Zur Kostenneutralität. Es wurde gesagt, die Kostenneutralität wird vom Bund vorgegeben. Trotzdem haben die Länder natürlich Möglichkeiten, hier Spielräume zu eröffnen – zum einen über den Vergaberahmen, zum anderen aber auch über Übergangsfinanzierungen, wie es beispielsweise andere Länder getan haben.
Ein dritter Kritikpunkt bezieht sich auf die Bekanntmachung des Vergaberahmens. Im Gesetz der Staatsregierung ist es nur eine Kann-Bestimmung. Hierzu haben die Hochschulen ganz deutlich gesagt: So gibt es keine Transparenz, wir brauchen Planungssicherheit für die Berufungs- und die Bleibeverhandlungen. Dies ist nur ein kleiner Schritt. Warum sich hier nichts getan hat, verstehe ich überhaupt nicht. Der Besoldungsdurchschnitt muss zwingend regelmäßig bekannt gegeben werden.
Vorhin wurde die Schlechterstellung der Fachhochschulen gegenüber den Universitäten angesprochen. Es gibt keine sachgerechte Begründung, warum W-1- bis W-3
Stellen an den Fachhochschulen gedeckelt werden müssen. Ich muss zugeben, wir hatten in unserem Gesetzentwurf zumindest 25 % angedacht, werden dies jedoch im Änderungsantrag zurücknehmen.
Ein weiterer Kritikpunkt war – auch dies wurde bereits angesprochen –, dass die Kriterien für das Vergabeverfahren fehlen. Hierzu wurde immer gesagt, man könne beides nicht zusammen abstimmen. Trotzdem haben es andere Länder geschafft, diese Dinge zumindest im Paket zu diskutieren, also diese Verordnung wenigstens schon vorzustellen, damit die Hochschulen eine Ahnung haben, worauf sie sich einlassen. Dies ist jedoch nicht passiert. Wir denken, dass eine Verordnung nur auf der Ebene des SMWK bzw. des Finanzministeriums Probleme verursacht und die Rechtssicherheit nicht abdecken kann; deswegen unsere Forderung, hier eine Satzung auf Hochschulebene zu ermöglichen.
Weiterhin fehlt im Gesetzentwurf der Staatsregierung – ich zähle es einmal auf: Es fehlt die Juniorprofessur. Es muss auch ihnen zukünftig möglich sein, Lehr- und Forschungszulagen auf die Gehälter anrechnen zu können. Dazu findet sich nichts im Gesetzentwurf der Staatsregierung.
Weiterhin fehlt die Ermächtigungsgrundlage für Leistungserhebungen, um personenbezogene Daten zu verwenden. Dies kann Probleme mit dem Datenschutz geben. Auch das fehlt hier. Es fehlt die hochschulöffentliche Beitragspflicht, es fehlt die Evaluierung, und es existiert ein weiteres Problem – ich hatte es vorhin bereits angesprochen –, dass auch die Prorektoren eine Bewertung nach W 3 bekommen. Man muss jedoch dazu sagen, dass Prorektoren derzeit in Sachsen ehrenamtlich arbeiten. Es sind keine Ämter auf Zeit. Mit diesem Passus wäre dies ein Vorgriff auf eine Strukturentscheidung für das Sächsische Hochschulgesetz. Das hieße ja, dass wir wollen, dass an jeder Hochschule der Prorektor im Hauptamt arbeitet. Vielleicht ist das so gewollt, aber dann muss es auch gesagt werden.
Meine Damen und Herren! All diese Kritikpunkte, die ich hier angesprochen habe, sind im Gesetzentwurf der PDS-Fraktion und mit den Änderungsanträgen eingebracht und aufgegriffen bzw. gelöst. Ich bitte Sie sehr: Lassen Sie hier Vernunft walten und stimmen Sie dem Gesetzentwurf der PDS zu.
Gibt es aus den Fraktionen weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Ich bitte die Staatsregierung das Wort zu nehmen. Herr Dr. Metz, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Frau Werner, ich beginne einmal bei Ihnen. Sie haben reichlich für Ihren Gesetzentwurf geworben. Ich sage ganz klar und deutlich: Ihr Gesetzentwurf ist nicht der, den ich möchte. Deshalb werde ich hier den Entwurf der Staatsregierung vorstellen. Herr
Gerstenberg, wir haben klare Verantwortlichkeiten. Sie sprachen davon, dass das Finanzministerium nicht mit der Verantwortlichkeit zu tun hat, sondern Sie wünschen sich andere Zuständigkeiten. Ich kann Sie durchaus verstehen. Ich kann das auch nachvollziehen. Nur – wir sind hier nicht in der Sendung „Wünsch dir was“, sondern wir sind im Sächsischen Landtag. Das möchte ich dazu bemerken.
Es gibt klare Zuständigkeiten, übrigens auch geordnet in den Ressorts: Welches Ressort, welches Ministerium ist wofür zuständig? Deshalb stehe ich heute hier und nicht die Wissenschaftsministerin.
Ich freue mich, meine Damen und Herren, dieses Gesetz nun zur Beschlussfassung vorlegen zu können. Wir machen damit die Besoldung der Professoren flexibler, leistungsorientierter, wettbewerbsfähiger auch im internationalen Vergleich. Herr Dr. Schmalfuß, ich freue mich, dass Sie auf dem Gebiet so weit gehen und die Beamtenbesoldung abschaffen wollten. Ich könnte mir dies als typische FDP-Komponente vorstellen. Seien Sie sicher: Wir haben das Mögliche getan, was uns im Rahmen dieses Gesetzes des Bundes möglich war. Herr Gerstenberg, da hätte ich mir allerdings mehr Engagement in Berlin von Ihrer Fraktion gewünscht, die ja regierungstragend ist. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind ja in Koalition mit der SPD. Da hätte ich mir durchaus mehr Engagement Ihrerseits gewünscht. Sich hier hinzustellen und viele grundsätzliche Kritikpunkte anzubringen, finde ich zwar gut. Aber bitte bringen Sie diese dort an, wo das grundsätzliche Gesetz gemacht wird. Es wird in Berlin gemacht. Wir vollziehen es nur, wir haben nicht die Kompetenz auf allen Gebieten.
Meine Damen und Herren, Kernpunkt ist die Schaffung der landesbesoldungsrechtlichen Voraussetzungen und Grundlagen für die Gewährung variabler Leistungsbezüge. Meine Vorredner haben dazu ausreichend gesprochen. Das heißt, es können jetzt zusätzlich zum Grundgehalt variable Leistungsbezüge gezahlt werden. Ich würde mir dies auf vielen Gebieten des öffentlichen Dienstes wünschen, nicht nur hier bei den Professoren, beispielsweise für besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung und in der Nachwuchsförderung, aber auch bei Berufungs- und Bleibeverhandlungen sowie für die Wahrnehmung in Funktionen im Leitungsbereich der Hochschulen. Die detaillierte Ausgestaltung nimmt aus Gründen der Flexibilität das für die jeweilige Hochschule zuständige Staatsministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium durch Rechtsverordnung vor. Darauf möchte ich hinweisen.
Die beteiligten Ressorts arbeiten derzeit intensiv an dieser Rechtsverordnung, damit sie bald in Kraft treten kann. Vor allem den sächsischen Fachhochschulen bringt die Reform, dieses Gesetz eine wesentliche Neuerung. Ich möchte auf den Unterschied kurz eingehen: Während bislang das für die Professoren vorgesehene Spitzenamt
der Besoldungsgruppe C 4 überhaupt nicht zur Verfügung stand, können jetzt immerhin 15 % der für die Professoren ausgebrachten Planstellen in der vergleichbaren neuen Besoldungsgruppe W 3 in Anspruch genommen werden.
Ein Novum ist die beabsichtigte Einführung der so genannten Forschungs- und Lehrzulage. Für Juniorprofessoren würde nichts getan, sagte Frau Werner – ich weise dies ausdrücklich zurück! Künftig sollen Professoren einschließlich Juniorprofessoren, die Mittel privater Dritter für Forschungs- und Lehrvorhaben einwerben, aus diesen Mitteln auch eine Zulage erhalten können. Voraussetzung ist, dass der Drittmittelgeber dies ausdrücklich so vorsieht und dass neben den Kosten dieses Vorhabens die Kosten dieser Zulage abgedeckt sind.
Meine Damen und Herren, eine Belastung des sächsischen Haushaltes ist damit, wie überhaupt durch das ganze Gesetz, nicht verbunden. Wir gestalten diese Dinge haushaltsneutral. Vielmehr können teilweise unübersichtliche Einkünfte von Professoren aus Nebentätigkeiten eingedämmt werden. Die Reform der Professorenbesoldung betrifft in erster Linie die neu zu berufenden Hochschullehrer, wie jeder weiß. Alle bis Ende 2004 an unseren Universitäten und Fachhochschulen tätigen Professoren haben die Möglichkeit, selber zu entscheiden, bleiben sie in der C-Besoldung wie bisher oder wechseln sie freiwillig in das neue System der W-Besoldung.
Meine Damen und Herren, aus diesen auch von meinen Vorrednern genannten Gründen und aus denen, die ich noch einmal nachvollzogen habe, möchte ich noch auf eines hinweisen. Was mir bei dieser Debatte gut gefallen hat, sind klare und konstruktive Herangehensweisen, wie sie Frau Dr. Raatz und Herr Dr. Wöller hier dargelegt haben. Was ich nicht verstehe ist: Warum redet die Opposition unser Hochschulsystem schlecht?
Ich möchte auf Folgendes hinweisen: An den sächsischen Hochschulen und Universitäten studieren zurzeit zirka 100 000 Studenten. Das ist eine grobgeschätzte Zahl. Davon kommen mehr als 40 000 aus Ländern, die nicht Freistaat Sachsen heißen, aus anderen deutschen Bundesländern und aus anderen Ländern der Welt. Das ist eine hohe Quote. Mehr als 40 % der Studenten, die bei uns im Freistaat Sachsen studieren, kommen aus anderen Ländern. Ich glaube, dies spricht für die Qualität der sächsischen Lehre und Forschung. Wir sollten stolz darauf sein, dass wir eine so hohe Qualität haben, die eine so große Resonanz sowohl in anderen deutschen Bundesländern als auch darüber hinaus weltweit findet. Ich denke, dieses Wort haben die Professoren verdient. Dafür danke ich von dieser Stelle ausdrücklich.
Meine Damen und Herren! Wir behandeln jetzt als Erstes die Drucksache 4/0606, den Gesetzentwurf der PDS-Fraktion „Gesetz zur Regelung der besoldungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Professorenbesoldungsreformgesetzes im Freistaat Sachsen“. Gibt es dagegen Widerspruch? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich
frage, bevor wir in die Einzelberatung gehen, noch einmal den Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Dann schlage ich Ihnen vor, dass wir nach der Geschäftsordnung artikelweise beraten und abstimmen. Auch hier gibt es keinen Widerspruch. Aufgerufen ist das Gesetz zur Regelung der besoldungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Professorenbesoldungsreformgesetzes im Freistaat Sachsen. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der PDS-Fraktion. Ich lasse jetzt über die Überschrift abstimmen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen?
Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür ist die Überschrift mehrheitlich abgelehnt.
Ich rufe auf Artikel 1, Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes. Hier liegt mir in der Nr. 3 in der Drucksache 4/2360 ein Änderungsantrag der PDS-Fraktion vor. Wird noch Einbringung gewünscht? – Frau Werner, bitte.
Frau Präsidentin! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, alle Änderungsanträge gleichzeitig einzubringen. Wir haben die Anregungen aus der Anhörung aufgegriffen, zum einen die Abschaffung der Deckelung für W-Professoren in Fachhochschulen, zum Zweiten die Anhebung des Vergaberahmens, also eine höhere Festlegung des Besoldungsdurchschnittes. Ich möchte nochmals darauf eingehen. Das Staatsministerium der Finanzen hat uns eine Aufstellung vorgelegt, nach der unsere Anhebung des Besoldungsdurchschnittes Mehrausgaben in Höhe von zehn bis 17 Millionen Euro erfordern würde. In Absprache mit einigen Rektoren und Kanzlern kann ich Ihnen zum einen sagen, dass diese Zahlen sachlich nicht richtig sind. Sie mögen auf Ihren Schreibtischen rein virtuell stimmen, doch Sie setzen einen Besoldungsdurchschnitt an, der heute bereits um 6 % höher ist. Dies geht voll an der Situation der Hochschulen vorbei. Zum zweiten sind die Hochschulen durch den jetzigen Durchschnitt über Gebühr in ihren Spielräumen eingeengt. Die einzige wirkliche Stellgröße, die dieses Gesetz ermöglicht und die für die Entwicklungsmöglichkeiten der Hochschulen von Bedeutung ist, liegt in der Festlegung des Besoldungsdurchschnittes. Ich führe ein Zitat aus der Anhörung an, damit Sie bildlich wissen, worum es geht. Ein Rektor berichtet: „An meiner eigenen Hochschule werden die ersten C-3-Professuren in sieben Jahren und die letzten in 23 Jahren frei. Wenn der Vergaberahmen nicht höher ist, habe ich keine Möglichkeit, mit Zulagen tatsächlich einzugreifen.“ – Das ist die eine Frage, die aufgeworfen wurde. Die andere Frage von Seiten der Hochschulen lautete, wie viel Bildung, wie viel Hochschule, Wissenschaft und Forschung Ihnen wirklich wert ist. Ich muss sagen, das Unverständnis war nicht nur bei Herrn Colditz und auch bei den Hochschulen so groß. Es werden Fakultäten geschlossen, es werden Stellen gekürzt, es gibt eine Haushaltssperre aktuell – und plötzlich sind 300 Millionen Euro für die Landesbank da.
Meine Damen und Herren der Koalition! Ich kann Sie nur bitten, feilschen Sie hier nicht mit uns um virtuelle zehn oder 17 Millionen Euro. Wenn wir unsere Hochschulen in den Wettbewerb um die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler guten Gewissens schicken wollen, können wir sie nicht mit dem bundesweit niedrigsten Besoldungsdurchschnitt anrücken lassen. Sie haben heute die einmalige Gelegenheit, Sachsen den Makel des Schlusslichtes zu nehmen, indem Sie unserem Änderungsantrag und dem Gesetz der PDS-Fraktion zustimmen.
Zu den beiden Punkten. Zum § 12 Abs. 3, Streichung: Das würde eine unverhältnismäßige Verschiebung des Grundgehaltes zu den variierten Leistungsbezügen beinhalten. Zu Punkt 2: Es werden Mehrkosten in Millionenhöhe fällig, deren Deckungsvorschläge bisher die PDS schuldig geblieben ist und es bedeutet eine besoldungsrechtliche Ungleichbehandlung. Deswegen lehnen wir beide ab. – Danke.
Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag der PDS? – Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung.
Ich rufe auf den Änderungsantrag der PDS-Fraktion, Drucksache 4/2360. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür ist der Änderungsantrag dennoch mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe auf Artikel 1, Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes Nr. 1 und 2, die Nr. 3 und die Nr. 4 bis 8. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür ist der Artikel 1 dennoch mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe auf Artikel 2, Änderung des Sächsischen Hochschulgesetzes. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer enthält sich der Stimme? – Wer ist dagegen? – Auch hier ist bei wenigen Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür dennoch Artikel 2 mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe auf Artikel 3, Neufassung des Sächsischen Besoldungsgesetzes. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür wurde Artikel 3 dennoch mehrheitlich abgelehnt.
Der Ordnung halber Artikel 4, In-Kraft-Treten. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier wieder gleiches Stimmverhalten. Auch Artikel 4 wurde mehrheitlich abgelehnt.
Nachdem somit sämtliche Bestimmungen des Gesetzentwurfes abgelehnt wurden, findet über diesen Entwurf keine weitere Beratung und Abstimmung mehr statt.
Meine Damen und Herren! Wir behandeln als Zweites die Drucksache 4/0864 Gesetzentwurf der Staatsregierung Viertes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes. Ich frage den Berichterstatter, ob er sich noch äußern möchte. Herr Scheel? – Ich denke, das ist nicht der Fall. Auch hier schlage ich Ihnen vor, artikelweise abzustimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.
Aufgerufen ist: Viertes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes in der Drucksache 4/0864, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses in der Drucksache 4/2078. Ich lasse jetzt über die Überschrift abstimmen. Wer die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist dennoch der Überschrift mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe auf Artikel 1. Dort liegt mir bei der Nr. 3 in der Drucksache 4/2359 ein Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN vor. Ich bitte jetzt Herrn Gerstenberg um Einbringung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Unser Änderungsantrag spricht die Frage der W-3-Quote an Fachhochschulen an, die in der Debatte eine große Rolle gespielt hat. Wir wollen erreichen, dass sich die Gleichwertigkeit der Fachhochschulen auch in diesem Gesetz ausdrückt. Ich sage einmal ganz nebenbei, die Bachelorund Mastereinführung wird ohnehin noch zu einer Aufwertung der Fachhochschulen führen. Das ist ein zusätzliches Argument. Das Bundesgesetz hat eine systematische Gleichstellung von Universitäten und Fachhochschulen vorgesehen. Das ist auch die Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz. Ich empfehle Ihnen, das auch in Landesrecht umzusetzen.