Wer enthält sich der Stimme? – Wiederum gleiches Abstimmungsverhalten. Somit sind diese Punkte abgelehnt worden.
Wir kommen zum letzten Punkt 5. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wir machen die Gegenprobe. – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist auch der 5. Punkt abgelehnt worden.
Es bedarf keiner Gesamtabstimmung mehr. Der Antrag in der Drucksache 4/3394 ist abgelehnt worden. Wir kommen somit zum Originalantrag. Gibt es hier ebenfalls das Begehren nach punktweiser Abstimmung? –
Ich rufe auf die Drucksache 4/3270 mit fünf Unterpunkten. Wer Punkt 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer ist dagegen? – Niemand. Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Anzahl Enthaltungen ist Punkt 1 mit übergroßer Mehrheit angenommen worden.
Ich rufe Punkt 2 auf. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wir machen die Gegenprobe. – Danke. Wer enthält sich der Stimme? – Mit Gegenstimmen ohne Enthaltungen ist Punkt 2 mit übergroßer Mehrheit angenommen worden.
Ich rufe Punkt 3 auf. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wir machen die Gegenprobe. – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen und einer größeren Anzahl von Enthaltungen ist Punkt 3 mehrheitlich zugestimmt worden.
Ich fordere zur Abstimmung zu Punkt 4 auf. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wir machen die Gegenprobe. – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmen dagegen und ohne Enthaltungen ist dieser Punkt mit großer Mehrheit angenommen worden.
Ich rufe Punkt 5 auf. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wir machen die Gegenprobe. – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer größeren Anzahl von Gegenstimmen ist Punkt 5 mehrheitlich zugestimmt worden.
Da allen Einzelpunkten zugestimmt wurde, ist der Antrag beschlossen. Somit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Es ändert sich die Reihenfolge. Herr Staatsminister Jurk hat darum gebeten, als Erster sprechen zu können. Dazu hat er selbstverständlich das Recht. Herr Staatsminister, ich bitte Sie.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Probleme der Mittelstandsfinanzierung sind ein Dauerbrenner in der wirtschaftspolitischen Diskussion im Freistaat Sachsen. Unternehmer beklagen zu Recht die restriktive Kreditpolitik der Banken. Im Osten ist das ein besonders gravierendes Problem, weil die Eigenkapitalschwäche der mittelständischen Unternehmen deren weitere Entwicklung hemmt. Umso erfreulicher ist, dass es jetzt Anzeichen der Besserung gibt.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) untersucht regelmäßig gemeinsam mit 25 Wirtschaftsverbänden die Finanzierungsbedingungen im deutschen Mittelstand. Die erste Unternehmensbefragung 2001 war überschrieben: „Mittelstandsfinanzierung in schwierigem Fahrwasser“. Die jüngste Untersuchung vom September 2005 trägt den Titel: „Immer noch schwierig, aber erste Anzeichen einer Besserung“. In der Tat gibt es Hinweise darauf, dass sich die Situation entspannt. Das liegt nicht zuletzt an den Unternehmen selbst, die begonnen haben, sich aktiv und auch positiv auf den Wandel einzustellen.
Wodurch ist dieser Wandel gekennzeichnet? Zwei Punkte möchte ich herausgreifen. Erstens nenne ich die im Zuge von Basel II zur Pflicht werdende Einführung von Ratingverfahren bei den Kreditinstituten. Rating ist inzwischen für die meisten Unternehmen kein Fremdwort mehr. Sie sehen, dass die Kreditinstitute eine verlässliche Informationsgrundlage brauchen, um die Bonität beurteilen zu können. Viele Unternehmen sehen jetzt auch die Chancen, die das Rating bietet, nämlich die Aussicht auf eine bessere Bonität und damit auf günstigere Finanzierungskonditionen und die Notwendigkeit, die Bilanzstrukturen zu verbessern.
Ein entscheidender Faktor für das Rating ist eine ordentliche Eigenkapitalausstattung. Jüngste Erhebungen zeigen, dass die Unternehmen in den vergangenen Jahren ihr Eigenkapital verstärkt haben. 43 % der von der KfW befragten deutschen Unternehmen haben es im vergangenen Jahr aufgestockt. Das gilt übrigens in fast gleicher Weise für ost- und westdeutsche Unternehmen. Bei der Absicht, das Eigenkapital aufzustocken, liegt der Osten mit 48 % sogar vor dem Westen mit 44 %. Natürlich geschieht das im Osten von einem niedrigeren Niveau aus, aber es ist eine gute Tendenz.
Zweitens. Die Unternehmen haben darüber hinaus begonnen, Finanzierungsalternativen zum Kredit stärker in den Blick zu nehmen. Das gilt vor allem für Leasingfinanzie
rungen. Auch das Factoring, das heißt der Forderungsverkauf, wird zunehmend genutzt. Schließlich erkennen die Unternehmen mehr und mehr, dass eigenkapitalähnliche Instrumente die Finanzierungsstruktur optimieren können, zum Beispiel stille Beteiligungen oder Nachrangdarlehen. Das so genannte Mezzanine-Kapital wird vor allem für größere Mittelständler wichtig.
Hinzufügen will ich: Auch auf der Seite des Kapitalangebots gibt es positive Entwicklungen. Banken und vor allen Dingen die Sparkassen sind bei der Kreditvergabe nicht mehr so restriktiv wie noch vor wenigen Jahren. Manche Banken entdecken gerade den Mittelstand „neu“, nicht nur bei Krediten, sondern erfreulicherweise auch mit eigenkapitalähnlichen Produkten.
Neben der Hausbank erkennen vermehrt auch andere wichtige Partner des Unternehmens, dass der Wandel in den Finanzierungsbedingungen neue Lösungen erfordert. Der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer spielen eine ganz wichtige Rolle bei der Frage, wie ein Unternehmen zukunftsgerichtet finanziert wird.
Natürlich bleibt trotz dieser positiven Entwicklung noch viel zu tun. Was ist zu tun? Der Wandel in den Finanzierungsbedingungen ist dauerhaft. Die Unternehmen und ihre Finanzierungspartner müssen sich darauf einstellen. Die Kreditinstitute müssen ihre Ratingverfahren und -ergebnisse besser offen legen. Das Unternehmen kann die gleiche Transparenz erwarten, die die Bank oder die Sparkasse von ihnen fordert. Vertrauen ist immer eine zweiseitige Sache.
Die Unternehmen müssen ihre Eigenkapitalbasis weiter stärken. In der Industrie etwa verfügen gut drei Viertel der ostdeutschen Unternehmen über weniger als 20 % Eigenkapital. Die Ertragslage lässt häufig eine rasche Erhöhung des Eigenkapitals aus Gewinnen nicht zu. Deshalb müssen sich die Unternehmen noch stärker eigenkapitalähnlichen Instrumenten zuwenden.
Der Freistaat Sachsen hilft aber mit zielgenauen Angeboten der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft, der Sächsischen Beteiligungsgesellschaft bei der SAB sowie für größere Unternehmen mit dem Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen.
Der sächsische Mittelstand ist besonders kleinteilig. Über 90 % der Unternehmen machen weniger als eine Million Euro Umsatz im Jahr. Der kleine Mittelstand ist besonders abhängig von Krediten. Das wird auch künftig so sein; denn alternative Instrumente oder ein direkter Kapitalmarktzugang kommen für die meisten der kleinen Unternehmen nicht in Betracht.
Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Kreditversorgung in der Fläche erhalten bleibt. Kleine Unternehmen müssen auch künftig die Chance bekommen, mit Hilfe
ihrer Hausbank zu investieren. Hier hat die Staatsregierung auch im Zusammenhang mit der Kreditwirtschaft einiges getan.
Die Maßnahmen im Einzelnen. Bereits 2004 wurde das Programm „Bürgschaft ohne Bank“ von der Bürgschaftsbank Sachsen bis zu einer Höhe von 200 000 Euro ausgeweitet.
Es ermöglicht den Unternehmen, sich zuerst eine Bürgschaftszusage zu holen und danach eine Hausbank zu suchen. Seit Anfang 2004 haben über 270 Unternehmen auf diesem Weg eine Hausbank gefunden. Seit kurzem hilft das integrierte Förderprogramm „Regionales Wachstum“ kleinen Unternehmen in den Regionen, die Finanzierung ihres Wachstums zu erleichtern.
Der Freistaat fördert außerdem im Rahmen des Beratungsprogramms „Profit“ den Mittelstand bei der Vorbereitung auf das Rating und bei der Optimierung der Finanzierungsstruktur. Gut 60 Unternehmen haben das Angebot des RKW seit 2004 genutzt.
Wir unterstützen den Mittelstand mit einem weiteren Spektrum an Instrumenten. Sie sind flexibel und vielseitig einsetzbar. Und sie werden gezielt auf die Bedürfnisse der Unternehmen ausgerichtet und weiterentwickelt.
Gestatten Sie mir noch ein Wort zum Antrag selbst. Vieles von dem, was der Antrag fordert, wird in Sachsen bereits angeboten.
Ich habe auf die Maßnahmen hingewiesen. Herr Abgeordneter, es ist so, dass ich erst einmal die Stellungnahme der Staatsregierung vortragen wollte, da uns der Antragstext vorliegt, man sich mit dem Antragstext befassen konnte und ich gern die Stellungnahme der Staatsregierung dazu abgeben möchte.
Ich muss Ihnen auch sagen, der Antrag ist schlicht und einfach überholt. Auf der anderen Seite setzt er den falschen Akzent. Es ist ein für die Situation in Westdeutschland geschriebener Antrag. Die geforderten Maßnahmen im Bereich des Mezzanine-Kapitals, der Forderungsverbriefung oder der Nutzung internationaler Rechnungslegungsstandards sind erst bei sehr großen Mittelständlern, also bei den in der Studie von Ernst & Young benannten Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als zehn Millionen Euro, sinnvoll. Das ist heute nicht die Situation des sächsischen Mittelstands.
Schließlich erweckt der Antrag den falschen Eindruck, der Staat könne über Förderung alles regeln. Sich zu finanzieren ist in erster Linie Sache der Unternehmen selbst, zusammen mit ihren Finanzierungspartnern. Der Staat kann nur unterstützend tätig werden. Und das tun wir.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn sich der Minister jetzt vorgedrängelt hat, auch wenn dies geschäftsordnungskonform ist, noch bevor ich überhaupt unseren Antrag – –
Seien Sie doch nicht so ungehalten, Herr Prof. Weiss! Ich habe ja gesagt: GO-konform. Es ist trotzdem ungewöhnlich, dass sich der Minister schon zu Wort meldet, bevor man den Antrag vorgestellt hat. Das zeigt doch, dass wir den Nagel etwas auf den Kopf getroffen haben.
Das Thema des Antrags ist schon ein wichtiges Problem im Gegensatz vielleicht zu dem, was wir vorhin behandelt haben. Und es ist, Herr Dr. Hähle, ein Antrag, mit dem wir wirklich etwas in diesem Haus bewegen können, statt jemanden in Brüssel oder in Berlin aufzufordern, eine Initiative zu ergreifen. Hier können wir konkret im Landtag etwas beschließen. Das ist eine schöne Sache, auch wenn es kurz vor 20 Uhr ist.
Der Freistaat ist überwiegend mittelständisch geprägt. Das ist Ihnen sicherlich nichts Neues. Auch dürfte Übereinstimmung darin bestehen, dass sich die Finanzmärkte in einem nicht unerheblichen Wandel befinden. Gerade die Veränderungen in der Bankenlandschaft und Basel II haben signifikante Auswirkungen auf die Kreditvergabe, insbesondere die mittelständische Wirtschaft betreffend.
Diese Schwierigkeiten, Herr Minister, sind vorhanden. Wer etwas mit der Wirtschaft zu tun hat, weiß das. Das kann man nicht hinwegreden. Die Programme, die Sie genannt haben, sind zwar vorhanden, aber es gibt genügend Fälle, wo Investitionen ausbleiben müssen, weil Banken die Kredite nur noch restriktiv vergeben.
Der Wegfall der Gewährsträgerhaftung, Risikoabsicherungen gegen Kreditausfälle durch Ratings und Bonitätskrisen sowie Transparenzanforderungen sind auch Beispiele dafür.
Es treten zunehmend kapitalmarktnahe Finanzierungsmodelle in den Vordergrund. Dieser Entwicklung kann man skeptisch gegenüberstehen – das tut meine Fraktion durchaus, trotzdem können wir die Augen vor dieser Tatsache nicht verschließen –, aber im Lichte der Mittelstandsfinanzierung sollten wir uns hier nicht verweigern.
Angesichts der wirtschaftlichen Gesamtlage, einer aufgezwungenen Wettbewerbsverschärfung einerseits und natürlich auch der Massenarbeitslosigkeit andererseits muss darüber nachgedacht werden, wie eine möglichst umfangreiche Kreditversorgung für den sächsischen Mittelstand gewährleistet werden kann, um diese Investitionsneigung, die wir zur Schaffung von Arbeitsplätzen so dringend brauchen, auch zum Tragen kommen zu lassen.
In dieser Studie von Ernst & Young wird festgestellt, dass durch eine Streuung von Finanzierungsinstrumenten – Diversifikation hat man es dort genannt – im Mittelstand