Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! § 23 der neuen Geschäftsordnung ermöglicht dem Sächsischen Landtag, zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachverhalte sowie zur eigenständigen Informationsgewinnung Enquete-Kommissionen einzusetzen. Darauf hatten sich SPD und CDU während der Koalitionsverhandlungen verständigt. Wir haben das dann auch gleich mit der neuen Geschäftsordnung umgesetzt. Wir danken auch allen, die außer uns zugestimmt haben sollten. Nun haben die beiden Koalitionsfraktionen einen gemeinsamen Antrag eingebracht, der diesen § 23 mit Leben erfüllt, indem eben eine solche Enquete-Kommission zeitnah zum Beginn der 4. Legislaturperiode eingerichtet werden soll. Als Thema, das die Voraussetzungen erfüllt, als umfangreich und bedeutsam zu gelten, schlagen die Koalitionsfraktionen vor, die erste Enquete-Kommission des Sächsischen Landtages möge sich mit der demografischen Entwicklung und ihren Auswirkungen auf die Lebensbereiche der Menschen im Freistaat Sachsen sowie ihren Folgen für die politischen Handlungsfelder befassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat gibt es kaum etwas mit größerer Wirkung auf alle Lebensbereiche als diese allseits beklagte demografische Entwicklung, die sich nicht nur in Sachsen, sondern – mit etwas zeitlicher Verzögerung zwar – in ganz Deutschland, letztlich in ganz Europa durch einen drastischen Rückgang der Bevölkerungszahlen und einen nie da gewesenen Anstieg des Durchschnittsalters nicht nur seit langem ankündigt, sondern inzwischen in vollem Gange ist. Die Ursachen dafür sind auch klar. Es sind viel zu geringe Geburtenzahlen und gleichzeitig ein erheblicher Anstieg der Lebenserwartung der Bevölkerung. Auch wenn Letzteres durchaus erfreulich ist, steht unsere von dieser Entwicklung betroffene Gesellschaft vor der enormen Herausforderung, die Folgen der Geburtenschwäche und der mit ihr einhergehenden Überalterung der Bevölkerung zu bewältigen.
Ich halte eine offene, für jedermann einsichtige Diskussion über das, was uns erwartet und wie wir damit umgehen können, für unerlässlich und schon längst überfällig. Glauben doch die meisten noch, man könne durch Umsteuerung der Politik die absehbare demografische Entwicklung einfach aufhalten und dann alsbald wieder zur Tagesordnung übergehen.
Dabei genügt doch eine ganz einfache Überlegung, um das zu widerlegen. Kinder können nicht nachträglich geboren werden – eine Binsenweisheit. Nicht geborene Mädchen können nicht zu jungen Frauen heranwachsen, die in der Lage wären, wiederum Kindern das Leben zu schenken.
Wenn wir derzeit in Sachsen mit einer Halbierung der Schülerzahlen gegenüber 1994/95 zu kämpfen haben und insofern davon sprechen, dass in wenigen Jahren Lehrlinge und Fachkräfte fehlen werden, dann liegt es wohl auf der Hand, dass sich dieses Defizit, das jetzt unweigerlich eintritt, erst in 20 bis 25 Jahren beheben lässt
oder, besser gesagt, beheben ließe; denn die jetzt Geborenen können ja erst in 20 Jahren, wenn sie studieren, vielleicht erst in etwa 25 Jahren in das Berufsleben eintreten. Voraussetzung wäre allerdings, dass die Geburtenzahlen von heute auf morgen praktisch drastisch ansteigen, womit in Wirklichkeit überhaupt nicht zu rechnen ist. Aber, meine Damen und Herren, gleichwohl muss jeder erdenkliche Versuch unternommen werden, wenigstens den Trend umzukehren. Das allerdings heißt, dass solche Anstrengungen eben erst in zwei bis drei Jahrzehnten Früchte tragen werden. Wir brauchen also Geduld.
Die Dimension der Aufgabe ist in dem Impulstext der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen der deutschen Bischöfe vom 12. Dezember 2003, wie ich meine, treffend zusammengefasst. Dort heißt es: „Durchbrochen werden muss der Vorrang des Bestehenden vor dem Künftigen und der Vorrang der Interessen von heute vor den Interessen von morgen.“ Das soll heißen, die Auswirkungen unserer Politik auf diejenigen, die in 20 oder 30 Jahren erwachsen sein werden, also auf die, die heute noch gar nicht geboren sind, müssen uns in gleicher Weise, wenn nicht gar stärker interessieren als die Auswirkungen unserer Entscheidungen auf die heute lebende Erwachsenengeneration.
Es sei denn, meine Damen und Herren, wir leben nach der Devise „Nach uns die Sintflut!“. Einer solchen Haltung wollen die antragstellenden Fraktionen SPD und CDU ganz bewusst entgegentreten. Ich bin der Meinung, dass das andere Fraktionen dieses Hohen Hauses auch tun wollen.
Wir meinen, dass es sich durchaus lohnt, aus der intensiveren Beschäftigung mit den Auswirkungen des demografischen Wandels in Sachsen sinnvolle Handlungsempfehlungen für den Sächsischen Landtag abzuleiten, auch wenn wir zur Kenntnis nehmen, dass wir nicht die Ersten sind, die sich mit diesem Problem befassen, und dass es durchaus schon Erkenntnisse aus dem Deutschen Bundestag gibt, die für ganz Deutschland gelten. Aber das für Sachsen ganz speziell noch einmal zu untersuchen halte ich für wichtig und durchaus zielführend.
Dabei sollen vor allem die folgenden Politikbereiche in den Blick genommen werden: Politik für Familien, junge Menschen, Kinder, Anspruch auf Bildung, Perspektiven für jeden Einzelnen, Teilhabe am Arbeits- und Wirtschaftsleben für die im Berufsalter stehende Generation, Gesundheit, Pflege, soziale Dienste, aber auch aktive Mitwirkungsmöglichkeiten für die ältere Generation, Generationengerechtigkeit, bürgerschaftliches Engagement, Auswirkungen auf die Wirtschaft und Infrastruktur. Was brauchen wir noch an Infrastruktur mit Blick auf die nächsten 20, 30 Jahre, was könnten wir uns jetzt sparen, weil wir es später gar nicht mehr brauchen oder rückbauen müssen? Das betrifft auch die Gestaltung unserer Städte und ländlichen Gebiete und vieles mehr.
CDU und SPD haben sich in der Präambel ihres Koalitionsvertrages auf eine zukunftsorientierte Politik verständigt: „Wir sind uns einig, dass beim Aufbau Sachsens ein zweiter Aufbruch erfolgen muss,“ ich zitiere jetzt: „… an dessen Ende das Land auf eigenen Füßen
„Aber wir erkennen auch, dass dieser Aufbruch unter neuen Bedingungen stattfindet. Der demografische Wandel und die zurückgehenden Finanzeinnahmen müssen dabei besonders berücksichtigt werden. Die Koalitionspartner wollen solche Trends nicht passiv hinnehmen, sondern ihnen mit einer eigenen Entwicklungsstrategie für das gesamte Land begegnen. Die nächsten fünf Jahre werden in dieser Hinsicht die entscheidenden für Sachsen sein. In einem gemeinsamen Kraftakt wollen die Koalitionspartner das finanzpolitische Fenster des Solidarpaktes natürlich nutzen, um in die Grundlagen einer sich selbst tragenden wirtschaftlichen Entwicklung zu investieren.“ Schließlich heißt es auch. „Die Koalitionspartner werden das im Rahmen einer soliden Haushaltspolitik tun.“ Auch das ist Zukunftspolitik, die sich um das Wohlergehen der zukünftigen Generationen kümmert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Einsetzung einer Enquete-Kommission „Demografischer Wandel“ soll eine Erkenntnisgrundlage geschaffen werden, damit wir beim Anstreben der genannten Ziele auf möglichst sicheren Wegen gehen können. Wir laden alle demokratischen Fraktionen zur Mitwirkung ein, sagen ganz bewusst dazu: Die Zusammensetzung der EnqueteKommission und ihre Stärke ist in § 23 Abs. 2 festgelegt. Aber da auch externe Fachleute zur Mitwirkung eingeladen werden können, obliegt es den mitwirkenden Fraktionen natürlich, das Verhältnis zwischen Mitgliedern des Landtages und Externen selbständig festzulegen. Die Geschäftsordnung steht dem nicht entgegen.
Im vorliegenden Fall, also im Fall dieses Antrages genügt es, dass ein Drittel der Mitglieder des Landtages diesen Einsetzungsantrag stellt. SPD- und CDU-Fraktion stellen zusammen mehr als die Hälfte der Mitglieder des Landtages, auch wenn das heute an jeder Stelle nicht ganz so sichtbar geworden ist, aber de facto ist das so, denn im vorgelegten Einsetzungsbeschluss wird auch der Auftrag der Kommission genauer bestimmt. Insofern sind die notwendigen Voraussetzungen zur Einsetzung einer Enquete-Kommission nach § 23 der Geschäftsordnung erfüllt. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Sächsische Landtag erlebt mit dem Antrag von CDU und SPD heute eine Premiere: Erstmals in seiner jüngeren Geschichte seit der Wiedereinrichtung im Jahre 1990 wird heute die Einsetzung einer Enquete-Kommission beschlossen. Der Sächsische Landtag bedient sich damit erstmals eines parlamentarischen Mittels, das seine Position gegenüber der
1969 wurde im Deutschen Bundestag auf Antrag der SPD erstmals in der parlamentarischen Geschichte Deutschlands das Instrument der Enquete, so wie wir sie heute kennen, ins Leben gerufen. Ziel war es, ein Instrument zu schaffen, mit dem das Parlament gesellschaftspolitische Entwicklungen erkennen kann, um daraus Schlussfolgerungen für das politische Handeln ziehen zu können. Schlussfolgerungen heißt für mich, dass Politik gesellschaftliche Realitäten und Entwicklungen nicht nur passiv zur Kenntnis nimmt, sondern den Versuch macht, sie aktiv zu gestalten.
Politik muss auch in Zukunft gesellschaftlichen Prozessen eine Richtung geben können. Das gilt in besonderem Maße für den Gegenstand dieser ersten sächsischen Enquete-Kommission. Der demografische Wandel, die vorhersehbare demografische Entwicklung ist eine der größten Herausforderungen, vor der unsere Gesellschaft steht. Kaum eine politische Diskussion bleibt ohne Verweis auf die Folgen der Alterung für unsere Gesellschaft. In Sachsen kommt die besondere Problematik der Abwanderung hinzu. Die Politik – das erwarten die Menschen von uns – soll und muss hier Antworten finden.
Aufgabe der von uns beantragten Enquete-Kommission darf es also nicht nur sein, wissenschaftliche Ergebnisse und Prognosen zu erarbeiten und Schlussfolgerungen für die parlamentarische Arbeit zu ziehen; Ziel der Kommissionsarbeit muss es eben auch sein, Empfehlungen zu geben, wie wir diesen Prozess langfristig wieder umkehren können. Eine solche Trendwende setzt zum Beispiel voraus, dass wir Wege zu einer neuen Solidarität zwischen den Menschen, den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und zwischen den Generationen finden müssen.
Kinder sind unsere Zukunft. Die Kommission wird bei diesem Thema einen Schwerpunkt setzen müssen: Wie muss eine Familienpolitik aussehen, die unsere Zukunft sichert? Wie können Arbeit und Familie besser in Einklang gebracht werden? Wie muss sich unsere Arbeitswelt verändern?
Die Kommission muss auch die möglichen Chancen aufzeigen, die in einem aktiven Umgang mit der demografischen Entwicklung stecken: Was müssen wir tun, um die Berufserfahrung der älteren Kolleginnen und Kollegen im Erwerbsleben künftig lohnend einzusetzen? Wie kann bürgerschaftliches Engagement der jungen Alten generationsübergreifend genutzt werden? Welche Anreize können wir hierbei setzen?
Und nicht zuletzt: Mit welcher Solidarität können Menschen in Zukunft rechnen, um – gesellschaftlich integriert – in Würde zu altern? Wie können wir Sicherheit und gute Versorgung im Alter garantieren?
Auf all diese Fragen Antworten zu geben, Antworten zu geben, die nicht isoliert im Raum stehen, sondern die eine Gesamtstruktur erkennen lassen, wird nicht leicht sein. Zuvorderst brauchen wir eine bessere Faktenbasis. So gibt es laut Michaela Kreyenfeld vom Max-Planck-Institut für Demografie in Rostock keine verlässlichen Zah
len über Kinderlosigkeit in Deutschland. So wird zum Beispiel in der Geburtenstatistik eine Frau mit zwei Kindern, die sich scheiden lässt und neu heiratet, als „kinderlos“ gezählt.
Auf einer besseren Faktenbasis können die künftigen staatlichen Aufgaben auch besser beschrieben werden. Dabei muss es darum gehen, konkret die Aufträge zu formulieren, die Land und Kommunen bewältigen müssen. Sie müssen realitätsnah, mit den vorhandenen Ressourcen umsetzbar und für die Menschen im Land annehmbar sein. Wir benötigen nichts weniger als ein strategisches Gesamtkonzept, welches auf die Planung der jeweiligen Ebene heruntergebrochen werden kann.
Für eine so anspruchsvolle Aufgabe brauchen wir in der Kommission einen guten Mix aus Wissenschaftlern, speziellen Fachexperten und Politikern. Wie dieser Mix aussieht, wird Sache der einzelnen Fraktionen sein.
Ich hoffe, dass die Enquete-Kommission breite parlamentarische Zustimmung findet. Ich verspreche mir von ihr auch ein Signal, dass wir alle angesichts der Problemstellung nicht die Hände in den Schoß legen, sondern das Heft des Handelns ergreifen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei einem Buch kann man angeblich den Gehalt des Werkes, die wesentlichen Fragen und Grundsätze bereits auf den ersten Seiten erkennen. Auf die Gefahr hin, dass dieses Prinzip auch auf den Parlamentarismus zutrifft, sollten wir bei den ersten parlamentarischen Initiativen in diesem Hause eine besondere Sorgfalt walten lassen. Ich habe leider nicht den Eindruck, dass diese notwendige Sorgfalt beim vorliegenden Antrag an jeder Stelle eingehalten wurde. Eines möchte ich vorab betonen: Wir begrüßen als PDSFraktion die Einrichtung von Enquete-Kommissionen ausdrücklich; deshalb haben wir sie ja auch in den Vorverhandlungen zur Geschäftsordnung vorgeschlagen. Wir denken auch, dass das Thema, nämlich die demografische Entwicklung, richtig gewählt ist. Und wir freuen uns natürlich auch, dass ein Thema, das wir in der Opposition damals gemeinsam mit der SPD vertreten haben, von der Koalition aufgegriffen und jetzt umgesetzt wird.
Meine Damen und Herren! Eine solche Kommission ist längst überfällig; denn immerhin signalisiert sie, dass das Problem erkannt wurde und dies endlich die gebührende Aufmerksamkeit, auch die Aufmerksamkeit in diesem Parlament erfährt. Das ist bislang immer wieder an der Alleinherrschaft der CDU gescheitert.
Gerade weil wir diese Enquete-Kommission für sinnvoll halten, möchten wir sie aber auch davor bewahren, dass sie zu einem Alibi-Gremium ohne konkrete Ergebnisse oder – wie man auch gemeinhin sagt – zu einer LaberRunde verkommt. Wir müssen also aufpassen, dass der Part des Feigenblatts, den in der letzten Legislaturperiode die „Interministerielle Arbeitsgruppe demografi
scher Wandel“ lange Zeit eingenommen hat, in Zukunft nicht von der Enquete-Kommission übernommen wird. Ich darf Sie daran erinnern, dass mit Verweis auf diese Arbeitsgruppe, die weitgehend hinter verschlossenen Türen in der Staatskanzlei getagt hat, die Anträge der Oppositionsfraktionen zu diesem Thema immer wieder abgelehnt wurden.
Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, finde ich es auch überaus schade, dass die Koalitionsfraktionen nicht auf unser Angebot eingegangen sind, einen gemeinsamen Antrag zustande zu bringen. Denn erstens wäre das ein Ausdruck für eine neue demokratische Kultur gewesen, bei dieser ersten Enquete-Kommission im Sächsischen Landtag einen gemeinsamen Antrag aller demokratischen Fraktionen anzustrengen.
Und zweitens wäre es der Sache dienlich gewesen und, wie ich denke, auch angemessen gewesen. Schließlich haben wir es mit einem Thema zu tun, das in erster Linie sachlich und nicht ideologisch zu behandeln ist. Von daher kann ich auch nicht erkennen, was hier gegen einen gemeinsamen Antrag der demokratischen Fraktionen gesprochen hätte.
Schließlich hätten wir auch den einen oder anderen sinnvollen und, wie ich finde, sachdienlichen Vorschlag gehabt. Sinn hätte es sicherlich gemacht, den Untersuchungsauftrag der Kommission weiter zu präzisieren, zum Beispiel konkrete gesellschaftliche Teilbereiche zu benennen, auf die die demografische Entwicklung einen Einfluss hat, etwa die Kommunen oder die sozialen Sicherungssysteme.
Sinn hätte es auch gemacht, die Zielstellung der Kommission zu konkretisieren. Neben der Chancengleichheit hätte dies beispielsweise in einer nachhaltigen ökologischen und wirtschaftlichen Entwicklung liegen können oder auch in der Verbesserung der Perspektiven für strukturschwache Regionen.
Das wäre sicherlich auch ein sinnvolles Ziel gewesen. Ich denke auch, Herr Hähle, dass es Sinn gemacht hätte, stärker auf die Formulierung von Gegenstrategien zu pochen.
Wir wollen aber nicht kleinlich sein: Die PDS wird diesem Antrag zustimmen. Wir hoffen aber, dass Sie in der inhaltlichen und formalen Ausgestaltung der Kommission auch fraktionsübergreifend bereit sind, aus den Erfahrungen der Enquete-Kommissionen anderer Länder die richtigen Konsequenzen zu ziehen. So ist es beispielsweise Usus, dass Enquete-Kommissionen hälftig mit Abgeordneten und Sachverständigen besetzt werden; schließlich ist es ja auch eine Enquete-Kommission und kein Ausschuss. Insofern freut es mich ausdrücklich, dass die anderen Fraktionen signalisiert haben, dass sie das genauso sehen.
Ich gehe übrigens auch davon aus, dass wir uns in der Interpretation der Geschäftsordnung einig sind, dass die Sachverständigen zu den stimmberechtigten Mitgliedern der Kommission gehören. Das hat in anderen Landtagen immer wieder zu Auseinandersetzungen geführt.
Zu guter Letzt wünsche ich mir auch, dass wir uns auf eine Öffentlichkeit dieser Enquete-Kommission verstän
digen können – wenn Sie das schon in den Ausschüssen nicht generell gewähren wollten. Dies analog der Regelung für die Ausschüsse zu handhaben halte ich in diesem Fall – es handelt sich um eine Enquete-Kommission – nicht für zielführend. Ich denke, darüber sollten wir dann in der Kommission noch einmal diskutieren.