Neben dieser rein monetären Betrachtung wurde aber auch eine Nutzwertanalyse durchgeführt. Dabei wurden monetär nicht erfassbare Aspekte, wie zum Beispiel Standortkriterien, baulicher Standard, Flexibilität der Liegenschaft, bewertet. Im Ergebnis dieser für mich durchaus sehr komplexen Untersuchung haben die Erfüllung des Festmietvertrages bis 2020 und die Errichtung eines Behördenneubaus auf einem bereits vorhandenen Grundstück den höchsten Nutzwert.
Unter Berücksichtung dieser Kriterien stellt sich dann die Ausübung des Ankaufsrechts für das Behördenzentrum Paunsdorf zum 31.12.2005 als unwirtschaftlicher gegenüber der Erfüllung des bestehenden Mietvertrages dar. Deshalb wird die Ankaufsoption für das Behördenzentrum Paunsdorf bis zum 31.12.2005 nicht ausgeübt.
Hinsichtlich der Einzelheiten – ich kann hier nur kurz antworten – dieser Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, insbesondere auch bezogen auf die verschiedenen geprüften Varianten, möchte ich auf den umfassenden Bericht verweisen, den ich dem Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses schriftlich zugeleitet habe.
Den Teil 2 Ihrer Frage darf ich gleich mit beantworten, Herr Morlok, in welcher Höhe zukünftige Haushaltsjahre durch Mietzahlungen belastet werden: Nach dem derzeitigen Stand werden zukünftige Haushaltsjahre mit Mietzahlungen in Höhe von 8,5 Millionen Euro jährlich belastet.
Ja, ich habe noch eine Nachfrage. Herr Staatsminister, ich habe Ihren Ausführungen jetzt entnommen, dass ein angemessener Neubau auf einem Grundstück – wo auch immer – für Sie den höchsten Nutzwert nach den vorgenommenen Analysen hat; wenn ich Sie richtig verstanden habe. Wie beurteilen Sie dann nach diesen Erkenntnissen den damals abgeschlossenen Vertrag mit den Optionen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten? Halten Sie insbesondere die Mietzahlungen von 8,5 Millionen Euro für das Objekt, wie es momentan vorhanden ist, für wirtschaftlich angemessen?
Wir sind damals diesen Vertrag als Freistaat Sachsen eingegangen. Aus der heutigen Zeit stellt sich natürlich die Situation etwas anders dar, mit den heutigen Randbedingungen. Nur damals war es notwendig, Unterbringungsmöglichkeiten für die Behörden zu schaffen.
Ich glaube, dass die Entscheidung damals richtig war. Es ist möglich, dass sich aus der heutigen Sicht einiges anders darstellt. Aber wir haben auf dem Immobilienmarkt, das wissen Sie, eine etwas andere Situation.
Wie erklären Sie sich denn, dass dieses Kapitalwertverfahren eine Summe von 157 Millionen Euro ausgerechnet hat, gleichzeitig aber die im Vertrag verlangte Kaufpreissumme eigentlich nur 8,5 Millionen Euro mal 15 gleich 127 Millionen Euro wäre? Sie haben selber im Einzelplan 15 auch nur 140 Millionen Euro für einen eventuellen Ankauf eingeplant. Wäre das nicht unter dem Gesichtspunkt, dass es eine erneute Mogelpackung ist, zu bewerten?
Ich sehe darin überhaupt keine Mogelpackung. Ich werde darüber im Detail dem Haushalts- und Finanzausschuss berichten. Da sind Sie dabei, Frau Simon. Ich freue mich schon auf die rege Debatte.
Nach Pressemeldungen vom 12. Juni dieses Jahres plant die Staatsregierung die im Haushalt der Staatskanzlei eingeplanten Mittel für das Landesprogramm für Weltoffenheit und Toleranz nicht vollständig auszugeben.
Frage 1: Treffen diese Meldungen zu oder nimmt die Staatsregierung das Landesprogramm von den Einsparungsbemühungen aus?
Herr Abg. Lichdi, die Staatsregierung nimmt das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Toleranz und Demokratie“ nicht aus den notwendigen Einsparbemühungen aus. Die Zeitungsmeldung über eine Kürzung von 25 % trifft nicht zu. Für den Fall, dass die Bewirtschaftungsmaßnahmen wieder aufgehoben werden, stehen die Mittel in vollem Umfang zur Verfügung. Frage 2: Im Landesprogramm werden im Zuge der Einsparbemühungen 5 %, also 100 000 Euro, gesperrt; 1,9 Millionen Euro verbleiben. Der Beirat zur Umsetzung des Programms wurde auf seiner ersten Sitzung bereits über diese Sperre informiert. Die Sperre gilt nicht für Zuwendungen an Vereine, Verbände und freie Träger sowie für Kommunen. Über die weitere Verteilung der Sperre wird der Beirat in eigener Verantwortung entscheiden. Eine Regelung, wie dies vonstatten gehen soll, ist noch nicht getroffen. Ob es auf den nächsten Beiratssitzungen am 5. oder 14. Juli 2005 dazu kommen wird, vermag ich nicht zu sagen.
Ich habe eine Frage zum Gewerbegebiet Markersdorf. Obwohl bereits im April 2002 die Baugenehmigung erteilt wurde, ist bis heute von der Firma Birkenstock keine Produktionsanlage im Gewerbegebiet Markersdorf in der Oberlausitz errichtet worden. Meine Fragen daher:
1. Welchen Einfluss hat die Staatsregierung darauf genommen und gedenkt sie zu nehmen, damit das mit großem Fördermitteleinsatz speziell für die Firma Birkenstock erschlossene Gewerbegebiet in diesem Sinne genutzt wird?
2. Welche Position bezieht die Staatsregierung bezüglich der Effektivität des bisherigen und eines möglichen zukünftigen Fördermitteleinsatzes für diesen Standort und diese Firma?
Sehr geehrte Frau Abg. Simon, im September des Jahres 2000 hatte die Gemeinde Markersdorf einen GA-Förderantrag für die Erschließung eines Gewerbegebietes gestellt. Im Vorfeld war die Firmengruppe Birkenstock an die Gemeinde herangetreten, um ein im Außenbereich liegendes Gebiet für Firmenansiedlungen des Konsortiums Birkenstock zu erwerben. Seitens des Freistaates wurde klargestellt, dass eine Erschließung des Gewerbestandortes zu den bekanntermaßen hohen Infrastrukturfördersätzen allein für die Firmengruppe Birkenstock beihilferechtlich unzulässig ist. Auch die Ansiedlung von zur Firmengruppe gehörenden Subunternehmen anstelle weiterer Investoren wurde nicht akzeptiert. Nach Aussagen des Bürgermeisters wollen sich nun auf diesem Gebiet neben einem Unternehmen der Firmengruppe Birkenstock zwei weitere von der Firma Birkenstock unabhängige Unternehmen ansiedeln. Weitere Förderanträge für die Infrastrukturerschließung des Standortes liegen gegenwärtig nicht vor. Die Ansiedlung von Gewerbegebieten abseits der Oberund Mittelzentren ist nur mittelfristig zu erreichen. Dies kann aber nicht dazu führen, dass so betroffene Gemeinden – in diesem Fall Markersdorf – von einer Förderung ausgeschlossen werden. Deshalb werden auch künftig Gewerbegebiete gefördert, für die wie im vorliegenden Fall Investoren verfügbar sind.
Ich habe noch eine Nachfrage: Ist Ihnen der zeitliche Rahmen bekannt, bis wann die Ansiedlung der weiteren Investoren erfolgen soll?
Da kann ich Ihnen jetzt keine nähere Auskunft erteilen. Soweit mir bekannt ist, müsste in den nächsten Wochen der Gewerbestandort so erschlossen sein, dass die Ansiedlung der Unternehmen erfolgen kann. Das ist ja die Grundvoraussetzung. Es gab Ende letzten Jahres den Beginn der Bauarbeiten. Diese werden jetzt abgeschlossen. Dann können sich die entsprechenden Unternehmen dort ansiedeln.
Sehr gehrte Frau Präsidentin! Mit der Einführung des § 15 Abs. 2 Versammlungsgesetz obliegt es auch den Ländern, schützenswerte Gedenkstätten festzulegen. Meine Frage an den Justizminister: Hat die Staatsregierung bereits eine Liste schützenswerter Gedenkstätten im Freistaat Sachsen festgelegt? Die zweite Frage: Wenn ja, um welche Orte handelt es sich hierbei?
Die Nachfrage meinerseits wäre dahin gehend: Beabsichtigt das Staatsministerium der Justiz derartige Orte zu prüfen? Die weitere Nachfrage hierzu: Sind konkrete Orte in Augenschein genommen?
Das Staatsministerium der Justiz beabsichtigt schon deshalb nicht, solche Orte zu prüfen, weil es dafür nicht zuständig ist. Das macht das Innenministerium. Der genaue Sachstand im Innenministerium ist mir nicht bekannt. Ich weiß, dass mit den Beteiligten gesprochen wird: Gedenkstättenstiftung, Betroffene. Das halte ich auch für den richtigen Weg.
Die Frage müsste sich eigentlich an das Innenministerium richten. Sie lautet – gleichwohl – wie folgt. Es geht um die Kommunalaufsicht. 1. Warum beantwortet nach Kenntnis der Staatsregierung das Landratsamt Annaberg-Buchholz, vertreten durch den Landrat Herrn Förster, die folgenden sechs Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den gegenwärtigen Bürgermeister der Stadt Kurort Oberwiesenthal, Heinz-Michael Kirsten, unvollständig oder gar nicht:
2. Warum hält das Landratsamt Annaberg-Buchholz trotz Kenntnis der geltend gemachten Verstöße gegen das Kommunalrecht, insbesondere den beanstandeten Umgang mit öffentlichen Geldern in Millionenhöhe, ein kommunalrechtliches Einschreiten bisher für nicht geboten?