Unser Änderungsantrag setzt sich mit Zugangskriterien auseinander. Wir wollen, dass im Rahmen der Bedarfsplanung Kinder Anspruch auf ganztägigen Zugang zu den Bildungs- und Erziehungsangeboten der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege haben. Auch Gründe, die in der Person des Kindes liegen, sollen keine Rolle mehr spielen.
Mir liegt die Richtlinie für die bedarfsgerechte Ausgestaltung von Kindertagesplätzen in einem Landkreis vor. Ich möchte daraus kurz vortragen, um insbesondere denjenigen, die damit noch nichts zu tun hatten, zu verdeutlichen, wie so etwas aussehen kann. So ist zu lesen, dass Kinder in der Krippe einen Betreuungsbedarf von maximal 4,5 Stunden und nach Schuleintritt nur noch von drei Stunden haben, wenn wenigstens ein Elternteil weder erwerbstätig noch in Ausbildung ist. Bei Kindern aus anderen Elternhäusern sind es dagegen sechs bzw. neun Stunden.
Weiter heißt es: Bei Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung über die bedarfsmäßige Betreuungszeit hinaus werden Elternbeiträge sowie Ermäßigungsbeiträge nicht übernommen. – Wenn also die Eltern in der Lage sind, selbst zu zahlen, dann können ihre Kinder in die
Kita gehen, auch wenn ein Elternteil nicht berufstätig ist. Daran wird deutlich, worauf die Zugangskriterien zielen. Wir lehnen es ab, dass Zugangskriterien enthalten sind, und bitten Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Frau Präsidentin, es war mein Fehler. Ich habe mich nur zum Änderungsantrag der FDP-Fraktion geäußert und bringe den Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS noch einmal ein. Darin haben wir einen Rechtsanspruch für Kinder von null bis zehn Jahren auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen formuliert. Wir halten das für den einzig möglichen Weg, um Zugangskriterien wirklich auszuschließen. Ich werbe um Zustimmung.
Ich möchte kurz auf Herrn Neubert eingehen. Ich habe mehrfach betont, dass der Rechtsanspruch von null Jahren bis zum Ende der Grundschule in den Koalitionsverhandlungen nicht durchzusetzen war. Wir haben unsere Position dazu. Die Kommunen wehren sich vehement dagegen, dass ein solcher Rechtsanspruch hier in Sachsen durchgesetzt wird, weil er nicht im Rahmen der Möglichkeiten ihrer Finanzen liegt.
Zu Ihnen, Frau Herrmann. Der Kollege Neubert war relativ fair. Er sagte, dass genau das, was Sie soeben zitiert haben, nicht infolge unseres Gesetzes passiert. Das möchte ich noch einmal betonen. Wir sind auch der Auffassung, dass bestimmte Beschlüsse auf der kommunalen Ebene, zum Beispiel in Dresden, nach der Novellierung des Gesetzes und der Einfügung des neuen Passus nicht mehr getroffen werden können bzw. diese für uns verwerflichen Zugangskriterien nicht weiter durchsetzbar sind.
Gibt es zu den Änderungsanträgen weiteren Aussprachebedarf? – Wenn das nicht der Fall ist, bringen wir sie in der Reihenfolge ihrer Einbringung zur Abstimmung.
Ich rufe die Drucksache 4/3381, Änderungsantrag der FDP-Fraktion, auf und frage nach der Zustimmung. – Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung und eine Reihe von Stimmen dafür; dennoch ist diese Drucksache mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe die Drucksache 4/3384, Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN, auf. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen kann, den bitte ich das anzuzeigen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl von
Ich rufe die Drucksache 4/3389, Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS, auf. Wer kann dem zustimmen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Dann stimmen wir über Nr. 4 in der Fassung des Ausschusses ab. Wer Nr. 4 so zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich frage nach den Gegenstimmen. – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl von Stimmen dagegen ist Nr. 4 mehrheitlich beschlossen worden.
Ich rufe Nr. 5 auf und frage nach den Dafür-Stimmen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Nr. 5 mehrheitlich beschlossen worden.
Ich rufe Nr. 6 auf. Dazu gibt es wiederum Änderungsanträge. Wir beginnen mit dem der Fraktion der GRÜNEN in der Drucksache 4/3385. Frau Herrmann bringt den Änderungsantrag ein.
Mit dem Änderungsantrag möchten wir die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern stärken. Im Text heißt es: „Kinder wirken entsprechend ihrem Entwicklungsstand und ihren Bedürfnissen insbesondere im schulpflichtigen Alter bei der Gestaltung ihres Alltags in der Kita mit.“ – Wir wollen die Formulierung „insbesondere im schulpflichtigen Alter“ dort nicht stehen haben.
Ich habe in der Fachzeitschrift ein Beispiel gelesen, an dem für Sie exemplarisch deutlich wird, welche Bildungsmöglichkeiten Kinder sich durch Beteiligung schaffen und wie sie damit umgehen, und dies schon in der Kindertagesstätte. Wenn Erzieherinnen gemeinsam mit Kindern nach Bildungsthemen suchen, dann kann es passieren, dass sich ein Gesprächskreis bildet. Eine Erzieherin hat erzählt, sie habe die Kinder angeregt, ihre Größe zu vergleichen. Die Kinder begannen sofort mit dem Gedankenaustausch. Sie haben sich gemessen. Es kamen Sachen wie „Mutter ist größer als Vater“, „Mir tun die Beine weh, ich wachse also noch“ und „Wie wachsen Regenwürmer?“ Daraus hat sich ein Projekt entwickelt, das in den darauf folgenden Wochen weitergeführt wurde. Es ging um Fragen wie: Warum ist ein jüngeres Kind größer als ein älteres? Einige Kinder kamen mit der Feststellung heraus: Wachsen ist so, als ob man aus Knetmasse Schlangen rollt. Erst sind es Kugeln, dann sind es Schlangen.
Die Kinder waren von der Themenfindung über die Gestaltung am Prozessverlauf bis hin zur Entscheidung über das Projektende eingebunden. Sie konnten ihre Hypothesen bilden und verwerfen. Wir sind dafür, dass die Kinder in den Kindertagesstätten von Anfang an einbezogen werden, und möchten um Zustimmung für unseren Änderungsantrag werben.
Ich schlage vor, dass wir den anderen Änderungsantrag mit einbringen und über beide diskutieren. – Nicht? Dann die Diskussion zu diesem Änderungsantrag. Frau Dr. Schwarz, bitte.
Liebe Kollegin Herrmann. Es ist ja gerade so, dass dieses Gesetz für die Mitwirkung der Kinder ist, wir aber durch den Zusatz, „insbesondere im schulpflichtigen Alter“ deutlich machen, dass auch dort der Schwerpunkt zu setzen ist.
Nein, zunächst zur Drucksache von den GRÜNEN. Das ist nicht der wichtigste Antrag, aber wir werden ihm zustimmen, schon deshalb, weil Frau Henke bei der Rede völlig verständnislos geschaut hat, wie man Partizipationsmöglichkeiten im Kindergarten umsetzen kann. Vielleicht liegt das daran, dass sie seit 1990 hier sitzt und den Anschluss an die pädagogische Diskussion verloren hat.
Zur Einbringung unseres Antrages in der Drucksache 4/3390: Dort geht es darum, wie ich vorhin schon gesagt habe, eine Anregung des Landesjugendhilfeausschusses aufzugreifen, dass ein Landeselternrat auch auf Landesebene eingerichtet wird. Das halten wir für wichtig für die Beteiligung von Eltern auf Landesebene.
Der Gesetzentwurf schließt ja nicht aus, dass eine Elternvertretung auf Landesebene entsteht. Wir haben im Gesetz nur Elternvertretungen auf Gemeinde- und Landkreisebene zu stehen, weil es eben auch so wichtig ist, dass dies im Gesetz steht. Wir wissen, dass es nicht überall zu solchen Vertretungen kommt. Es gibt in Sachsen nur fünf Landkreise, die auf Kreisebene eine solche Elternvertretung haben. Deswegen steht das explizit im Gesetz. Es schließt aber nicht aus, dass eine solche Interessenvertretung auf Landesebene gebildet wird.
Zum Antrag der Linksfraktion.PDS: Den Antrag werden wir unterstützen, denn wenn wir im Gesetz schon stehen haben, dass auf Gemeinde- und Kreisebene Elternbeiräte gebildet werden, warum wollen wir nicht ins Gesetz scharf und deutlich für alle schreiben, die es auch lesen, dass dies auf Landesebene ebenfalls möglich ist. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst über Drucksache 4/3385, Änderungsantrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den DafürStimmen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung, aber eine Reihe von Stimmen dafür. Dennoch wurde der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Die Drucksache 4/3390, Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS, ist aufgerufen. Wer kann dem zustimmen? – Danke schön. Wer ist dagegen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir stimmen demzufolge über die Nr. 6 im Artikel 1 in der Fassung des Ausschusses ab. Wer dieser Nr. 6 in der Fassung des Ausschusses zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Keine Stimmenthaltung, aber eine größere Anzahl von Stimmen dagegen. Damit ist die Nr. 6 mehrheitlich beschlossen worden.
Ich rufe die Nummern 7 bis 9 in der Fassung des Ausschusses auf. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung und einigen Stimmen dagegen sind die Nummern 7 bis 9 dennoch beschlossen worden.
Ich rufe die Nr. 10 auf. Dazu gibt es wieder einen Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS mit der Drucksachennummer 4/3387. Herr Neubert, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Drei Punkte, die in dem Antrag beschrieben wurden. Der eine ist eine Verbesserung des Personalschlüssels, die hier von uns deutlich formuliert wird. Das kann nur ein erster Schritt sein, gerade vor dem Hintergrund der Einführung des Bildungsplanes und der dafür nötigen Vor- und Nachbereitungszeiten in den Kindertagesstätten.
Der zweite Punkt ist einfach eine klare Formulierung für die Anwendung des Personalschlüssels bei Kindern unterschiedlichen Alters.
Der dritte Punkt ist eine Sicherstellung der Vertretung der Kindertagespflegepersonen im Krankheitsfall, was für uns zur Sicherung elementarer Qualitätsstandards dringend geboten ist.
Auch hier muss ich wieder einmal auf die Finanzierung hinweisen. Eine solche Änderung des Personalschlüssels würde erhebliche Kosten sowohl für die Kommunen als auch für das Land bedeuten. Sie haben auch hier auf Ihren so genannten alternativen Haushalt hingewiesen. Gestatten Sie mir zu sagen, dass das nicht Gegenstand des Gesetzes sein kann. Das können Sie in den Haushaltsverhandlungen einbringen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Das ist natürlich eine Vorlage unter dem Motto „wir hätten gern …“. Sie haben das nicht finanziell in dem Maße untersetzt. Der vorgeschlagene Personalschlüssel geht ja auf das frühere Gesetz von 1996 zurück, das diesen Personalschlüssel festgelegt hat. Leider fehlt hier die finanzielle Untersetzung. Von unserer Seite werden wir uns daher enthalten.
Wir werden dem Antrag der Linksfraktion.PDS zustimmen, weil er zum Teil unsere Forderungen wieder aufnimmt und mit dem veränderten Personalschlüssel auch Vor- und Nachbereitungszeiten abgesichert werden können.
Ich kann weiteren Redebedarf nicht erkennen. Wir kommen zur Abstimmung über die Drucksache 4/3387. Wer kann dem Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS zustimmen? – Danke. Ich frage nach den Gegenstimmen. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Bei einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Änderungsantrag dennoch abgelehnt worden.
Wir kommen demzufolge zur Abstimmung über die Nr. 10 in der Fassung des Ausschusses. Ich frage nach den Dafür-Stimmen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl von Stimmen dagegen ist die Nr. 10 in der Fassung des Ausschusses beschlossen worden.
Ich rufe die Nr. 11 auf. Hier gibt es keinen Änderungsantrag. Wir kommen sofort zur Abstimmung in der Fassung des Ausschusses. Ich frage nach der Zustimmung. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung und vielen Stimmen dagegen ist die Nr. 10 dennoch mehrheitlich beschlossen worden.
Ich rufe die Nr. 12 auf. Hierzu gibt es wieder einen Änderungsantrag der FDP-Fraktion in der Drucksache 4/3382. Frau Schütz, bitte.