Schließlich wurde eine finanzielle Entlastung der Kommunen in Höhe von bundesweit 2,5 Milliarden Euro versprochen. Laut „Spiegel“ aber ist mit Mehrbelastungen in Höhe von mindestens 10 Milliarden Euro zu rechnen. Kaum ein Kämmerer in Sachsen traut noch der Orientierung der Staatsregierung über den Weg, die ganze Sache werde mit Hartz IV am Ende haushaltsneutral für die Kommunen ablaufen.
Wir haben in unserem Entschließungsantrag noch einmal die wesentlichen Punkte – unsere Änderungsanträge wurden leider abgelehnt – als Arbeitsaufträge sowohl für die Staatsregierung als auch für den Landtag aufgeschrieben. Ich erspare mir, dies alles zu wiederholen; es kann nachgelesen werden.
Ich möchte aber zum Schluss auf eines hinweisen: Herr Prof. Schneider, aber auch Herr Johannes Gerlach, aus jedem Ihrer Knopflöcher guckt buchstäblich das schlechte Gewissen.
Sie haben sich bemüßigt gefühlt, die abstruse Protokollerklärung noch einmal zu verlesen. Sie ist nirgendwo Beschlusslage und wird, wenn es hart auf hart kommt, den Kommunen auch nicht einen Cent geben. Die Protokollerklärung zeigt, dass es massive Probleme gibt. Diese hätten Sie mit der Annahme unserer Änderungsanträge zumindest abmildern können. Aber wenn es ernst wird, wird damit auf der kommunalen Ebene nichts erreicht.
Ich darf Sie abschließend bitten, damit Sie beruhigt zum Mittagessen gehen können und sich das verdienen, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen und damit das
Defizit wieder gutzumachen, das Sie durch die Ablehnung unserer Änderungsanträge geschaffen haben. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte hier vom Saalmikrofon aus kurz antworten. Herr Dr. Friedrich, viel an Erklärung zur Begründung Ihres Entschließungsantrages haben wir nicht gehört.
Zum Zweiten: Wenn Sie sich einmal die verschiedenen Punkte durchsehen, so können Sie feststellen, die meisten stehen im Gesetz. Alle anderen Punkte waren im Grunde Gegenstand der eben hier gehaltenen Debatte. Sie sind nach wie vor offensichtlich nicht fähig, zur Kenntnis zu nehmen, was die Sachverständigen zu unserem Gesetz gesagt haben: Vorbildfunktion für andere Bundesländer. Der Sachverständige Dr. Hartmann hat ausgeführt: Sie befinden sich auf dem absolut richtigen Weg. Schließlich hat Frau Mannel ausgeführt: Damit wird die weitere gedeihliche Zusammenarbeit zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger ganz sicher gewährleistet.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der PDS-Fraktion in der Drucksache 4/2362. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl von Stimmen dafür ist dieser Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, auf meine nächsten Sätze noch zu achten. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt ab. Ich bitte Sie, noch drei Minuten Geduld zu haben.
Die nächsten beiden Tagesordnungspunkte werden ohne Aussprache erfolgen. Das heißt, wir brauchen nur noch darüber abzustimmen. Ich bitte Sie, das noch vor der Pause zu tun.
2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassenund Giroverband
Ich rufe die Überschrift auf. Wer der Überschrift zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich der Stimme? – Der Überschrift ist einstimmig zugestimmt worden. Ich rufe Artikel 1 auf. Wer kann dem Artikel 1 seine Zustimmung geben? – Danke schön. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen ist dem Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt worden. Ich rufe Artikel 2 auf. Wer kann ihm zustimmen? – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Artikel 2 beschlossen.
Wir können damit die 2. Lesung abschließen und die 3. Lesung aufrufen, da es keine Änderungsanträge gegeben hat. Ich rufe das Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband in der Drucksache 4/1593 in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes auf. Ich frage, wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen kann. – Danke schön. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 3 beendet. Jetzt kommen wir zum
2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zum Staatsvertrag über die Bildung eines Gemeinsamen Prüfungsamtes zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das kann ich nicht erkennen. Demzufolge schlage ich Ihnen vor, entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, zu beraten und über ihn abzustimmen, wenn es dagegen keinen Widerspruch gibt. – Das kann ich nicht erkennen. Meine Damen und Herren! Aufgerufen ist das Gesetz zum Staatsvertrag über die Bildung eines Gemeinsamen Prüfungsamtes zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, Drucksache 4/1082 und Austauschblätter, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechtsund Europaausschusses in der Drucksache 4/2018. Wir stimmen über die Überschrift ab. Wer der Überschrift zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Überschrift einstimmig zugestimmt worden. Ich rufe Artikel 1 auf. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimme. Gibt es Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Damit ist der Artikel 1 mehrheitlich beschlossen worden. Ich rufe Artikel 2 auf. Wer dem Artikel 2 zustimmt, den bitte ich, das anzuzeigen. – Danke schön. Gibt es Gegen
stimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Damit ist auch der Artikel 2 mehrheitlich beschlossen worden.
Meine Damen und Herren! Da in der 2. Beratung keine Änderungen beschlossen wurden, eröffne ich die 3. Beratung. Es liegt mir kein Wunsch zu einer allgemeinen Aussprache vor. Ich stelle also den Entwurf Gesetz zum Staatsvertrag über die Bildung eines Gemeinsamen Prüfungsamtes zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in der Drucksache 4/1082, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe! – Es gibt keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist abgeschlossen.
Meine Damen und Herren! Wir gehen jetzt in die Mittagspause. Wir treffen uns 14:40 Uhr zur Beratung wieder hier im Saal.
Gesetz zur Regelung der besoldungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Professorenbesoldungsreformgesetzes im Freistaat Sachsen
Drucksache 4/2104, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien
Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: CDU, PDS, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes wird das Professorenbesoldungsreformgesetz des Bundes umgesetzt. Grundlage hierfür ist ein neues, stärker leistungsorientiertes Besoldungsrecht für Hochschul
lehrer. Es erfolgt die Umstellung der C-Besoldung auf die W-Besoldung. Darüber hinaus wird die Möglichkeit der Vergabe variabler Leistungsbezüge eingeräumt. Das Gesetz ist durch einen vorgegebenen Vergaberahmen insgesamt kostenneutral umzusetzen.
Was ist Ziel des Gesetzes? Ziel ist die Erhöhung der Effektivität und der Qualität in Lehre und Forschung. Die Hochschulen sollen im Wettbewerb gestärkt werden, unter anderem durch die Möglichkeit, international anerkannte Spitzenwissenschaftler zu gewinnen. Es stehen Mittel zur Profilbildung zur Verfügung. Das entspricht dem, was wir im Rahmen der Hochschulentwicklung schon immer wollten, Eckprofessuren auszubringen bzw. leistungstragende Bereiche entsprechend zu berücksichtigen. Über diese Profile entscheiden die Hochschulen selbst. Nun haben sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Instrumente in der Hand, dies umzusetzen.