Wenn jetzt W-3-Professuren an Fachhochschulen durch die bundesgesetzlichen Regelungen möglich werden, ist das ja erfreulich. Aber ich frage Sie, wieso gehen wir dann so halbherzig vor und setzen gleichzeitig für diese W-3-Professuren wiederum eine Quote von 15 %?
Herr Staatsminister Metz, Ihre Ausführungen haben mir kein Argument gegeben, weshalb diese 15 % gesetzt werden, kein einziges Argument, denn ich habe es in dieser Debatte für bezeichnend empfunden, dass der Finanzminister zu diesem Gesetz spricht und die Wissenschaftsministerin nicht anwesend ist.
Die Bedenken finanzieller Art sind völlig unbegründet. Das wissen auch alle und das weiß auch der Herr Staatsminister der Finanzen sehr genau. Es gibt einen Vergaberahmen und es gibt einen Haushalt. Dort sind die finanziellen Grenzen gesetzt. Mit dem Streichen der willkürlich gesetzten Quote wollen wir mehr Flexibilität für die Fachhochschulen und auch mehr Anerkennung.
Wir wollen keine Quotenbenachteiligung für Hochschulen, die besonders praxis- und anwendungsnah arbeiten.
Dieser vorliegende Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/GRÜNE ist inhaltsgleich mit dem der PDS. Ich hatte dazu Ausführungen gemacht. Wir lehnen ihn deshalb ab. – Danke.
Gibt es weiteren Redebedarf zu diesem Änderungsantrag? – Wenn das nicht der Fall ist, lasse ich jetzt abstimmen über die Drucksache 4/2359, Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN. Wer die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür ist dieser Antrag dennoch mehrheitlich abgelehnt.
Ich rufe nun nochmals unter Nr. 3 in der Drucksache 4/2358 den Zweiten Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN auf. Ich bitte um Einbringung. Herr Gerstenberg, bitte.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Unser Zweiter Änderungsantrag beschäftigt sich mit dem zweiten Hauptkritikpunkt unserer Fraktion und auch der anderen Oppositionsfraktionen. Das ist die Frage der Regelung der Vergabekriterien und des Vergabeverfahrens in einer Verordnung. Diese Verordnungsermächtigung im § 16 verweist alle konkreten Fragen zum Verfahren, zu den Kriterien, zur Vergabe von Leistungsbezügen sowie von Forschungs- und Lehrzulagen an die Ministerien. Das heißt, wichtige Regelungen – ich denke, vielleicht die wichtigsten Regelungen, wie ich vorhin versucht habe in meinem Redebeitrag zu begründen – sind damit vollkommen im Unklaren und werden einer Rechtsverordnung überlassen. Wir sehen darin einen Eingriff in die Selbstbestimmung der Hochschulen und eine falsche Weichenstellung. Ich habe vorhin davor gewarnt, dass mit diesen Professorenbesoldungsregelungen keine Weichen gestellt werden, die wirkliche Reformen im Rahmen des Sächsischen Hochschulgesetzes, dessen Novellierung ja bevorsteht, verbauen. Wir gehen davon aus, dass mit der Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes den Hochschulen mehr Eigenverantwortung und mehr Steuerungsmöglichkeiten für ihre ureigensten Angelegenheiten übergeben werden und nicht weniger. Deshalb geht diese Entscheidung, in Form einer Rechtsverordnung wichtige Fragen zu regeln, in die falsche Richtung.
Wir machen Ihnen deshalb einen alternativen Vorschlag. Wir wollen nur Rahmenregelungen im Gesetz treffen, und alle anderen Detailregelungen verweisen wir in die Verantwortung der Hochschulen selbst. Sie haben diese im Rahmen ihrer Satzung zu klären. Die Fachbereiche sind in die Erarbeitung einzubeziehen und das Ganze wird in die Hände der Hochschulleitung gelegt. Hoch
schulöffentlich ist regelmäßig darüber zu berichten, wie sich diese Regelungen bewähren. Wir haben mit diesem Änderungsantrag jetzt die Chance einer Alternativabstimmung: Entscheiden Sie sich für die Verordnungsermächtigung, für die Katze im Sack, oder entscheiden Sie sich für eine klare Regelung, die die Autonomie der sächsischen Hochschulen stärkt?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich muss zugeben, dass der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Charme hat, weil er vorgibt, die Autonomie an Hochschulen zu stärken. Wenn man sich aber näher mit der Materie befasst, so ist es schon erforderlich, dass wir mit dem § 16 der Verordnungsermächtigung für das Verfahren, die Zuständigkeiten und vor allem auch die Kriterien, was die Vergabe der Leistungsbezüge betrifft, eine gewisse Einheitlichkeit gewährleisten müssen. Ich denke, das ist gewährleistet. Im Übrigen ist es so, dass die Hochschulen ja selber im Rahmen der Aufstellung dieser Verordnungen daran beteiligt werden müssen. Ihre Beteiligung ist ausdrücklich erwünscht. Insofern ist auch dem Autonomiestreben der Hochschulen Rechnung getragen und wir werden den Antrag daher im Landtag ablehnen.
Gibt es weiteren Redebedarf zum Antrag? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Drucksache 4/2358, Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Änderungsantrag dennoch mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe Artikel 1 auf, die Nummern 1 bis 6 in der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen wurde dem Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe Artikel 2 auf und gleichzeitig Artikel 3, In-KraftTreten. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Abstimmungsverhalten: Bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist den Artikeln 2 und 3 mehrheitlich zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren, da in der 2. Beratung keine Änderungen beschlossen wurden, eröffne ich die 3. Beratung. Es liegt kein Wunsch nach einer allgemeinen Aussprache vor. Ich stelle den Entwurf Viertes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist das Gesetz dennoch mit Mehrheit beschlossen worden.
Die Fraktionen haben wieder das Recht zur allgemeinen Aussprache, und zwar in folgender Reihenfolge: NPD, FDP, CDU, PDS, SPD, die GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei dem von der NPD-Fraktion vorgelegten Entwurf zur Änderung des Sächsischen Kommunalwahlgesetzes geht es darum, dass die Unterschriften, die im Moment auf dem Amt zu leisten sind, auf einem Zettel geleistet werden können, wie es bei Landtags- oder Bundestagswahlen üblich ist, auf dem erst im Nachhinein das Wahlrecht vom Amt bestätigt werden muss.
Es wurde in den Ausschüssen angebracht, dass das Erscheinen der Unterschriftsleistenden auf dem Amt dazu dient, Missbrauch vorzubeugen, weil auf dem Amt eine stärkere Identitätskontrolle möglich wäre. Für mich stellt sich die Frage: Wieso muss diese schärfere Identitätskontrolle im Vergleich zur Bundestags- oder Landtagswahl gerade bei einer Kommunalwahl sein? Bei den Kommunalwahlen ist ja gerade die persönliche Bekanntheit vor Ort gegeben und diese persönliche Bekanntheit kann unter Umständen sogar ein Grund sein, warum dieser oder jener, der auf dem Unterschriftszettel unterschreiben würde, sich gerade nicht aufs Amt bewegt, um dort nicht in irgendwelche Diskussionen geführt zu werden. Aus diesem Grunde wäre es schon sinnvoll, dieses Recht bei den Kommunalwahlen dem Recht bei Landtags- oder Bundestagswahlen gleichzustellen.
Es ist bisher so, dass sich bei einer Kreistagswahl der mögliche Unterstützer sowohl sein Wahlrecht auf dem Amt bestätigen lassen muss als auch danach mit diesem Zettel auf das Landratsamt muss, was für manche mit Hin- und Rückfahrt einen Weg von 80 bis 100 Kilometern bedeutet – was ich für unverhältnismäßig halte und was für viele vielleicht wirklich dazu führt, weil man beispielsweise Arbeitszeit investieren und sich freistellen lassen müsste, so dass dies eben durch die Betroffenen nicht wahrgenommen wird, obwohl sie sonst bereit wären, für eine Wählergruppe oder eine kleine Partei die Unterschrift zu leisten.
Im Moment ist es so, dass durch die geltende Regelung die Parteien, die im Landtag sitzen, bevorteilt werden. Diese Regelung hat sich schon daraus ergeben, dass zum Beispiel 1990, als die ersten freien Wahlen in der DDR stattgefunden haben, keine Unterstützungsunterschriften zu leisten waren und die Parteien antreten konnten – bis auf die, die zum damaligen Zeitpunkt verboten waren, wie zum Beispiel auch meine Partei oder DVU und Republikaner –, aber die anderen konnten zumindest zu den ersten freien Wahlen ohne Unterstützungsunterschriften antreten. Auch das ist eine Sache, die den Status quo nicht gerade demokratisch legitimiert.
Unter der Würdigung der großen Bedeutung allgemeiner, freier Wahlen wäre es wichtig, die Hürden zur Teilnahme nur so hoch zu setzen wie unbedingt nötig. Unbedingt nötig heißt, man braucht halt Unterstützer, aber diese dürfen nicht durch lange Fahrten und durch Zeiten, die dann meinethalben bei der Arbeit fehlen, daran gehindert werden, zu unterschreiben und somit ihr Recht auf Unterschriftsleistung beschnitten zu sehen.
Bei dem Antrag, den die FDP eingebracht hat, der im Prinzip fast gleich ist mit unserem Antrag – mit einer Ausnahme, nämlich dass die Anzahl der Unterstützungsunterschriften herabgesetzt worden ist –, sehen wir gerade in diesem Punkt einen Mangel. Es ist so, dass auf der Ebene der Kommunen bei Gemeinden bis 2 000 Einwohner 20 Unterstützungsunterschriften eingebracht werden müssten, während beispielsweise bei einer Stadt wie Dresden, wenn man sie in 14 Wahlkreise einteilt, bei Aufrundung gerade noch acht Unterstützungsunterschriften für einen Wahlkreis mit vielleicht 30 000 Einwohnern nötig sind. Es ist nicht verhältnismäßig, dass in einer kleinen Ortschaft ein wesentlich höherer Anteil an Unterstützungsunterschriften beizubringen ist als in einem Wahlkreis einer Großstadt, in der ohnehin alles viel anonymer geschieht.
Ich denke, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, den die NPD-Fraktion eingebracht hat, kann man die Wahlen demokratischer gestalten. Man kann kleinen Parteien und Wählergruppierungen die Möglichkeit geben, schneller im kommunalen politischen Geschehen mitzumischen, ihre Meinung einzubringen, und Meinungsvielfalt ist auf kommunaler Ebene ganz besonders wichtig.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben diesen Änderungsantrag zum Kommunalwahlgesetz eingebracht, weil gerade auch wir im Vorfeld der letzten Kommunalwahl wieder einmal erfahren mussten, wie schwer es ist, wenn man Hürden gesetzt bekommt, die der Sache nach eigentlich ungerechtfertigt sind. Die Kommune – nach der Verfassung Kern, Keimzelle des Staatsaufbaus – lebt von der Bürgerbeteiligung. Sie lebt davon, dass sich Bürger bereit finden, ehrenamtlich in Gemeindevertretungen, in Stadtparlamenten zu arbeiten, und gerade dort gibt es viele kommunale Bündnisse, Wahllisten, unabhängige Wählergemeinschaften, die, wie wir finden, durchaus einen Beitrag zur demokratischen Ausgestaltung unseres Gemeinwesens leisten.
Wir haben die Änderung des Kommunalwahlgesetzes beantragt, weil wir im Vorfeld der letzten Kommunalwahl gesehen haben, dass hier unnötig hohe Hürden aufgebaut worden sind, und zwar zum einen hinsichtlich der Formalien für die Unterstützungsunterschriften von Wahlvorschlägen, zum anderen aber auch hinsichtlich der notwendigen Anzahl, die für solche Unterstützungsunterschriften erforderlich ist. Zum einen wurde dies begründet mit der Prüfung der Ernsthaftigkeit von Wahlvorschlägen. Meine Damen und Herren, das ist auch mit weniger Unterschriften, als es jetzt im Gesetz vorgesehen ist, möglich zu leisten.
Im Übrigen sei angemerkt: Auch die pauschale Privilegierung der im Landtag vertretenen Parteien macht das Ganze nicht sinnvoller; denn wie Sie wissen, hat es bei der letzten Kommunalwahl die FDP in vielen ihrer Untergliederungen betroffen. Wenn gesagt wird, es müsse anhand von Unterstützungsunterschriften erst einmal geprüft werden, ob es die FDP mit Wahlvorschlägen überhaupt ernst meine, dann ist das schlicht und ergreifend eine Frechheit. Die FDP ist seit 1949 in sämtlichen Legislaturen im Deutschen Bundestag vertreten. Sie hat an sämtlichen Landtagswahlen in allen Ländern, an sämtlichen Kommunalwahlen und Europawahlen teilgenommen. Wenn dann gefordert wird, in einer Gemeinde mit zum Beispiel 11 000 Einwohnern 100 Unterschriften beizubringen, ist das schon eine Zumutung, meine Damen und Herren. Die letzte Änderung von § 6b des Kommunalwahlgesetzes war wahrscheinlich nur deshalb so geräuschlos möglich, weil die FDP und die GRÜNEN damals nicht im Landtag vertreten waren.
Meine Damen und Herren! Die Formalien, die im Zusammenhang mit der Unterschriftleistung eingefordert werden, halten wir für unnötig; denn die Identität der Unterzeichner lässt sich auch ohne persönliche Unterschriftsleistung feststellen. Das kann man an anderen Wahlordnungen sehen. Es ist kein Problem, sich in Zweifelsfällen oder in den Fällen, in denen die Anzahl der erbrachten Unterschriften gerade einmal so ausreicht, durch Nachfragen seitens der Kommunalverwaltung Gewissheit zu verschaffen, ob die Unterschriftsleistung
Was die Anzahl angeht, habe ich soeben schon gesagt, dass unnötig hohe Hürden aufgebaut werden. Die jetzige Gesetzesfassung sieht vor, dass in Gemeinden mit mehr als 10 000, aber unter 50 000 Einwohnern 100 Unterstützungsunterschriften beigebracht werden müssen. Das ist zu viel; denn es ist für die Parteien sehr anstrengend, bereits ab 10 001 Einwohnern 100 Unterschriften beibringen zu müssen. Für die Bürger ist die Unterschriftsleistung mit Zeitaufwand verbunden. Für Wählerlisten oder nicht im Landtag vertretene Parteien bedeutet das eine unnötige Erschwerung der Teilnahme an Kommunalwahlen.
Deswegen wollen wir die Senkung der Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften im Gesetz verankert wissen. Insofern ist dieser Antrag ein anderer als der, den die NPD vorgelegt hat. Wir haben in den Ausschüssen bereits dargelegt, warum wir das gemacht haben. Wir halten nichts davon, daran festzuhalten, dass die im Landtag vertretenen Parteien schon regeln werden, wie die kommunale politische Landschaft aussieht. Nein, wir setzen auf mehr Bürgerbeteiligung. Dem wollen wir nicht unnötig große Erschwernisse in den Weg legen.