Betrag in Höhe von 50 Millionen Euro für die Kommunen als Ausgleich für die Wohngeldzahlungen auf 100 Millionen Euro aufzustocken.
In mehreren Redebeiträgen ist bereits zum Ausdruck gebracht worden, dass die Sachlage, auf der dies alles beruht, relativ undurchsichtig ist. Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, doch bitte zur Kenntnis zu nehmen, dass auch in der Anhörung mehrfach geäußert wurde, dass die Berechnungsmethode des Bundes – auf die 170 Millionen Euro wurde bereits eingegangen – vielleicht fragwürdig ist – das haben wir auch im Finanzausschuss so besprochen –, aber dass die in Rede stehenden 50 Millionen Euro, die die Koalitionsregierung hier vorschlägt, auch nicht der Stein der Weisen sein können.
Insofern bitten wir Sie, den Sophismus zu lassen und wirklich darüber nachzudenken, wie wir es schaffen, den Kommunen die nötigen Mittel zu geben, um ein mieses Gesetz, das von Bundesebene gekommen ist, nicht zum glückseligmachenden Gesetz werden zu lassen, aber doch zumindest eine sachdienliche Umsetzung zu gewährleisten.
Herr Schneider, wenn Sie hier kommen und uns vorwerfen, wir würden unzulässige Dinge miteinander verquicken – aktive Arbeitsmarktpolitik war Ihr Stichwort –, sage ich nur: Wenn die Kommunen kein Geld haben, aktive Arbeitsmarktpolitik zu finanzieren, weil sie mit der Vorfinanzierung von Wohngeldleistungen beschäftigt sind, dann brauchen Sie sich nicht zu wundern, wenn am Ende nichts, null Komma nichts dabei herauskommt.
Ich möchte es noch einmal sagen – Herr Jacob hatte dies in der Anhörung auch schon zum Ausdruck gebracht –: Die Schätzgrößen benachteiligen die Kommunen. Das wissen auch Sie. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir mit Datum vom 20.06. ein Beratungs- und Informationsmaterial von der Staatsregierung für den Haushaltsund Finanzausschuss bekommen haben. Vielleicht schauen Sie da auch noch einmal hinein, denn die 460 Millionen Euro, die Sie nennen, stimmen schon nicht mehr. Es sind jetzt 552 Millionen Euro. Vielleicht können Sie dies von Ihrem Staatsminister noch einmal abfordern. Insofern bitte ich Sie, diesem Änderungsantrag zuzustimmen; denn entscheidend ist nicht, was hinten herauskommt, sondern entscheidend ist hier, was unten ankommt.
Ganz kurz etwas zu den Punkten 2 und 3 des Änderungsantrages zur Basis der Nettobelastungen: Es geht uns darum, für die kommunale Ebene eine wirklich kommunenkonkrete Untersetzung der in Rede stehenden Zahlungen zu gewährleisten. Es ist hier wichtig, dass nicht Kommunen mit einer höheren Belastung aus den Harz-IV-Gesetzen allein stehen bleiben und nur eine Pauschalierung gemacht wird. Es geht so nicht weiter, dass bei starken Ausfällen, die vielleicht passieren würden, im Nachhinein gehandelt wird, sondern wir müssen darauf drängen, dass wirklich kommunenkonkret auf die ganz konkrete Situation abgestellt wird. Ich kann verstehen, Frau Orosz, dass es schwierig ist, die Personalentlastung bei den Kommunen irgendwie zu beziffern. Das ist mir bewusst. Was die Ausgabenseite angeht, brau
chen Sie nur den Kämmerer zu fragen. Er kann die Statistiken vorlegen, die besagen, was er ausgegeben hat. Insofern wäre ich sehr daran interessiert, eine solche kommunalkonkrete Untersetzung vorzunehmen.
Zum dritten Antrag, Artikel 1: Wir halten es für sehr wichtig, dass eine Evaluierung der Umsetzung nicht am Landtag vorbeigehen darf. Deshalb fordern wir im Antrag, eine Berichtspflicht, die zum 31. Oktober eines jeden Jahres stattfinden soll, im Gesetz zu verankern, um möglichen Fehlsteuerungen zeitnah entgegenzuwirken.
Frau Präsidentin! Lassen Sie mich zu Herrn Kollegen Scheel eines sagen: Sie haben völlig Recht. Entscheidend ist, was unten ankommt. Entscheidend ist aber auch, dass unten alles ankommt. Auf der Grundlage unseres Gesetzes wird genau das erfolgen. Wir geben komplett alles weiter. Sie haben im Gesetzgebungsverfahren vom Haushaltstrick des Freistaates gesprochen. Nichts von alledem ist wahr, sondern die Sonderbedarfsergänzungszuweisungen sind eine Tat der Staatsregierung und unseres Ministerpräsidenten. Ohne diese Verhandlungen wäre eine Sonderbedarfsergänzungszuweisung nicht gekommen. Sie hätten gar nicht gewusst, dass es diese Möglichkeit gibt.
Wenn Sie sagen, dies sei relativ undurchsichtig: Sie setzen sich nach wie vor nicht damit auseinander – wie das Ministerium im Ausschuss ganz eindeutig festgestellt hat –, dass durch den Vergleich der Zahlen der Jahre 2004 und 2005 die Wohngeldentlastung auf die Bemessungsgröße von 46 Millionen Euro zu beziffern sei. Dies ist die einzig seriöse Schätzungsgrundlage. Wenn dann im Gesetz die Summe von 50 Millionen Euro steht, kann ich nur sagen, ist dies seriös.
Im Übrigen muss man auch sehen, dass der Bund in seiner Besprechung mit den Ländern vom 28. April 2005 deutlich gemacht hat, dass das Berechnungsverfahren geändert werden wird. Werden sich dann in irgendeiner Weise Divergenzen ergeben, wird es auf der Grundlage eines dem FAG-Verfahren gleichkommenden Nachberechnungsverfahrens entsprechende Ausgleiche für die Kommunen geben.
Bei allen Weltuntergangsszenarien, Herr Scheel, die Sie hier aufgezeichnet haben, möchte ich Folgendes sagen: Die Sachverständigen haben ausgeführt: Damit wird die weitere gedeihliche Zusammenarbeit zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger ganz sicher gewährleistet – eine Vorbildwirkung für andere Bundesländer. Hätten Sie Ihre Hausaufgaben gemacht, hätten wir Ihre Änderungsanträge überhaupt nicht zu debattieren brauchen.
Zumindest dürften Sie zur Kenntnis genommen haben, dass die Änderungen im FAG vorsehen, dass eine Abrechnung im übernächsten Haushaltsjahr stattfindet. Soweit dies ein Doppelhaushalt ist, wird es im Jahr darauf passieren. Wir können 2008 oder 2009 damit rechnen, dass eventuelle Fehlkalkulationen in der Landesebene zulasten der Kommunen an die kommunale Ebene weitergereicht werden. Bis dahin bleiben sie auf ihren Kosten sitzen. Das halte ich für eine sehr verfehlte Politik.
Ich möchte zu diesem Antrag „Basis für die Ermittlung der Nettobelastung“ sprechen. Diesen Änderungsantrag lehnen wir ab. Wir hatten den Vorschlag der Finanzierung gemacht, den ich hier nicht näher erläutern muss. Zu dem Antrag auf Bericht: Wir glauben, dass man nicht noch mehr Bürokratie, Berichte und gesetzliche Regelungen braucht. Deshalb lehnen wir auch diesen Antrag ab. Nachfragen sind möglich. Die Staatsregierung berichtet sowieso zu diesem Thema.
Ich muss dies jetzt unbedingt sagen, Herr Abgeordneter. Berichte der Staatsregierung an den Landtag haben nichts mit Bürokratie zu tun. Sie haben etwas mit der Landesverfassung zu tun.
Ich kann jetzt keinen Diskussionsbedarf mehr erkennen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe auf die Drucksache 4/2352, Änderungsantrag der PDS-Fraktion. Wer dieser Drucksache seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, dies jetzt zu zeigen. – Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl Für-Stimmen ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe auf den Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 4/2353, Antrag der PDS-Fraktion. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich, dies zu signalisieren. – Danke. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl Stimmen dafür ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe auf den Änderungsantrag in der Drucksache 4/2354. Wer diesem Änderungsantrag der PDSFraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen
und Stimmen dafür ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden. Es gibt noch einen Änderungsantrag der PDS-Fraktion und der Fraktion der GRÜNEN in der Drucksache 4/2351. Dieser Änderungsantrag ist noch nicht eingebracht worden. Frau Abg. Herrmann, bitte.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Umstellung des bisherigen Systems der Sozialhilfe, verbunden mit neuen Zuständigkeiten, wird naturgemäß Unsicherheit bei den Betroffenen erzeugen. Wenn man dies ernst nimmt und wenn man Wert darauf legt, die Sicht der Betroffenen einzubeziehen, ist es sinnvoll, die „Sozial erfahrenen Dritten“ weiterhin zu beteiligen. Deshalb wollen wir von der Option des § 116 Sozialgesetzbuch XII nicht Gebrauch machen. Wir wollen, dass die Beteiligung dieser „Sozial erfahrenen Dritten“ als Regelfall weiter bestehen bleibt. Das bedeutet für uns: Wir nehmen die Betroffenen ernst. Wir wollen an dieser Stelle ihre Eigenverantwortung stärken und die Möglichkeiten zur Mitsprache offen halten. Ich bitte Sie um Zustimmung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Herrmann hatte in ihrer Rede das Gegenargument gebracht, wieso wir dagegen sind. Sie sagte, dass das Verfahren durch diese Regelung verzögert werden würde, dass damit keine Rechtssicherheit eintritt. Dies sehen wir genauso. Das ist der Grund, weshalb wir auch sagen: Wir lehnen es im Interesse der Betroffenen ab. Als Argument gilt ebenso: Wir brauchen nicht mehr Bürokratie, sondern weniger Bürokratie.
Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann können wir zur Abstimmung kommen. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag in der Drucksache 4/2351, Fraktionen der PDS und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Bei Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl Stimmen dafür ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden. Meine Damen und Herren! Damit ist in der Nr. 8 des Artikels 1 kein Änderungsantrag angenommen worden. Wir können über die Nr. 8 in der ursprünglichen Fassung Beschlussvorschlag des Ausschusses abstimmen. Wer diesem Vorschlag des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl Stimmen dagegen ist diese Nr. 8 mehrheitlich beschlossen. Wir kommen zum Artikel 2, Gesetz über den kommunalen Sozialverband Sachsen. Zur Überschrift gibt es in der
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach der Diskussion, die bereits bei dem ersten Änderungsantrag hier geführt wurde, sehen wir die Möglichkeiten, was die Namensänderung dieser nachfolgenden Änderungsanträge betrifft, als nicht durchsetzbar an und ziehen von daher zurück. – Danke.
Meine Damen und Herren! Wir stimmen ab über die Überschrift in Artikel 2. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei 2 Stimmenthaltungen und einer Reihe von Gegenstimmen ist der Überschrift mehrheitlich zugestimmt worden.
Ich rufe die Inhaltsübersicht zur Abstimmung auf. Wer der Inhaltsüberschrift in der Fassung des Ausschusses zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei mehreren Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist der Inhaltsübersicht mehrheitlich zugestimmt worden.
Ich rufe auf Teil 1 und 2 in der Fassung des Ausschusses. Wer gibt dem seine Zustimmung? – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist den Teilen 1 und 2 mehrheitlich zugestimmt worden.
Ich rufe auf Teil 3. Dazu gibt es einen Änderungsantrag der PDS-Fraktion in der Drucksache 4/2355. Herr Abg. Scheel, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Wie schon gesagt, würde ich diesen Antrag getrennt von den anderen dreien einbringen, da die sachlichen Zusammenhänge nicht wirklich da sind, was wir auch im Ausschuss schon bemängelt haben. Die ganzen Lippenbekenntnisse, die heute gekommen sind, haben wir wohlwollend zur Kenntnis genommen. Aber wir wollen gerne auch eine Festschreibung dieser Verantwortung, die das Land für die überörtlichen Sozialträgern hat. Insofern würden wir es sehr begrüßen, wenn dieser Landtag festschreiben würde, dass eine Sockelbetragsfinanzierung des nunmehr kommunalen Sozialverbandes in Höhe von 20 % in das Gesetz aufgenommen wird und insofern eine klare Positionierung des Landes zur Mitfinanzierung dieser wichtigen Aufgabe von hier ausgeht. Es ist nämlich nicht hinnehmbar, dass sich das Land mittel- oder langfristig aus dieser Aufgabe verabschieden möchte. Um solchen Unterstellungen, wie Sie es vielleicht nennen würden, aber vielleicht auch begründeten Zweifeln entgegenzutreten, würde ich doch um Annahme dieses Antrages bitten. Vielen Dank.
Wir sind für die Finanzierung, wie sie in dem Gesetzentwurf vorkommt. Deswegen lehnen wir diesen Änderungsantrag der PDS ab.