Protokoll der Sitzung vom 22.06.2005

Wie können die Ziele erreicht werden? Mit einer leistungsorientierten und flexiblen Besoldungsstruktur, mit einem festen Grundgehalt und variablen Leistungsbezügen. Die individuellen Leistungen in Forschung und Lehre, in Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung können so honoriert werden. Hochschulen haben künftig bessere Möglichkeiten bei Berufungs- und Bleibeverhandlungen. Hervorzuheben ist die besondere Forschungs- und Lehrzulage. Sie bietet einen Anreiz für zusätzliche Forschungs- und Lehrtätigkeit. Aus eingeworbenen Drittmitteln können so Hochschullehrer honoriert werden. Dies bedeutet einen Anreiz, verstärkt Drittmittel für die Hochschulen einzuwerben. Weiterhin kann eine direktere Honorierung desjenigen erfolgen, der diese Mittel eingeworben hat.

Wir werden in Zukunft eine verstärkte Ausübung von Forschung und Lehre im Hauptamt und weniger im Nebenamt haben. Das haben wir uns immer schon gewünscht. Die Systematik dieser Besoldungsstruktur ist klar. Sie besteht aus einem Grundgehalt und variablen Leistungszulagen. Die kostenneutrale Umsetzung erfolgt innerhalb eines festgelegten Vergaberahmens. Dies ist der Hintergrund, um sich mit der Forderung auseinander zu setzen, dass die Grundgehaltsstufe W 3 an Fachhochschulen auf 15 % begrenzt ist. Dies ist klar. Wenn man ein höheres Grundgehalt ausbringt, würde das Volumen für die Leistungszulagen schrumpfen und die Zielrichtung dieses Gesetzes, nämlich die Verbesserung der Qualität von Forschung und Lehre, ins Leere laufen.

Meine Damen und Herren, im Gegenteil, die Fachhochschulen sind nicht benachteiligt. Erstmals kann die höchste erreichbare Besoldungsstufe W 3, ehemals C 4, also das Spitzenamt, nicht nur an Universitäten, sondern auch an Fachhochschulen ausgebracht werden. Dies stärkt die Fachhochschulen und ist damit eine Grundlage für den fairen Wettbewerb. Meine Damen und Herren, dies ist auch die Zielrichtung der Koalitionsfraktionen insgesamt, die Fachhochschulen im Rahmen der Hochschullandschaft zu stärken.

Nun zum PDS-Gesetzentwurf, der ebenfalls vorliegt. Meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, das ist kein Gesetzentwurf, sondern ein Tarifvertrag. Anliegen ist nicht die Änderung der Besoldungsstruktur mit dem Ziel der Verbesserung von Forschung und Lehre, son

dern Sie wollen sich künftig einen kräftigen Schluck aus der Pulle genehmigen.

Was sind die Folgen? Es entstehen Mehrkosten in Höhe von 10,3 Millionen Euro jährlich. Wenn man Ihre im Plenum nochmals vorgelegten Änderungsanträge mit berücksichtigt, belaufen sich die Mehrkosten auf 17,3 Millionen Euro. Die Antwort auf die Frage, woher das Geld stammen soll, sind Sie bis heute schuldig geblieben. Mehr noch, Sie wollen damit eine besoldungsrechtliche Ungleichbehandlung in Bezug auf andere Bedienstete des öffentlichen Dienstes. Wir können nicht einsehen, warum Professoren deutlich besser gestellt werden sollen als Krankenschwestern, Polizisten und Lehrer.

(Widerspruch bei der PDS)

Hierfür gibt es keinen Grund und daher werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen.

Ich fasse meine Ausführungen zum vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung zusammen. Dieser steht unter der Überschrift „Leistung muss sich lohnen“ und schafft ein leistungsorientiertes, modernes Besoldungsrecht mit dem Ziel der Verbesserung der Qualität von Forschung und Lehre, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Hochschulen bei höchstmöglicher Eigenständigkeit. Daher werden die Koalitionsfraktionen diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und des Staatsministers Dr. Horst Metz)

Ich rufe die PDSFraktion auf. Frau Abg. Werner, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Wöller, Ihre Schönrednerei auf das Gesetz der CDU-Staatsregierung hinterlässt ein bisschen Fassungslosigkeit bei mir. Sie sind gar kein bisschen darauf eingegangen, in welcher Situation sich die sächsischen Hochschulen derzeit befinden. Sachsen ist durch die Schuld der alten CDU-Landesregierung und in der Person von Herrn Metz Schlusslicht in der Professorenbesoldung. Wir sind Schlusslicht, weil wir ein halbes Jahr in Verzug sind und heute ein Gesetz beschließen, das schon am 1. Januar hätte in Kraft treten müssen. Wir sind Schlusslicht, denn Sachsen ist das letzte Land, das sich dieses leistet. Damit wurden die Hochschulen in arge Bedrängnis gebracht. Wir bleiben Schlusslicht, wenn das Gesetz der Staatsregierung beschlossen werden würde, denn ohne Not stellen Sie Sachsen an die letzte Stelle bei der Festlegung des Besoldungsdurchschnitts und nehmen damit den Hochschulen jegliche Handlungsfähigkeit und damit die Möglichkeit, im Werben um hoch qualifizierte Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen mit anderen Bundesländern mithalten zu können. Gestatten Sie mir einen kurzen Rückblick. Im Februar 2002 wurde das Professorenbesoldungsgesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Februar 2002! Seit drei Jahren ist also klar, dass das Gesetz bis zum 1. Januar 2005 umzusetzen ist. In einer Anhörung des Wissenschaftsausschusses im Januar 2004 wurde noch einmal auf diese dringende Umsetzung hingewiesen. Im

Jahre 2007 soll die Evaluierung dieses Gesetzes erfolgen. Wir müssen aber froh sein, wenn wir das Gesetz im Jahre 2005 auf Hochschulebene einigermaßen umgesetzt haben. Wie gesagt, Sachsen ist das einzige Land, in dem das noch nicht passiert ist.

Die Gründe dafür sind klar. Es gab damals einen Entwurf des SMWK, noch von Herrn Rößler. Dieser Entwurf wurde aber nie eingereicht, weil sich der alte Wissenschaftsminister dem Finanzminister unterordnete. Die Hochschulen müssen das heute ausbaden. Wir haben es in der Anhörung gehört. Die Hochschulen haben gesagt, dass Sie momentan kaum handlungsfähig seien. Dafür gibt es zahlreiche Beispiele.

Die vorläufige Verwaltungsvorschrift ist nicht ausreichend. Einer der Vorgänge liegt seit einem Vierteljahr im Finanzministerium, weil dieses zustimmungspflichtig ist. Eine andere Hochschule berichtete von Berufungsverhandlungen im November. Bis heute ist nicht klar, ob der Kandidat eine Berufungszulage erhält oder nicht. Der Zustand ist also katastrophal und die Hochschulen in Sachsen kommen aufgrund der Versäumnisse der Staatsregierung in einen Wettbewerbsnachteil gegenüber den anderen Bundesländern.

Unser Gesetzentwurf soll auf diese leidige Praxis der Staatsregierung aufmerksam machen, aber er soll auch Anregung und Angebot an die Fraktionen sein, über einen eigenen Entwurf des Parlaments abzustimmen, der den Vorstellungen der Hochschulen tatsächlich entspricht und nicht von den Auseinandersetzungen geprägt ist.

Die Anhörung hat der PDS-Fraktion mehr als Recht gegeben. Es gab zum einen sehr deutliche Kritik am Gesetzentwurf der Staatsregierung. Das benenne ich später. Aber der Gesetzentwurf der PDS-Fraktion entsprach eben im Wesentlichen den Forderungen der Sachverständigen. Es gab auch noch Anregungen, die wir in Änderungsanträge aufgenommen haben. Dazu aber später.

In der Anhörung wurde auch unsere Kritik am Gesetz der Bundesregierung bestätigt. Dieses Bundesbesoldungsgesetz ist eben nicht konsequent. Es gibt kein integriertes Konzept zu Reformen der gesamten Personalstruktur. Es gibt immer noch ein völlig überholtes Nebeneinander von Beamten- und Angestelltenverhältnissen. Zum anderen leidet das Gesetz unter der Kostenneutralität. Damit wird ein Effekt der Umverteilung von unten nach oben erzielt. Es zieht eine Benachteiligung der Fachhochschulen, eine Benachteiligung der finanzschwachen Länder gegenüber den finanzstarken Ländern nach sich usw.

In der Anhörung wurde auch schon gesagt, dass es in der Bundesrektorenkonferenz erste Berichte von Hochschulen gibt, die aufgrund der mangelnden Zulassungsmöglichkeiten Berufungen nicht mehr realisieren können, weil sei keine Kollegen finden, die sich um solche Stellen bewerben und sich auf sie verpflichten lassen. Diese Kritik am Bundesbesoldungsgesetz kann aber eben nur durch die Ausgestaltung in Landesrecht offensichtlich werden. Dem wird der Gesetzentwurf der PDS-Fraktion gerecht.

Noch einige wenige Bemerkungen zu unserem Gesetz: Es wurde schon angesprochen, dass die Spielräume, die das Bundesbesoldungsgesetz lässt, natürlich gering sind.

Aber wir wollen diese Spielräume aufgreifen und vor allem Verfahren etablieren, die Transparenz und Rechtsförmlichkeit sichern.

Zum Zweiten ist unser Gesetzentwurf von der Gleichstellung der Hochschularten gekennzeichnet. Wir hatten ursprünglich den Anteil der Ämter der Besoldungsgruppe B für die Fachhochschule auf 25 % angehoben. Mit unserem Änderungsantrag wird diese Deckelung vollständig aufgelöst. Wir denken, dass nur so den Fachhochschulen tatsächlich Spielräume für Strukturbildung bleiben. Man muss es noch einmal sagen, weil immer wieder der Finanzrahmen angesprochen wird: In diesem Falle ist es natürlich so, dass es keinen unmittelbaren Anspruch auf diese Professuren gibt und dass dieses Gesetz immer der haushaltsrechtlichen Ausfüllung bedarf. Wenn wir aber tatsächlich die Gleichstellung der Hochschularten wollen, müssen wir zunächst die Rahmenbedingungen dafür schaffen.

Ein Unterschied zum Gesetzentwurf der Staatsregierung ist auch, dass wir die Zuordnung der Ämter nicht auch auf die Prorektoren, sondern nur auf die Rektoren ermöglichen. Wir glauben, dass auf die Zuordnung der Ämter der Prorektoren für die Hochschulen verzichtet werden muss. Ich werde darauf später noch einmal eingehen.

Ein weiterer Problempunkt sind die besonderen Leistungsbezüge. Was besondere Leistungen sind, ist in der Praxis umstritten. Es ist also ein unbestimmter Rechtsbegriff. In Anknüpfung an andere Erfahrungen wurde hier auf überdurchschnittliche Leistungen abgestellt. Diese Regelung ist im Wissenschaftsbereich aber problematisch und im Interesse einer Chancengleichheit sowie der Rechtsförmlichkeit müssen Kriterien gefunden werden, die einer nachträglichen Überprüfung standhalten. Wir meinen, diese Kriterien müssen von den Hochschulen in einer Satzung festgelegt werden.

Ich möchte kurz aus den Anhörungsprotokollen zitieren. In der Anhörung wurde auf die DDR Bezug genommen. Damals gab es auch Leistungsvergütungen, bei denen es sich aber zum Teil nur um fünf Mark handelte. Trotzdem hängt daran natürlich immer eine Art von Ehre. Deshalb wurde dort unter anderem erwähnt, dass an dieser Stelle bei der Erstellung der Rechtsverordnung und der sich an den Hochschulen anschließenden Satzung sehr gewissenhaft gearbeitet werden muss, damit das einigermaßen justiziabel bleibt und eine Vielzahl von Prozessen und Verwaltungsrechtsstreitigkeiten vermieden werden kann.

Zu den Funktionsleistungsbezügen: Wir wollen, dass neben den hauptberuflichen Leitern bzw. den stellvertretenden Leitern von Leitungsgremien auch die Dekane als Empfänger der Funktionsleistungsbezüge zwingend vorgesehen werden. Aus der Entstehungsgeschichte ist nicht ersichtlich, weshalb den Leitern der Fakultäten entsprechende Bezüge verwehrt werden sollten. Wir denken, dass mit der von uns vorgeschlagenen Regelung die Bedeutung der Fakultäten unterstrichen werden kann.

Jetzt vielleicht zum wichtigsten Punkt dieses Besoldungsgesetzes. Im Unterschied zum Referentenentwurf der Staatsregierung wird der Besoldungsdurchschnitt für den Freistaat Sachsen angehoben. Wird dieser nämlich zu gering angesetzt, verbleiben faktisch in den kommenden

Jahren keine Spielräume für eine leistungsbezogene Vergütung und es kommt damit real zu einer Absenkung der Besoldung für neu eingestellte Professorinnen und Professoren.

Zu den Verfahrensvorschriften: Abweichend vom Gesetzentwurf der Staatsregierung wird hier eine Zuständigkeit festgelegt. Es wird vorgesehen, dass die Entscheidungen grundsätzlich auf die Rektoren übertragen werden können. Es ist ferner vorgesehen, dass die Gewährung der Leistungsbezüge jährlich hochschulöffentlich bekannt gemacht werden muss. Diese Ausgestaltung der Einzelheiten muss durch eine Verordnung erfolgen.

Abweichend vom Gesetzentwurf der Staatsregierung wollen wir auch die Ebenen der Hochschulen stärken. Deshalb ist bei uns vorgesehen, dass im Bereich der besonderen Leistungsbezüge Satzungen auf Hochschulebene erlassen werden. Damit ist es möglich, dass die Bewertung auf die Hochschulebene verlagert wird. Damit haben Hochschulen die Möglichkeit, steuernd und rechtsförmlich einzugreifen, und wir sichern darüber hinaus, dass die zentralen Gruppen einbezogen werden, also der Akademische Senat unter anderem auch mit der Gruppe der Studierenden.

Weiterhin finden Sie bei uns die Verpflichtung zur Veröffentlichung. Damit wird auch eine Transparenz auf der gesamten Hochschulebene hergestellt.

In Anbetracht der Probleme allein bei der Einführung der Besoldungsordnung denken wir, dass eine Evaluierung auch auf Landesebene zwingend vorgesehen werden muss. Diese sollte in den nächsten zweieinhalb Jahren erfolgen, damit auch eine Korrektur des Systems möglich ist.

So weit, meine Damen und Herren, zum Entwurf der PDS-Fraktion. Sie sehen, dass unser Gesetzentwurf tatsächlich eine Verbesserung von Lehre und Forschung ermöglicht. Wir können mit diesem Gesetzentwurf tatsächlich Fachhochschulen und Universitäten gleichstellen. Es werden Möglichkeiten für junge Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler eröffnet, und wir eröffnen mit unserem Entwurf auch Entwicklungspotenziale für sächsische Hochschulen. Unser Anliegen ist außerdem, dass die am meisten von Lehre betroffenen, die Studierenden, in die Leistungsbesoldung der Professoren einbezogen werden. Und unser Gesetzentwurf ermöglicht tatsächlich Transparenz und Rechtsförmlichkeit.

Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Die SPD-Fraktion, bitte. Frau Dr. Raatz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Frau Werner sagte es gerade: Es wird Zeit, dass wir dieses Gesetz, über das wir heute beraten, endlich beschließen, denn das Professorenbesoldungsreformgesetz ist seit 2002 gültig. Es muss also in die Länderkompetenz übertragen werden. Das sollte eigentlich bis zum 1. Januar 2005 geschehen sein. Nun ist es endlich so weit. Dieses Professorenbesoldungsreformgesetz – ein recht langer Name! – ist eines der Projekte des Programms der

Bundesregierung „Moderner Staat – moderne Verwaltung“. Es handelt sich um eine Reform des Dienstrechts. Meine Vorredner sagten es schon.

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, das Dienstrecht für das Hochschulpersonal umfassend zu modernisieren. Darüber hinaus sollen die Anstellungsund Vergütungsbedingungen im gesamten Wissenschafts- und Forschungsbereich optimiert werden. So weit, so gut. Angestrebt werden flexible Rahmenbedingungen, damit Hochschulen und Forschungseinrichtungen ihre Aufgaben in Wissenschaft und Forschung im weltweiten Wettbewerb besser erfüllen können. Das heißt, die Professorenbesoldung soll stärker leistungsorientiert sein und von der Kopplung an das Dienstalter befreit werden. Ich denke, dies wünschten wir uns auch zum Teil bei der BAT-Finanzierung anderer Berufsgruppen.

So existieren neben einem feststehenden Grundgehalt nun leistungsabhängige Besoldungsbestandteile. Vor diesem Hintergrund ist die vorliegende Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes zu sehen.

Die Handlungsspielräume der Landesgesetzgebung sind allerdings nicht besonders groß. Sie bestehen insbesondere in der Regelung des Vergabeverfahrens, in der Zuständigkeit für die Vergabe von Leistungsbezügen und vor allen Dingen – das wurde schon von Frau Werner erwähnt – in der Festlegung von Kriterien für die Vergabe dieser Leistungsbezüge. Ich denke, das wird ein Knackpunkt sein, der in Sachsen über eine Verordnung geregelt werden wird. Außerdem geht es um die Ausgestaltung der Leistungsbezüge, zum Beispiel Befristung oder Dynamisierung, und es geht unter anderem auch um zusätzliche Honorierung von Professoren, die besonders gut Drittmittel einwerben.

Die wesentlichen Ziele des Gesetzes sind: Anreize für Leistungssteigerung und Leistungswettbewerb unter Hochschulen und Professoren zu etablieren und damit das System der altersbedingten Gehaltszuwächse aufzubrechen, die Stärkung von Handlungsfähigkeit und Autonomie der Hochschulen anzustreben und insbesondere zu einer nachhaltigen differenzierenden Entwicklung der Hochschulen beizutragen.

Prinzipiell geht es darum – Herr Dr. Wöller sagte es schon –, die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Hochschulen zu garantieren. Wir müssen attraktiv sein – sowohl für Studenten als auch für das entsprechende Lehrpersonal. Um dieses zu gewinnen, muss neben den Standortfaktoren auch das Gehalt stimmen – so ist es nun einmal –, und es sollte dann auch leistungsbezogen sein.

Ich bin mir nicht sicher, ob wir mit dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Grundgehalt eine Bewerbungsflut von Professoren in Sachsen erreichen werden. Immerhin haben wir es bei Professorinnen und Professoren mit Spitzenwissenschaftlern, also einer Elite nicht nur unseres Landes, sondern weltweit zu tun. Entsprechend muss die Bezahlung sein und entsprechend muss die Verantwortung auch bei den Hochschulen liegen, die Leistungsbezüge relativ frei vergeben zu können, zum Beispiel anlässlich von Berufungs- und Bleibeverhandlungen.

Da auf Bundesebene die bisherige Besoldungsobergrenze ersatzlos gestrichen wurde, verbessern sich damit erheblich die Möglichkeiten, Spitzenwissenschaftler aus dem Ausland, aus der Wirtschaft oder aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu berufen. Allerdings gibt der Finanzrahmen jeder einzelnen Hochschule klare Grenzen vor – noch dazu, da der Wert des Besoldungsdurchschnitts in Sachsen am Ende der Bundesländer eingeordnet ist. Wer sich den Gesetzentwurf angeschaut hat, weiß in etwa, wo die Gehälter liegen. In dieser Situation wird es für die Hochschulen nicht ganz einfach sein, mit diesem Finanzrahmen ordentlich zu agieren. Ebenfalls schwierig wird es für die Hochschulen, über die Leistungsanreize die Qualität der Forschung und Lehre zu erhöhen und – wir sagten es schon – geeignete Kriterien zu finden, die überprüfbar und vor allem auch in den Hochschulen akzeptiert sind. So gibt es Überlegungen über befristete Zulagen und Zielvereinbarungen für zwei bis drei Jahre. Diese müssen in regelmäßigen Abständen wieder auf den Prüfstand und die Lehrleistung muss gegen die Forschungsleistung abgewogen werden. Das ist ein recht aufwändiger Prozess. Ich denke, nicht jeder wird in der Lage sein, dies zu beurteilen.

Man muss auf jeden Fall innerhalb der Hochschulen Mechanismen für die Evaluierung schaffen, die anerkannt und durchschaubar sind, damit sie auch die Akzeptanz aller Professorinnen und Professoren haben. Prinzipiell eröffnet die Reform der Professorenbesoldung den Hochschulen neue Perspektiven. Diese Reform ist ein erster Schritt hin zur großen sächsischen Hochschulnovelle, kann diese aber nicht ersetzen, und ich denke, dass wir bis dahin auch noch einiges tun müssen. Danke.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Ich erteile nun der NPD-Fraktion das Wort. Herr Abg. Gansel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die hier in Rede stehenden Gesetzesvorhaben beschäftigen den Landtag bzw. seinen entsprechenden Fachausschuss schon seit einigen Monaten. Alles Wesentliche dazu ist noch einmal in der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien am 11. Mai gesagt worden, weshalb meine Fraktion die heutige Entscheidung zum Professorenbesoldungsgesetz auch für hoch an der Zeit hält. Dies umso mehr, als die Staatsregierung unerklärlicherweise drei Jahre Zeit brauchte, um einen Vorschlag zur Umsetzung des Professorenbesoldungsreformgesetzes vom 16. Februar 2002 in Landesrecht vorzulegen. Dessen zentraler Inhalt ist die Festschreibung von Grundgehältern, deren Ergänzung durch leistungsbezogene Bezahlungselemente einer landesrechtlichen Umsetzung bedarf. Mehrere Fragen stehen immer noch weitgehend unbeantwortet im Raum: Sind die Vergabe- bzw. Leistungskriterien für die neuen Besoldungselemente richtig und bestandsfähig definiert? Liegt eine Verordnung für das konkrete Vergabeverfahren vor? Wenn nicht, wie soll die Kostenneutralität gewährleistet werden?