Protokoll der Sitzung vom 22.09.2005

Den Erfolg der bisherigen Förderungsmaßnahmen zur CO2-Minderung belegt auch eine Studie des Forschungszentrums Jülich. Laut dieser Studie ergab sich für die Laufzeit der Programme bis Ende 2004 eine kumulierte jährliche Nettoeinsparung von rund drei Millionen Tonnen. Dabei sind mit den bis dahin sanierten knapp 70 Millionen Quadratmetern Wohnfläche erst einmal 2 % des Gebäudebestandes in Angriff genommen worden.

Eine Verstärkung der energetischen Modernisierungsmaßnahmen ist auch durch die anstehende Einführung eines Energiepasses für den Gebäudebestand in Deutschland zu erwarten. Ab Januar 2006, so schreibt die EUGebäuderichtlinie vor, soll beim Bau, Kauf oder der Vermietung von Gebäuden dem potenziellen Nutzer oder Käufer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt werden. Dieser Pass wird eindeutig aufzeigen, ob ein Gebäude gut wärmegedämmt oder eine Energieschleuder ist. Bisher war er nur für die Neubauten oder bei anstehenden Modernisierungen Pflicht. Dieser Energiepass wird etwa 150 bis 200 Euro kosten.

Unser Wirtschaftsminister stellte in der Juli-Sitzung dieses Landtages klar, dass die wichtigste der sächsischen Strategien zur Senkung der Energiepreise die Steigerung der Energieeffizienz ist. Auch wir hier in Sachsen haben die Aufgabe und die Chance, durch Energieeinsparmaßnahmen eine Entkopplung der wirtschaftlichen Entwicklung vom Energieverbrauchswachstum zu erreichen.

Wie ich schon ausführte, sehen wir im Gebäudebestand große Reserven, die wir mit diesem Antrag freilegen wollen. Alles andere hat mein Kollege von der Koalitionsfraktion schon genannt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Danke schön. – Für die NPD-Fraktion spricht Herr Abg. Paul.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich in meinen Ausführungen jetzt relativ kurz halten, weil eigentlich schon ein Großteil zur Sache gesagt wurde.

Zum Antrag der GRÜNEN: Dieser Antrag ist in der Zielrichtung vielleicht nicht unbedingt schlecht gemeint, ist aber fachlich absolut schlecht und schon allein aus diesem Grund abzulehnen, nicht nur aufgrund des Punktes 2 dieses Antrages, festzulegen und „zwingend vorzu

schreiben“, dass für eine Immobilie in Sachsen 1 % zur Förderung Voraussetzung wären.

Wenn man sich die Begründung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN durchliest, kommt man gleich zum zweiten Abschnitt: „In Beantwortung einer Kleinen Anfrage hat die Staatsregierung eingestanden, dass im Doppelhaushalt 2005/2006 lediglich Investitionsmaßnahmen in Höhe von 121 000 Euro für die erneuerbaren Energien vorgesehen sind.“

Wenn man sich jetzt die Kleine Anfrage zur Hand nimmt und genau nach diesen 121 000 Euro sucht, findet man die bei den Investitionskosten für die JVA Zeithain. Die Gesamtinvestitionskosten belaufen sich auf – ich muss einmal schauen, eine Seite vorher – 450 Millionen Euro. Daraufhin gab es eine zweite Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum selben Titel „Erneuerbare Energien im Staatshochbau Nr. 2“. Dazu teilt die Staatsregierung wieder mit – ich schaue noch einmal nach, gleich auf der ersten Seite –: 450 000 Euro sind im Jahr 2005/2006 eben zu diesem Zweck vorgesehen.

Die Fraktion der GRÜNEN war nicht in der Lage, die Antworten der Staatsregierung auf ihre eigenen Kleinen Anfragen richtig zu lesen. Offensichtlich ist die Fraktion nicht einmal in der Lage, eine einfache Tabelle zu lesen. Das ist wirklich schlecht, muss ich sagen. Also, ich weiß nicht, was für ein schlechtes Zeug die Fraktion der GRÜNEN bei der Formulierung dieses Antrages geraucht hat. Das Ganze ist wirklich handwerklich schlecht. Aufgrund dessen müssen wir diesen Antrag ablehnen.

Die Grundintention ist jedoch durchaus begrüßenswert. Wir werden daher dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD zustimmen. Viele Vorredner sind auf die einzelnen Punkte eingegangen und haben erklärt, dass dies nicht in einen zu begrenzten Rahmen gepresst, sondern breit gefächert behandelt werden sollte. Wir unterstützen sämtliche Punkte des Änderungsantrages in Gänze.

In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Für die FDPFraktion macht sich Herr Morlok bereit. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon sehr viel gesagt worden und deswegen möchte ich es jetzt am Ende der inhaltlichen Antragsdebatten kurz machen.

Wir sind auch der Auffassung, dass wir den regenerativen Energien mehr Beachtung schenken müssen. Die fossilen Energieträger sind endlich. Über die Preisentwicklung haben wir heute schon ausführlich diskutiert. Allerdings sind wir der Auffassung, dass wir es in der Form, wie es uns die Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN vorgeschlagen haben, nicht machen sollten, nicht machen können. Eine feste Fixierung auf Prozentsätze, wie es im

Antrag vorgesehen ist, halten wir nicht für zweckdienlich. Deswegen werden wir dem Antrag der GRÜNEN nicht zustimmen.

Allerdings werden wir dem Antrag in der Form zustimmen, wie er von den Koalitionsfraktionen vorgelegt wurde. Dort ist richtigerweise Bezug genommen auf § 7 der Haushaltsordnung, der besagt, dass wir es unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sehen müssen. Das sehen wir genauso. Deswegen werden wir diesem Antrag zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Für die Staatsregierung spricht Herr Finanzminister Dr. Metz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich erinnern, dass es in der DDR den Tag des Energiearbeiters gab. Ähnlich komme ich mir heute vor. Wir haben heute über Gas gesprochen, über Strom gesprochen, wir haben über Kraftstoffe gesprochen und wir sprechen jetzt über erneuerbare Energien. Ich will das nicht fortführen. Alle haben dazu gesprochen.

Ich freue mich über die große Zustimmung zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen. Das ist auch meine Auffassung. Aufgrund dieser Tatsache gebe ich meine Rede zu Protokoll.

(Beifall bei der CDU, der NPD und der FDP)

Danke schön. – Gibt es daraufhin nochmals Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zum Schlusswort. Bitte, Herr Weichert.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich natürlich auch über so viel Zustimmung zu dem Ansatz unseres Antrages. Wir

wollten die Verwaltung festnageln. Frau Simon, mehr geht ja immer. Es sollte nur nicht weniger sein.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Deshalb haben wir einen Einstieg von 0,3 % in den Antrag hineingeschrieben. Das ist eine Brücke zu Ihrem vier Jahre alten Klimaschutzprogramm, und es ist eine Brücke zu Ihrem ein Jahr alten Koalitionsvertrag. Den wollten wir Ihnen mit diesen ganz kleinen 0,3 % wirklich versüßen.

Natürlich geht der Änderungsantrag in die richtige Richtung. Er ist aus unserer Sicht nicht stringent genug. Bei der Abstimmung über den Änderungsantrag werden wir uns enthalten. Wir werden also nicht dagegen stimmen.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir nähern uns der Abstimmung. Es gibt den schon mehrfach zitierten Änderungsantrag. Herr Kollege Patt, möchten Sie ihn noch einmal einbringen? Sie haben das ja im Prinzip bereits in Ihrem Redebeitrag getan. – Möchten andere Sprecher der Fraktionen dazu noch einmal das Wort ergreifen? – Das ist auch nicht der Fall.

Somit kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD, der Ihnen in der Drucksache 4/2923 vorliegt und eine Neufassung des Originalantrages darstellt. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, der melde sich bitte jetzt. – Die Gegenstimmen! – Die Stimmenthaltungen! – Bei 3 Stimmenthaltungen und ohne Gegenstimmen ist der Änderungsantrag mehrheitlich angenommen. Ich bedanke mich. Damit gibt es keinen Grund, über den Originalantrag abzustimmen, sodass Tagesordnungspunkt 8 beendet ist.

Erklärung zu Protokoll

Der Freistaat Sachsen und insbesondere das Finanzministerium unterstützen den Klimaschutz durch gezielte Maßnahmen. Ein wirksames Mittel ist dabei neben der Steigerung der Energieeffizienz die Nutzung regenerativer Energien in den Liegenschaften des Freistaates.

Durch energiesparendes Bauen, eine effektive Bewirtschaftung und moderne Energietechniken im Bereich der staatlichen Liegenschaften haben wir sowohl Energieverbrauch als auch Kohlendioxid-Ausstoß deutlich reduziert. Die Niederlassungen des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement untersuchen laufend Einsparpotenziale, mögliche Verbesserungen der ökologischen Situation oder die mögliche Nutzung von

erneuerbaren Energien. So ist bei allen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten bereits sehr frühzeitig zu untersuchen, ob regenerative Energien genutzt werden sollten.

Zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit wurde ein einheitliches Bewertungssystem geschaffen, das neben technischen und wirtschaftlichen Kriterien auch die Reduzierung von Gesundheits- und Umweltschäden, Altlasten, Schadstoffentsorgung sowie Verbesserung des allgemeinen Klimaschutzes in die Entscheidungsfindung einbezieht. Aber auch bei den bereits bestehenden Gebäuden prüfen wir, inwieweit regenerative Energien genutzt werden können.

Im Jahre 2000 hat das Finanzministerium die zentrale Leitstelle für Energie/Betriebsüberwachung gegründet,

um einheitliche Standards und Kriterien zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit für neue technische Lösungen zu sichern. Mit der Leitstelle untersuchen wir Maßnahmen zur Energieeinsparung. Einige praktische Beispiele für die Umsetzung energiesparender Konzepte möchte ich hier anführen:

Die Verfeuerung von Biomasse erfolgt unter anderem in einigen Forstgebäuden oder im Forstbotanischen Garten der TU Dresden in Tharandt. Blockheizkraftwerke werden an der TU Dresden im Bioinnovationszentrum, im Sächsischen Krankenhaus Rodewisch und der JVA Bautzen betrieben. Erdwärme nutzen wir an der FH Zittau im Lehr- und Laborgebäude und im Informatik-Neubau der TU Dresden. Solaranlagen versorgen die JVA Zeithain und das Behördenareal an der Neuländer Straße in Dresden mit Warmwasser und das Nationalparkhaus in Bad Schandau mit Kälte. Kraft-Wärme-Koppelung wird im Hygienemuseum und im so genannten Kälteverbund Dresdner Schloss–Semperoper–Sempergalerie genutzt.

Die Liste ließe sich noch fortsetzen. Wir sind also nicht untätig, sammeln umfangreiche Erfahrungen und haben das Thema Regenerative Energien durchaus im Blick.

Allerdings weise ich auch darauf hin, dass wir gehalten sind, bei jeder Baumaßnahme wirtschaftlich vorzugehen und auf unsere finanziellen Möglichkeiten zu achten. Das lässt nicht immer den Einsatz regenerativer Energien zu, zumal der Freistaat mögliche Mehrkosten für diese Anlagentechniken nicht aus Fördermitteln finanzieren darf.

Wir sind interessiert, die Nutzung erneuerbarer Energien voranzutreiben. Die Staatliche Hochbauverwaltung wird ihrer Vorbildfunktion durch den Einsatz von erneuerbaren Energien in ausgewählten Maßnahmen gerecht, und die Staatsregierung hält an den Zielen ihres Klimaschutzprogramms fest. Das zeigt meine Aufzählung. Eine feste Investitionsquote für erneuerbare Energien im Bereich des staatlichen Hochbaus vorzuschreiben wird jedoch den unterschiedlichen Gegebenheiten der einzelnen Baumaßnahmen nicht gerecht.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 9

Nachträgliche Genehmigungen gemäß Artikel 96 Satz 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen