Protokoll der Sitzung vom 22.09.2005

Nachträgliche Genehmigungen gemäß Artikel 96 Satz 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen

Drucksache 4/2762, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Seitens des Präsidiums ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht trotzdem ein Abgeordneter das Wort? – Dann frage ich Herrn Abg. Leichsenring als Berichterstatter des Ausschusses.

(Uwe Leichsenring, NPD: Nein!)

Dies ist auch nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, damit können wir über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzaus

schusses in der Drucksache 4/2762 abstimmen. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Keine Gegenstimmen. Die Stimmenthaltungen! – Ich stelle Einstimmigkeit des Hauses fest. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10

Bericht des Petitionsausschusses (Berichtszeitraum 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2004)

Drucksache 4/2769, Unterrichtung durch den Petitionsausschuss

Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, Linksfraktion.PDS, SPD, NPD, FDP, GRÜNE; Staatsregierung, wenn gewünscht. Es beginnt die CDUFraktion.

(Angelika Pfeiffer, CDU: Wir haben vereinbart, dass zuerst die Ausschussvorsitzende spricht.)

Hier gibt es einen Rollentausch. Frau Simon, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten uns darauf verständigt, dass ich als Ausschussvorsitzende spreche.

Kein Problem.

Bevor ich zum Jahresbericht 2004 komme, bitte ich darum, ganz kurz zu der Veröffentlichung über die Person der Petitionsausschussvorsitzenden heute in der „Bild“-Zeitung sprechen zu dürfen. Sie haben sicherlich im „Pressespiegel“ gelesen, was „Bild“ unter dem Titel „Hat sie’s vergeigt?“ über das kostenlose Flanieren im Schlosspark Pillnitz geschrieben hat. Ich möchte darauf, da es als Frage gestellt war, kurz antworten.

Ich bin weder eine Geigerin noch eine Vergeigerin. Ich bin auch nicht Ingrid Biedenkopf, geschweige denn, dass der Petitionsausschuss der Kummerkasten des Freistaates ist, sondern ich bin Vorsitzende eines demokratisch gebildeten und effektiv arbeitenden Ausschusses des Sächsischen Landtages und damit logischerweise an dessen Beschlüsse gebunden. Es kommt noch hinzu, dass der Sächsische Landtag selbst nach ausgiebiger Beratung in den Ausschüssen und in der 11. Sitzung des Plenums im März 2005 durchaus schweren Herzens diesen Beschluss so gefasst hat, wie er gefasst wurde.

Fazit: Diese Art des „Bild“-Zeitungsredakteurs Harlass, der offensichtlich den Gemeinschaftskundeunterricht komplett verschlafen hat und eine Ausschussvorsitzende als außerparlamentarische Überinstanz oder vom Leben losgelöste Göttin mit Alleinentscheidungskompetenz darzustellen und zu diffamieren versucht, ist aus meiner Sicht die niedrigste Stufe eines Primitivjournalismus, der sich selbst und dem Freistaat schadet.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Zum Glück hören die Bürger nicht darauf, denn er hatte ja auch dazu aufgerufen, keine Petitionen mehr an den „Bettina-Simon-Petitionsausschuss“ einzureichen. Das werde ich Ihnen jetzt anhand des Jahresberichtes 2004 erläutern.

Ich möchte meinem Bericht ein Zitat aus dem Vorwort des Ihnen vorliegenden Berichts über die Arbeit des Petitionsausschusses im Jahre 2004 voranstellen. Dort heißt es:

„Petitionen sind wichtig für die Demokratie. Mit ihnen werden nicht nur Bitten und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern zum Ausdruck gebracht, sondern vor allem Vertrauen und Erwartungen in die Demokratie sowie in die Wirksamkeit eines durch die Sächsische Verfassung verbrieften Rechtes und der dafür zuständigen Organe des Sächsischen Landtages und seines Petitionsausschusses.“

Dieser großen Verantwortung war sich der Petitionsausschuss auch im Jahr 2004 jederzeit bewusst. Dass Petitionsausschuss und Petitionsdienst nicht nur verantwortungsbewusst, sondern auch sehr viel gearbeitet haben,

verdeutlichen die Ihnen vorliegenden Zahlen. So gingen insgesamt 1 104 Eingaben ein, von denen 992 als Petitionen anerkannt werden konnten. Dies ist eine erneute Steigerung gegenüber dem Vorjahr mit 843 Petitionen. Gegenüber dem Jahr 2002, als nur 680 Petitionen an den Sächsischen Landtag gerichtet wurden, beträgt diese Steigerung fast 50 %.

Wenn auch die unterschiedlichsten Probleme Gegenstand von Petitionen waren, so kristallisierten sich doch einzelne Themen als Schwerpunkte des Bürgerengagements heraus. Mit 95 Petitionen war das Themenfeld „Allgemein bildende Schulen, Bildungsinformation und -beratung“ der Petitionsschwerpunkt. Es ist schon beachtenswert, dass es im Vorjahr mit nur 35 Petitionen und Platz 8 eine eher untergeordnete Rolle spielte. Es verdrängte das seinerzeit an der Spitze liegende Themenfeld „Kommunalwesen“ mit insgesamt 82 Petitionen auf Platz 2.

Ebenfalls große Bedeutung hatten im Jahr 2004 die Themen „Angelegenheiten und Rechte der Ausländer“ mit 58 Petitionen, der Justiz mit 56 Eingaben, der Sozialversicherung mit 55 und Verwaltungsangelegenheiten mit 54 Petitionen. Mit insgesamt 497 von 992 Petitionen bezogen sich somit über 50 % aller Petitionen auf diese Dinge.

Einen Schwerpunkt der Ausschussarbeit bildeten auch die so genannten Massen-, Sammel- und Mehrfachpetitionen. Zu den drei Massenpetitionen bezüglich einer Ausländerangelegenheit, zur „Aktion 55“ und zum Gesetz zur Verbesserung des selbstbestimmten Handelns von Menschen mit Behinderungen gab es insgesamt 1 158 Schreiben. An den 53 Sammelpetitionen beteiligten sich weit über 50 000 Bürgerinnen und Bürger.

Von besonderer Bedeutung für die Petenten ist natürlich das erzielte Ergebnis. In 403 Fällen konnte das bemängelte Verwaltungshandeln nach ausführlicher Prüfung nicht beanstandet bzw. konnte die gewünschte Gesetzesänderung oder konnten andere Maßnahmen nicht in Aussicht gestellt werden. Diesen Petitionen konnte somit nicht stattgegeben werden. Jedoch in 144 Fällen konnte den Petitionen bereits im Verlauf der Bearbeitung entsprochen werden. Unter Berücksichtigung der mit einem gesonderten Beschluss an die Staatsregierung überwiesenen 40 Petitionen ergibt sich somit wie im Vorjahr eine Erfolgsquote von deutlich über 20 %, und dies ist schon bemerkenswert.

Von ebenso großer Bedeutung für die Petenten ist die Bearbeitungsdauer ihrer Anliegen. Dazu ist festzustellen, dass von den 673 im Berichtszeitraum abgeschlossenen Petitionen 238, also 35 %, innerhalb von sechs Monaten und weitere 301 innerhalb weiterer sechs Monate abgeschlossen werden konnten. Somit beträgt der Anteil der innerhalb eines Jahres abgeschlossenen Petitionen immerhin 80 %. Auch wenn für 20 % der Petitionen ein längerer Zeitraum benötigt wurde, kann daraus nicht pauschal auf ein zu geringes Bearbeitungstempo geschlussfolgert werden, denn viele Fälle sind sehr kompli

ziert und bedürfen einer intensiven und gründlichen Bearbeitung.

Dass es sich der Petitionsausschuss nicht leicht gemacht hat, bezeugen auch folgende im Bericht vermerkte Angaben:

In sieben Fällen wurden Vertreter der Ministerien bzw. wurde der Ausländerbeauftragte zu einer Sitzung des Ausschusses geladen. In zwei weiteren Fällen machte der Ausschuss von seinem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch. Zu 22 Petitionen wurden Ortstermine anberaumt, um gemeinsam mit den beteiligten Behörden nach Lösungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu suchen. Auf die darüber hinaus durchgeführten zahlreichen außerordentlichen Berichterstattungsgespräche mit Vertretern der Staatsregierung oder nachgeordneter Landesbehörden sei ergänzend verwiesen.

Der Ausschuss hat verschiedene Möglichkeiten genutzt, um den Bürgerinnen und Bürgern das in der Sächsischen Verfassung festgeschriebene Petitionsrecht nahe zu bringen. Dazu dienen der Ihnen heute vorliegende Bericht und die Internetpräsentation auf der Seite des Sächsischen Landtages ebenso wie ein Faltblatt, welches Petitionsverfahren, den Petitionsausschuss und seine Arbeit vorstellt. Auch zum „Tag der offenen Tür“ am 3. Oktober 2004 war der Ausschuss präsent, und er hat zweimal Bürgersprechstunden in einzelnen Städten des Freistaates durchgeführt. Diese Formen der öffentlichen Präsenz stießen auf ein bemerkenswertes Interesse.

Der Petitionsausschuss ist jedoch auch über den Freistaat hinaus aktiv geworden. Ganz selbstverständlich hatte er regelmäßige Kontakte zum Bundestag und zu den Landtagen anderer Bundesländer. Darüber hinaus nahmen Vertreter auch an internationalen Veranstaltungen, wie der Generalversammlung des europäischen OmbudsmannInstituts und der Tagung der Ombudsmann-Einrichtungen im deutschsprachigen Raum, teil, die dem Erfahrungsaustausch und der Information über andere Formen und Möglichkeiten der Ausgestaltung der Petitionsarbeit dienten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist mir hier in der Kürze der Zeit nur möglich, einige Aspekte der Arbeit des Petitionsausschusses im Jahr 2004 zu benennen. Der Ihnen vorliegende Bericht enthält darüber hinaus viele weitere Fakten, Zahlen und Beispiele, die es wert sind, zur Kenntnis genommen zu werden.

Lassen Sie mich mit einem weiteren Zitat aus dem Vorwort abschließen: „Durch die Landtagswahl im Jahr 2004 erfolgte zum 30. November 2004 der Wechsel in der Zusammensetzung des Petitionsausschusses.

Ich danke Angela Schneider, die als seine Vorsitzende in der 3. Legislaturperiode die Arbeit des Ausschusses maßgeblich prägte.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Ebenso danke ich allen Abgeordneten, die ihm im Berichtszeitraum angehörten, und den Mitarbeitern des Petitionsdienstes. Sie alle haben mit einer jederzeit fairen und überparteilichen Arbeit und mit viel Engagement dazu beigetragen, dass der Petitionsausschuss die im Bericht dokumentierte umfangreiche Arbeit leisten konnte.“

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS, der CDU, der SPD, der FDP und vereinzelt bei der NPD)

Das war Frau Simon, die Ausschussvorsitzende. – Jetzt gibt es Aussprachebedarf. Ich möchte darauf hinweisen, dass es keine Redepflicht gibt. – Frau Kollegin Pfeiffer, CDU-Fraktion, bitte schön.

Herr Vorsitzender! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir schließen uns den Ausführungen unserer Ausschussvorsitzenden an. Auch ich möchte mich – für die CDU-Fraktion und für die SPD sicherlich auch – bei allen Kolleginnen und Kollegen und auch beim Referat Petitionen bedanken. – Danke schön.

(Beifall bei der CDU, der Linksfraktion.PDS, der SPD, der FDP und vereinzelt bei der NPD)

Danke schön. – Weiterer Redebedarf von Kolleginnen und Kollegen? – Dies ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, diese Unterrichtung, die wir eben hörten, zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit wird die Unterrichtung durch den Petitionsausschuss in der Drucksache 4/2769 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Meine Damen und Herren! Auch das Präsidium möchte sich für die geleistete Arbeit des Petitionsausschusses und seiner Geschäftsstelle ganz herzlich im Namen aller Abgeordneten des Sächsischen Landtages bedanken.

(Beifall bei der CDU, der Linksfraktion.PDS, der SPD, der FDP und vereinzelt bei der NPD)

Dieser Tagesordnungspunkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist damit ebenfalls abgeschlossen.

Ich rufe auf