Protokoll der Sitzung vom 22.09.2005

Nachdenken sollten wir auch über den Bereich der Bauleistungen, bei denen der Freistaat mitfinanziert und dann Dritte, wie zum Beispiel die Kommunen, den Unterhalt zu tragen haben.

Ich hätte mir gewünscht, dass auf viel mehr Schulen Solaranlagen installiert worden wären. Weil die Investitionskosten aber beim Freistaat anfallen und der Vorteil der geringeren Energiekosten bei den Kommunen gelandet wäre, sind thermische Solaranlagen die absolute Ausnahme auf sächsischen Schulen. Das sollte sich bitte ändern, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich bin überzeugt, dass es eine Leichtigkeit ist, die von uns beantragten Größenordnungen zum Einsatz erneuerbarer Energien in die bestehenden Planungen zu integrieren.

Die solare Heizungsunterstützung nebst Warmwasserbereitstellung gehört bereits heute zum Standard des Einfamilienhausbaus.

Für den Bereich Biomasse hat der Freistaat genügend Immobilien und Wälder, um in Sachen Energie zum Selbstversorger zu werden.

Wenn das alles noch nicht ausreichen sollte, meine Damen und Herren, dann installieren Sie auf den Dächern von Staatskanzlei und Landtag große Solaranlagen, selbstverständlich aus sächsischer Produktion. Die wären dann neben den goldenen Residenzsymbolen wohl ein glänzender Blick in die energetische Zukunft Sachsens, weg von der Abhängigkeit von Ölvorkommen und Stromkonzernen hin zu einer Eigenversorgung und Preisstabilität.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. – Für die CDU-Fraktion ist der Abg. Patt gemeldet.

Herr Präsident! Herr Kollege Weichert, wenn Sie von den Beschäftigungseffekten sprechen in der Solarenergie und in den Branchen, die sich um die erneuerbaren Energien ranken, dann vergessen Sie zeitweilig, welche gegenläufigen Budgeteffekte es gibt. Höhere Energieerzeugungspreise in diesem Bereich führen im Vergleich zu dem, was wir sonst zahlen, zu Umschichtungen in den Budgets der einzelnen wirtschaftenden Unternehmen und auch der konsumierenden Nachfragen und somit auch zu Arbeitsplatzverlusten.

Im Augenblick sind angesichts der Opportunitätskosten die Arbeitsplatzverluste noch größer, weil, bundesweit gesprochen, Firmen im produzierenden Bereich abwandern, aber im Gegenzug noch nicht ausreichend hier im eigenen Land geschaffen werden. In Sachsen sind wir

noch auf der glücklichen Seite. Von daher verstehe ich Sie. In Sachsen haben wir einen Zuwachs an Arbeitskräften weit höher, als sie im produzierenden Bereich, außerhalb der Effekte der Wende, verloren gingen.

Ich möchte in meiner Stellungnahme den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen begründen. Wir stimmen grundsätzlich im Kern überein. Aber ich halte den Antrag der GRÜNEN für nicht geeignet, dieses Ziel, das wir gemeinsam verfolgen, zu erreichen.

Zunächst zur Investitionsbasis: Wasser- und Wärmeversorgungsanlagen machen rund 7 bis 12 % einer Bauinvestition aus, wovon rund ein Drittel für Heizungsanlagen, Regelung, Bevorratung und Verteilung ausgegeben wird. Das heißt, zirka 3 % der Gebäudekosten betreffen die Wärmeerzeugungsanlagen. Diese müssen auch nicht jedes Jahr investiert werden, sondern sie haben eine Haltbarkeit von 20 bis 30 Jahren, sodass andere Bereiche der Bauinvestition mit geringerer Nutzungsdauer öfter erneuert werden müssen und insofern auch der Investitionshaushalt nicht ausreichend eine statische Quote, was für erneuerbare Energien eingesetzt werden soll, wiedergeben kann.

Das würde funktionieren, wenn man nur über Neubauten spricht. Wir haben aber viele Bestandsmodernisierungen und auch Modernisierungen von Anlagen, die bereits nach der Wende erneuert oder neu errichtet worden sind. Die meisten Wärmeerzeugungsanlagen dürften in den letzten zehn Jahren errichtet worden sein, weswegen eine Erneuerung noch nicht ansteht und man daher die im Freistaat eingeplanten Beträge für bauliche Investitionen nicht immer auf Wärmeerzeugungsanlagen beziehen kann.

Es kann also kein Maßstab sein, wenn man, wie Sie das gemacht haben, die Gesamtinvestition mit der Investition in Wärmeanlagen vergleicht, auch wenn ich dem Antragsziel grundsätzlich zustimme.

Eine weitere Einschränkung resultiert aus der Bestandsanalyse, denn knapp zwei Drittel der sächsischen Liegenschaften werden mit Fernwärme versorgt. Diese Wärme wird in modernen Heizkraftwerken mittels wirtschaftlicher Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt. Diese Fernwärmesysteme funktionieren nur dann wirtschaftlich, wenn sie ausreichend viele Nutzer haben. Wenn sich der Freistaat aus diesem System zurückzieht und eigene dezentrale Lösungen findet, dann werden die hohen Fixkosten der Fernwärme auf wenige verbleibende Nutzer zu verteilen sein. Angesichts der dann fehlenden Abnahmemengen des Freistaates würde das System insgesamt unwirtschaftlich und die Investition möglicherweise zum Flop. Der solidarische Zusammenschluss von Fernwärmenutzern bei ihrer Investition würde aufgebrochen. Das möchte ich nicht. Der Antragsteller hat diese Problematik grundsätzlich berücksichtigt, indem er die Quote etwas reduziert hat, ohne genau zu wissen, wie viel Immobilienbestand im Freistaat Fernwärme nutzt.

Nun noch einige Gedanken zur Nutzungsart der Gebäude. Erwärmt werden müssen Wasser und Raumluft. Der gewünschte großflächige Einsatz von solarthermischen Anlagen scheint mir nach Auskunft der Fachstellen

aufgrund der Nutzungsstruktur der staatlichen Gebäude schwer möglich zu sein. Das liegt zunächst daran, dass wir nur in Gebäuden mit Unterkunftsbezug und in Schulen Warmwasser benötigen. Viele staatliche Gebäude benötigen überhaupt kein Warmwasser, wofür die Solarenergie und die mittels Solarenergie erzeugte Wärme eingesetzt werden könnten. Für Raumbeheizung ist die Solarenergie aufgrund der heutigen Kostenstruktur noch nicht geeignet. Sie würde sich erst dann eignen, wenn wir Fördermittel hierfür ausreichen. Das wäre aber die Verteilung von einer Tasche in die andere und würde nicht weiterführen. Möglicherweise ist in Chemnitz, der sonnenreichsten Stadt im Freistaat, etwas mehr möglich, aber die meisten Gebäude stehen ja zentral am Sitz der Regierung.

Schließlich ist auch nach § 7 unserer Haushaltsordnung zu beachten, dass die Investitionen im Freistaat nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip zu erfolgen haben. Ich bin dem Antragsteller dankbar, dass er mit seinem Vorstoß für eine Verknüpfung von Investitionen und Folgekosten unter Beachtung ökologischer und Arbeitsplatz schaffender Argumente eine Brücke gebildet hat. Aus der Beobachtung der Staatlichen Bau- und Immobilienmanagementgesellschaft bin ich mir sicher, dass dort bereits ganzheitlich gedacht wird. Es ist noch nicht lange her, dass man diese Gesellschaft zusammengefasst und ausgegründet hat, damit man solchen Überlegungen konsequenter und durchgängiger nachgehen kann. Der Lebenszyklus einer Immobilie wird in der SIB betrachtet, indem man unter dem Stichwort Facility Management geeignete Ansätze vorbereitet und umzusetzen begonnen hat. So ist aus meiner Sicht die Nachhaltigkeit in Ökologie und Ökonomie in Sachsen selbstverständliche Praxis. Durch die Vorgabe von rein statischen Quoten darf das nicht beeinträchtigt werden. Die statische Quotenfixierung, wie sie der Antragsteller fordert, halte ich immobilienwirtschaftlich für unsinnig, weil sie den erreichten Modernisierungsstand unkorreliert nicht ausreichend berücksichtigt. Auch haushalterisch sind wegen der Rigidität der Quoten und der fehlenden Berücksichtigung von Maßnahmeneffizienzen keine ausreichenden Grundlagen gebildet.

Der zweite Punkt Ihres Antrages berührt die Förderung von Investitionen Dritter in Gebäude und Anlagen. Auch hier halte ich den Gedanken grundsätzlich für verfolgenswert, aber die Rigidität für unspezifisch und unflexibel. Wie wären zum Beispiel Bundes- und EU-Zuschüsse zu berücksichtigen? Warum müssen Anlageinvestitionen mit Investitionen in erneuerbare Energien untersetzt werden? Sind solche Auflagen bei der Wirtschaft überhaupt durchsetzbar? Ich will nicht, dass dieser Antrag plötzlich zu einem rein sächsischen Hemmschuh für Investitionen wird. Dann hätten wir den Arbeitsplatz Suchenden einen Bärendienst erwiesen. Die Maßnahmen, die die Bürokratie heute schon erfordert, um Fördermittel zu bekommen, sind hoch genug.

Ich empfehle zu Punkt 2 eher das Vorangehen mit gutem Beispiel durch den Freistaat selbst. Sie fordern 1,5 Millionen Euro per anno für Maßnahmen in erneuer

bare Energien. Das ist genau der Betrag aus dem Haushaltsplan 2005, den wir heute schon ausgeben, der allerdings nicht nur erneuerbare Energien, sondern auch Energieeinsparmaßnahmen umfasst. Das ist wohl auch ein guter Schritt, wenn wir Energieeinsparmaßnahmen an Gebäuden, in die wir gerade erst investiert haben, vornehmen und die wir von einer individuellen Betrachtung der jeweiligen gebäudetypischen Besonderheiten abhängig machen. Die Betriebe sind meines Erachtens, wenn ich es richtig sehe, ebenfalls wirtschaftlich weit genug, dass Investitionen unter Folgekostenaspekten vorangetrieben werden. Die hohen und zukünftig kaum sinkenden Energiepreise werden von den Unternehmern ausreichend berücksichtigt, wenn heute Alternativlösungen für die Wärmeerzeugung gesucht und eingesetzt werden. Sächsische Betriebe sind modern ausgerüstet und man denkt modern. Da gibt es keinen Ansatz, weitere Vorgaben staatlicherseits zu machen.

Fazit: Der Freistaat verfolgt die Staatsziele Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Er folgt ökologischen Überlegungen, schon aus wirtschaftlichem Interesse, was uns häufig vorgeworfen wird. Die erhebliche Anzahl von Arbeitsplätzen in unserem Land, die aus der Branche der erneuerbaren Energien resultiert, hat unsere volle Aufmerksamkeit. Wir wollen sie auch weiter fördern, aber keine zusätzlichen Investitionshemmnisse aufbauen. Wenn Sie für den produzierenden Bereich in Deutschland andere Punkte sehen: Da gibt es eine Aluminiumhütte, die 700 Arbeitsplätze in Thüringen und Sachsen-Anhalt geschaffen hat und die 41 Millionen Euro innerhalb von vier Jahren für all diese Maßnahmen aus Ökosteuer, Erneuerbare-Energien-Gesetz und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz zahlt. Das sind 8 000 Euro pro Mitarbeiter. Damit könnte man eine erhebliche Anzahl von Arbeitsplätzen schaffen, wenn solche Auflagen nicht vorhanden wären.

Die CDU-/SPD-Koalition bittet aus diesen Gründen um Ihre Zustimmung zu dem Änderungsantrag. Wir wollen die Staatsregierung auffordern, die von Herrn Weichert aufgezeigten Situationen, beispielsweise in Leipzig, zu prüfen und noch stärker auf erneuerbare Energien zu setzen, aber die Nachhaltigkeit unseres Finanzsystems darf deshalb nicht ausgehebelt werden und das wirtschaftliche Wachstum darf nicht behindert werden. So haben wir also, wenn Sie auf der Rückseite unseres Antrages die Ziffern 7 und 8 lesen, die Punkte aufgegriffen, aber etwas weniger eng gefasst, um individuelle Lösungen zu schaffen. Jedes Bauprojekt muss letztlich gesondert unter den jeweils geeigneten Maßstäben bewertet werden. Wir gehen auch über Ihren Antrag hinaus, wenn wir unter den Ziffern 1 bis 6 auf Bestandsimmobilien und Überprüfung der dortigen Wärmeerzeugungsanlagen Wert legen, wenn wir das Nutzerverhalten beachten und die Nachhaltigkeit dieses Ansatzes im Schulunterricht verankern wollen.

Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu dem modifizierten und erweiterten Antrag von CDU und SPD.

Danke.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Für die Linksfraktion.PDS Frau Simon, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auswirkungen, Stärke und Häufigkeiten von Hurrikans wie „Katrina“ und „Rita“ machen uns deutlich, wie dringend notwendig ein Umdenken in der Energie- und Umweltpolitik ist. Auch der Sächsische Waldzustandsbericht fordert das regelrecht ein,

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Wir haben jetzt ein Hoch „Katrina!“)

sodass wir den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN prinzipiell begrüßen.

Ich muss aber gestehen, dass wir ein kleines Problem mit dieser Festlegung auf eine prozentuale Regelung haben. Prozentuale Regelungen laufen immer Gefahr, die Frage zu stellen, ob sie zutreffend sind, ob gerade 0,3 % dasjenige sind, was man braucht, oder ob es 0,4 % oder 0,5 % oder vielleicht 1,2 % wären. Deshalb bitten wir unter dem Gesichtspunkt, dass der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement objektkonkret arbeitet, darum, dass diese Herangehensweise objektkonkret überprüft wird.

Wie gesagt, es ist eine hochgradig unterstützenswerte Initiative. Allerdings ist auch schon geregelt, dass ohnehin der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement durch nachhaltiges ökologisches Bauen eine Vorbildfunktion als fachkundiger öffentlicher Bauherr einnimmt. Ich habe jetzt aus der Geschäftsordnung des genannten Betriebes zitiert, so dass es richtig und sehr gut wäre, objektkonkret eine Diskussion in den Ausschüssen zu veranlassen.

Damit komme ich zu dem Änderungsantrag von CDU und SPD, den wir unterstützen, weil er uns eigentlich unsere Bauchschmerzen mit der prozentualen Regelung schlicht und ergreifend nimmt.

Ich möchte auch ausdrücklich an die Koalition das Lob herantragen, dass man diesen Antrag erweitert hat um den Punkt 4, in dem es um die Unterstützung kommunaler Bemühungen zu Energieeinsparungen geht

(Beifall des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS)

und um die Reduzierung der Energiekosten. Vor allem den Ansatz finde ich hoch interessant, dass man selbst im Bereich Klimaschutz im Unterricht an sächsischen Schulen verstärkt Ansätze findet, um junge Leute dafür zu begeistern und zu sensibilisieren.

Summa summarum: Wir unterstützen den Antrag von CDU und SPD, bedanken uns trotzdem ganz herzlich für diese großartige Initiative von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und sehen mit großem Interesse einer Diskussion in

den Fachausschüssen und im Haushalts- und Finanzausschuss entgegen.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Danke schön. – Herr Gerlach für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle müssen in diesem Jahr damit rechnen, für unser Haus oder für unsere Wohnung deutlich mehr Nebenkosten zu zahlen als bisher. Schuld daran sind vor allem die gestiegenen Energiepreise; wir wissen das.

Vor allem die Energieeffizienz hat das Potenzial, deutliche Einsparungen beim Energieverbrauch mit relativ geringem Finanzverbrauch zu erreichen. Mittlerweile wird rund ein Drittel des gesamten Primärenergiebedarfs der Bundesrepublik aufgewendet, um Gebäude zu beheizen. Ist es nicht an der Zeit, diesen Trend zu immer mehr Energieverbrauch umzukehren?

Hier liegt eine der Herausforderungen für das nächste Jahrzehnt. In Deutschland besteht derzeit ein Energieeinsparpotenzial von jährlich zirka 55 Milliarden Kilowattstunden. Den größten Anteil daran hat unbestritten der Gebäudebestand. Von den derzeit rund 36,5 Millionen Wohnungseinheiten in Deutschland sind nach Experteneinschätzung insgesamt zwei Drittel modernisierungsbedürftig. Von dem gesamten Volumen im Wohnungsbau entfallen derzeit bereits zirka 50 % auf Maßnahmen im Bestand. 2001 wurden hier allein 140 Milliarden – damals noch – D-Mark investiert. Dieser Anteil wird weiter steigen. Denn nach den Zielsetzungen der Bundesrepublik soll die CO2-Emission im Gebäudebestand bis zum Jahre 2005 – und wir haben es ja nicht mehr so weit bis zum Ende des Jahres – um 25 bis 30 % reduziert werden. Ein ehrgeiziges Ziel, dessen exakte Erfüllung wir im nächsten Jahr wissen werden.

Bei der Einweihung des neuen Verwaltungsgebäudes der Deutschen Bundesstiftung Umwelt wurden interessante Vergleichszahlen genannt. Während der Heizenergieverbrauch der Gebäude in Deutschland 220 bis 270 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr betrage, sei dieser Wert bei nach 1982 gebauten Häusern auf 140 bis 180 gesenkt worden und liege seit dem 1. Januar bei knapp 100 Kilowattstunden. Zukünftig werde man mit rund 40 bis 50 Kilowattstunden auskommen und damit die Werte der neuen Wärmeschutzverordnung noch einmal deutlich unterschreiten.

Um Ihnen die Dimension der möglichen Einsparungen noch einmal zu verdeutlichen: Im Durchschnitt werden in einer Wohnung in Deutschland 23 Liter Heizöl pro Quadratmeter und Jahr verbraucht. Das ist dreimal so viel, wie beim Neubau einer Immobilie nach den neuen Richtlinien überhaupt erlaubt ist.

Einen wichtigen Schritt zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung machte die Bundesregierung schon mit

dem 2003 gestarteten Wohnraummodernisierungsprogramm. Über die zinsgünstigen Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau konnten bis zu 100 % der Investitionskosten bei einer Laufzeit bis zu 20 Jahren finanziert werden. Mehr als 80 000 Haus- und Wohnungseigentümer, Wohnungsgenossenschaften und Gemeinden nutzten diese Darlehen. Mit einem Kreditvolumen von rund drei Milliarden Euro finanzierten sie unter anderem neue Heizungen, Dächer, Fassaden und Fenster für fast 300 000 Wohneinheiten.

Den Erfolg der bisherigen Förderungsmaßnahmen zur CO2-Minderung belegt auch eine Studie des Forschungszentrums Jülich. Laut dieser Studie ergab sich für die Laufzeit der Programme bis Ende 2004 eine kumulierte jährliche Nettoeinsparung von rund drei Millionen Tonnen. Dabei sind mit den bis dahin sanierten knapp 70 Millionen Quadratmetern Wohnfläche erst einmal 2 % des Gebäudebestandes in Angriff genommen worden.