Im Gegensatz zur landläufigen Meinung macht Lernen Spaß. Wenn Kindergartenkinder lernen, dann hat das nichts mit Vokabelpauken zu tun, sondern es ist mit Freude und Spaß verbunden. Das wollen wir vermitteln. Wir müssen endlich aufhören, davon zu reden, dass mit der Schule der „Ernst des Lebens“ beginnt. Ich habe es an dieser Stelle schon einmal gesagt. Mit solchem Gerede wird bei dem Kind der Eindruck erweckt, als wenn die Lehrer heute noch mit der Rute in den Unterricht kämen und das Lernen eine Strafe sei.
Nicht der Zwang lässt Kinder etwas lernen, sondern die Neugierde und das spielerische Erkunden. Kinder lernen
aktiv. Kindern muss nichts eingetrichtert werden, sondern sie eignen sich das Neue selbstverständlich an – und das sehr gern.
Johann Amos Comenius schrieb zu Recht: „In der Erziehung kann und darf nichts geformt werden, was sich nicht selbst formt.“ Um Kindern das Lernen zu erleichtern, brauchen sie ein günstiges Umfeld.
Von Friedrich Fröbel stammt der Begriff „Kindergarten“. Fröbel bedient sich einer Bildsprache aus der Natur und aus der Pflanzenwelt. Erzieherinnen gleichen demnach liebevollen und verantwortungsbewussten Gärtnern, die die notwendigen Bedingungen für gelingendes Wachstum schaffen.
Auf diesen Grundgedanken fußen auch heute noch die Rezepte der Elementarpädagogik. Wir können die Bedingungen schaffen, damit sich Kinder selbst bilden können. Mit unserem Gesetz verbessern wir die Bedingungen, damit sich unsere Kinder besser bilden können.
Dass wir mit unserem neuen Kita-Gesetz und der Forderung nach Bildung in den Kindergärten bei den Eltern und Erziehern offene Türen einrennen, wissen Sie vielleicht. Ende des vorigen Monats wurde eine Umfrage aus der Stadt Dresden veröffentlicht. Wenn Eltern für ihre Kinder eine Tageseinrichtung aussuchen, steht bei ihnen das pädagogische Konzept auf Platz 1. Wenn ich zu Gast in Kindergärten bin, spüre ich jedes Mal, wie sehr die Erzieherinnen für das Thema Bildung engagiert sind, wie sehr sie nach Informationen über diesen Bildungsplan geradezu lechzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss kommen. SPD und CDU werden sich nicht darauf ausruhen, dass wir in Deutschland und der Welt an der Spitze stehen. Mit unserem neuen Kita-Gesetz verbessern wir die Bedingungen für unsere Kinder, damit sie sich selbst bilden können.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Betrachtet man die Kritik der Oppositionsfraktionen, sollte man meinen, wir verschlechterten das bestehende Gesetz und kürzten die Finanzen. Richtig ist aber, dass es einen Strauß von Wünschen gibt, die wir zurzeit nicht erfüllen können. Richtig ist auch, dass wir als Freistaat zirka 25 Millionen Euro jährlich und ganz speziell nur für die Kita-Förderung – die weitergehende Zahl hat mein Kollege Krauß genannt – ausgeben und dass der Freistaat damit auch allein die Kosten des Schulvorbereitungsjahres trägt.
Richtig ist auch, dass wir mit diesem Schritt den Forderungen nach besseren Bildungschancen entsprechen, zumal wir im Kindergarten fast alle Kinder erreichen.
auch in konstruktiver Auseinandersetzung mit den Finanzpolitikerinnen und Finanzpolitikern und den kommunalen Spitzenverbänden.
Wir haben keine finanziellen Spielräume, derzeit noch mehr draufzusatteln. Deswegen sind die Forderungen der Opposition, gebührenfreien Hort, Veränderung des Personalschlüssels – dies fordert die PDS – und des gebührenfreien letzten Kindergartenjahres – dies will die FDP – derzeit nicht umzusetzen. Ihre Äußerung, liebe Frau Schütz, entspricht auch nicht Ihrer groß plakatierten Forderung „Kostenlose Kitas für alle!“
Sie haben auch – ich komme bei den Änderungsanträgen noch dazu – keinerlei Vorschläge für die Gegenfinanzierung gemacht.
Hinzu kommt, dass unser Partner die Kommunen sind, die zu Recht darauf pochen, dass für die ihnen übertragenen Aufgaben durch das Land ein Ausgleich zu schaffen ist. Der Mehraufwand, der durch unser Gesetz insbesondere im Bildungsbereich und durch die Umsetzung des Bildungsplanes entsteht, wird mit der Erhöhung der Pauschale um fast 10 % weitergereicht. Dies scheinen manche schon vergessen zu haben.
Wie gesagt, die zusätzlichen Mittel für das Schulvorbereitungsjahr werden allein durch den Freistaat abgedeckt.
Natürlich hat auch die SPD-Fraktion für die Zukunft weitergehende Wünsche, zum Beispiel die Ausweitung des Rechtsanspruches. Ich denke aber, auch hier ist der Bundesgesetzgeber gefragt.
Wir können uns dennoch mit diesem Gesetz und vor allem mit unseren Betreuungsquoten deutschlandweit sehen lassen. Herr Zastrow, sehen Sie doch einmal in die Länder, in denen Sie mitregieren!
Kaum ein anderes Bundesland gibt in diesem Bereich, die Kommunen eingeschlossen, mehr aus als Sachsen. Dieses Gesetz der Koalitionsfraktionen wird Positives bewirken. Das ist kein langweiliger Kompromiss.
Auch der Stil der Verhandlungen zeigt, wie wichtig uns die Anregungen aus der öffentlichen Anhörung und die
anderer Fraktionen in diesem Hause waren. Immerhin haben wir im Ausschuss noch 18 inhaltliche Änderungsanträge eingebracht, die unter anderem die Reihenfolge Bildung, Erziehung, Betreuung durchgängig klarstellen und die Kindertagespflege durchgängig den Qualitätskriterien der Kindertageseinrichtungen gleichstellen.
Wir sind bei unserem Vorschlag geblieben, dass Kindertagespflege auch in anderen kindgerechten Räumen, also nicht nur in den Räumen der Erziehungsberechtigten oder der Tagesmutter, stattfinden kann.
Dies sehen wir als eine Möglichkeit, unter anderem mehr Plätze zur Verfügung zu stellen. Um Missbrauch vorbeugen zu können, braucht es die Zustimmung der Kommunen und der Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Eine Vereinfachung bedeutet es, nicht die tatsächlich entstehenden Kosten der Tagespflegeperson bekannt zu machen, sondern den Aufwendungsersatz der Kommunen für die Tagespflegeperson.
Wir haben die Anregungen des Landesjugendhilfeausschusses übernommen, zum Beispiel in der Frage der Chancengleichheit von Mädchen und Jungen. Mir ist bei einer Veranstaltung kürzlich deutlich geworden, dass wir in dieser Frage die richtige Formulierung gefunden haben, die derzeit von Fachfrauen und Fachmännern begrüßt wird: „Alle Mädchen und Jungen sind in ihren individuellen Wesens- und Interessenlagen wahrzunehmen. Diese sind angemessen zu berücksichtigen, um Benachteiligungen entgegenzuwirken und die Chancengleichheit zu fördern.“
Wir sind den Forderungen nachgekommen, die Ausgestaltung des Schulvorbereitungsjahres klarer gesetzlich zu regeln und dafür zu sorgen – hören Sie gut zu! –, dass ausnahmslos alle Kinder schon bei der Bedarfsplanung zu berücksichtigen sind und kein Kind vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen wird.
Diese Formulierung haben Heerscharen von Juristen beschäftigt. Wir haben uns für die jetzt vorliegende Formulierung entschieden. Ich bitte alle, die Einfluss in Gemeinde- und Stadträten sowie Kreistagen haben, unsere Auffassungen dort intensiv zu vertreten.
In der Frage der ärztlichen Untersuchungen haben wir die Hinweise des Datenschützers aufgenommen, dass diese nur mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten zulässig sind. Auch können wir das Rauchen in den Räumlichkeiten der Erziehungsberechtigten nicht verbieten.
Beibehalten wird, dass auch die Verbände der Träger der freien Wohlfahrtspflege Fachberatung anbieten können und nicht nur die Spitzenverbände. Die Elternmitwirkung wird gestärkt.
An einigen Stellen haben wir Veränderungen getroffen, die sich in der Praxis bewährt bzw. nicht bewährt haben. Mit einer Übergangsvorschrift wird abgesichert, dass den Kommunen die finanziellen Mittel zur Durchführung des Schulvorbereitungsjahres schon ab dem 1. September und damit für das laufende Schulvorbereitungsjahr zur Verfügung stehen.
Zum Ausgangspunkt meiner Rede zurückkommend, möchte ich für meine Fraktion noch einmal betonen, dass wir weitergehende Visionen haben, aber jetzt das Erforderliche und Machbare gesetzlich regeln. Der Kern des Optimismus, meine Damen und Herren, ist, dass man etwas bewirkt. Insoweit bleibe ich optimistisch.