Wie aus unserer Kleinen Anfrage – ich sage einmal die Nummer – 4/2674 hervorgeht, rechnet die Sächsische Staatsregierung damit, dass dem Landeshaushalt und den sächsischen Kommunen gemeinsam durch Umsatzsteuerbetrug etwa 500 Millionen Euro verloren gehen. Das sind 6 % der gesamten Steuereinnahmen, die wir im Freistaat Sachsen haben.
Angesichts dieser gewaltigen finanziellen Dimension müsste man annehmen, dass die öffentliche Hand sowohl in Berlin als auch in Dresden resolut und mit aller Kraft gegen Umsatzsteuerbetrüger vorgeht. In der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus dem Haus von Herrn Metz – wenn ich dort hineinschaue – will uns die Staatsregierung genau das glauben machen: dass sie wirklich alles getan hat, um den Schaden für den sächsischen Fiskus möglichst gering zu halten.
Die Realität, sehr geehrter Herr Dr. Metz, spricht leider eine etwas andere Sprache. Denn wenn ich in den Jahresbericht 2005 des Sächsischen Rechnungshofes schaue – und der Rechnungshof hat dort nicht zum ersten Mal gemahnt –, dann sehe ich, dass er der Landesregierung ein außerordentlich schlechtes Zeugnis ausstellt.
Ich zitiere einmal wörtlich: „Gerade bei den Steuerausfällen mit Betrugsverdacht zeigt sich, dass die Umsatzsteuersonderprüfungsstellen große Schwierigkeiten mit der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und ihrer verständigen Würdigung haben.“
Und weiter: „Die Umsatzsteuersonderprüfung zeigt sich bei einer ihrer Hauptaufgaben, nämlich der genauen und umfassenden Aufklärung der Steuerfälle mit Betrugsverdacht, überfordert.“
Dies, meine Damen und Herren, wirft angesichts der Debatte um Steuererhöhungen und weitere Belastungen für die Bürger ein sehr trübes Licht auf die sächsische Finanzverwaltung, und das, obwohl gerade auch die sächsische Finanzverwaltung eine ungeheure Aktivität, eine ungeheure Kraft und ungeheure Kreativität entwi
ckelt, wenn es darum geht, kleine Steuerdelikte zu verfolgen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an den Einsatz so genannter Parkkrallen – in einigen Städten gibt es auch Ventilwächter – gegen Steuerschuldner in Sachsen.
Vielleicht wissen Sie es – dies hat auch eine Kleine Anfrage der FDP ergeben –: Schon Steuerschulden in einer Höhe von 57,34 Euro führen in Sachsen unter Umständen dazu, dass die Finanzbehörden hinausgehen und den Betroffenen eine Parkkralle ans Auto hängen. Heißt das Motto in Sachsen wirklich wieder einmal: Die Kleinen fängt man, die Großen lässt man laufen? Für uns als FDP-Fraktion besteht im sächsischen Steuervollzug ganz klar eine Gerechtigkeitslücke, meine Damen und Herren.
In einem Punkt sind wir uns mit der Sächsischen Staatsregierung jedoch einig: Neben einem effektiven Verwaltungsvollzug brauchen wir auch eine Änderung des Umsatzsteuersystems. Die derzeitige Soll-Besteuerung ist in höchstem Maße betrugsanfällig. Sie entzieht darüber hinaus der Wirtschaft wichtige, dringend gebrauchte Liquidität. Ein neues Umsatzsteuersystem muss die Betrugsanfälligkeit in erheblichem Maße reduzieren können.
Am 20. Oktober, glaube ich, war es, Herr Dr. Metz, haben sich die Finanzminister der Länder fast einstimmig – mit einer Enthaltung, es war Herr Paqué, mein Parteifreund und Finanzminister von Sachsen-Anhalt, dem ich sehr dankbar bin, denn er hat sich richtigerweise enthalten – für ein Alternativmodell ausgesprochen, das so genannte Reverse-Charge-Modell; vielleicht gibt es dafür auch irgendwann einmal einen deutschen Begriff.
Warum man sich quasi im Handstreich, nachdem jahrelang in diesem Bereich überhaupt nichts passiert ist, so plötzlich nach nur ganz kurzer Beratung, im Endeffekt nach einem Planspiel, das auf der Konferenz vorgestellt worden ist, für dieses Modell entschieden hat, kann ich nicht so richtig nachvollziehen. Jedenfalls ist das ReverseCharge-Modell wieder einmal ein Trippelschritt anstatt des so dringend gebrauchten großen Wurfes; denn auch dieses Modell ist extrem betrugsanfällig. Aus einem Kreisverkehr wird durch das neue Modell halt einfach nur eine Einbahnstraße. Der Betrug wird schlichtweg einzig und allein auf die letzte Stufe – Herr Dr. Metz, das können Sie mir glauben, das ist so – verlagert.
Viele Experten in Sachsen – wir haben uns darüber in letzter Zeit kundig gemacht; ich glaube, der Letzte, der sich geäußert hat, ist Herr Sinn – schätzen, dass das neue Reverse-Charge-Modell gerade einmal drei Milliarden Euro in die Kassen der öffentlichen Haushalte spielt. Die restlichen 17 Milliarden Euro, Herr Metz, versinken offensichtlich weiter in kriminellen Kanälen. Das können wir als FDP nicht akzeptieren.
Für uns ist das Reverse-Charge-Modell nicht der Weisheit letzter Schrei, deshalb schlagen wir Liberalen ein anderes,
besseres System vor: den kompletten Wechsel von der Soll- auf die Ist-Besteuerung. Die Umsatzsteuer ist demnach erst dann anzumelden und aufzuführen, wenn der Unternehmer den Rechnungsbetrag von seinen Kunden erhalten hat – ein System, das deutlich betrugsresistenter ist und auch den ungerechten Liquiditätsentzug für viele Unternehmen im derzeitigen System beseitigt; denn wir dürfen eins nicht vergessen, meine Damen und Herren: Es ist genau dieser Liquiditätsentzug, der viele unserer mittelständischen Unternehmen, gerade auch hier in Sachsen, in erhebliche Schwierigkeiten bringt, der Wachstum verhindert, der konkret – ich spreche hier aus eigener Erfahrung – Investitionen und übrigens auch Neueinstellungen verhindert.
Wenn ich als Unternehmer meinem Kunden eine Rechnung stelle, dann ist es leider heutzutage so, dass das Finanzamt nicht dasselbe macht, was ich machen muss, nämlich warten, bis ich das Geld von meinem Kunden bekomme, sondern das Finanzamt sagt: Lieber Holger Zastrow mit deiner Firma, klasse, du hast eine Rechnung gestellt; gib mir mal die 16 % Mehrwertsteuer. Ich persönlich als jemand, der selbst Unternehmer ist, habe damit meine Erfahrungen gemacht, empfinde dieses System als sehr ungerecht und sehe überhaupt nicht ein, warum ich als Unternehmer quasi für den Staat in Vorkasse gehen muss. Zumindest gilt dies für all die Unternehmer, die ein Gewinnstreben haben und deren Unternehmen so halbwegs erfolgreich läuft.
Wir wissen, dass gerade im Osten viele Branchen – ich denke zum Beispiel an die Bauindustrie, es betrifft aber genauso meinen Bereich, den Dienstleistungsbereich – mit schlechter Zahlungsmoral, ich möchte fast sagen: mit schlechter Zahlungsfähigkeit zu kämpfen haben und dass wir uns als ostdeutscher Unternehmer daran gewöhnt haben, dass wir Rechnungen oft erst sehr spät bezahlt bekommen. Der eine oder andere mag es nicht glauben, aber für mich ist es absolut normal, und ich habe auch gelernt, damit zu leben, dass meine Rechnungen bei manchen Kunden frühestens nach sechs Wochen, oftmals erst nach acht Wochen, manche auch erst nach einem Vierteljahr bezahlt werden. Es gibt andere Branchen, in denen längere Zahlungsziele üblich sind.
Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Mir gefällt das nicht. Aber ich habe mich daran gewöhnt. Ich habe mich als Unternehmer darauf einstellen können, und auch meine Lieferanten haben mit diesem System inzwischen Erfahrungen gesammelt und kommen damit klar. Wenn sich alle an diese Regeln halten würden, gäbe es dieses Problem nicht. Der Einzige, der sich in diesem System anders benimmt, ist Vater Staat, da ihn die Zahlungsfristen, die wir in diesem Land haben, die schlechte Zahlungsmoral und die Probleme mit der Zahlungsfähigkeit vieler Unternehmen schlichtweg nicht interessieren. Er hält sofort die Hand auf und wir als mittelständische Unternehmer können schauen, wo wir bleiben. Das ist ein Weg, den ich nicht unterstützen kann.
Es stimmt, denn der Hinweis wird sicher kommen: Es gibt auch Ausnahmeregelungen. Im Westen können sich Unternehmer mit einem Jahresumsatz von 125 000 Euro – im Osten sind es sogar 500 000 Euro – von der Regelung befreien lassen und bereits heute die Ist-Besteuerung nutzen. Aber glauben Sie mir: Man ist selbst im Osten bei dieser schwierigen Wirtschaftslage sehr schnell über einem Jahresumsatz von 500 000 Euro. Meine Firma gehört mit 13 Mitarbeitern ganz gewiss nicht zu denen, die die Welt bewegen, aber auch ich liege schon jahrelang sehr deutlich über dieser Umsatzgröße. Es betrifft also auch hier in Sachsen sehr, sehr viele kleinere Unternehmen, denen schlichtweg wichtige Liquidität unnötigerweise entzogen wird. Die Grenze von 500 000 Euro ist aus unserer Sicht ohnehin viel zu niedrig. Wenn man bei diesem Modell bliebe, müsste man sie deutlich erhöhen. Weil sie so niedrig ist und weil wir es für das falsche Modell halten, sind wir der festen Überzeugung, dass eine Änderung der Besteuerungszeiten eine viel bessere Wirtschaftsförderung für unseren Mittelstand wäre als so manche Förder-Mark, die über irgendwelche Förderprogramme an die Unternehmen ausgeschüttet wird, meine Damen und Herren.
Ganz zum Schluss: Steuerrecht sollte sich gelegentlich vielleicht auch einmal am gesunden Menschenverstand orientieren.
Nur wo auch tatsächlich Geld fließt, sollten Steuern eingezogen werden. Die Ist-Besteuerung folgt genau diesem Grundsatz. Sie ist gerecht, sie ist transparent und relativ unbürokratisch. Sie hilft, den Umsatzsteuerbetrug wirksam zu bekämpfen, und lässt unserem Mittelstand endlich wieder mehr Luft zum Atmen. – Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da hat die FDP mit der Vokabel „Kampf dem Umsatzsteuerbetrug!“ natürlich etwas Aufmerksamkeit erzeugt und verschwindet gleich, ohne sich anhören zu wollen, was wir zu sagen haben.
(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Der Abg. Holger Zastrow, FDP, setzt sich wieder auf seinen Platz.)
Das ist vielleicht typisch für eine Vollzeit bezahlte Fraktion, die Halbzeit arbeitet, wenn sie das als Ziel hat; denn es gibt bestimmt verschiedene Aufgaben, die man an geeigneter Stelle vertiefen könnte, bevor man hier im Plenum das Wort ergreift und vielleicht über das eine oder andere noch nicht ausreichend nachgedacht oder dies vorher qualifiziert hat. Sinnvollerweise wäre das erst im
Der Rechnungshofbericht steht zur baldigen Bearbeitung an, und dort können wir alle fachlichen und abwägenden Schlussfolgerungen mit Augenmaß treffen, ohne hier etwas überhitzt vortragen zu wollen. Dies ist auch das übliche parlamentarische Verfahren. Nicht alle Üblichkeiten sind gut, aber hier halte ich es für sinnvoll, dass sich die Fachleute im Finanzausschuss und im Wirtschaftsausschuss mit diesem Thema beschäftigen. Vom Marketing her ist es sicher gut gewesen, aber ich bleibe dabei: Es ist an dieser Stelle ungeeignet.
Unsere Fraktion sorgt sich unter dem Stichwort „Verfahrensänderung zur Umsatzbesteuerung“ um etwas anderes, nämlich um die Liquiditätssituation der Unternehmer und Handwerker, während es Ihnen anscheinend mehr um den Umsatzsteuerbetrug ging. Erst im Nachgang haben Sie etwas über unsere betrieblichen Situationen gesprochen. Als wir gestern mit dem Handwerk in Sachsen über dieses Thema sprechen konnten, glänzten auch Ihre Kollegen weitgehend mit Abwesenheit. Da hätten wir das eine oder andere tatsächliche Problem in unserem Land diskutieren können und dieses nicht so einfach hier einschieben müssen.
Das ist schön, dass Sie selbst Handwerker sind. Darüber freue ich mich. – Die grundsätzlichen politischen Anmerkungen möchte ich vornweg stellen und zunächst differenzieren zwischen sich vielleicht überlagernden Interessen von Finanzpolitikern und Wirtschaftspolitikern beim Thema der Umsatzsteuer. Anders als Kollege Zastrow folge ich dem augenblicklichen Gesetz und der Regel, dass die Umsatzsteuerpflicht stets mit Erstellen der Leistung beginnt. Es ist nicht in die Beliebigkeit eines Zahlungsstromes gestellt, sie dann abzuführen, sondern wer unternehmerisch tätig ist, hat sich damit auseinander zu setzen, dass seine Umsatzsteuerpflicht mit der Leistung entsteht. Deswegen ist es auch systemrichtig, wenn das Verrechnungssystem zwischen Umsatzsteuer auf Lieferungen und Leistungen einerseits und der Vorsteuer im Abzugsverfahren für die Vorstufen der Leistungserstellung andererseits auf dem Soll-System basiert. Das heißt, die Abrechnung der Betriebe mit den Finanzämtern erfolgt jeweils bei Rechnungslegung und unabhängig von der Rechnungszahlung. Sie haben darauf hingewiesen, Herr Zastrow, dass hieraus für Betriebe mit positiver Wertschöpfung durchaus eine Liquiditätslücke entsteht. Diese können kleinere Betriebe angesichts häufig unzureichender Ausstattung mit Finanzmitteln oftmals schwer schultern.
Sind Sie nicht auch mit mir der Auffassung, dass ein Umsatzsteuersystem für die Bedürfnisse der Bürger und der Unternehmen da sein sollte und nicht das Unternehmen und der Bürger für das System?
Wir haben für kleinere Betriebe Ausnahmen vorgesehen. Diese haben Sie für bis 500 000 Euro Jahresumsatzvolumen eben angesprochen. Das entspricht Handwerksbetrieben mit ungefähr fünf bis acht Mitarbeitern, die die Mehrheit unserer Handwerksbetriebe haben. Es steht jetzt die Frage: Inwieweit ist es wünschenswert, dies auszuweiten? Unsere CDU-Mitglieder im Bundestag kümmern sich darum. Es ist geplant, diese Regelung und diese Grenze zu erhöhen. Die grundsätzliche Ist-Besteuerung wäre den Unternehmen wahrscheinlich noch lieber. Sie bräuchten dann die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht wie bisher vorzufinanzieren. Es würde auch ein als ungerecht empfundenes Prüfungsverfahren der sächsischen Finanzämter vermieden.
Was ist, wenn der Betrieb auf unbezahlten Rechnungen sitzen bleibt? In unserer heutigen Wirtschaft und auch beim Kollegen Zastrow scheint dies durchaus vorzukommen. Auch wenn die staatlichen Betriebe – ich nehme den staatlichen Immobilien- und Baubetrieb als sehr investiven Bereich – regelmäßig und pünktlich ihre Skontofrist einhalten und frühzeitig bezahlen – anders als manche privaten Abnehmer oder auch viele Kommunen, die das noch nicht tun –, sitzen die Betriebe häufig auf einem Berg unbezahlter Rechnungen, aber die Umsatzsteuer müssen sie schon bei Rechnungsstellung abführen. Während zur Vermeidung von Ertragsteuern auf solche faulen Rechnungen eine Wertberichtigung reicht, gilt das für die Umsatzsteuerkorrektur nicht. Hierbei erwarten unsere Finanzämter vor einer Umsatzsteuerrückerstattung auf faule Rechnungen meist die Insolvenzeröffnung der Rechnungsschuldner. Das ist schlicht unerträglich.
Wir wissen, wie viel Zeit bis zu einer Insolvenzeröffnung Maßnahmen benötigt wird, wie viel Zeit und Geld das kostet. Für diese gesamte Zeit finanzieren die Betriebe die nicht erhaltene Umsatzsteuer für den Fiskus vor. Ich glaube, dass man dabei etwas regeln kann, ohne das gesamte System gleich umzuwerfen.
Unsere Finanzämter darf man aber auch loben. Bei der Regulierung von Umsatzsteuervoranmeldungen geht es unbürokratisch und sehr schnell zu. Die Gelder sind ruck, zuck auf den Konten, so es ein Abrechnungsguthaben für den Unternehmer gibt.
Die Soll-Besteuerung, Herr Zastrow, genießen die Unternehmer allerdings auch. Sie haben in Ihrer Diskussion die Lieferantenseite, die Seite, von der Sie Waren beziehen, vollständig ausgeklammert. Dort reicht nämlich, egal, ob Sie nach Soll oder Ist in Ihrem Umsatz besteuert werden, allein die Vorlage Ihrer Eingangsrechnung, und Sie erhalten die Umsatzsteuer zurück. Dies ist ein Beitrag zur Liquiditätssicherung der Unternehmer, die auch geändert würde, wenn man auf ein System der Ist-Besteuerung vollständig umstiege.
Der Finanzminister hat aus Liquiditätsgründen natürlich eine ganz andere Wunschvorstellung. Er möchte mit der Liquidität in unserem sächsisch-professionellen Cash- und Zinsmanagement arbeiten. Er möchte die Umsatzsteuer schon dann erhalten, wenn sie durch betriebliche Leistung entstanden ist.
Diese divergierenden Interessen auszugleichen ist Aufgabe der Parlamente. Mir scheint, als ob es in der Praxis ausschließlich um die Liquidität geht. Ich glaube auch, dass der Antrag der FDP weniger auf den Umsatzsteuerbetrug abfährt, sondern die Liquidität für die Betriebe sichern und gewisse Vereinfachungen erreichen möchte. Wenn wir aber betrachten, wie es bei der Kameralistik unserer Haushalte aussieht, bedeutet ein Umstieg auf die Ist-Besteuerung zumindest in dem Jahr, in dem es erfolgt, eine große Verwerfung im Haushalt der öffentlichen Hand, die nach dem Zuflussprinzip arbeitet. In Sachsen haben wir 4,7 Milliarden Euro Umsatzsteueraufkommen. Eine Monatsscheibe würde allein eine Einnahmenverschiebung von rund 400 Millionen Euro bedeuten. Das Geld würde nicht dauerhaft fehlen, aber in einem Haushalt würde es fehlen – und das bei einer so geringen Neuverschuldung von nur noch 350 Millionen Euro, die wir dieses Jahr haben. Das wäre immens. Das muss man berücksichtigen.