(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: … in der Regel! – Heike Werner, Linksfraktion.PDS: Machen Sie einen Änderungsvorschlag!)
Die Notwendigkeit von Tutorien ist unbestritten. Das ist eine Lehrveranstaltungsform, aber – wie Sie wissen, Frau Werner – nicht die alleinige. Es gibt auch Vorlesungen und Übungen. Hier sollten die Hochschulen selbst entscheiden, inwieweit sie im Hinblick auf die Nachfrage Tutorien anbieten.
Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich den Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS, Drucksache 4/3696, zur Abstimmung. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen wurde der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich bitte um Einbringung des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 4/3651. Herr Dr. Gerstenberg, bitte.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen jetzt zum Regelbereich des Zugangs zum Masterstudiengang. Der Gesetzentwurf behält die bisherige Regelung bei. Das ist eine in der Regel aufwändige und bürokratische Anerkennung durch die Prüfungsämter. Alle Leute aus der Praxis wissen, dass das auch nicht frei – – Entschuldigung, ich war im falschen Änderungsantrag.
Wir schlagen vor, dass der Bachelor für den darauf folgenden Masterstudiengang eine ausreichende Qualifikation darstellt. Wir sehen insbesondere keine Notwendigkeit, an dieser Stelle zusätzliche Zugangsbeschränkungen zu schaffen, weil diese zu einer Sortierung führen könnten.
Frau Dr. Raatz hat einen Wunsch geschildert. Ich habe mich über weite Passagen ihrer Rede gefreut. Nur leider habe ich diese Stellungnahmen, diese Position und vor allem dieses Abstimmungsverhalten der Koalition im Ausschuss vermisst.
Wir können uns nicht mit Wünschen vertrösten. Die Realität sieht etwas anders aus. Die Planungen in den sächsischen Hochschulen gehen weit auseinander. Von der Universität Leipzig ist zu vernehmen, dass sie nur für rund 40 % der Bachelor-Studenten Masterstudiengänge einplant. Die TU Chemnitz auf der anderen Seite des Spektrums steht zur Position der Technischen Hochschulen in Deutschland und sagt: Für uns soll und wird der Masterstudiengang der Regelabschluss sein. So ein breites Spektrum haben wir.
Insofern ist der Sächsische Landtag verpflichtet, dafür zu sorgen, dass beim Zugang zum Masterstudium keine Vorauswahl erfolgt. Ich habe vorhin gesagt, dass der Bachelor eine Drehscheibe sein soll. Er darf nicht zum Schleuderbrett für diejenigen werden, die studieren wollen, studieren können, aber aufgrund der Finanznot der Universitäten und Hochschulen – darüber muss man auch einmal sprechen – ausgesiebt werden. Das möchte ich noch einmal unterstreichen.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Die nicht konsekutiven Studiengänge, bei denen der Masterstudiengang von Leuten aus der Praxis besucht werden soll, werden davon nicht berührt.
Die Forderung nach Autonomie durchzieht dieses Gesetzesvorhaben. Mit dem Änderungsantrag wird wieder eine Durchbrechung dieser Autonomie gefordert. Den Hochschulen soll damit das Recht genommen werden, selbst über mögliche Zulassungsvoraussetzungen zu entscheiden. Das lehnen wir ab und weisen es als unzulässigen Eingriff in die Hoheit der Hochschulen zurück. Darum lehnen wir auch diesen Änderungsantrag ab.
den Hochschulen die Möglichkeit gegeben wird, tatsächlich Übergangsquoten festzulegen und eine Einschränkung des Masterstudienganges vorzunehmen.
Frau Ludwig, Sie haben zwar den Wunsch und die Hoffnung geäußert, dass die Hochschulen damit verantwortungsvoll umgehen werden und es keine Zulassungsbeschränkungen geben wird, aber – das hat auch Herr Dr. Gerstenberg gesagt – die Zugangsbeschränkungen sind jetzt schon festgelegt. Es gibt eben nur eine begrenzte Anzahl von Masterstudiengängen und es wird an bestimmten Hochschulen ein NC nach Noten eingeführt. Außerdem ist vom Ministerium die Aufforderung an die Hochschulen gegangen, eine Übergangsquote durch entsprechende Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudiengang verantwortungsvoll festzulegen. Damit werden die Hochschulen geradezu aufgefordert, Übergangsquoten festzulegen.
Ich bitte Sie, tatsächlich allen Studierenden die Möglichkeit zu geben, einen Masterstudiengang zu belegen. Weiter bitte ich Sie, dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und natürlich auch unserem, der einen ähnlichen Inhalt hat, zuzustimmen.
Meine Damen und Herren! Damit bringe ich den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 4/3651, zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen wurde der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über Nr. 3 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 3 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist der Nr. 3 mehrheitlich zugestimmt worden.
Wir kommen zu Nr. 4 der Beschlussempfehlung. Hierzu liegen zwei Änderungsanträge vor. Ich bitte um Einbringung des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 4/3650. Herr Dr. Gerstenberg, bitte.
In der Drucksache 4/3650 geht es uns mit unserem Änderungsantrag darum, die Anerkennung und Feststellung der Gleichwertigkeit von an ausländischen Hochschulen erbrachten Studienleistungen anders zu regeln, als dies zurzeit im Gesetzentwurf vorgesehen ist. Der Gesetzentwurf behält die bisherige Regelung bei. Das ist ein in der Regel aufwändiges und bürokratisches Anerkennungsverfahren in den Prüfungsämtern. Wer die Hochschulpraxis kennt, weiß, dass auch Willkür dort nicht ausgeschlossen werden kann.
Die Unsicherheit über die Anerkennung von Studienleistungen bleibt für die jungen Leute bestehen, die im Ausland studieren. Teilweise werden an Hochschulen nur Studienleistungen in Höhe eines Drittels der eigentlich erbrachten Leistungen anerkannt. Das mindert natürlich den Anreiz für die Aufnahme eines Auslandsstudiums erheblich. Es mindert zum anderen aber auch den Anreiz für ausländische Studenten, zu uns nach Sachsen an die Hochschulen zu kommen. Das habe ich bereits vorhin in meiner Rede ausgeführt.
Diese Regelung widerspricht auch der Logik des Bologna-Prozesses. Im Bologna-Prozess wird die Qualität der Studiengänge über ihre Akkreditierung und die Evaluation gewährleistet. Das heißt, dass in der Systematik eines einheitlichen europäischen Hochschulraumes jede Studienleistung anerkannt werden muss, wenn sie im jeweiligen Studienland des Hochschulraumes als Hochschulleistung gilt. Profil- und Qualitätsunterschiede müssen dabei toleriert werden. Das ist aber an deutschen Hochschulen nicht anders.
In unserem Änderungsantrag schlagen wir Ihnen die Regelanerkennung der im europäischen Hochschulraum erbrachten Leistungen vor. Auf Antrag sollen auch Leistungen außerhalb des europäischen Hochschulraumes anerkannt werden. Das Wichtige dabei ist, dass Ablehnungen durch die Prüfungsämter zu begründen sind. Wir führen damit eine Beweislastumkehr zugunsten der Studierenden ein.
Der Bologna-Prozess ist in sich schlüssig und logisch, denn die Betonung liegt auf „Prozess“. Die Vergleichbarkeit von Studienabläufen und Studienabschlüssen soll innerhalb des Prozesses, der bis 2010 laufen soll, hergestellt werden.
Das heißt, wir haben jetzt noch eine hohe Unvergleichbarkeit. Die Vergleichbarkeit kann nicht ohne Prüfung festgestellt werden. Insofern ist das logisch.
Der zweite Absatz bezieht sich auf die Begründungspflicht. Die Begründungspflicht selbst ist ein Grundsatz des Verwaltungsverfahrensrechts und an sich selbstverständlich und muss nicht notwendigerweise mit diesem Gesetz beschlossen werden.
Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 4/3650, zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich bitte um Einbringung des Änderungsantrages der Linksfraktion.PDS, Drucksache 4/3695. Frau Werner, bitte.
In diesem Fall kann ich mich nur den Worten von Herrn Gerstenberg anschließen. Ich habe das vorhin schon einmal dargelegt. Es geht darum, Prüfungsleistungen anzuerkennen, auch anzuerkennen, dass der Aufenthalt im Ausland, sich dort mit einer anderen Kultur, mit anderen Sprachen, mit anderen Bedingungen auseinander zu setzen, schon eine Schlüsselkompetenz an sich ist, die wir hier bei unseren Studierenden gerne erreichen wollen. Ich bitte, unserem Antrag zuzustimmen.
Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich den Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS, Drucksache 4/3695, zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über die Nr. 4 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist der Nr. 4 mehrheitlich zugestimmt.
Wir kommen zu Nr. 5 der Beschlussempfehlung. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE in der Drucksache 4/3649 vor. Ich bitte um Einbringung. Herr Dr. Gerstenberg, bitte.
Dieser Antrag bezieht sich auf die Prüfungsordnung. Das ist der gleiche Sachverhalt der Anzeigepflicht wie vorhin bei der Studienordnung. Ich habe den Antrag also damit schon eingebracht. Änderungsanträge haben ja nicht nur das Ziel, vielleicht Mehrheiten in einem Plenum zu erreichen, sondern auch Denkanstöße zu verbreiten. Manchmal gehen ja auch Positionsänderungen sehr schnell. Deswegen werde ich ihn auch nicht zurückziehen, sondern Ihnen in der CDU- und der SPD-Fraktion Gelegenheit geben, zumindest bei den Prüfungsordnungen Rechtssicherheit zu schaffen.
Vielen Dank. – In der gebotenen Kürze analog der Studienordnung: Wir sind der Auffassung, dass die Genehmigung bei den Hochschulen verbleiben sollte und ohne Beteiligung des Wissen
schaftsministeriums herbeigeführt werden kann. Es ist im Übrigen – lassen Sie mich das noch ergänzen – eine Frage der Rechtssicherheit der vielen Studierenden an unseren Hochschulen, die manchmal allzu lange auf der Grundlage einer nicht gesicherten und nicht beschlossenen Studien- und Prüfungsordnung studieren müssen. Insofern möchten wir dieses Verfahren im Sinne und Interesse der Studenten beschleunigen. Deshalb lehnen wir den Antrag ab.
Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 4/3649, zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über Nr. 5 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist dem mehrheitlich zugestimmt.
Ich lasse abstimmen über die Nr. 6, 7a und 8. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dem mehrheitlich zugestimmt.