Protokoll der Sitzung vom 22.09.2005

Ich möchte aus den Geschäftsberichten kommunaler Energieversorger zitieren. Es gibt einen relativ großen in Sachsen. Im Jahre 2004 sind die Umsatzerlöse im Gasgeschäft um 0,2 % gesunken, im gleichen Zeitraum die Kosten für den Gaseinkauf um 7 % gesunken. Warum hat man diesen Gewinn nicht an den Verbraucher weitergegeben?

(Beifall bei der FDP)

In den ersten sieben Monaten des Jahres 2005 sind die Gaserlöse dort um 4,2 % gestiegen, die Bezugskosten aber nur um 2,3 %. Warum ist das so? Das ist doch kein Großkonzern, das sind die kommunalen Mandatsträger in den Parlamenten, in den Stadträten, die dies zu verantworten haben.

(Beifall bei der FDP)

Die Stadtwerke Leipzig machen 50 Millionen Jahresergebnis – eine Umsatzrendite von 7 %. Auf Platz 3 der Rangliste von Herrn Lämmel lagen sie. Auf Platz 1 liegen die Stadtwerke Dresden. Sie machen eine Umsatzrendite von 12 % – ein Jahresgewinn von 70 Millionen Euro. Wer trägt dafür die Verantwortung? Sind es die bösen Heuschrecken aus den USA? Oder sind es die Heuschrecken in den Stadträten der verschiedenen Städte? Es ist unredlich, sich hier im Parlament hinzustellen und über die hohen Preise zu reden, die hohen Preise zu beklagen, wenn die Parteifreunde der Sprecher und Antragsteller in diesem Hause und in den kommunalen Parlamenten dafür sorgen, dass dem Verbraucher durch ständige Erhöhung der Energiepreise das Geld aus der Tasche gezogen wird. Dies ist einfach unredlich, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der FDP)

Die Fraktion der GRÜNEN erhält das Wort; Frau Abg. Hermenau.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Der vorgeschlagene Wettbewerb, der jetzt in den Worten der FDP durchklang und in der Rede der Koalition, wird das Problem nicht heilen, vielleicht mildern. Aber er wird das Problem nicht lösen.

Sie alle haben heute früh wahrscheinlich im Radio gehört oder im Fernsehen mitbekommen, dass zum Beispiel ein neuer Hurrikan im Golf von Mexiko unterwegs ist. Er wird wieder als Ausrede dazu dienen, dass die Öl- und Gaspreise nach oben gehen werden. Das ist ganz klar. Unabhängig davon nehmen die Wetterunbilden zu. Unabhängig vom Irak, von dem man weiß, es gibt militärische Konflikte – wir als Menschheit kommen nicht an die Öl- und Gasreserven heran –, gibt es auch noch wetterbedingte Probleme, diese ganzen Bodenschätze zu heben. Das heißt, es ist eigentlich verfehlt, davon auszugehen, dass man in der jetzigen Situation wirklich auf Dauer etwas verbessern kann. Das kann man nicht.

Man kann eigentlich nur eines machen: in die Energiewende einsteigen. Das ist der entscheidende Punkt, und den versäumen Sie alle. Kein einziger Antrag, der heute hier vorgelegt wurde, hat diesen wesentlichen Kernpunkt zum Gegenstand. Deswegen ist es relativ schadlos, die Anträge hier anzunehmen oder abzulehnen. Sie werden nicht viel bewirken – einmal vor dem Hintergrund, dass die Verbraucherpreise nicht wirklich sinken werden, und auch vor dem Hintergrund, dass für die wirtschaftliche Entwicklung im Lande auf Dauer nichts getan wird.

Eine andere Entwicklung in den letzten Jahren, die gar nicht reflektiert wird, ist doch die, dass der Weltmarkt weiter eine erhöhte Nachfrage nach diesen Energieträgern und Rohstoffen haben wird. Deswegen können wir uns hier gern kreuz und quer legen, aber am Ende läuft es doch darauf hinaus, dass überall in der Welt in den Schwellenländern Energieträger aufgekauft werden in einem Maße, mit dem wir nicht mehr mithalten können. Die Europäer und die Amerikaner haben eigentlich nur die Chance, dass sie Energie erstens viel effizienter einsetzen können als bisher, sparsamer damit umgehen, denn es wird teurer werden, und zum anderen natürlich darauf verfallen, andere Erzeugungsmethoden von Energie zu haben. Alles andere wird auf Dauer scheitern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Ende der Preisspirale ist noch lange nicht in Sicht. Wenn Sie sich einmal die Prognosen der Banken und der Wirtschaftsinstitute ansehen und ein Mittelmaß zugrunde legen, kommen Sie ungefähr auf eine Preissteigerung von über 60 % in den nächsten zehn bis 15 Jahren. Das heißt, dass dann trotzdem die Preise weiter steigen werden. Die Anträge, die wir heute hier zu verhandeln haben, sind im Prinzip durch die Realitäten inhaltlich wenigstens überholt. Der Antrag der PDS hat noch das kleine Schmankerl in den Punkten 1 und 2 drin, dass sie der Meinung ist, der Staat bestimme die Wirtschaft. Das ist erklärtermaßen seit 1990 vorbei.

(Beifall bei der Staatsregierung)

Sie können gern versuchen, weiter den Eindruck zu erwecken, die Politik habe in der Frage mehr Macht, als sie wirklich hat. Leider führt das dazu, dass sich die Konzerne dahinter verstecken können, zum Beispiel behaupten, die Politik würde ständig die Preisspirale

ankurbeln, und sich dann auf irgendwelche Steuern oder andere Abgaben herausreden wollen.

Darum geht es aber eigentlich nicht, sondern intern geht es schon darum, dass zum Beispiel E.on, der Hauptlieferant, der jetzt auch in Hamburg unter Anklage steht, endlich einmal seine Preis- und Kostenkalkulation offen zu legen hat; geht es darum, dass E.on im letzten Jahr, 2004, immerhin einen zwanzigprozentigen Anstieg der Einnahmen bekommen hat durch den Bereich Gas. Das kann man nicht allein nur damit erklären, dass die Preise gestiegen sind. Sie müssen wissen, dass Großabnehmer im Gasbereich wie große Firmen usw. Zeitverträge haben. Das heißt, es ist so, dass sie zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem festgelegten Preis kaufen, und das Gas wird über Monate, Jahre angeliefert. Für diejenigen sind diese Spitzen in der Preisentwicklung überhaupt nicht relevant.

Das heißt, dass es einen Windfall-Profit gegeben hat im letzten Jahr, wie man es so schön nennt, dass E.on sich eine goldene Nase verdient hat und dies damit begründet, dass die Preise ja so hoch und runter gehen würden.

Wenn die Politik hier in dieser Runde den Eindruck erweckt, sie könnte wirklich etwas ändern an der Gaspreisentwicklung, ist es ein Fehler, den wir gemeinsam begingen. Deswegen wollen wir das auch nicht unterstützen. Das können Sie sich vorstellen. Für uns gibt es nur zwei wirksame Drohmaßnahmen gegenüber E.on und anderen. Das kann auf der einen Seite nur der energische Einstieg in die Energiewende sein. Die Koalition hat sich gestern immerhin bei dem Antrag, den wir als CHORENAntrag hier in Sachsen dargestellt haben, versucht in diese Richtung zu bewegen.

Vielleicht finden Sie ja aufgrund der aktuellen JamaikaDiskussion noch mehr grüne Punkte in Ihrer Programmatik, die Ihnen bisher so nicht aufgefallen sind. Aber unabhängig davon ist natürlich das Zweite genauso wichtig.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, danke.

Was die Konzerne wirklich erschreckt, ist die Klage, die jetzt läuft, sowohl die in Hamburg als auch die in Thüringen und Sachsen, von den Verbraucherschutzzentralen in die Wege geleitet. Es geht hier um Verbraucherschutz. Wir sind sehr froh, dass diese Schritte unternommen worden sind, denn die Kostenkalkulationen – das habe ich ja versucht, in meiner Rede etwas darzulegen – sind natürlich nicht sauber. Das bisschen, was das Land über die Behörden bei Kleinkunden, bei Kleinverbrauchern genehmigen kann, basiert ja auch auf den Kostenkalkulationen, die ihnen die Energieversorger zukommen lassen. Sie können davon ausgehen, dass nicht wirklich alles Wesentliche darin steht.

Insofern sind die Handlungsmöglichkeiten auch des Landes sehr begrenzt. Für mich ist es wichtig, sich einmal

vor Augen zu führen, dass wir den Bürgern schuldig sind, eine gewisse Sicherheit im Lande herzustellen, auch für solche Fragen wie die Preisentwicklung von Gas. Das ist so wichtig wie der Brotpreis, darüber brauchen wir uns nicht lange zu unterhalten. Deswegen einmal zur Erheiterung ein Witz, der in Moskau gerne erzählt wird: „Was ist denn schon diese läppische Osterweiterung der Europäischen Union gegen die Westausdehnung der Gasprom?“ Genau dahinter steckt natürlich etwas.

(Beifall bei den GRÜNEN und des Staatsministers Thomas Jurk)

Für mich ist wichtig, dass Sie die Verbraucherschutzzentralen in ihrer Klage zur Offenlegung der Kostenkalkulation der großen Energieversorger stärken. Zum anderen – das ist sicherlich auch richtig – kann man natürlich über den Wettbewerb und die Netzverteilung reden. Deswegen muss man das nicht ablehnen, das ist völlig klar. Aber entscheidend ist: Steigen Sie endlich in die Energiewende ein! Wer am Öl, am Gas und an Kohle kleben bleibt, der wird den Anschluss verpassen. Ich glaube, dass es entscheidend ist, sich jetzt, in diesen Jahren, zu besinnen, denn die Bremsspuren einer solchen verfehlten großkoalitionären Energiepolitik der letzten Jahrzehnte bleiben Jahrzehnte bestehen. So lange wird sich die Preisspirale leider weiterdrehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Gibt es aus den Fraktionen noch Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Dann frage ich die Staatsregierung. – Herr Staatsminister Jurk, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die hohen Energiepreise empfindet jeder von uns als Ärgernis. Dennoch gibt es Parameter zu beachten, die eine effektive Einflussnahme der Sächsischen Staatsregierung erschweren. Hierzu gehört vor allem die Koppelung der Erdgaspreise an den Ölpreis. Diese Koppelung besteht seit Beginn der Erdgaswirtschaft Mitte der sechziger Jahre. Die historischen Gründe für die Koppelung war die Wettbewerbsfähigkeit des Erdgases gegenüber Öl und diente unter anderem der Förderung der Markterschließung. Faktisch erfolgt die Koppelung der Preise durch Preisgleitklauseln in den Verträgen über den Bezug von Erdgas, in denen der Preis des Gases an den Preis für Öl bzw. Heizöl angebunden ist. Dabei ändern sich die Gaspreise analog den Ölpreisen in einem Abstand von sechs bis neun Monaten. In den Erdgasbezugs- und -absatzverträgen von den Erdgasimporteuren bis zu den Regionalversorgern und Stadtwerken werden diese Preisänderungen weitergegeben. Sie treffen damit in jedem Falle die Verbraucher.

Da der Ölpreis in den letzten neun Monaten um über 50 % gestiegen ist, steigt der Erdgaseinkaufspreis für die Stadtwerke ebenfalls deutlich an. Ein Abschneiden der Preiserhöhung auf der Ebene der Stadtwerke durch staatlichen Akt im Sinne eines generellen Verbotes ist

dabei nicht möglich. Wenn Erdgas weitergeleitet wird, schlägt die Preiserhöhung voll durch.

Es bleibt übrigens auch abzuwarten, ob es uns gelingt, über das neugebildete Forum Erdgas, in dem sich vor allem ostdeutsche Gasversorgungsunternehmen zusammengeschlossen haben, unseren Einfluss geltend zu machen. Lobbyarbeit wäre mir für dieses Forum einfach zu wenig – wenn, dann transparent und offen.

Aber nun zu den Anträgen im Einzelnen. Da die Wirkung der Gleitklauseln über den Freistaat Sachsen hinausgeht, liegt die Zuständigkeit für die Prüfung nach Kartellrecht beim Bundeskartellamt. – Da mir Frau Abg. Kipping gerade nicht zuhört und sich mit einer Kollegin unterhält, macht es mir deutlich, wie wenig sie daran wirklich interessiert ist.

Das Bundeskartellamt führt seit geraumer Zeit ein Vorverfahren zur Koppelung des Gaspreises an den Heizölpreis durch und prüft, ob diese Koppelung bei der mittlerweile erreichten Etablierung des Erdgases überhaupt noch berechtigt ist. Das Bundeskartellamt arbeitet dabei selbstständig und unabhängig. Ein direktes Hinwirken auf die Aufhebung der Koppelung, wie beantragt, ist damit nicht möglich. Im Sinne einer Meinungsbildung im Bundeswirtschaftsministerium und im Bundeskartellamt wird Sachsen die möglichen Schritte unternehmen. Allerdings wäre die Entkoppelung des Gaspreises nach meiner Auffassung noch keine Garantie, dass es tatsächlich zu niedrigeren Preisen kommen würde. Beim Fortbestehen der derzeit weltweiten Nachfragesituation kann die Hand voll Gasproduzenten, von denen wir derzeit in Europa Gas beziehen, ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzen, um die Preise dann völlig ungebremst zu erhöhter Nachfragesituation zu nutzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich haben wir auch in Sachsen eine Landeskartellbehörde, die im Wirtschaftsministerium angesiedelt und mit 1,5 Stellen ausgestattet ist. Gemäß dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen hat sie die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende und marktstarke Unternehmen, die nur in Sachsen tätig sind. Aufgrund der Preisentwicklung bei Erdgas hatte die Landeskartellbehörde in diesem Jahr zweimal – per 1. April und per 31. August – die Erdgaspreise bei allen 40 sächsischen Gasversorgern in sechs ausgewählten Musterabnahmefällen abgefragt. Bei der Auswertung der Aprildaten waren drei Gasversorger in den Verdacht des missbräuchlichen Ausnutzens einer marktbeherrschenden Stellung geraten. Die betroffenen drei Gasversorger hatten in Stellungnahmen und persönlichen Gesprächen in der Landeskartellbehörde Zugeständnisse gemacht, die Erdgaspreise bis September bzw. Oktober 2005 konstant zu halten, um somit ihren zeitweilig verschafften Vorteil wieder zu reduzieren. In den Medien wurde darüber berichtet.

Die Auswertung der Abfrage per August und die kartellrechtliche Prüfung sind noch in vollem Gange. Alle Unternehmen haben die geforderten Daten geliefert. Neun Gasversorger waren der Landeskartellbehörde durch hohe

Erdgaspreise in den unterschiedlichsten Abnahmefällen aufgefallen. Die Erdgaspreise lagen in den einzelnen Abnahmefällen zwischen fünf und in einem Einzelfall 20 % über dem Durchschnitt der sächsischen Anbieter. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten. Dazu wird die Staatsregierung zum 30. November 2005 berichten, so wie es der Antrag der Koalitionsfraktion begehrt.

Eine sofortige kartellrechtliche Überprüfung jeder Preiserhöhung eines der 40 Anbieter ist bei einem Markt, der in diesem Maße in Bewegung ist wie der Gasmarkt, nicht zielführend. Ein Unternehmen, das heute durchschnittliche Preise verlangt, wird bei einer Erhöhung zum 1. November vielleicht in der Spitzengruppe liegen, im Monat darauf bereits wieder zum Durchschnitt gehören und einen weiteren Monat später zu den billigen Unternehmen.

Eine Offenlegung der Kalkulation vor den Tarifkunden oder eine Prüfung, ob eine unbillige Vertragsgestaltung nach § 315 BGB oder eine Kundenbenachteiligung durch vertraglich vereinbarte Preisgleitklausel vorliegt, ist, wie Sie wissen, nicht Gegenstand des Kartellrechts und wird aufgrund von Klagen von Verbraucherschutzverbänden von den ordentlichen Gerichten geprüft werden. Die Ergebnisse dieser Verfahren sind abzuwarten. Ich sympathisiere sehr mit diesem Anliegen der Verbraucherschutzverbände. Deshalb war es ja auch so wichtig, dass sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt haben, beim Verbraucherschutz die ursprünglich geplanten Kürzungen zurückzunehmen. Ich bedauere sehr, dass im Rahmen der Haushaltssperre in kleinem Maße dort natürlich auch geschnitten werden musste. Aber ich glaube, es ist wichtig, dass das Fortbestehen der Verbraucherschutzzentralen durch unseren gemeinsamen Einsatz gesichert wurde.

(Beifall bei der CDU)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Minister?

Bitte.

Bitte, Herr Morlok.

Wie bewertet die Staatsregierung in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass es ja kommunale Energieversorger sind, die im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, die von diesem Verfahren betroffen sind?

Ja, Herr Abg. Morlok, dies ist eine Frage, die Sie hier bereits aufgeworfen haben. Ich denke, es ist schon eine Frage, die man an die Kommunalpolitiker, die in den entsprechenden Aufsichtsgremien sitzen, richten muss. Nur, auch dabei sollte man sehr grundsätzlich darüber reden, welche Funktion Stadtwerke haben, zu welchen Zwecken in diesen Stadtwerken bestimmte Gewinne, die anderenorts erwirtschaftet werden, genutzt werden. Das ist auch eine Debatte, die man über die Parlamente mit

der Bürgerschaft führen muss. Da muss man ganz genau fragen, was man mit den Stadtwerken über möglichst günstige Energie erreichen will, oder will man zum Beispiel auch den ÖPNV quersubventionieren? Diese Frage muss sich natürlich jedes Parlament selber beantworten.

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

Bitte.

Sehr geehrter Herr Staatsminister! Wären Sie bereit, gegebenenfalls Herrn Morlok darauf hinzuweisen, dass in den Aufsichtsräten Kommunalpolitiker in keinem Fall die Mehrheit haben? Und wären Sie bereit, Herrn Morlok auch darauf hinzuweisen, dass er sich vielleicht über seinen Stadtrat in Leipzig genauer informieren sollte?

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)