Protokoll der Sitzung vom 07.10.2005

Im Gegenteil, anstatt dass die ARGEs in einem solchen Fall eine Meldung an die Zuständigen der Jugendhilfe macht, um den Jugendlichen eventuell auffangen zu können – daran wird kein Gedanke verschwendet –, werden Jugendhilfeeinrichtungen in einem solchen Fall auf andere Art und Weise mit dem Delinquenten konfrontiert, nämlich in Form der Jugendgerichtshilfe; denn wer kein Geld hat, besorgt sich das, was er braucht, eben auf andere Weise. Das nenne ich wahrhaft eine erzieherische Maßnahme.

An dieser Stelle halte ich es für unerlässlich, dass nochmals über den Sinn und Unsinn von Sanktionen nachgedacht wird. Insbesondere sollte man künftig vor derartigen gesetzgeberischen Schnellschüssen von den Sachkundigen aus dem Bereich der Jugendhilfe beraten werden.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Zu dem Problem der Fallmanager bleibt mir nicht mehr so viel zu sagen. Ich denke nicht wie Herr Krauß, dass der Personalschlüssel von 1 zu 75 erfüllt ist. Ich weiß nicht, ob Sie mir Beispiele dafür nennen können. Auf meine Nachfragen in den verschiedenen Kreisen antwortete man mir: „Wenn wir den Schlüssel 1 zu 75 erfüllen würden, würde der Schlüssel für die über 25-Jährigen ungefähr 1 zu 300“ sein. Das ist die Realität!

Die Fallmanager müssen dringend sozialpädagogisch qualifiziert werden. Die Leute stehen jungen Menschen gegenüber und wissen überhaupt nicht, wie sie auf sie eingehen sollen.

Ich habe noch ein weiteres Problem, das ich ansprechen möchte. Ich verstehe nicht, warum Jugendliche aus einer Klasse nicht gemeinsam bei der Arbeitsagentur über Berufswahl und Ausbildung informiert werden können, weil sie in unterschiedlichen Kreisen wohnen und die Eltern eines dieser beiden Jugendlichen Arbeitslosengeld beziehen bzw. der Jugendliche in einer Bedarfsgemeinschaft wohnt. Ich verstehe das nicht und ich habe auch noch niemanden getroffen, der es verstanden hat. Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass die Staatsregierung die Unsinnigkeit des Ausschlusses von Jugendlichen aus optierenden Kommunen bei der Berufsberatung durch die Agenturen für Arbeit erkannt hat und auf diesem Gebiet bereits tätig geworden ist. Allerdings hätten diese Initiativen auch schon eher gezeigt werden können.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Sozialgesetzbuch II betrachtet den Menschen nur in Hinblick auf seine Eingliederungsfähigkeit in den Arbeitsmarkt. Das ist aber nicht ausreichend. Ein Mensch, vor allem ein junger, sollte unter anderen Kriterien betrachtet werden, zum Beispiel seiner Persönlichkeit, seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Nur wer den gesamten Menschen betrachtet, kann ihm sinnvoll helfen und ihm eventuell auch in Arbeit vermitteln. Unser Antrag stellt einen Schritt in diese Richtung dar.

Deshalb bitte ich Sie nochmals, auch dem Beispiel der FDP zu folgen und unserem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Wird von den Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann Frau Staatsministerin Orosz, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich glaube, sowohl der Antrag als auch die bisherige Debatte darüber machen deutlich, dass wir im Parlament eine breite Übereinstimmung in der Frage haben, dass die Jugendarbeitslosigkeit bekämpft werden muss.

Aus Sicht der Staatsregierung hätte es dieses Antrages nicht bedurft. Ich habe eher der Eindruck, dass mit diesem

Antrag der Anschein erweckt werden sollte, dass die Staatsregierung die Möglichkeiten, die ihr zur Beseitigung oder zur Minimierung der Jugendarbeitslosigkeit zur Verfügung stehen, nicht ausschöpft. Deswegen bin ich dankbar, dass ich die Möglichkeit habe, heute mit einigen Beispielen das Gegenteil aufzuzeigen.

Die Sächsische Staatsregierung hat der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit von Anfang an eine hohe Bedeutung beigemessen. Ich denke, ich kann im Verlauf meines Beitrages deutlich machen, welche Anstrengungen in der Vergangenheit, in der Gegenwart und auch in Zukunft unternommen werden, damit die Jugendarbeitslosigkeit in Sachsen zurückgeht. Ich bitte deswegen um Verständnis, dass ich einige Beispiele etwas ausführlicher, als es sonst bei der Beantwortung eines Antrages notwendig ist, darstelle, natürlich in Ergänzung des Beitrages, den mein Kollege Jurk Ihnen schon schriftlich zugeführt hat.

Das Wirtschaftsministerium, meine Damen und Herren, stellt umfangreiche Förderprogramme zur Förderung der beruflichen Erstausbildung zur Verfügung. Außerdem werden zusätzliche betriebsnahe Ausbildungsplätze im Rahmen der GISA, der Gemeinschaftsinitiative Sachsen, und des Landesergänzungsprogramms geschaffen. Darüber hinaus werden Plätze in Form des kooperativen Berufsgrundbildungsjahres zur Verfügung gestellt. Bereits im Februar dieses Jahres haben wir gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium einen Landesbeirat zur Umsetzung von Hartz IV in Sachsen gebildet, dem alle wesentlichen Akteure des sächsischen Arbeitsmarktes angehören. Das Thema Jugendarbeitslosigkeit steht seitdem im Fokus der Gespräche und natürlich auch auf der Liste zur Tagesordnung.

Die Mitglieder waren sich von Anfang an in dieser Frage absolut einig: Junge Menschen sollen nach dem Schulabschluss oder nach dem Abschluss der Ausbildung in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Es ist gegebenenfalls erforderlich, für die Erreichung dieses Ziels das gesamte Leistungsspektrum der Arbeits- und Beschäftigungsförderung nach den Sozialgesetzbüchern und dem Europäischen Sozialfonds einzusetzen. Erst wenn für den einzelnen Jugendlichen alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, soll ihm eine Arbeitsgelegenheit vermittelt werden. Das heißt im Klartext, integrative Arbeitsmarktpolitik geht vor Ein-Euro-Jobs.

Trotz dieses Prinzips bleibt realistischerweise festzustellen, dass auch Arbeitsgelegenheiten Chancen bieten. Herr Morlok hat es in seinem Beitrag noch einmal deutlich gemacht. Jugendliche können zumindest zeigen, was sie können und was in ihnen steckt, und sie bekommen oder behalten ihre ersten Kontakte in die Arbeitswelt. Deshalb sollten wir Arbeitsgelegenheiten auch als Bestandteil der Integration begreifen und nutzen. Als vorübergehendes Förderinstrument können sie nämlich dazu beitragen, Jugendliche in geregelte Arbeitsabläufe zu bringen, sie dort zu halten bzw. auch wieder darauf hinzuführen.

Vonseiten der Optionskommunen und der Arbeitsgemeinschaften gibt es darüber hinaus weitere Maßnahmen zur

Verminderung der Jugendarbeitslosigkeit. Ich erinnere an das von der Regionaldirektion Sachsen in den sächsischen Arbeitsgemeinschaften angeschobene Aktionsprogramm zur Integration der sächsischen Jugend in das Arbeitsleben mit dem Titel „Auch Jugendliche in Arbeit“. Dieses Aktionsprogramm hat einige Erfolge zu verzeichnen. Ein weiteres Beispiel ist das vom Amt für Arbeit und Soziales des Landkreises Meißen initiierte Meißener Modell. Dieses ist darauf gerichtet, so viele jugendliche Schulabgänger wie möglich zusätzlich in eine duale Ausbildung einmünden zu lassen.

Meine Damen und Herren, soweit einiges konkret zu den Maßnahmen.

Wenn wir die Situation von Anfang des Jahres mit der heutigen vergleichen, müssen wir leider konstatieren, dass der Anteil von Jugendlichen in Bedarfsgemeinschaften im Bereich des SGB II nach wie vor sehr hoch ist. Im August 2005 gab es in Sachsen insgesamt 55 398 Arbeitslose unter 25 Jahren. Knapp die Hälfte von ihnen, genau 46 %, bezogen Leistungen der Grundsicherung für Arbeit Suchende. Von diesen Jugendlichen hatten etwa 15 % keinen Schulabschluss. Etwa drei Viertel der Jugendlichen verfügten über einen Hauptschulabschluss bzw. die Mittlere Reife. 9 % davon besaßen Fachhochschul- bzw. Hochschulreife, aber knapp 11 000 dieser Jugendlichen waren ohne jegliche Ausbildung. Die Situation für arbeitslose Jugendliche ist am sächsischen Arbeits- und Ausbildungsmarkt also alles andere als zufrieden stellend. Die Bemühungen der Grundsicherungsträger konzentrieren sich aber weiterhin auf ein Ziel, nämlich möglichst vielen Jugendlichen soll ein Angebot im Bereich der betrieblichen oder überbetrieblichen Ausbildung oder auch für ein Studium unterbreitet werden.

Inwieweit es dabei gelingen wird, die bestehende Lücke zwischen Nachfrage und Angebot zu minimieren, kann derzeit natürlich nicht mit Sicherheit beantwortet werden. Wie in den vergangenen Jahren, laufen auch in diesem Jahr gerade jetzt zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres besondere Aktivitäten zur Eingliederung jugendlicher Arbeitsloser auf Hochtouren. Die Schwierigkeiten dabei sind allen bekannt: Es fehlen in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage schlichtweg Ausbildungs- und Arbeitsstellen, in die wir junge Menschen vermitteln können. Dabei können Bemühungen einzelner Grundsicherungsträger durch intensive Direktkontakte mit Unternehmen bereits auf seriöse Erfolge verweisen. Fazit ist aber nach wie vor, dass es gilt, weiterhin alle Möglichkeiten aufzugreifen, um das Wirtschaftswachstum in Sachsen weiter zu verbessern.

Gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, an dieser Stelle noch einige Worte zur Problematik Ausbildungsreife. Das ist heute von den Rednern in der Debatte teilweise schon angeführt worden. Es ist wichtig und richtig, dass die Grundsicherungsträger Jugendlichen ohne Schul- oder Ausbildungsabschluss die Möglichkeit geben, ihren Abschluss nachzuholen. Gleichzeitig dürfen wir aber nicht vergessen – Frau Dr. Raatz hatte das schon ange

sprochen –, dass die berufliche Ausbildung nicht in der Lage ist, auf Dauer Qualifikationsdefizite auszugleichen, die in früheren Lebensphasen angelegt wurden. Wir haben uns deshalb in der Koalition darauf verständigt, dass es der richtige Weg ist, bereits in der Schule bildungsschwächere Schüler intensiv zu fördern. Allerdings, muss man hier einfügen, kann der Staat nur auf bestimmte Bedingungen Einfluss nehmen, wie zum Beispiel Lehrpläne, Klassengrößen und die vollständige Absicherung des Unterrichts.

(Beifall der Abg. Cornelia Falken, Linksfraktion.PDS)

Die Bereitschaft, eine Schule konsequent zu besuchen und tatsächlich einen Abschluss zu erwerben, muss natürlich jeder selbst mitbringen. Hier, meine Damen und Herren, haben die Elternhäuser eine wichtige Aufgabe zu erfüllen.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Ich sage das an dieser Stelle ausdrücklich, weil Vertreter der Wirtschaft Bewerber ohne oder mit schlechten Schulabschlüssen beklagen. Bereits heute haben 50 % der erfolglosen Bewerber in den Hauptfächern einen Notendurchschnitt von Vier und schlechter.

Die gleiche Situation stellt sich in der Ausbildung. Auch bei der GISA gibt es inzwischen hohe Abbrecherzahlen und viele disziplinarische Konflikte.

Demgegenüber, meine Damen und Herren, steht das Ergebnis einer Befragung von reichlich 1 000 Betrieben in Sachsen, dass sie 2004 2 000 Ausbildungsplätze nicht besetzen konnten. Als Grund gaben sie an: Mangel an ausbildungsreifen Bewerbern. Meine Damen und Herren, das muss uns zu denken geben. 2 000 Plätze wegen mangelnder Ausbildungsreife nicht besetzt! Darüber hinaus melden die Unternehmen inzwischen zunehmend weniger Plätze bei der Agentur für Arbeit, ganz einfach „um fruchtlose Bewerbungsgespräche zu vermeiden“. Allerdings, auch das möchte ich an dieser Stelle sagen, müssen wir regional differenzieren. In einigen Regionen Sachsens erhält heute bereits jeder ausbildungsreife Bewerber eine Lehrstelle oder er bekommt sogar mehrere angeboten.

Es bleibt also festzustellen: Die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen, meine Damen und Herren, ist kein einfaches, aber ein ehrgeiziges und vor allem ein lohnendes Ziel. Wir werden dieses Ziel sicher nicht sofort und umfassend erreichen, aber wir arbeiten intensiv daran, denn unsere Aufgabe ist es, den Jugendlichen in Sachsen eine Chance zu geben.

Lassen Sie mich noch kurz zum zweiten Teil des Antrages einige Worte verlieren. Die Linksfraktion.PDS fordert, dass den Jugendlichen Praktika vorrangig vor Arbeitsgelegenheiten angeboten werden sollen. Die Staatsregierung teilt die Auffassung, dass Praktika sinnvoll sein können. Praktika ermöglichen das Sammeln von beruflichen Erfahrungen und können die Aufnahme einer sozial

abgesicherten Beschäftigung erleichtern. In der Tat. Viele sind auch eine Brücke zu einem verbindlichen Arbeitsverhältnis. Aber angesichts der Arbeitsmarktsituation müssen wir leider feststellen, dass es bereits langfristige Praktikumskarrieren zu verzeichnen gibt, in denen die Jugendlichen ihre Arbeitskraft ganz ohne Bezahlung oder nur gegen ein sehr geringes Entgelt und ohne Absicherung zur Verfügung stellen. Vor diesem Hintergrund sollte die Forderung, dass Praktika grundsätzlich vor Arbeitsgelegenheiten Anwendung finden sollten, nochmals überdacht werden.

Wie bereits in der Stellungnahme meines Kollegen Jurk zum Antrag ausgeführt, vertritt die Staatsregierung nach wie vor die Auffassung, dass die gesetzlich vorgesehene Aufgabenteilung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den zugelassenen kommunalen Leistungsträgern bezüglich der Berufsberatung weder sachgerecht noch praktikabel ist. Die Staatsregierung wird daher im Rahmen der anstehenden Diskussion zu SGB-II-Änderungen auf eine Korrektur dieser Regelung hinwirken.

Unabhängig davon habe ich bereits von Anfang an im Rahmen der Monitoring-Runde Ost von der noch amtierenden Bundesregierung eine Lösung des Problems eingefordert. Meine fortgesetzte Intervention hat sich inzwischen ausgezahlt. Die Arbeitsagenturen haben sich schließlich dazu bewegen lassen, mit den zugelassenen kommunalen Leistungsträgern pragmatische Lösungen zu finden. Eine Stigmatisierung und Benachteiligung der betroffenen Jugendlichen aufgrund von gesetzlichen Unzulänglichkeiten konnten wir damit gemeinsam verhindern. So haben zum Beispiel die ostsächsischen Arbeitsmarktakteure bereits eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit auf dem ostsächsischen Ausbildungsmarkt abgeschlossen. Nach der Vereinbarung wird die berufliche Erstberatung ausschließlich durch die Arbeitsagentur durchgeführt, die Vermittlung dagegen nehmen die Optionslandkreise wahr.

Der letzte Punkt des Antrages – darauf sei noch einmal in Richtung Herrn Apfel verwiesen – ist inzwischen obsolet. Anscheinend ist es Ihnen entgangen, dass es hier inzwischen eine Änderung gegeben hat. Mittlerweile wurde für die Sozialgeldempfänger, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ein Grundfreibetrag von 100 Euro monatlich eingeführt. Bis zu dieser Höhe bleiben Einkommen aus Ferien- und Schülerjobs künftig von der Anrechnung auf das Sozialgeld nach dem SGB II befreit.

(Uwe Leichsenring, NPD: Wie großzügig!)

Damit wird dem Anliegen des Ombudsrates sowie des Sächsischen Landtages entsprochen.

Gleichermaßen hat sich die finanzielle Situation für erwerbstätige Langzeitarbeitslose verbessert, für die seit dem 1. Oktober neue Hinzuverdienstmöglichkeiten gelten.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Das Schlusswort hat die Linksfraktion.PDS. Frau Abg. Lay, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir uns als Linksfraktion.PDS hier hinstellen und sagen: „Hartz IV muss weg!“, dann sind wir Populisten und Totalitaristen. Das Gleiche wird uns vorgeworfen, wenn wir ganz konkrete Änderungsvorschläge machen. Und wenn wir jetzt einen ganz simplen Antrag auf der Basis des kleinsten gemeinsamen Nenners vorlegen, dann ist es auch falsch. Ja, was denn jetzt? Dann geht Ihnen, Herr Krauß, unser Antrag nicht weit genug. Ja, dann machen Sie doch einen Änderungsantrag!

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Wo sind denn Ihre Vorschläge?

Mir geht unser Antrag auch nicht weit genug. Wir haben hier auch schon weitergehende Dinge beantragt, die Sie immer abgelehnt haben. Wir wissen doch ganz genau, dass unsere Vorschläge und Alternativen nach einer Ausbildungsplatzabgabe, nach dem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor oder danach, dass selbstverständlich nur die Unternehmen Subventionen erhalten sollen, die auch ausbilden, von Ihnen niemals eine Zustimmung erfahren würden. Dem würden Sie doch niemals zustimmen. Aber diskreditieren Sie hier nicht unser Anliegen, ohne einen eigenen Vorschlag zu machen, ganz abgesehen davon, dass Sie gestern einem Antrag der Koalitionsfraktionen zur Berufsorientierung zugestimmt haben, der das Niveau einer Kleinen Anfrage hatte. Darin gab es nicht einen einzigen Handlungsvorschlag.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Noch einmal zu Ihnen, verehrte Frau Abg. Raatz. Es ist immer schwierig, wenn man zu einem Thema sprechen muss, das eigentlich nicht das Fachgebiet ist. Das kommt vor im politischen Geschäft, okay, aber ich erwarte schon, dass man sich vorbereitet. Wenn Sie das getan hätten, dann hätten Sie erstens festgestellt, dass unser Antrag eine niedrigere Drucksachenummer hat als der Antrag der FDP-Fraktion, und zweitens im Plenarprotokoll nachgelesen, dass Ihr Abgeordneter Herr Brangs der mir gerade nicht zuhört, eine Rede zu Protokoll gegeben hat, in der er argumentiert, dass die neuen Hinzuverdienstregelungen das Problem der Ferienjobs nicht lösen. Da, muss ich sagen, vertraue ich Herrn Brangs als gestandenem Gewerkschafter einfach mehr als Ihnen.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)