Bei der Bestandserhaltung gefährdeter Fischarten wie Asche, Bachforelle, Barbe und Bitterling haben Anglerverbände und NABU sowie zum Teil auch BUND erfolgreich zusammengearbeitet.
Zudem bietet das Vereinsleben der Mitgliedsvereine für über 40 000 Mitglieder eine soziale Gemeinschaft und trägt zur regionalen Verwurzelung und Integration bei.
Meine Damen und Herren, das sind nur einige Ausschnitte aus der umfangreichen engagierten und erfolgreichen Tätigkeit der sächsischen Anglerverbände in den letzten 15 Jahren. Zu den konkreten Inhalten unseres Antrages werde ich später noch Stellung nehmen; ich denke, es wird noch eine spannende Debatte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am Anfang möchte ich mich gleich mal outen: Auch ich bin Angler.
(Beifall bei der CDU – Uwe Leichsenring, NPD: Er fischt wahrscheinlich im Trüben! – Weitere Zurufe – Heiterkeit)
Ich glaube, dieser Antrag hat durchaus einen aktuellen Hintergrund: Wir hatten in der Vergangenheit die Situation, dass die Verpachtung eines Fließgewässers über den Freistaat Sachsen – die Verpachtung der Zwickauer Mulde als Beispiel – an einen Privaten erfolgte und der Anglerverband, der dieses Gewässer 15 Jahre betreut, besetzt und aufgepäppelt und insbesondere auch nach der Flut Aufbauarbeit geleistet hat, ging leer aus.
Das war nicht gut. Fairerweise muss man sagen, dass das Finanzministerium hier reagiert hat – die Ausschreibung ist also wieder aufgehoben; da wird es noch einen Rechtsstreit geben, aber Fakt ist, dass hier eine Sensibilisierung stattgefunden hat für diejenigen, die sich praktisch an dem Gewässer engagiert haben.
Angeln ist ein Volkssport – das ist wohl unbestritten –, das geht also wirklich von fünf Jahren und solange man irgendwie laufen kann. Hervorzuheben ist hier in Sachsen die Möglichkeit, mit Jugendfischereischein seine Kinder oder Jugendlichen mit ans Wasser zu nehmen und sie dort der Natur nahe zu bringen. Angler sind Heger und Pfleger und ich glaube, dass man hier einmal dazu kommen kann, warum es wert ist, über das Thema – auch wenn es vielleicht nicht das wichtigste im Freistaat Sachsen ist – zu reden. Es gibt eigentlich fast keine Verbände, die so viel zur Gewässerreinhaltung, zum Besatz und zur Ordnung und der Natur am Gewässer beitragen – ohne EinEuro-Jobs, ohne Kommunen, ohne Fördermittel, ohne große wirtschaftliche Unterstützung –, die das in erster Linie aus Eigenantrieb machen, aus Eigenmitteln, mit eigener Muskelkraft und eigenem Engagement. Es sind Tausende, die das tun, und manches Gewässer, das von Anglern nicht betreut würde, würde heute wahrscheinlich verschandelt oder überhaupt nicht ansehenswert sein.
Im Übrigen muss ich sagen, da hat meine rote Seele natürlich einen dicken grünen Anstrich, weil ich mich da auch sehr engagiere.
Angeln – damit komme ich zu dem anderen Bereich – ist auch ein Wirtschaftsfaktor. Man sollte das nicht unterschätzen. Wer sich einmal das Equipment eines Anglers – ob das nun eines Fliegenanglers, Spinnenanglers oder Ansitzanglers ist – anschaut, der weiß, dass das durchaus ein nicht zu vernachlässigender Wirtschaftsfaktor im Umsatz ist. Angler wissen davon sehr gut zu reden.
Angeln ist auch ein Faktor für den Tourismus. Fakt ist: Gute Angelgewässer ziehen Angler aus ganz Deutschland an und sind damit ein Faktor für den Tourismus.
Man sollte auch einmal darüber sprechen, dass es mehr Sensibilität in der Verwaltung geben muss bei dem Umgang mit diesem Thema, hier besonders im Hinblick auf die Überarbeitung des Fischereigesetzes. Man sollte auch einmal darüber nachdenken, so manchen ungenutzten
kommunalen Tümpel, der da vor sich hin dümpelt, einfach großzügiger an Anglervereine zu übergeben – die machen etwas daraus, das ist nachgewiesen. Es muss auch eine gewisse Entbürokratisierung, was Uferbetretungsrechte, was die Nutzung von Gewässern betrifft, erfolgen. Darüber könnte man wirklich spannend im Ausschuss sprechen. Mit diesem Antrag die Diskussion einmal anzuschieben ist durchaus eine sinnvolle Sache.
Es gibt noch eine ganze Reihe von anderen Themenfeldern. Ich möchte den Konflikt Kormoran-Angler und -Fischer usw. nur andeuten, auch wenn das manche sehr lustig finden. Ich denke an die Besatzmöglichkeiten mit Lachs und mit Stör, mit denen Erfolge in Sachsen zu verzeichnen sind.
Viele unserer Kinder – und ich wage zu behaupten: viele in diesem Haus – wissen doch gar nicht, wie ein Lachs oder ein Stör in Natur aussieht, und es wird Zeit, dass sich das für die Zukunft ändert.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! – Das werde ich garantiert nicht machen. – Lieber Kollege Pecher, Sie haben gerade noch einmal die Kurve gekriegt, indem Sie im Namen der Koalitionsfraktionen diesen Antrag eingebracht haben. Beim Lesen des Antrags habe ich mich sehr gewundert. Mir kam der Gedanke: Wollen die Koalitionsfraktionen im Landtag ganz offen und ehrlich dem nachgehen, was die Staatsregierung, speziell das Sächsische Staatsministerium der Finanzen, bei der Neuvergabe von Pachtrechten verbockt hat? Wollen sie vielleicht auch einmal in diese Richtung Forderungen stellen?
Als ich Herrn Clemen hörte, dachte ich, ich sei im falschen Film. Vor dem Hintergrund dessen, was Herr Pecher nur angedeutet hat, empfand ich das Lob, das Sie über die Anglerverbände ausgeschüttet haben, zwar als gerechtfertigt, aber auch als ziemlich zynisch. Dazu muss man wissen, dass genau das passiert ist, was Herr Pecher gesagt hat – ich weiß es nicht; ich hoffe aber, dass es wirklich ein Einzelfall gewesen ist –: Bei der Neuvergabe der Fischereirechte ist ein Verband, der diesen Gewässerabschnitt zehn Jahre lang bewirtschaftet und ihn wieder zu einem fischreichen, attraktiven Forellen- und Äschengewässer gemacht hat, nicht zum Zuge gekommen, weil es von einem privaten Forstbetrieb ein höheres Gebot gegeben hat. Man kann es vielleicht nachvollziehen, muss es aber nicht vernünftig finden, dass das sächsische Finanzministerium bei der jetzt laufenden Neuvergabe der Pachtrechte nur nach dem Höchstgebot geht, um möglichst viel Geld einzunehmen. Wenn ihm dabei aber auch solche Dinge unterlaufen wie eine rechtlich unhaltbare
Vergabe, dann finde ich das schon ziemlich bedenklich. Nur deshalb konnte der Anglerverband seine Rechte wirklich einklagen. Der Pachtvertrag ist zunächst einmal für null und nichtig erklärt worden; eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
Des Weiteren zu diesem Antrag! Die Anerkennung der Arbeit der Anglerverbände für den Natur- und Umweltschutz erfolgt schon dadurch, dass die zwei größten Anglerverbände in Sachsen seit 2004 zu den anerkannten Naturschutzverbänden gehören. Diese Anerkennung haben sie sich durch ihre in den letzten zehn Jahren geleistete Arbeit verdient.
Insoweit wäre dieser heuchlerische und lobhudlerische Antrag der CDU-Fraktion nicht notwendig gewesen.
Man muss allerdings hinzufügen, dass diese beiden großen Anglerverbände neben den anderen anerkannten Naturschutzverbänden, die es in Sachsen gibt, nicht immer in gleicher Weise ihren Verpflichtungen nachkommen, die sich aus ihrer Einstufung als anerkannte Verbände des Naturschutzes ergeben. Eine Verpflichtung besteht darin, im Rahmen öffentlicher Anhörungen Stellungnahmen zum Beispiel zu Straßenbaumaßnahmen abzugeben. Dort halten sie sich meist heraus; oft werden keine Stellungnahmen vorgelegt. Ich vermute, sie haben noch nicht begriffen, dass sie sich mit der Anerkennung als Naturschutzverbände nicht nur für ihre engen eigenen Interessen hinsichtlich Befischung, Beangelung sowie Hege und Pflege der sächsischen Gewässer einsetzen dürfen, sondern dass sie darüber hinaus Verpflichtungen im Interesse der Allgemeinheit haben. Ich wünsche mir, dass die beiden großen Anglerverbände auch diese Aufgabe in Zukunft sehr viel intensiver wahrnehmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass die Arbeit der sächsischen Anglerverbände mit dem vorliegenden Antrag gewürdigt werden soll. Doch wenn die Staatsregierung die Arbeit der Verbände für den Natur- und Umweltschutz würdigen möchte, sollte sie darüber nachdenken, welche Möglichkeiten es gibt, die Verbände in Zukunft stärker einzubinden. Solche Möglichkeiten liegen nicht nur in der Hege von Fischbeständen, sondern auch in der Pflege bzw. Erhaltung des Zustandes der sächsischen Gewässer.
Ich möchte an dieser Stelle auf ein tatsächlich vorhandenes Problem aufmerksam machen, das heute noch nicht näher angesprochen worden ist: Die sächsischen Fließgewässer sind durch eine Vielzahl von Querverbauungen und Wehren zerschnitten, was für Fische wie Forellen und
Lachse eine enorme Beeinträchtigung ihres natürlichen Wanderverhaltens darstellt. Problematisch sind nicht unbedingt die Wehre selbst, sondern vielmehr die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wie die Anlage von funktionierenden Fischtreppen, die Einhaltung des Stauzieles oder der Mindestabflussmenge. Hier kommt es in Sachsen immer wieder zu – zum Teil groben – Verstößen.
Die Landratsämter sind für die Kontrolle zuständig. Doch sie funktioniert nicht flächendeckend – entweder weil die Landratsämter überfordert sind oder weil es sie nicht interessiert.
Die Betreiber der Wasserkraftanlagen können bei dieser nicht funktionierenden Kontrolle machen, was sie wollen. Sie sorgen sich letztlich wohl kaum um den ökologischen Zustand eines Flusses, sondern vielmehr um eine möglichst hohe Energieausbeute zur Netzeinspeisung, welche nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gut vergütet wird.
Ich habe mir im letzten Jahr selbst ein Bild über den Zustand von Wasserkraftanlagen entlang der Zwickauer Mulde machen können. Was ich dort sah, war teilweise erschreckend. Einige Fischtreppen waren trocken, andere manipuliert, das heißt, sie wurden mit Steinen oder Holzbrettern versperrt. Unterhalb der Anlagen waren Flussbetten ausgetrocknet – von der Einhaltung eines Stauziels oder von Mindestabflussmengen ganz zu schweigen. Ich könnte zahlreiche Beispiele bringen; doch das würde den Rahmen der heutigen Debatte sprengen. Ich frage die Staatsregierung, wie es in solchen Fällen einem Lachs gelingen soll, einen ausgetrockneten Flusslauf und eine ausgetrocknete Fischtreppe zu überwinden, um in höher gelegenen Gewässern laichen zu können. Wie soll das gehen?