlitten hat, und dann nennen Sie es Gemeinschafts
schule. Ich bin der festen Überzeugung – dies haben auch internationale Vergleiche gezeigt –, dass dieser Weg nicht zu dem qualitativ hochwertigen Abitur führt, das man sich vorstellt. So einfach ist das.
Meine Damen und Herren von der FDP! Sie waren in den Jahren der Schulgesetzgebung, 1991/92, aber auch bundesweit eigentlich immer verlässliche Partner, wenn es um die Einrichtung eines leistungsfähigen, gegliederten Schulsystems ging und geht. Kehren Sie auch vor dem Hintergrund mancher populistischer Äußerung zu dieser Position zurück, denn das hilft uns im Lande wesentlich weiter als diese Vorstellung!
Herr Günther, weil Sie so herzhaft darüber lachen: In Bayern lässt sich die FDP für ein Zusammenfassen von Haupt- und Realschule feiern. Sie nennt diesen innovativen Einfall „Kooperationsmodell“. In Sachsen heißt dieses Modell „Mittelschule“ und läuft seit 18 Jahren erfolgreich, ohne dass die FDP das mittlerweile einmal anerkennt.
Meine Damen und Herren! Es ist eine alte Weisheit – dies haben wir an anderer Stelle bereits mehrfach diskutiert –, dass das Modell der Mittelschule auch strukturelle Vorgaben notwendig macht, wenn dieses System funktionieren soll. Diesen Vorgaben müssen wir im Rahmen der Schulnetzplanung gerecht werden, wir können sie – bei aller Kompliziertheit dieses Prozesses – nicht leichtfertig unterlaufen. Ich möchte darum bitten, dass wir das nicht aus dem Blick verlieren.
Noch ein letztes Wort zum Beobachtungsstatus von Schulen, um den es ja eigentlich in dieser Debatte geht.
Ich sage nochmals klar und deutlich: Damit war und ist zu keiner Zeit eine neue Schließungswelle von Schulstandorten beabsichtigt. Gleichwohl muss man aber davon ausgehen und zur Kenntnis nehmen, dass im Einzelfall Bewegungen bei Schülerströmen zu verzeichnen sind, die es zu beobachten gilt.
Ursache dafür können die neuen Landkreise ebenso sein wie die Bildungsempfehlung für das Gymnasium, die so nicht hinnehmbar ist.
Das sind temporäre Prozesse, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen, damit wir die Schulen stabil halten können.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Linksfraktion meint einen Widerspruch zwischen der Sächsischen Verfassung und dem Sächsischen Schulgesetz aufheben zu müssen. Dies soll durch die Übertragung der Schülerbeförderungskosten auf den Freistaat, die Freistellung aller Lernmittel und Schulveranstaltungen sowie eine Aufstockung der im Haushalt ausgewiesenen Lernmittelergänzungspauschale in den Jahren 2009/2010 um insgesamt 63 Millionen Euro erreicht werden.
Meine Damen und Herren! Abgesehen davon, dass es diesen konstruierten Widerspruch von Verfassung und Schulgesetz unseres Erachtens so nicht gibt, da die Verfassung auf eine Konkretisierung der Lernmittelfreiheit im Schulgesetz abstellt, ist die geplante Mittelerhöhung außerhalb des Haushaltes ziemlich abenteuerlich und wenig seriös.
Aber auch eine sachliche Betrachtung des Gesetzentwurfes ermöglicht eine Zustimmung unsererseits nicht. Die Koalition hat mit der Einführung der Lernmittelergänzungspauschale im aktuell wirksamen Haushalt die Grundlage dafür gelegt, Eltern bei der Finanzierung von Schulbedarfen zu entlasten. Dabei geht es uns zumindest nicht um eine völlige Freistellung. Wenn Sie aktuell sichtbar Bildung als ein herausragendes gesellschaftliches Bedürfnis anerkennen – das wird ja in der öffentlichen Diskussion zurzeit so getan –, dann setzt dies durchaus eine angemessene, im Übrigen sehr kleine finanzielle Beteiligung jedes Einzelnen voraus.
Meine Damen und Herren! Keiner erhebt ernsthaft den Anspruch oder die Forderung, dass sich der Staat umfänglich an der Finanzierung eines privaten Autos oder eines Eigenheimes beteiligen soll. Warum soll aber genau dieser Bezug, wenn es um den persönlichen Beitrag zum Bildungserwerb geht, dann herangezogen werden? Warum eine so undifferenzierte Auslegung oder Forderung, wie dies im Gesetzentwurf geschieht?
Das Argument der im Einzelfall sozialen Benachteiligung ist ein völlig ungeeignetes für diese Diskussion. Dem wird nämlich durch die geltenden Regelungen des SGB II
und des SGB XII wirksam entgegengewirkt, meine Damen und Herren. Absicht der von uns eingeführten und im Haushalt dotierten Lernmittelergänzungspauschale war es nicht, Bedarfe künstlich zu erzeugen, so wie dies die Summen im vorliegenden Gesetzentwurf tun. Mit verantwortlichen Entscheidungen der Schulen und der Schulträger vor Ort lassen sich verträgliche und bedarfsgerechte Entscheidungen für den Lernmitteleinsatz finden.
Lassen Sie mich dies einmal exemplarisch am Beispiel des Einsatzes von Taschenrechnern verdeutlichen. Im sächsischen Lehrplan für Mathematik an Gymnasien vom Jahr 2004 ist ein grafikfähiger Taschenrechner gefordert – wohlgemerkt, kein besonderes Modell; es gibt bereits für den Unterricht taugliche Taschenrechner für etwa 40 Euro –; optional ein CAS-Taschenrechner. CAS steht für Computer-Algebra-Systeme. Im Lehrplan wird bei einigen Unterrichtseinheiten ein solcher Taschenrechner sicherlich gefordert; diese Lehrplaneinheiten können aber auch durch speziell bereitgestellte Software des Kultusministeriums oder durch Leihgeräte ohne Zusatzkosten für die Schüler abgedeckt werden. Die Entscheidung darüber, welcher Taschenrechner zu verwenden ist und wie die einzelnen Unterrichtseinheiten didaktisch zu vermitteln sind, trifft die Mathematikfachschaft bzw. der Fachlehrer vor Ort an der Schule.
Die verschiedenen Hersteller haben zudem Sonderprogramme für Schüler, deren Eltern die Taschenrechner nicht selbst finanzieren können. Eine Firma stellt zum Beispiel bei einer entsprechenden Glaubhaftmachung durch die Schule Geräte unentgeltlich zur Verfügung. Ein anderer Produzent vergibt bei Gruppenbestellungen auf eine entsprechende Anfrage sogenannte Freigeräte zur unentgeltlichen Weitergabe an Schüler.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, es gibt in der Praxis viele Gestaltungsmöglichkeiten, um sowohl kosten- als auch sozialverträglich aktiv zu werden. Es sollte vielleicht noch mehr als bislang erwogen werden, die Schulen noch einmal über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten – vielleicht auch durch das Kultusministerium – zu informieren.
Schließlich noch eine Anmerkung zur Schülerbeförderung. Der Städte- und Gemeindetag hat im Rahmen der Anhörung völlig zu Recht darauf verwiesen, dass die Organisation der Schülerbeförderung am besten dezentral und individuell durch die Aufgabenträger vor Ort den jeweiligen Bedürfnissen angepasst werden kann. Wir teilen diese Auffassung und werden vor diesem Hintergrund den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich schließe mich selbstverständlich an und gebe auch zu Protokoll.
Um die im Rahmen des Haushaltsvollzuges bzw. des Konjunkturprogramms II zur Verfügung gestellten Mittel für den Schulhausbau schnell und unbürokratisch zur Anwendung zu bringen, bedarf es des vorliegenden Antrages nicht.
Im Gegenteil erzeugt er künstlich und vor dem Hintergrund mangelnder rechtlicher Kenntnisse Widersprüche, die es nicht wirklich gibt. Um dies zu untersetzen, will ich zunächst auf die beiden Rechtsgrundlagen eingehen, die von dem Antrag tangiert werden. Dies sind zum einen das Schulgesetz und zum anderen die Förderrichtlinie Schulhausbau in der Fassung vom 1. Januar 2008.
In § 4a Sächsisches Schulgesetz ist geregelt, welche Mindestschülerzahlen an allgemeinbildenden Schulen einzuhalten sind. Das sind an Grundschulen für die erste einzurichtende Klasse je Klassenstufe 15 Schüler und für jede weitere einzurichtende Klasse 14 Schüler, an Mittelschulen für die ersten beiden einzurichtenden Klassen je Klassenstufe 20 Schüler und für jede weitere einzurichtende Klasse 19 Schüler und an Gymnasien 20 Schüler je Klasse. Mittelschulen werden mindestens zweizügig, Gymnasien mindestens dreizügig geführt.
Im Zusammenhang mit dem zur Diskussion stehenden Problem muss allerdings auch der § 23 Schulgesetz in die Betrachtung einbezogen werden. Dort ist im Abs. 2 geregelt, dass der Schulträger für schulische Organisationsmaßnahmen sowie für die Abdeckung des Sachbedarfs der Schule zuständig ist. Zum Sachbedarf zählen insbesondere die Errichtung und Unterhaltung der Schulgebäude, die Ausstattung der Schulräume sowie die Lehr- und Lernmittel. In der seit 1. Januar 2008 gültigen Förderrichtlinie Schulhausbau ist geregelt, dass eine Zuwendung – neben anderen Voraussetzungen – nur gewährt werden kann, wenn an der Schule die in der Anlage zur Schulnetzplanungsverordnung vom 2. Oktober 2001 enthaltenen Richtwerte für die Klassenbildung eingehalten werden. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden. Bei Schulen im ländlichen Raum nach Maßgabe der Raumkategorien unter Ziffer 2.5 des Landesentwicklungsplanes Sachsen kann eine Förderung erfolgen, wenn die Mindestschülerzahlen gemäß § 4a Abs. 3 Schulgesetz eingehalten werden. Diese Voraussetzung gilt neben der Voraussetzung der langfristigen Sicherstellung des Bestands des Objektes.
Schon in der Pressemitteilung des SMK vom 9. April 2008 zur Umsetzung der Schulhausbauförderung wurde geäußert, dass für Schulen im ländlichen Raum wie bisher die Mindestschülerzahlen und -zügigkeiten herangezogen werden, und bei Schulen außerhalb des ländlichen Raumes (Ballungszentren) wird auf die Einhaltung der Klassenrichtwerte (25 Schüler) geachtet.
Eine Differenzierung der Förderkulisse ist auch in anderen Förderbereichen durchaus vorhanden und üblich. Ich denke hier zum Beispiel an die Förderung der GAInfrastruktur, bei sich die Förderung an regionalen Strukturen orientiert.
Wenn man diese geltenden Rahmenvorgaben zugrunde legt, ergeben sich keine Unstimmigkeiten bei der Vergabe von Fördermitteln. Denn: Einerseits wirkt der Freistaat Sachsen nach gesetzlichem Auftrag an öffentlichen Schulen mit, indem er Lehrerpersonal zur Verfügung stellt. Dafür gibt es konkrete Vorgaben, nämlich die Mindestschülerzahlen. Der Freistaat kann sich aus seiner Aufgabe nur zurückziehen, wenn die Mitwirkung an der Einrichtung der Schule aufgrund der Nichteinhaltung dieser Mindestschülerzahlen entzogen werden kann.
Von dieser Maßgabe ist die Gewährung der Zuwendung für den Schulhausbau aber zu unterscheiden: Entsprechend des Sächsischen Schulgesetzes sind grundsätzlich zunächst, wie schon angemerkt, die Schulträger und damit die Kommunen dafür zuständig, die sächlichen Kosten der Schule zu tragen. Gemäß § 23 Abs. 2 Sächsisches Schulgesetz sind die Schulgebäude und Schulräume zu errichten, mit notwenigen Lehr- und Lernmitteln auszustatten und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. An dieser Aufgabe der Kommunen beteiligt sich der Freistaat Sachsen bereits über den Finanzausgleich entsprechend Artikel 85 und 87 der Sächsischen Verfassung des Freistaates Sachsen.
Zusätzlich beteiligt er sich auch über sonstige Zuwendungen wie diejenigen zur Schaffung und Erhaltung des erforderlichen Schulraumes nach den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen und den verfügbaren Haushaltsmitteln (Förderrichtlinie Schulhausbau). Hier besteht aber keine automatische Rechtspflicht zur Unterstützung. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Freistaates Sachsen an die Schulträger.
Hinsichtlich Letzterem – freiwillige Zuwendungen zur Erfüllung einer Aufgabe der Kommunen nach der Förderrichtlinie Schulhausbau – kann der Freistaat auch andere und höhere Maßstäbe für die Bewilligung ansetzen als für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgabe, das heißt der Bereitstellung des Lehrerpersonals.
Neben diesem plausiblen rechtlichen Zusammenhang will ich die Vorgaben des SMK aber auch gern politisch gewichten: Die strengeren Zuwendungsvoraussetzungen gelten gerade für Ballungsräume (kreisfreie Städte), in denen Schulwege kurz organisiert werden können bzw. die Einhaltung des Richtwertes – im Gegensatz zu Gebieten im ländlichen Raum – durch die Schulträger ohne
Identitätsverlust und persönliche Nachteile für Schüler möglich ist.
Auch die Behauptung, dass durch die Fördermittelvergabepraxis die Schließung weiterer Schulen befördert wird, ist. Gerade größere, ehemals kreisfreie Städte sind besonders einwohnerreich, oft reich an Steueraufkommen und deshalb bei entsprechender Schwerpunktsetzung in der Lage, ein qualitativ gutes Schulnetz zu erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass diese Städte die dafür notwendigen Prioritäten in ihren kommunalen Haushalten setzen und insbesondere die Mittel aus dem Finanzausgleich für die Sanierung von Schulen einsetzen. Das alleinige Warten auf Fördermittel des Freistaates Sachsen ist aufgrund der Schulträgeraufgabe unangemessen.
Mit diesem Verfahren bestand für die Antragsteller der Anträge, die zur Förderung vorgesehen sind, schon frühzeitig Gewissheit über die zu erwartenden Fördermittel. Sie sehen also, dass schnell, unbürokratisch und rechtlich sicher gehandelt wird.
Frau Günther-Schmidt, Sie haben eigentlich das Wesentliche schon am Schluss gesagt. Würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass eine Stunde nach der Ausschusssitzung das Kultusministerium
ich habe gefragt, ob sie das zur Kenntnis nehmen würde – eine Richtigstellung in der Öffentlichkeit vorgenommen und eine Presseerklärung herausgegeben hat, dass auch die Förderschüler dort mit untergebracht sind?
Würden Sie das zur Kenntnis nehmen, oder geht es Ihnen eigentlich wieder darum, nur Stunk zu machen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Kulturelle Bildung meint die aktive Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur, unterstützt Menschen in ihrer Persönlichkeitsbildung und stärkt deren soziale, kommunikative und kreative Fähigkeit. Sie umfasst sowohl die aktive Rezeption als auch die eigene kulturelle Praxis. Sie ist lebenslanger Lern- und Auseinandersetzungsprozess des Menschen mit sich selbst, seiner Umwelt und der Gesellschaft. Sie vermag den Wert kultureller Traditionen zu verdeutlichen. Die Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur leistet einen wichtigen Beitrag zur Werteorientierung sowie zur Herausbildung von kultureller Identität und Toleranz gegenüber anderem und Neuem. Sie ist ein Übungsfeld für die Ausbildung von Spontaneität, Fantasie und Flexibilität bei der Entwicklung von Vorstellungen sowie Quelle des Selbstvertrauens und Urteilsvermögens. Sie erfolgt in enger Beziehung zur kulturellen Öffentlichkeit.“
Meine Damen und Herren! Diese Definition kultureller Bildung, die einem Grundsatzpapier des ComeniusInstituts von 2004 entnommen ist, verdeutlicht die inhaltliche Komplexität, aber auch die Vielgestaltigkeit von Bezugsebenen, die sich für die Kompetenzentwicklung junger Menschen daraus ergeben. „Kompetenzentwicklung“ ist eine Grundaussage der neuen Lehrplangeneration von 2004.
Sachsen bietet eine vielfältige Kulturlandschaft mit Denkmälern, Museen und Theatern. Die Auseinandersetzung mit diesem kulturellen Erbe bietet Kindern und Jugendlichen die Chance, ihre kulturelle Identität auszu
bilden und sich Geschichte und Leistungen der jeweiligen Region bewusst zu machen.
Diese Maßgabe und die Bedeutung einer vielfältigen Kulturförderung im Land geben Anlass, die mannigfaltigen Gestaltungsmöglichkeiten kultureller Bildungsangebote im Land einmal zu erörtern. Aktueller Bezug hierzu ist unter anderem die Förderung von Projekten der kulturellen Bildung im Rahmen des im Dezember verabschiedeten Haushaltes für das Ministerium für Wissenschaft und Kunst; mein Kollege Clemen wird darauf im Detail noch eingehen.
Meine Damen und Herren! Wir setzen bei der Umsetzung von kultureller Bildung auf verschiedene neue Projektideen, die ihren Ursprung sicherlich auch in bereits stattfindenden Maßnahmen haben. Entwicklungsfelder gibt es dabei auf drei Ebenen: der unterrichtlichen Ebene im Rahmen des Fachunterrichts durch Kurse, spezielle Profile und fachübergreifenden Unterricht; der außerunterrichtlichen, aber dennoch innerschulischen Ebene in Form von Ganztagsangeboten und Arbeitsgemeinschaften, Veranstaltungen und Festen und schließlich der dritten – außerschulischen – Ebene mit speziellen Lernorten und Lernangeboten.
Schon im März 2007 hat sich der Sächsische Musikrat mit einem Diskussionspapier zum Ausbau musisch kultureller Bildung an das Kultusministerium gewandt. Das war im Nachgang ein Beitrag dazu, die musisch kulturellen Angebote, insbesondere unter Einbeziehung der regionalen Musikschulen in den Kulturräumen, im Rahmen von Ganztagsangeboten deutlich auszubauen.
Zur aktiven Beratung steht die Servicestelle „Ganztagsangebote“ zur Verfügung. Dabei werden insbesondere schülerorientierte Unterrichtsprojekte und andere außerunterrichtliche Kooperationen, zum Beispiel auch zu Theatern und Museen, unterstützt. Insgesamt drei Förderschulen, fünf Mittelschulen und sieben Gymnasien sind
als Zweites mittlerweile in das Bildungsprogramm „Lernstatt Museum“ eingebunden. Ziel dieses Projektes des sächsischen Kultusministeriums, das auch von der BoschStiftung unterstützt wird, ist die dauerhafte Zusammenarbeit zwischen Museen und Schulen, die eine Vorbildwirkung in der gesamten Region haben sollen.
Schüler der Klassenstufen 7 bis 10 haben gemeinsam mit einem Museum in ihrer Nähe Projektideen zur Geschichte, Kultur, Kunst entwickelt und können diese nun umsetzen. Dieses Projekt soll zunächst bis 2010 laufen, bis dahin auch weiter ausgebaut und anschließend im Rahmen von Ganztagsangeboten fortgeführt werden.
Meine Damen und Herren! Ich will auch ein Projekt der EU ansprechen, das wir nutzbar machen, das PegasusProjekt mit dem Hintergrund, dass Schulen Denkmale adoptieren. „Pegasus“ unterstützt die interdisziplinäre Schulart ins standortübergreifende Lernen. Es motiviert zu nachhaltiger Auseinandersetzung mit einem Denkmal und initiiert entsprechende weiterführende Aktivitäten nachfolgender Schülergenerationen.
Natur- und Kulturdenkmäler im weiten Sinne werden später als kulturelles Erbe in die Verantwortung der heutigen Schülergeneration übergeben. Schüler sollen lernen, eine bestimmte Sache als Denkmal zu bewerten, zu schützen und zu erhalten. Damit sie die Bereitschaft entwickeln, sich dafür zu engagieren, müssen sie sich mit diesen Belangen auseinandersetzen und auf diesem Gebiet im Rahmen der Möglichkeiten der Schule auch praktische Erfahrungen sammeln. Dabei werden neben dem Wissenserwerb auch Maßnahmen der Kompetenzentwicklung und Werteorientierung berührt.
Meine Damen und Herren! Nicht unerwähnt soll zum Schluss auch die interministerielle Arbeitsgruppe „Kulturelle Kinder- und Jugendbildung“ sein. Unter Federführung des Kultusministeriums arbeiten hier Vertreter des Kultusministeriums, des Wissenschaft- und Sozialministeriums zusammen, um einerseits den Schulen den Zugang zu Anbietern kultureller Angebote zu erleichtern und andererseits Anbietern wiederum die Bedürfnisse und Wünsche von Schulen nahezubringen. Für das Jahr 2009 sind Empfehlungen und Verbesserungen für Kooperations- und Kommunikationsstrukturen sowie Handreichungen für die beteiligten Akteure in Aussicht gestellt.
Meine Damen und Herren! In der Kürze der Zeit ist das ein kurzer Einblick in die vielfältigen Initiativen, die im Rahmen der kulturellen Bildung bisher auf den Weg gebracht worden sind. Wir haben durch den Doppelhaushalt weitere Initiativen entwickelt. Darauf wird mein Kollege Clemen eingehen. Wir werden diese Projekte weiter inhaltlich verfolgen und weiter befördern.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir kommen hier wieder zu einer Diskussion, die wir schon an anderer Stelle sehr umfangreich
geführt haben, nämlich über die Organisationsform der Ganztagsschule und über schulische Lernformen.
Meine Damen und Herren! Frau Falken, wir haben uns dafür entschieden, in den letzten Jahren flächendeckend Angebotsstrukturen zu etablieren. Davon ist bedauerlicherweise in Ihrem Beitrag überhaupt nicht die Rede gewesen. Sie haben sich lediglich auf die Modellschulen mit ihrer gebundenen Form beschränkt. Das ist typisch für Ihre Argumentation. Die Modellschulen sind in diesem Konzept anders strukturiert worden.
Meine Damen und Herren, sie haben mit ihrer inhaltlichen Ausgestaltung unseren Ganztagsangeboten wichtige Impulse gegeben. Es war aber nie die Rede davon, Frau Falken, diese Organisationsform zu verallgemeinern. Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag der Linksfraktion ist – wieder einmal – ein neuerlicher Versuch, positive Entwicklungen innerhalb unseres Schulsystems zu leugnen und mit platten, ideologisch determinierten Vorstellungen oder aber mit Vorgaben aus irgendwelchen Personalratsrunden zu unterlaufen.
Meine Damen und Herren! Ihnen geht es nicht darum, vorhandene, qualitativ hochwertige und unterrichtsergänzende schulische Angebote in ihrer Wirksamkeit tatsächlich zu bewerten und anzuerkennen.
Sie lassen sich demgegenüber und völlig undifferenziert von der scheinbar besseren Wirkung gebundener Ganztagsbeschulung leiten. Dazu müssen sogar wissenschaftliche Bewertungen zu den bereits analysierten Ganztagsangeboten fleißig geleugnet werden. Bei solch einer engstirnigen Sicht auf die Entwicklungen muss Ihre Argumentation natürlich ins Leere laufen. Hauptargument für Ihre Forderung nach geschlossenen oder gebundenen Formen von Ganztagsschulen ist die Ihrer Meinung nach bessere Möglichkeit der Rhythmisierung des Unterrichts und der damit scheinbar besser zu realisierenden Wirksamkeit auf den Unterricht. Ganztagsangeboten sprechen Sie diese Wirksamkeit ganz einfach ab. Dies tun Sie offensichtlich, ohne einen Blick auf die Angebote zu werfen und sie zu analysieren, sonst kämen Sie nämlich zu einer anderen Bewertung, liebe Frau Falken.
Natürlich stehen unsere in breiter Form realisierten Angebote in engem Zusammenhang mit dem üblichen Unterrichtsangebot und ergänzen und bereichern es. Es geht doch um weit mehr als um unterrichtsergänzende Freizeitbeschäftigung und das Vorhalten von Arbeitsgemeinschaften. Schauen Sie sich doch einmal die Situation vor Ort an den Schulen an und was dort wirklich angeboten wird. Zu behaupten, dass sich Ganztagsangebote auf unterrichtsergänzende Freizeitbeschäftigungen beschränken, ist blanker Unsinn und zeugt letztlich nur von Unwissenheit darüber, was im Rahmen von Ganztagsangeboten landesweit tatsächlich stattfindet. Ich kann und will Ihnen eine gewissenhaftere Analyse nicht ersparen, zumindest aber stichpunktartig einen Blick in die Angebotspalette für Ganztagsangebote an unseren Schulen geben.
Dort sind Angebote für leistungsschwache und leistungsstarke Schüler, differenzierter Förderunterricht, Hausaufgabenbetreuung, Schulung von Methoden und Arbeitstechniken, musisch-kulturelle Angebote, mathematischnaturwissenschaftliche Angebote, sportliche und bewegungsorientierte Angebote, Gesundheits-, Umwelt- und Werteerziehung usw., usf. enthalten. Als wertvolle Kooperationspartner stehen außerschulische Einrichtungen zur Verfügung. Wir wollen daran festhalten, dass die Schulen in eigener Verantwortung diese Zusammenarbeit suchen und weiter inhaltlich ausgestalten.
Demgegenüber kann man Ihrem zentralistisch gesteuerten Ansatz von oben beim besten Willen nicht folgen, umso weniger dann, meine Damen und Herren, wenn damit Kreativität vor Ort eingeschränkt und positive Entwicklungen der Vergangenheit infrage gestellt werden. Noch deutlicher wird die inhaltliche Verflechtung von normalem Unterrichtsgeschehen und Ganztagsangeboten, wenn man sich die förderfähigen Module einmal anschaut. Das würde ich Ihnen einmal dringend empfehlen, Frau Falken. Sie haben doch noch nicht einmal die Förderrichtlinie für Ganztagsangebote gelesen.
Sie kennen nicht einmal die Module, die dort beschrieben sind. Es gibt dort ein Modul 3 als Angebot für den schulischen Freizeitbereich. Es gibt aber auch ein Modul 1 als Basismodul zur leistungsdifferenzierten Förderung und Forderung, in Ihren Augen sicherlich Teufelszeug mit Blick auf das differenzierte Schulsystem, aber dieses Modul ist sehr hoch wirksam. Es gibt weiterhin das Modul 2 mit unterrichtsergänzenden Angeboten und Projekten. Weil Sie es offensichtlich bislang nicht getan haben, will ich Ihnen die inhaltliche Ausrichtung zumindest dieser beiden Module noch einmal in Erinnerung bringen.
Dort heißt es nämlich: „Angebote zur leistungsdifferenzierten Förderung und Forderung. Vielfältige zusätzliche Lernangebote richten sich an leistungsschwache und leistungsstarke Schüler. Sie werden sowohl inhaltlich als auch didaktisch-methodisch entsprechend der unterschiedlichen Lern- und Leistungsvoraussetzungen der Schüler gestaltet. Die Angebote bauen Defizite ab und zeigen Möglichkeiten und Potenziale für weitere Entwicklungswege. Die Unterstützung beruht auf diagnostischer Grundlage und ist individuell, partnerorientiert, gruppenbezogen oder themenorientiert ausgerichtet. Die Angebote sollen über die Hausaufgabenbetreuung und den Förderunterricht hinausgehen. Sie dienen auch dem Ziel, Schüler beim eventuellen Wechsel des Bildungsganges zu unterstützen.“
Meine Damen und Herren! Was hat das mit dem Vorhalten von Arbeitsgemeinschaften zu tun, wie Sie das im Prinzip darstellen, Frau Falken? Das ist beim besten Willen nicht nachvollziehbar.
Meine Damen und Herren! Die hier unter anderem zur Diskussion stehenden zehn Ganztagsschulen in gebundener Form wurden zusammen mit der Einführung von Ganztagsangeboten vor fünf Jahren als Modellschulen installiert, auch vor dem Hintergrund, dass zunächst der Bund die Möglichkeit ein Stück weit verschlossen hat, offene Angebote einzurichten und damit auf den Erfahrungen aufzubauen, die wir bereits im Rahmen der Schuljugendarbeit gemacht haben. Damit war die Grundlage gegeben, ganztagsschulische Angebote in ihrer Wirkung auf die Entwicklung unserer Schullandschaft zu überprüfen und zu verallgemeinern, und dies ist auch geschehen. Nicht zuletzt sind Erfahrungen dieser Modellschulen in die Richtlinie Ganztagsangebote eingeflossen und haben diese auch inhaltlich qualifiziert. Den zehn betroffenen Modellschulen war frühzeitig signalisiert worden, dass sich nach Abschluss der Modellphase die Regelförderung für diese Einrichtungen einstellt. Dies bedeutet aber keinen Abbruch dieses Angebots. Ob dies allerdings flächendeckend und zentral verordnet geschehen soll, will ich an dieser Stelle durchaus verneinen.
Wir halten daran fest, dass sowohl die äußere Organisationsform als auch die inhaltliche Ausgestaltung weiter in der Verantwortung vor Ort liegen. Zudem kann man wohl auch nicht außer Acht lassen, dass 80 %, meine Damen und Herren, 80 % der Betroffenen, nämlich Schüler, Lehrer und Eltern, mit den vorhandenen Angeboten sehr zufrieden sind. Was die Präferenz der Organisationsmodelle anbelangt, meine Damen und Herren, Frau Falken, gibt es lediglich eine Zustimmung von circa 12 %, die eine gebundene Form bevorzugen, demgegenüber aber 76 % Zustimmung für offene und teilweise gebundene Formen der Ganztagsangebote.
Meine Damen und Herren! Wir sehen also keinen Anlass und auch keinen Handlungsbedarf, dem Antrag der Linksfraktion zuzustimmen.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Bonk, Sie haben sich jetzt sehr weitläufig und umfassend ausgelassen und auch umfangreich
diskutiert. Sie hätten Ihre Botschaft allerdings auch mit weniger Worten sagen können, die da lautet: Für Sie gibt es nur die gebundene Form der Ganztagsschule. Alles andere ist pädagogisch nicht wirksam. Das ist Ihre Botschaft.
Dieser Meinung sind wir nicht, liebe Frau Bonk. An dieser Stelle werden wir immer wieder im Clinch liegen. Ich bin Frau Günther-Schmidt sehr dankbar, dass Sie noch einmal deutlich gemacht hat, dass es durchaus unterschiedliche Formen der Ganztagsschule gibt, nämlich die gebundene Form und die offene Form.
Wenn wir uns die Entwicklung im Land anschauen, dann haben wir offene Formen von Ganztagsangeboten entwickelt, und diese wirksam ausgestaltet. Es ist von Ihnen – –
Nein, ich gestatte jetzt keine Fragen, die Diskussion dauert schon viel zu lange zu diesem banalen Thema.
Frau Bonk, Sie leugnen ganz einfach, dass es möglich ist, in offenen Formen von Ganztagsangeboten eine Beziehung zwischen unterrichtsergänzendem und eigentlichem Unterricht herzustellen.
Natürlich halte ich diese aufrecht. – Frau Bonk, damit sprachen Sie von Partizipation. Die Eltern und die Schüler sollen doch das Konzept mittragen. Genau das ist unser Ansatz.
Schauen Sie sich die Umfragen an, und schauen Sie in die wissenschaftlichen Analysen, was die Befragungen von Eltern ergeben haben. 12 % der Eltern sprechen sich für die gebundene Form aus, demgegenüber stehen 80 % für die offene Form. Das ist Partizipation, meine Damen und Herren. So wird das Ganze auch wirksam.
Es ist schon irgendwie verkehrte Welt, wie Sie argumentieren, und so nicht hinnehmbar.
Frau Günther-Schmidt, noch einmal an Ihre Adresse: Wir wollen den Menschen keine Ganztagsangebote verordnen – damit bin ich bei Herrn Herbst mit seiner Aussage –, sondern wir wollen, dass die Schulen, die Entscheidungsträger und die Akteure vor Ort entscheiden, welches
Angebot sie vorhalten. Wie sie das Umfeld von Schule in die Schule integrieren, das wollen wir in der Verantwortung vor Ort belassen, und das hat sich in letzter Zeit bewährt.
Herr Kollege Weiss, Sie sollten das, was Ihnen Herr Kost möglicherweise ins Manuskript schreibt, ein wenig kritischer lesen. Die Geburt der Ganztagsangebote ist nicht mit der Koalitionsbildung verbunden. Wir hatten schon, bevor die SPD mit ins Boot gestiegen ist, SchulJugendarbeit. Die Schul-Jugendarbeit war im Prinzip die Geburtsstunde für Ganztagsangebote in Sachsen. Dazu bedurfte es nicht der seligmachenden Wirkung der SPD.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dieser Debatte erreichen wir wieder einmal den Höhepunkt der politischen Stillosigkeit durch die Linksfraktion in diesem Hohen Haus.
Schon im Titel, meine Damen und Herren von der Linksfraktion, unterstellen Sie der Staatsregierung den Verdacht der Nötigung, also damit eine Straftat.
Genau das ist die Definition für eine Nötigung. Wie weit wollen Sie denn in Ihren politischen Äußerungen noch sinken?
Sie unterstellen der Regierung, sächsische Kommunen zu nötigen, ja zu erpressen, um Schulstandorte aufzugeben.
Das, meine Damen und Herren von der Linken, ist schlicht und ergreifend die Unwahrheit,
und ich möchte Sie bitten, derartige unsachliche Behauptungen zurückzunehmen. In diesem Zusammenhang lasse ich auch keine Zwischenfragen zu; das muss nicht diskutiert werden.
Meine Damen und Herren! Nachdem wir mehrfach und ausführlich über die Fragen der Schulnetzplanung gesprochen haben, gibt diese Debatte heute keinen wirklich neuen Ansatzpunkt, zumal sich die Rahmenbedingungen für die anstehenden Entscheidungen nicht geändert haben – auch nicht durch die aktuelle Förderrichtlinie Schulhausbau.
Es ist wohl auch nicht angesagt, liebe Frau Bonk, dass wir hier über eine neue Schulschließungswelle diskutieren müssen; denn diese ist überhaupt nicht beabsichtigt.
Zunächst will ich noch einmal feststellen, dass die Straffung des Schulnetzes in Sachsen keine willkürlich gehandhabte politische Entscheidung war; im Gegenteil waren die Ursache dafür – das ist allgemein bekannt – die stark rückläufigen Schülerzahlen.
Wir haben uns dabei immer davon leiten lassen, dass Richtgrößen von Klassen und Schulen letztlich auch die Grundlage für eine optimale personelle Absicherung und damit für ein vergleichbares schulisches Angebot gerade auch im Stadt-Land-Gefälle sind.
Natürlich kann man politisch kontrovers darüber diskutieren, welche Schülerzahl pro Klasse denn die akzeptable ist. Nur stößt man dann auch bei objektiver Betrachtung dieses Sachverhaltes an Grenzen des Machbaren.
Nicht zuletzt will ich hier auf die vergleichbaren Strukturen auch mit anderen, vergleichsweise finanzstärkeren Bundesländern hinweisen, meine Damen und Herren: Die durchschnittliche Klassenstärke im Sekundarbereich I in Sachsen liegt bei 18,6, in Baden-Württemberg bei 22,2, in Bayern bei 23,1 und in Nordrhein-Westfalen gar bei 23,6. Nicht anders ist die Situation im Sekundarbereich II. In Sachsen liegt diese Stärke bei 22,5, in BadenWürttemberg bei 25,0 und in Nordrhein-Westfalen bei 26,8.
Meine Damen und Herren, daraus leiten sich die Mindestgrößen für den Erhalt von Schulstandorten und Schulklassen her, die wir sogar gesetzlich – und damit auch verlässlich – fixiert haben. Ich will hierzu auf die Regelungen des § 4a Schulgesetz hinweisen. Damit sind sowohl durch das Schulgesetz als auch durch den Haushalt sowie durch schulorganisatorische Notwendigkeiten klare Rahmenbedingungen gesetzt.
Von Anfang an haben wir großen Wert darauf gelegt, dass die Schulnetzplanung und darauf basierende Entscheidungen in gemeinsamer Verantwortung von Schulträgern,
kommunalen Verantwortungsträgern der Schulnetzplanung und staatlichen Behörden getroffen werden. Das hat bei aller Anerkennung von Problemen im Detail landesweit auch funktioniert, meine Damen und Herren.
Ich kann aus regionaler Sicht beispielsweise feststellen, dass vor Ort Lösungen gefunden wurden, die von den Eltern mittlerweile akzeptiert und anerkannt werden, vor allen Dingen auch mit Blick auf die Bestandssicherheiten in der Zukunft.
Vor allem vor dem Hintergrund, dass in bestandssicheren Standorten Investitionen getätigt wurden, die auch die Lern- und Lehrqualität und damit das schulische Angebot insgesamt verbessert haben, sind diese Vorgaben sinnvoll.
Letztlich wurde durch das bedarfsgerechte schulische Angebot ermöglicht, dass die Beteiligung der kommunalen Träger an diesen Investitionen erhöht wurde. Es ist zu rechtfertigen, ja geradezu notwendig, dass die Förderrichtlinie als Zuwendungsvoraussetzung den langfristigen Bestand des jeweiligen Schulgebäudes aufgrund der Bedarfsentwicklung festschreibt.
Anders lässt sich die Forderung weder finanzpolitisch noch aus Sicht des Rechnungshofes rechtfertigen.
Dies ist aber kein Problem des Schulhausbaues allein, sondern eine generelle Vorgabe für die Vergabe öffentlicher Fördermittel. Genau an dieser Stelle macht sich aber offenbar der Konflikt fest. Nur ist das weniger ein Problem der Darstellung der Förderrichtlinie für den Schulhausbau, sondern vielmehr der öffentlichen Förderung insgesamt. Wenn eine als bestandssicher deklarierte Schule in der Lage ist, Schüler im vorgesehenen Einzugsgebiet aufzunehmen, dann ist sie auch der Adressat für eine etwaige Förderung und nicht eine benachbarte Schule, die keine Bestandssicherheit hat, wie es beispielsweise im Zwickauer Raum der Fall ist.
Natürlich liegt es dabei in der regionalen Verantwortung bei der Feststellung der Bestandssicherheit, auch den Sanierungsbedarf bzw. die bereits getätigten Investitionen in den vergangenen Jahren zu berücksichtigen. Dort, wo dies nicht geschieht, ist natürlich Konfliktpotenzial vorprogrammiert. Das lässt sich aber eben nicht durch zentrale Diskussionen in Dresden oder durch Änderungen einer Förderrichtlinie und schon gar nicht durch die Umgehung von rechtlich notwendigen Vorgaben innerhalb der Vorgabe von Fördermitteln regeln.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Szenario ist eigentlich immer das gleiche. Da werden Einzelfälle pauschalisiert. Es wird vom Sanierungsstau im Schulhausbau ausgegangen, wie das Frau Bonk gemacht hat, ohne zu berücksichtigen, was in den letzten Jahren an Sanierungsmaßnahmen im Schulbereich bereits stattgefunden hat. So eine Diskussion ist völlig unredlich, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren! Aber es wird noch viel toller. Wenn man die Einzelfälle betrachtet, stellt sich die Situation etwas anders dar, als sie hier glaubhaft gemacht werden sollte.
Sehen wir uns doch einmal die Situation in Mülsen St. Jacob und St. Niclas an.
Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage. Hier sind genügend dumme Fragen aufgeworfen worden. Da muss man nicht noch eine stellen.
Meine Damen und Herren! In Mülsen St. Niclas und Mülsen St. Jacob gibt es einen gemeindlichen Verbund. In diesem gemeindlichen Verbund existieren drei Grundschulen. Eine dieser Grundschulen ist voll saniert. Die Empfehlung des Kultusministeriums und des Regionalschulamtes lautet, doch an dieser sanierten Schule festzuhalten. Nur, das Problem ist, dass sie aus der aktuellen Sicht zurzeit die Schülerzahlen nicht erbringt, die notwendig wären, um die Bestandssicherung herzustellen. Es ist doch aber ein Leichtes, wenn man in diesem gemeinsamen Gebiet drei Schulen hat, auf diese zwei Schulen, die schon weitestgehend saniert sind, zurückzugreifen und die unsanierte Schule, über die wir nämlich reden, für die auch der Antrag gestellt worden ist, zu schließen. Das ist doch irgendwo sinnvoll, meine Damen und Herren.
Was Sie hier konstruiert haben, ist eine völlig falsche Darstellung und entspricht nicht dem, was wirklich vor Ort der Fall ist.
Liebe Frau Weihnert, es bedarf auch nicht der Korrektur der Schulnetzplanung durch die Förderrichtlinie Schulhausbau. Sie wissen ganz genau, Frau Weihnert, in Leipzig wird das sicher auch so gewesen sein: Die Schulnetzplanung ist in gemeinsamer Verantwortung der staatlichen und der kommunalen Behörde realisiert worden. Es ist festgelegt worden, welche Schulen aus Sicht der Vorgaben, die existieren, bestandssicher sind und welche nicht. Aber dann durch die Hintertür von der kommunalen Ebene her zu versuchen, das im Nachgang durch die Beantragung von Fördermitteln zu unterlaufen, das ist nicht in Ordnung. Das kann man auch nicht unterstützen, liebe Frau Weihnert. Es geht auch nicht darum, die Werte des § 4a an die Richtwerte anzupassen, die in der Förderrichtlinie stehen.
Meine Damen und Herren! Die Werte, die im Schulgesetz § 4a stehen, sind Mindestvorgaben. Herr Herbst, Sie haben es richtig vermerkt: Diese Mindestvorgaben sind insbesondere als Ausnahmeregelung für den ländlichen Raum gedacht, um dort auch kleinere Schulstandorte erhalten zu können. Es ist doch nicht sinnvoll, beispielsweise im Verdichtungsraum Leipzig und Dresden die gleichen Maßstäbe anzusetzen und auch dort die Mindestschülerzahlen gelten zu lassen. Wir erwarten, dass sich hier an den Zahlen orientiert wird, die in der Förderrichtlinie stehen. Es ist völlig legitim, dass in Ergänzung dessen, was im Schulgesetz steht, auch der Freistaat in der Förderrichtlinie zum Schulhausbau Vorgaben und Richtwerte festlegt, um damit auch die Bestandssicherheit zum Ausdruck zu bringen und die Vergabe von Fördermitteln davon abhängig zu machen. Bei diesen Vorgaben und Richtwerten handelt es sich um Orientierungsmarken für die Schulträger.
Liebe Frau Bonk, die Zahl 28, die Sie angesprochen haben, ist kein Klassenteiler. Im Schulgesetz steht, das ist die oberste Klassengrenze. Der Mittelwert der Klassenbildung liegt bei 25, und das seit acht Jahren in diesem Land. Also können Sie hier nicht davon ausgehen, dass hier völlig neue Sachverhalte eingeführt werden.
Liebe Frau Günther-Schmidt, Sie haben die Förderquote angesprochen. Natürlich kann man die Förderquote auch höher halten, aber dann muss man natürlich berücksichtigen, dass man mit einer höheren Förderquote im Vergleich zu den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr so viele Maßnahmen erreichen kann, wie das wünschenswert wäre. Wenn wir das nämlich dann tun, sprechen Sie vom Investitionsstau.
Völlig außen vor lassen Sie die Sichtweise darauf, dass sich auch die Kommunen in ihrer Finanzkraft inzwischen so weit entwickelt haben, dass sie durchaus in der Lage sind, ihre Eigenanteile aufzubringen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bildungsgipfel in Dresden hat noch nicht einmal begonnen, da wollen unsere Oppositionsparteien bereits das Scheitern der Bestrebungen unserer Bundeskanzlerin erkannt haben und bewerfen die Bestrebungen auf dem Weg zu einer besseren Bildung in Deutschland vorab schon mal mit Schmutz.
Wie von Ihnen nicht anders zu erwarten, sprechen Sie von Kaffeekränzchen oder symbolischen Veranstaltungen, ohne auch nur ein einziges Ergebnis dieser Veranstaltungen bereits zu kennen. Von daher halte ich Ihre Anträge von vornherein für absolut verfehlt, meine Damen und Herren. Sie zeigen damit, dass sowohl bei den GRÜNEN als auch bei der Linksfraktion offensichtlich kein wirkliches Interesse an der weiteren Verbesserung unseres Schulsystems vorhanden ist.
Meine Damen und Herren, ich will auch nur kurz auf Ihre Anträge im Einzelnen eingehen. Meine Damen und Herren von der Linksfraktion, das föderale System in Deutschland hat sich bewährt; es funktioniert. Es funktioniert insbesondere im Bildungsbereich. Das zeigen die Ergebnisse des sächsischen Schulsystems der zurückliegenden Jahre.
Wir brauchen Wettbewerb in der Bildung. Nur so ist es möglich, im ständigen nationalen Vergleich die besten Lösungen zu finden und im Dialog zu besseren Bildungsmaßnahmen für alle zu kommen.
Ihre gebetsmühlenartige Forderung nach gesamtstaatlicher Verantwortung findet beim Thema Bildung keine sinnvolle Entsprechung. Das dürfte Ihnen wohl klar sein und daran würde auch die Änderung des Grundgesetzes nichts ändern. Obwohl der Artikel 91b des Grundgesetzes dem Bund im Bereich Forschung und Wissenschaft zusätzliche Rechte einräumt und den Bereich Bildung auslässt, ist es bereits heute möglich, dass zwischen dem Bund und den Ländern entsprechende gemeinsame Vereinbarungen in Finanzierungsprogrammen getroffen werden.
Dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist im Rahmen von Verwaltungsvereinbarungen jederzeit möglich. Darüber hinaus bieten sie die Gewähr einer individuell zugeschnittenen und jederzeit gestaltbaren vertraglichen Basis, ohne dass in das bewährte föderale System eingegriffen werden muss. Einer Grundgesetzänderung in Ihrem Sinne bedarf es also nicht, meine Damen und Herren.
Auch für die Aufhebung des angesprochenen Kooperationsverbotes nach Artikel 104 des Grundgesetzes besteht kein sinnvoller Anlass. Wie bereits erwähnt, kann der Bund im Rahmen der Regelungen des Artikels 91b fakultativ am Thema Bildung mitwirken. Ein Kooperationsverbot hat er nach Artikel 104 des Grundgesetzes auch dann nicht, wenn er zum Beispiel das wirtschaftliche Wachstum fördert. Dies, meine Damen und Herren, ist durchaus eine Grundlage dafür, dass Hilfen zur Verbesserung von Bildungsstrukturen durch den Bund zu rechtfertigen sind. Zumindest ist das unsere Auffassung, die sich bereits in aktuellen Kommentaren zum Grundgesetz wiederfindet.
Der Wille der Staatsregierung, allen voran der Bundeskanzlerin, ist es, die Möglichkeiten der gemeinsamen Entwicklung der deutschen Bildungsstruktur zu nutzen und hierbei mit den Ländern über einen offenen, vertrauensvollen Dialog zu sinnvollen und zukunftsfähigen Vereinbarungen zu kommen.
Auf die weiteren Punkte Ihres Antrages möchte ich nicht näher eingehen, da sie letztlich kaum Raum in dieser Debatte haben.
Zur Frage der Erhöhung der Ausgaben für Bildung darf ich Sie, verehrte Mitglieder der Linksfraktion, an die Entschließung der Bundesregierung erinnern, 6 Milliarden Euro zusätzlich für Bildung auszugeben. Ich möchte auf den Beschluss des CDU-Präsidiums hinweisen, welcher vorsieht, die Bildungs- und Forschungsaufgaben im Bruttoinlandsprodukt auf 10 % zu erhöhen. Meine Damen und Herren, damit gehen wir konkrete und richtige Schritte.
Eines noch zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion! Wenn Sie schon einen Antrag Ihrer
Bundestagskollegen abschreiben, weil Ihnen offensichtlich keine eigenen Ideen zur Verunglimpfung unserer guten Schulpolitik mehr einfallen, dann geben Sie sich wenigstens die Mühe, diesen Antrag sinnvoll auf Länderebene herunterzubrechen und zu modifizieren. Mit der Drucksache 16/9808 hat die Bundestagsfraktion bereits einen fast identischen Antrag eingebracht, aber auch schon im Juni dieses Jahres abschließend diskutiert. Sie haben also mehr als drei Monate gebraucht, um überhaupt einen Antrag abzuschreiben und in den Geschäftsgang einzubringen.
Ihre Ideenlosigkeit in diesem Zusammenhang ist eigentlich nur sehr bedauerlich. Wenn ich Ihre Rede betrachte, liebe Frau Kollegin Bonk, war das Ganze nichts anderes als ein Abklatsch der Bundestagsrede, die offensichtlich in Berlin bereits zu diesem Antrag gehalten wurde.
Ja bitte.
Frau Kollegin, ich gebe Ihnen insofern recht, als das natürlich möglich ist; aber dann sollten Sie, bitte schön, auf die Probleme unseres Landes eingehen und nicht eine Debatte führen, die eigentlich im Bundestag in Berlin geführt werden sollte.
Meine Damen und Herren, da hat sich Ihre Kollegin von den GRÜNEN schon mehr bemüht, einen eigenen Antrag auf die Bahn zu bringen. Auf den ersten Blick gefällt der Umfang des Antrages und lässt vermuten, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, etwas Gutes für Sachsen wollen.
Betrachtet man Ihren Antrag etwas näher, bleiben wiederum nur übliche Forderungen stehen. Ich zitiere: „unentgeltliche Bildung, Abschaffung des föderalen Systems der Bildung, überzogene Mindeststandards für Kindertagesbetreuung, Einführung eines bundeseinheitlichen Gemeinschaftsschulsystems, kostenloses Mittagessen, Verbeamtung von Lehrern“.
Das sind Ihre eigenen Aussagen. Natürlich müssen Sie dazu Beifall klatschen.
Sie versuchen nun mit Ihrem Antrag unter diesem Vorzeichen sinnvolle Ergebnisse vom Dresdner Bildungsgipfel zu fordern und Positionen zu definieren, denen wir uns bildungspolitisch so nicht anschließen können. In dieser Frage möchte ich an die Diskussion vom Mittwoch erinnern.
Das sächsische gegliederte Schulsystem und unsere Instrumente der frühkindlichen Erziehung, meine Damen und Herren, sind und bleiben erfolgreich. Der Bildungsbericht 2008 hat dies noch einmal sehr nachdrücklich und objektiv eingeschätzt.
Meine Damen und Herren der Opposition! Wir reden hier nicht über Annahmen, Vermutungen oder ideologische Leitvorstellungen. Wir reden über harte Fakten, die Sie im Landesbildungsbericht nachlesen können. Auch das möchte ich stichwortartig herausstellen:
Sachsen hat insgesamt besonders gute Unterrichtsbedingungen, insbesondere im Grundschulbereich.
Sachsen weist die zweitniedrigste Wiederholerquote in Deutschland auf.
Wir sind spitze im Bereich der mittleren Abschlüsse.
Sachsen weist einen vergleichsweise niedrigen Stand des Anteils von Hauptschülern auf.
Der Anteil der Schulabgänger mit Abitur hat sich von 24 auf 31 % erhöht.
In Sachsen wechseln wesentlich mehr Schüler vom Hauptschul- in den Realschulbildungsgang. In Deutschland ist dieser Trend umgekehrt.
Bei einem Schülerrückgang von nahezu einem Drittel hat der Freistaat einen Lehrerrückgang von nur circa einem Fünftel zu verzeichnen.
Meine Damen und Herren! Das sind Fakten, die nachweisen, dass wir mit unserer Strategie und unserem Bildungssystem auf dem richtigen Weg sind. Gleichwohl müssen wir – das sehen wir genauso – unsere Anstrengungen in der Bildung weiterhin verstärken. Beispielsweise befriedigt uns nach wie vor nicht – das haben wir am Mittwoch bereits ausführlich diskutiert – die mit 8,7 % relativ hohe Zahl der Schulabgänger ohne qualifizierten Abschluss.
Der Bildungsgipfel der Bundeskanzlerin in Dresden ist aus unserer Sicht ein Auftakt für eine neue Qualität in der Bildungspolitik und ein stärkeres Zusammenwirken von Bund und Ländern. Dafür, meine Damen und Herren, brauchen wir keine Änderung des Grundgesetzes, sondern den Willen aller Beteiligten, das gemeinsam voranzubringen. Wir begrüßen deshalb das Angebot der Bundeskanzlerin, die Länder in ihren Bestrebungen nach besserer Bildung und umfassender Sicherung des lebenslangen Lernens zu unterstützen. Dabei sind die Länder selbst erfahren genug, dieses Bündnis selbstbewusst und aktiv mitzugestalten, ohne dass wir die Verantwortung an den Bund zurückgeben müssen.
Der Wettbewerb in einem föderalen Bildungssystem hat sich bewährt. Die unterschiedlichen Ansätze der Bildungspolitik der Länder zeigen, wer auf dem richtigen Weg ist. Sachsen ist auf dem richtigen Weg.
Meine Damen und Herren! Auch bei diesem Thema darf es nicht um die Frage der Zuständigkeit gehen. Im Zentrum unserer Bestrebungen stehen die Menschen, angefangen in den Kindertageseinrichtungen über die Grund- und Mittelschulen bis hin zu den Gymnasien, berufsbildenden Schulen, Hochschulen und Universitäten sowie den fortbildenden Einrichtungen. Deren Situation zu verbessern muss unser Anspruch sein und bleiben.
Meine Damen und Herren! Sachsen hat gute Voraussetzungen, sinnvolle Ziele und klare Vorstellungen zur Verbesserung und Weiterentwicklung unseres Bildungssystems und damit zur Vermittlung von Wissen und Kompetenzen an die nachwachsende Generation. Diese sollen beim Bildungsgipfel der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche in Dresden ihren Eingang finden. Bei der Weiterentwicklung und Stärkung unserer Hochschulen und Universitäten erwarten wir eine stärkere Unterstützung der Bundesregierung, aber eben nicht oktroyierte Programme zur Einschränkung der Länderkompetenzen in der Bildungspolitik.
Wir wollen Partner sein in dem Bestreben, das Kapital Bildung in Deutschland zu sichern und weiterzuentwickeln. Das sind unsere Erwartungen. Ich gehe davon aus, dass wir auf diesem Weg auch ein entscheidendes und positives Signal vom Bildungsgipfel erwarten können.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Hahn, das war ja schon mal eine ganz handfeste Wahlkampfrede.
Ich denke, wir können dem sehr gelassen entgegentreten – mit einer Analyse dessen, was sich in den letzten Jahren in Sachsen gerade im Schulbereich an Positivem entwickelt hat.
Meine Damen und Herren! Gute Bildung und Erziehung ist tatsächlich der Garant für eine umfassende Entwicklung junger Menschen in Gegenwart und Zukunft. Wir haben in den zurückliegenden Jahren die Landeshoheit in Sachsen genutzt, um ein leistungsfähiges Schulsystem auf- und auszubauen. Damit haben wir die Voraussetzungen für die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen in unserem Land geschaffen, die sie für die Herausforderungen im beruflichen Leben ebenso benötigen wie die persönliche Freiheit, die Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist.
Politisches Anliegen dieses Hauses und der Staatsregierung müssen die Sicherung der Qualität des Bildungswesens und dessen Weiterentwicklung sein. Qualitätsmerkmale lassen sich aber, meine Damen und Herren, nicht aus politischen Wunschvorstellungen oder ideologischen Denkmustern herleiten.
Vielmehr ist es wohl notwendig, den Verlauf und die Ergebnisse von Bildungsentwicklung zu analysieren und Konsequenzen für die Lösung neuer Aufgaben abzuleiten. Ich denke, das ist mit der Vorgabe des aktuellen Bildungsberichts, der unter anderem auch Grundlage für diese heute anstehende Diskussion ist, durchaus gelungen.
Mit dem in den letzten Tagen vorgelegten Bildungsbericht erfüllt die Staatsregierung nicht nur die Beschlussfassung des Landtages von 2005, der festgelegt hat, dass in jeder Legislaturperiode ein Bericht über die Lage der schulischen Ausbildung vorgelegt werden soll. Diese Vorgabe schließt sich an die Festlegung des Bundestages von 2002 an, eine umfassende nationale Bildungsberichterstattung aufzubauen. Ziel eines damit beabsichtigten Bildungsmonitorings ist es – ich zitiere –, „datengestützte Informationen über Rahmenbedingungen, Verlaufsmerkmale, Ergebnisse und Erträge von Bildungsprozessen für die Bildungspolitik und die Öffentlichkeit bereitzustellen“.
Meine Damen und Herren! Mit dieser Vorgabe bietet der Bildungsbericht auch für dieses Hohe Haus die Chance, bildungspolitische Debatten wesentlich sachbezogener und auf der Grundlage gesicherter Kennziffern und nachvollziehbarer Entwicklungen zu führen. Zudem geht es mit der Berichterstattung nicht um eine Nabelschau der Staatsregierung. Vielmehr soll und wird die Berichterstattung wesentlich dazu beitragen, konkrete Maßnahmen zur Weiterentwicklung unseres Schulsystems herzuleiten – auch dies, wie gesagt, fernab von ideologisch vorgefassten Meinungen.
Im ersten Teil des Berichts wird das Schulsystem, wie es sich im Ergebnis der schulgesetzlichen Vorgaben von 1992 etabliert hat, vorgestellt und äußere Rahmenbedingungen werden analysiert. Ziel der Schulgesetzgebung von 1992 war es, hier im Land ein chancen- und leistungsgerechtes Schulsystem zu installieren. Dem individuellen Leistungsvermögen des einzelnen Schülers und seiner Entwicklung gerecht zu werden, individuelle Lebenschancen zu erschließen und Teilhabe an der Gesellschaft und ihrer Entwicklung zu ermöglichen, das war und ist Anspruch unseres gegliederten Schulsystems, das wegen seiner erfolgreichen Entwicklung – der Herr Minister hat schon darauf hingewiesen – im Laufe der Zeit Modell auch für andere Bundesländer geworden ist.
Meine Damen und Herren! Ein besonderes Markenzeichen ist die Durchlässigkeit unserer Schullandschaft. Sie ist sowohl vertikal als auch horizontal durchlässig, weil sie einen Wechsel der Schulform unter entsprechenden Leistungsvoraussetzungen ermöglicht. Vertikal ist sie
durchlässig, weil es keine Sackgassen gibt. In unseren Schulen gibt es keinen Abschluss ohne Anschluss. Insbesondere im berufsschulischen Bereich mit seinem hohen Differenzierungsgrad sind Möglichkeiten für einen optimalen Einstieg ins Berufsleben für jeden Schüler realisiert.
Meine Damen und Herren! Die Behauptung der Opposition, unser gegliedertes Schulsystem sei ein sozial selektives System, ist und bleibt ein Schauermärchen.
Offenkundig wird das gerade dann, wenn internationale Vergleiche herhalten müssen, um das in Deutschland in Jahrzehnten erfolglose Gesamtschulsystem wiederzubeleben. Meine Damen und Herren! Nicht nur Finnland ist ein Gesamtschulland, sondern auch im südamerikanischen Bereich bzw. in Dänemark existieren solche Systeme – nur mit dem kleinen Unterschied, dass diese Länder beim internationalen PISA-Vergleich das Schlusslicht bilden. Laut Weltgesundheitsorganisation gibt es zudem wohl kaum ein Land, in dem die Schüler so unzufrieden mit der Schule sind wie Finnland.
Es gibt kaum ein Land – meine Damen und Herren, ich zitiere die Weltgesundheitsorganisation –, in dem die Jugendarbeitslosigkeit so hoch ist wie in Finnland. Gleiches gilt übrigens auch für die Suizidrate unter Jugendlichen. Natürlich – Ihre Reaktion hat es hervorragend gezeigt – passt das nicht in Ihr Argumentationsmuster, wenn es darum geht, über Gemeinschafts- bzw. Gesamtschulen bei uns zu diskutieren,
meine Damen und Herren, genauso wenig wie die Offenlegung der Akademikerquote, die gern für die Seligpreisung der Gesamtschule herangezogen wird, um damit scheinbare soziale Durchlässigkeit zu rechtfertigen. Ich will das an einem vielleicht schon bekannten Beispiel deutlich zum Ausdruck bringen.
Meine Damen und Herren! Wenn eine Tochter eines finnischen Hafenarbeiters Krankenschwester wird, dann gilt sie, ausgestattet mit einem Hochschulstempel auf dem Zeugnis, als Beleg für die soziale Durchlässigkeit des dortigen Gesamtschulsystems. Wenn demgegenüber aber in Sachsen eine Tochter eines VW-Arbeiters auf dem Zeugnis leider keinen Hochschulstempel verzeichnen kann, dann soll das als Beleg für die mangelnde soziale Durchlässigkeit des sächsischen Schulsystems herhalten.
Meine Damen und Herren! Allein dieses kleine Beispiel macht deutlich, wie unsachlich die Aussage von der Selektion in unserem Schulsystem ist.
Meine Damen und Herren! Wir setzen in Sachsen auf schulische Vielfalt statt auf integrierte Einfalt. Wir haben mit Blick auf die Entwicklung der letzten Jahre überhaupt keinen Grund, unser Schulsystem infrage zu stellen. Das hat eine Reihe von nationalen und letztlich auch internationalen Vergleichen deutlich gemacht, auch wenn diese seitens der Opposition immer wieder hilflos infrage gestellt werden.
Meine Damen und Herren! Wenn Sie die Wahrheit nicht zur Kenntnis nehmen wollen und sich von Ihren ideologischen und voreingenommenen Mustern nicht trennen können, nehmen Sie wenigstens zur Kenntnis, was die wissenschaftliche Analyse von Herrn Prof. Baumert, PISA-Forscher und Direktor des Max-Planck-Instituts, zum Ausdruck bringt. Ich zitiere: „Sachsen und Thüringen präsentieren das erfolgreiche Vorbild der Zweigliedrigkeit. Hier gibt es praktisch keine Schulen, die ein Risikomilieu darstellen. Eine Veränderung der Schulstruktur erreicht man niemals und schon gar nicht allein durch die Änderung der Schulstruktur. Eine solche Utopie produziert nur Enttäuschungen.“
Meine Damen und Herren! Auch die Probleme im Zusammenhang mit dem Schülerrückgang wurden in der Vergangenheit sehr einseitig negativ beleuchtet. Selbstverständlich war in diesem Zusammenhang eine Reduzierung des Schulnetzes mit allen damit verbundenen Schwierigkeiten verbunden. Trotzdem ist es aber gelungen, ein vielgestaltiges und flächendeckendes Schulnetz in Sachsen zu erhalten. Meine Damen und Herren, das ist keine Schönrederei, sondern lässt sich ebenfalls anhand von konkreten Fakten und Daten im vorgelegten Bildungsbericht plastisch nachvollziehen. Ich verweise hier insbesondere auf die grafischen Darstellungen, die der Bericht dazu vorgibt.
Gleiches gilt auch für unsere Schul- und Klassengrößen. Es ist anhand der vorgelegten Daten nachvollziehbar, dass wir im Bereich der Grundschulen, der Gymnasien und Förderschulen deutlich geringere Schülerzahlen aufweisen, als das deutschlandweit – sogar in Bayern und Baden-Württemberg – der Fall ist. Aber es sind eben nicht nur die strukturellen Vorgaben, die sich bewährt haben. Auch eine Reihe inhaltlicher Angebote und durchgeführter Maßnahmen, Fragen des Lehrens und Lernens sowie die individuelle Förderung sollen analysiert, fortgeführt und weiterentwickelt werden.
Unser etabliertes Schulsystem ist so angelegt, dass die Bildung und Erziehung in allen Stufen der kindlichen Entwicklung realisiert wird und dem individuellen Leistungsvermögen sowie auch den Neigungen und Interessen von Schülerinnen und Schülern Rechnung getragen wird. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die in jüngerer Vergangenheit vollzogene Einführung des Bildungsplanes an unseren Kindertageseinrichtungen und die Verzahnung von Grundschulen und Kindergärten im vorschulischen Bereich. Dadurch sind gute Bedingungen
vorhanden, frühkindliche Entwicklungspotenziale individueller nutzbar zu machen.
Es ist eine erfreuliche Entwicklung im Schuljahr 2007/2008, dass die große Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler fristgemäß, also ohne Zurückstellung, in unsere Schulen eingeschult werden konnte. Kritisch muss man es meines Erachtens demgegenüber aber sehen, wenn Kinder offensichtlich noch zu undifferenziert vor dem Schuleintritt durch sonderpädagogische Feststellungsverfahren an Förderschulen eingewiesen werden.
Gerade die neu eingeführte Schuleingangsphase bietet durchaus Möglichkeiten, auch dieser Schülerklientel zunächst durch gezielte Förderung im allgemeinbildenden Bereich gerecht zu werden. Bedenklich erscheint zudem in diesem Zusammenhang, dass der relative Anteil von Schülern mit sonderpädagogischem Handlungsbedarf leicht ansteigt, zumindest aber konstant bleibt. Dies betrifft insbesondere den Förderschwerpunkt Lernen. Als Ursache benennt Prof. Hofsäss in seinem Bericht zur Situation der sonderpädagogischen Förderung in Sachsen – ich zitiere – „die Korrelation zwischen materieller Armut der Herkunftsfamilien und die damit erschwerten Lebens- und Entwicklungssituationen von Kindern und Jugendlichen“.
Meine Damen und Herren! Das mag Anlass sein, die ideologische Keule einer Strukturdebatte zu schwingen. Demgegenüber möchte ich aber davon ausgehen, dass gerade unser differenziertes Schulsystem sehr wohl in der Lage ist, individuelle Förderung gerade für diese Schülerklientel zu ermöglichen.