Protokoll der Sitzung vom 13.07.2005

Wir arbeiten draußen und haben unseren Beruf. Wenn Sie davon sprechen, dass das ganze Volk repräsentiert sein soll, stimme ich Ihnen ausdrücklich zu. Das ganze Volk besteht aber auch aus Unternehmern und aus Freiberuflern.

(Peter Schowtka, CDU: Und aus Rechtsanwälten!)

Jetzt müssen Sie sich anschauen, welcher Freiberufler wegen der Mitarbeit in einem Parlament seine gesamte berufliche und private Existenz aufgeben kann, eine Praxis und einen Betrieb zuschließen in der Hoffnung, ihn

in vier Jahren wieder zu finden. Das können Sie von ihm nicht verlangen.

(Frank Kupfer, CDU: Das verlangt doch keiner!)

Mit dieser Scheinargumentation widersprechen Sie sich selbst, denn damit würden Sie verhindern, dass genau das gesamte Volk im Parlament repräsentiert wird. Dort gehören auch solche rein, wie sie meiner Fraktion angehören, auch Unternehmer, auch Freiberufler. Das ist nichts Ehrenrühriges.

(Frank Kupfer, CDU: Das sagt doch überhaupt niemand!)

Das ist nicht der Angriffspunkt.

Noch eine kleine Anmerkung. Auch mit unseren sieben Leuten – das zeigen wir zum Thema „ganze Kraft“ – kann man mitunter mehr leisten als manche mit über 50 Mann, von denen einige überhaupt nicht aufgefallen sind, es sei denn durch das Stellen von relativ peinlichen Zwischenfragen. Da sind wir besser, auch im direkten Vergleich. Wir müssen uns nicht verstecken, was das Leistungspotenzial, die Leistungsbereitschaft und die erbrachte Leistung angeht. Deswegen hätte ich mir gewünscht, dass man mit diesem Antrag in der Debatte ein klein wenig sachlicher umgegangen wäre.

(Beifall bei der FDP)

Möchte darauf noch jemand erwidern? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, damit beenden wir die Aussprache zu diesem Gesetzentwurf-Paket.

Wir behandeln als Erstes die Drucksache 4/0091, Gesetzentwurf der PDS-Fraktion, Elftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages (Abgeordnetengesetz). Wenn es keinen Widerspruch dagegen gibt, würden wir das so handhaben. Vor der Einzelberatung innerhalb dieses Gesetzes erhält nach Geschäftsordnung der Berichterstatter des Ausschusses noch einmal das Wort. – Herr Dr. Gerstenberg, Sie möchten das nicht. Dann kommen wir zur Einzelberatung.

Entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise zu beraten und abzustimmen. Wenn es keinen Widerspruch gibt – das kann ich nicht erkennen –, dann verfahren wir so.

Aufgerufen ist das Elfte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages (Abgeordnetengesetz). Es liegt Ihnen vor in der Drucksache 4/0091, Gesetzentwurf der PDSFraktion. Wir stimmen über die Überschrift ab. Wer der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich das jetzt kundzutun. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einer Anzahl Stimmen dafür ist diese Überschrift mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich rufe den Artikel 1, Änderung des Abgeordnetengesetzes, auf. Hier schlage ich vor, dass wir punktweise ab

stimmen. Über Nr. 1 können wir sofort abstimmen, zur Nr. 2 gibt es einen Änderungsantrag. Wer dem Artikel 1 Nr. 1 zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl von Stimmen dafür ist die Nr. 1 dennoch mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich rufe Nr. 2 auf. Hier gibt es einen Änderungsantrag der PDS-Fraktion in der Drucksache 4/2572. Wer bringt diesen Änderungsantrag ein? – Herr Dr. Hahn, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Änderungsantrag zeigt, dass die PDS-Fraktion im Gegensatz zu manch anderen in diesem Hause lernfähig ist. Wir haben uns die Expertenanhörung noch einmal genau betrachtet. Die Experten hatten darauf hingewiesen, dass die Häufigkeit der von uns vorgeschlagenen Berichte nicht angemessen sei. Sie haben die Zahl der Mitglieder bzw. deren konkrete Benennung kritisiert und es gab immer schon die Forderung, dass ein Parlament die Diäten erst für die folgende Wahlperiode, also für andere Abgeordnete, festlegen solle. Wir haben das jetzt mit diesem Änderungsantrag aufgegriffen, haben ihn im Ausschuss gestellt und dort ist er knapp abgelehnt worden. Wir haben heute im Plenum noch die Möglichkeit, das zu korrigieren. Aus dem Grund bitte ich Sie herzlich, dem Antrag zuzustimmen. Es wäre ein Punkt, der im Übrigen auch im Antrag der Koalition stehen könnte. Sie hat das nicht gemacht. Deshalb sollte man wenigstens diesen einen Punkt rechtlich verankern. Ich bitte Sie um Zustimmung.

(Beifall bei der PDS)

Gibt es zu diesem Änderungsantrag Diskussionswünsche? – Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir über den Änderungsantrag in der Drucksache 4/2572 ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Ich frage nach Gegenstimmen. – Danke. Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl Stimmen dafür ist dennoch dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.

Jetzt stimmen wir über die Nr. 2 in der ursprünglichen Fassung ab. Wer der Nr. 2 in der ursprünglichen Fassung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer größeren Anzahl Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist die Nr. 2 mehrheitlich abgelehnt.

Ich rufe Artikel 2, Übergangsbestimmungen, auf. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer ist dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer größeren Anzahl Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist Artikel 2 mehrheitlich abgelehnt worden.

Jetzt kommen wir zum Artikel 3, In-Kraft-Treten. Wer dem Artikel 3 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist Artikel 3 mehrheitlich abgelehnt worden.

Nachdem somit sämtliche Bestimmungen des Gesetzentwurfs abgelehnt wurden, findet über diesen Entwurf gemäß § 44 Abs. 7 der Geschäftsordnung keine weitere Beratung und Abstimmung mehr statt.

Meine Damen und Herren! Wir behandeln als Zweites die Drucksache 4/0127, den Gesetzentwurf der NPDFraktion „Gesetz zur Bindung der Diäten der Abgeordneten des Sächsischen Landtages an das Einkommen der privaten Haushalte in Sachsen“. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Einzelberatung. Entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise zu beraten und abzustimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das kann ich nicht erkennen.

Dann rufe ich den Entwurf „Gesetz zur Bindung der Diäten der Abgeordneten des Sächsischen Landtages an das Einkommen der privaten Haushalte in Sachsen“ in der Drucksache 4/0127, Gesetzentwurf der NPD-Fraktion, auf.

Wir stimmen über den Gesetzentwurf der NPD-Fraktion ab. Zur Überschrift: Wer der Überschrift zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und einer großen Anzahl Stimmen dagegen ist der Überschrift nicht zugestimmt worden.

Ich rufe den Artikel 1 auf. Ich frage nach den Für-Stimmen. – Danke. Stimmen dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Gleiches Abstimmungsverhalten. Artikel 1 ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich frage nach den Für-Stimmen für Artikel 2 – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Gleiches Abstimmungsverhalten wie soeben. Damit ist Artikel 2 mehrheitlich abgelehnt worden.

Nachdem somit sämtliche Bestimmungen des Gesetzentwurfs abgelehnt wurden, findet über den Entwurf gemäß § 44 Abs. 7 der Geschäftsordnung keine weitere Beratung und Abstimmung mehr statt.

Meine Damen und Herren! Wir behandeln als Drittes die Drucksache 4/0268. Das ist der Entwurf der FDP-Fraktion „Elftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes“. Ich denke, es gibt dagegen keinen Widerspruch.

Ich frage zunächst den Berichterstatter, Herrn Dr. Gerstenberg. – Kein Redebedarf.

Dann kommen wir zur Einzelberatung. Entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen wieder vor, über den Gesetzentwurf artikelweise zu beraten und abzustimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann können wir so verfahren.

Ich rufe den Entwurf „Elftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes“ in der Drucksache 4/0268, Gesetzentwurf der FDP-Fraktion, auf.

Wir stimmen über den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ab. Zur Überschrift: Wer der Überschrift zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei einer Anzahl Für-Stimmen ist die Überschrift mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich rufe den Artikel 1, Änderung des Abgeordnetengesetzes, auf und frage nach den Für-Stimmen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei FürStimmen ist Artikel 1 dennoch mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich rufe Artikel 2, Neufassung des Abgeordnetengesetzes, auf und frage nach den Stimmen dafür. – Danke schön. Stimmen dagegen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Gleiches Abstimmungsverhalten wie vorher. Damit ist Artikel 2 mehrheitlich abgelehnt worden.

Aufgerufen wird Artikel 3, In-Kraft-Treten. Ich frage nach den Für-Stimmen. – Danke. Ich frage nach den Gegenstimmen. – Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung und einer Anzahl Stimmen dafür ist Artikel 3 mehrheitlich abgelehnt.

Nachdem somit sämtliche Bestimmungen des Gesetzentwurfs abgelehnt worden, findet über diesen Entwurf gemäß § 44 Abs. 7 der Geschäftsordnung keine weitere Beratung und Abstimmung mehr statt.

Meine Damen und Herren! Wir behandeln als Viertes die Drucksache 4/0904, Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion „Zweites Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Fraktionsrechtsstellungsgesetzes“.

Ich frage Herrn Dr. Gerstenberg, ob er als Berichterstatter sprechen möchte. – Das möchte er nicht.

Demzufolge, meine Damen und Herren, schlage ich Ihnen vor, entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung des federführenden Ausschusses zu beraten und abzustimmen. Ich frage, ob es Widerspruch gibt. – Das kann ich nicht erkennen.

Demzufolge rufe ich den Entwurf „Zweites Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Fraktionsrechtsstellungsgesetzes“ auf. Es ist die Drucksache 4/0904, Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Verfassung-, Rechtsund Europaausschusses in der Drucksache 4/2497 ab.

Ich rufe die Überschrift zur Abstimmung auf. Wer der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Ich frage nach Gegenstimmen. – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei einer größeren Anzahl Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist der Überschrift mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich rufe den Artikel 1, Änderung des Abgeordnetengesetzes, auf und schlage vor, dass wir über die Nummern 1 bis 13 im Block abstimmen. Sind Sie einverstanden? – Gut. Dann stimmen wir ab über Artikel 1 Nummern 1 bis 13. Wer diesen zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist dem Artikel 1 Nummern 1 bis 13 mehrheitlich zugestimmt worden.

Zu Nr. 14, meine Damen und Herren, liegt Ihnen in der Drucksache 4/2557 ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vor. Wer möchte diesen Änderungsantrag einbringen? – Herr Abg. Schiemann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Dieser Änderungsantrag ist eine Anregung aus der

Landtagsverwaltung. Wir sind sehr dankbar, dass wir dort unterstützt worden sind, und wir bitten Sie, diesen Änderungsantrag, der jetzt eingebracht ist, somit auch zu unterstützen.

Gibt es dazu Diskussionsbedarf aus den Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich diesen Änderungsantrag zur Abstimmung auf. Wer diesem Änderungsantrag in der Drucksache 4/2557 seine Zustimmung geben kann, den bitte ich, das jetzt anzuzeigen. – Danke schön. Ich frage nach Gegenstimmen. – Kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? – Bei einer größeren Anzahl Stimmenthaltungen ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich angenommen. Wir müssen dann noch einmal über Nr. 14 insgesamt inklusive der Änderung abstimmen. Ich rufe also auf, über Nr. 14 mit der Änderung, die soeben beschlossen wurde, abzustimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. – Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Bei einer größeren Anzahl Stimmenthaltungen und einigen Gegenstimmen ist Nr. 14 des Artikels 1 mehrheitlich beschlossen worden. Ich rufe die Nr. 15 des Artikels 1 auf. Wer dieser zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke.