Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um die Ladenöffnung an den Spieltagen am Spielort Leipzig zu ermöglichen, muss die Staatsregierung nicht tätig werden. Es sind in Sachsen die Landkreise und die Kreisfreien Städte für Entscheidungen über Ausnahmen nach dem Ladenschlussgesetz zuständig. Darauf muss ich noch einmal ausdrücklich hinweisen, da leider selbst das Verwaltungsgericht Chemnitz diese Tatsache bei seinem Urteil vom 2. Dezember, das die Ausnahmegenehmigung der Stadt Chemnitz für die Adventssonntage für rechtswidrig erklärt, völlig verkannt hat, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Natürlich hat das SMWA auf ausdrücklichen – ich erinnere daran –, einstimmigen Beschluss des Landtages für die Adventssonntage eine Empfehlung ausgesprochen. Diese Empfehlung sollte Städten mit traditionellen Weihnachtsmärkten den Rücken stärken für den Fall, dass sie eine eingeschränkte Ausnahmegenehmigung erteilen wollen. Bei der Fußball-Weltmeisterschaft vermute ich keine traditionellen Weihnachtsmärkte in der Umgebung.
Bei der Fußball-WM im nächsten Jahr handelt es sich aber um einen ganz anderen Sachverhalt. Daher ist die Rechtslage anders zu beurteilen. Ich bin mir sicher, dass
der Leipziger Oberbürgermeister in Absprache mit den Verantwortlichen vor Ort die richtige Entscheidung treffen wird.
Ich habe nur vom Oberbürgermeister gesprochen. – Eine Aufhebung des Ladenschlusses für die Zeit der FußballWeltmeisterschaft an allen Orten Sachsens, so wie es der Antrag der FDP-Fraktion vorsieht, ist nach dem derzeit gültigen Ladenschlussgesetz nicht möglich, und zwar weder in den Orten, in denen Spieler untergebracht sein werden, noch in anderen Orten Sachsens. Die Staatsregierung, die staatliche Verwaltung und die Landkreise und Kreisfreien Städte sind an Recht und Gesetz gebunden. Insofern gäbe es diesbezüglich keine Möglichkeit, das Anliegen des FDP-Antrages umzusetzen.
Für eine weitergehende Ladenöffnung muss, wie Sie alle wissen, das Ladenschlussgesetz geändert werden. An diesbezüglichen Initiativen der Länder hat es in letzter Zeit nicht gefehlt. Ich möchte daran erinnern, dass die Staatsregierung bereits im Juni dieses Jahres gemeinsam mit allen Ländern sowohl im Bundesrat als auch in der Wirtschaftsministerkonferenz die Bundesregierung aufgefordert hat, die notwendigen rechtlichen Änderungen vorzunehmen, um während der Fußball-Weltmeisterschaft bundesweit bedarfsgerechte Ladenöffnungszeiten zu ermöglichen. Leider ist die Bundesregierung dieser Aufforderung bisher nicht gefolgt. Rheinland-Pfalz hat in den letzten Tagen angekündigt, eine Bundesratsinitiative vorzulegen. Für die Fußball-WM soll die Zahl der zulässigen verkaufsoffenen Sonntage über die bisher möglichen vier Sonntage hinaus erhöht werden.
Derzeit ist nicht absehbar, zu welchem Zeitpunkt die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung enthaltenen Ergebnisse zur Föderalismusreform realisiert werden. Geplant ist ein Gesetz, mit dem den Ländern die Zuständigkeit für das Ladenschlussrecht übertragen wird. Die grundsätzliche Debatte zum Thema Ladenschluss, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden wir im kommenden Jahr führen, wenn wir die Gesetzgebungskompetenz für das Ladenschlussgesetz bekommen. Dann werden wir die notwendige Diskussion mit allen betroffenen gesellschaftlichen Gruppen führen, um möglichst alle Aspekte dieses hoch politischen und sehr emotional besetzten Themas zu berücksichtigen.
Ich weiß, dass hier im Landtag die Fronten, was den Ladenschluss betrifft, auch quer zu den Parteigrenzen verlaufen. Das verspricht eine spannende Debatte. Ich habe heute mit Freude und Amüsement den Redebeiträgen zugehört. Ich will hoffen, dass es eine Debatte wird, in der nicht sinnlose Grabenkämpfe geführt werden, sondern einzig und allein die Frage im Mittelpunkt steht, was wirklich gut ist für unser Land, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich freue mich übrigens auf spannende Spiele in Leipzig. Nach dem Freitag sind wir dann schlauer, Frau Schmidt.
Dann wissen wir, was Spiel 15, Spiel 29 wirklich heißt. Vielleicht ist es Trinidad und Tobago. Die sind uns auch herzlich willkommen. Ich vermute aber, dass die Anhänger dieser Mannschaft nicht Aldi und Lidl leer kaufen werden. Aber dennoch werden sie uns alle herzlich willkommen sein. Denn das ist die Chance – ich sage es ausdrücklich –, es geht doch – –
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich jedenfalls auf spannende Fußballspiele und hoffe, dass die Leute, die dort hinkommen, nicht nur shoppen gehen – ich weiß ja nicht, was sie alles aus Sachsen mitnehmen wollen –, sondern dass sie auch unsere Gaststätten und Restaurants besuchen – die haben es nämlich auch dringend nötig, und die sind offen – und dass sie vielleicht auch die Kunst- und Kulturangebote in Sachsen nutzen. Vielleicht reden wir da noch über andere Öffnungszeiten, darüber ließe sich auch noch diskutieren. Aber wichtig ist, dass sie kommen. Ich glaube, dass das Angebot an Möglichkeiten groß ist, sich in Sachsen auch über die Fußballspiele hinaus irgendetwas Gutes anzutun, auch ohne die „großzügige“ Regelung im FDP-Vorschlag.
In diesem Sinne wünsche ich uns allen viel Spaß bei der Fußballweltmeisterschaft. Aber ich bitte darum, diesem Antrag nicht zu folgen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Erst einmal herzlichen Dank, Herr Kollege Weichert, für die vermeintliche Beförderung zum Vizekönig in Sachsen. Ich weiß nicht, ob ich diese Position vernünftig ausfüllen könnte, weil ich des Fußballs gar nicht mächtig bin. Von daher müssten wir über eine Neubesetzung nachdenken.
Funktionärsamt vielleicht, aber bitte nicht auf dem Platz, denn das würde bestimmt schlimm aussehen.
Ich habe sehr wohl begründet, warum wir Änderungen für erforderlich ansehen: weil nämlich die bestehenden Regelungen im Ladenschlussgesetz für unsere Intention nicht ausreichend sind. Ich hatte angesprochen, dass es uns darum geht, dass die Gäste einen guten Eindruck mitnehmen. Genau diese Frage erschien uns sehr wichtig. Doch für Gäste, die zu uns kommen, länger zu öffnen – diese Regelung ist bisher im Ladenschlussgesetz nicht
möglich. Deswegen ist sehr wohl eine Veränderung notwendig und es ist auch sachgerecht, dass wir hier in diesem Parlament über einen Antrag debattieren, der die Staatsregierung auffordert, diese Veränderungen herbeizuführen.
Herr Jurk, Sie haben selbst angeführt, dass es in Rheinland-Pfalz eine Initiative gibt, dass die Öffnungszeiten an den Sonntagen nicht auf die vier offenen angerechnet werden. Auch diesbezüglich besteht Handlungsbedarf. Deswegen ist es gerechtfertigt, dass wir hier im Sächsischen Landtag darüber diskutieren, was die Staatsregierung in unserem Namen in dieser Frage auf Bundesebene tun oder lassen soll.
Ich hatte es schon in meinem Debattenbeitrag angeführt, dass wir die Fans wirklich auffordern sollten, aus dem Spielort Leipzig hinaus nach Sachsen zu gehen. Es ist ja gerade Ziel der Staatsregierung, zu erreichen, dass die Menschen den Freistaat kennen lernen. Wenn man auf der einen Seite sagen kann, wir wollen, dass an den Tagen, an denen nicht gespielt wird, die Fans außerhalb der Stadt den Freistaat kennen lernen, und im gleichen Atemzug sagt, ja, aber die sind ja alle in Leipzig und hoffentlich bleiben sie da, wir brauchen außerhalb nicht zu öffnen, dann kann ich das so nicht nachvollziehen. Das ist inkonsequent.
Frau Kollegin Schmidt, wenn Sie einmal mit den Einzelhändlern in Leipzig im Zusammenhang mit den Öffnungszeiten in der Adventszeit sprechen, so beklagen sie massiv, dass nur an einem Adventssonntag offen sein darf. Sie hätten es sehr gerne, dass wir weitere Öffnungszeiten haben. Ich denke, das wären nicht nur die Einzelhändler in Leipzig, sondern auch aus dem Umfeld von Leipzig. Deswegen ist der Antrag der FDP-Fraktion sachgerecht.
Danke schön. – Ursprünglich war ja Herr Zastrow gemeldet, doch wir haben alle gehört, dass es Herr Morlok war.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Es gab zwei Änderungsanträge. Der Änderungsantrag der Bündnisgrünen ist zurückgezogen. Es gibt einen Änderungsantrag, der eine Neufassung seitens der NPDFraktion in der Drucksache 4/3658 darstellt. Möchte ein Vertreter der NPD-Fraktion dies noch einmal einbringen? – Nein. Möchte jemand aus dem Plenum dazu Stellung nehmen? – Ebenfalls nicht.
Dann stelle ich die Drucksache 4/3658 zur Abstimmung. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Enthaltungen bei einer kleineren Anzahl von ProStimmen und damit mit übergroßer Mehrheit abgelehnt.
Somit kommen wir zum Originalantrag. Ihnen liegt die Drucksache 4 /3523, der Antrag der FDP-Fraktion, vor.
Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei 4 Enthaltungen und einer großen Anzahl von Gegenstimmen ist dieser Antrag abgelehnt worden.
Wir haben die gewohnte Redefolge. Auch heute hat die Sächsische Ausländerbeauftragte um das Rederecht gebeten, das ihr natürlich gewährt wird. Es beginnt eine der einreichenden Fraktionen, und zwar die Fraktion der GRÜNEN. Frau Abg. Herrmann, bitte.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Während der Diktatur von Saddam Hussein haben zahlreiche Iraker in Deutschland Schutz gesucht und ihn auch gefunden. 23 Jahre lang hat dieser Diktator Menschen verfolgt und aus dem eigenen Land vertrieben. Allein im Jahr 2001 wurden in Deutschland vom zuständigen Bundesamt zirka 9 500 Iraker als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt.
Die Asylentscheidungen des Bundesamtes waren aber auch oft umstritten, denn entgegen den Empfehlungen des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen lehnte das Bundesamt zahlreiche Asylgesuche ab, und zwar machte es geltend, dass im kurdisch verwalteten Nordirak eine inländische Fluchtalternative vorhanden sei. Dieser Kreis der irakischen Asylantragsteller wurde jedoch nach negativem Ausgang des Asylverfahrens in Deutschland weiterhin geduldet.
Als dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, am 8. April 2003 die US-Armee in Bagdad einmarschierte, stand der Sturz des Saddam-Regimes fest. Viele Menschen hatten damals die Hoffnung, dass nunmehr eine friedliche, demokratische und rechtsstaatliche Entwicklung im Irak ihren Anfang nehmen würde. Die Hoffnung war, wie wir wissen, trügerisch. Sie war geleitet von dem Glauben an die Wirkungen friedenserzwingender Militärgewalt. Die Frage sei mir hier erlaubt: Kann man Frieden erzwingen?
Im Irak jedenfalls hat sich der Regimewechsel trotz der Schritte hin zu einem demokratischen Verfassungsstaat mittlerweile zu einem Desaster entwickelt. Warum ist das so? Warum beurteilen wir das so?
Nach wie vor ist der Alltag im Irak geprägt durch politische und kriminelle Gewalt und durch die ständige Angst der Menschen vor weiteren Bombenanschlägen. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung kann durch staatliche Sicherheitskräfte und die alliierten Koalitionstruppen kaum gesichert werden. Als weitgehend sicher kann
momentan nur der Teil des Nordiraks gelten, der der kurdischen Regionalverwaltung unterstellt ist. Dort haben mittlerweile die kurdischen Peschmerga-Kämpfer die Rolle der staatlichen Sicherheitskräfte übernommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, besonders Besorgnis erregend sind die Berichte über das Einsickern von Aufständischen und Terroristen in die staatlichen Sicherheitskräfte. Ebenso betroffen machen die willkürlichen Verhaftungen und der Betrieb geheimer Gefängnisse durch ebendiese „staatlichen Sicherheitskräfte“.
Der frühere Ministerpräsident Allaw brachte es vor Tagen auf den Punkt: Die Menschenrechte sind heute kaum mehr besser geschützt als unter Saddam Hussein. Und UN-Generalsekretär Kofi Annan meinte, dass das Menschenrecht auf Schutz des Lebens für die Zivilbevölkerung im Irak nicht ausreichend gewährleistet ist.
Es stellt sich die Frage, ob die neue Ordnung den Abzug der amerikanischen und britischen Truppen überleben wird oder ob das Land im Terrorismus versinkt. Der Ausbruch eines Bürgerkrieges zwischen den jetzt politisch emanzipierten Schiiten und den Sunniten ist für manche Beobachter wahrscheinlich. Und es besteht darüber hinaus die Gefahr, dass sich dann ausgesprochen konservative islamische Kräfte – denken wir nur an das Nachbarland Iran – einmischen könnten.