Gut. – Meine Damen und Herren! Ich lasse jetzt über die Zulässigkeit des Antrages abstimmen. Wer der Zulässigkeit stattgeben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist da
gegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dieser Antrag dennoch mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Damit können wir jetzt noch einmal – – Bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will jetzt zum Thema keine rechtlichen Ausführungen mehr machen, die sind hinreichend ergangen. Gemäß § 105 der Geschäftsordnung beantrage ich 20 Minuten Pause.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin von meiner Fraktion gebeten worden, noch einmal auf die rechtliche Situation hinzuweisen. Wir haben mit der Drucksache 4/0263 rechtzeitig einen Wahlvorschlag eingereicht. Das ist eine Vorlage gemäß § 37 Abs. 1e der Geschäftsordnung. Dort sind explizit Wahlvorschläge genannt. Das Präsidium hat diesen Wahlvorschlag widerrechtlich, wie wir meinen, als Antrag behandelt. Was einen Antrag qualifiziert, ist in § 52 der Satzung eindeutig geregelt. „Der Landtag möge beschließen“, so beginnt jeder Antrag. Das ist beim Wahlvorschlag nicht feststellbar. Das heißt, es war widerrechtlich, diesen Wahlvorschlag abzulehnen. Deswegen werde ich jetzt einen neuen einreichen.
Gut. Eine Debatte findet darüber nicht mehr statt. Es gibt einen neuen Wahlvorschlag. Wir verfahren wieder nach § 53 Abs. 2. Ich verlese jetzt den Wahlvorschlag: „Zur Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Sächsischen Landtages wird Herr Abg. Holger Apfel von der NPD-Fraktion vorgeschlagen.“ Ich lasse jetzt wieder über die Zulässigkeit des Wahlvorschlages abstimmen. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen – wir haben das in den anderen Plenartagungen bereits getan –: Wir legen im Parlament das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt zugrunde. Damit ist der Wahlvorschlag nicht zulässig. Ich lasse aber jetzt über die Zulässigkeit abstimmen.
Ich lasse jetzt über die Zulässigkeit dieses Wahlvorschlages, der eben eingereicht worden ist, abstimmen. Wer der Zulässigkeit seine Zustimmung geben möchte, den
bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einigen Stimmen dafür ist die Zulässigkeit dieses Wahlvorschlages mehrheitlich abgelehnt worden.
Sie wollen jetzt eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten geben? – Ansonsten kann ich Ihnen nicht das Wort erteilen. Bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Erklärung zum Abstimmungsverhalten: Unserer Auffassung nach ist das Verfahren nach d'Hondt dann anzuwenden, wenn ein Wahlergebnis vorliegt, um bestimmte Sitzverteilungen vorzunehmen. Es ist also kein Wahlverfahren, um Wahlvorschläge von vornherein von der Wahl auszuschließen. Aus diesem Grund habe ich für diesen Antrag gestimmt. Wir haben wegen dieses Verfahrens Klage beim Verfassungsgericht in Leipzig eingereicht.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Allgemeine Wahlen führen dazu, dass in einem Parlament mehrere Fraktionen anzutreffen sind, große und kleine. In unserem Fall sind es sechs. Das dadurch entstandene Kräfteverhältnis ist relativ schwierig auf kleine parlamentarische Gremien abzubilden.
Das wollte ich eigentlich machen. Man könnte das nach dem Dreisatz machen. Das würde dazu führen, dass man zu gevierteilten oder zu gezehntelten Abgeordneten käme. Das ist aber nicht praktisch und den Kollegen auch nicht zumutbar.
Herr Abg. Lehmann, ich darf Sie noch einmal bitten, Ihre Erklärung zum Abstimmungsverhalten zu geben.
Das ist die Erklärung für die Fraktion. Deswegen hat ein Wissenschaftler aus Belgien das so genannte Höchstzahlverfahren vorgelegt, das aus dem Kräfteverhältnis im Parlament Zugriffsrechte, Vorränge und Nachränge auf die zu besetzenden Gremien enthält. Es hat den Charme, dass die Abgeordneten ganz bleiben, es führt aber auch dazu, dass die großen Fraktionen zuerst und mehrfach zugreifen können, dass aber die kleinen Fraktionen warten müssen, bis sie an der Reihe sind. Auf uns umgelegt heißt das, wir haben in die neue Ge
schäftsordnung einen § 9 Abs. 2 aufgenommen, der diese Zugriffsregelungen bestimmt. In dem Fall des Fünfer-Gremiums Parlamentarisches Kontrollgremium ist es so, dass das erste Vorschlagsrecht an die größte regierungstragende Fraktion fällt, das ist die CDU-Fraktion. Das zweite Vorschlagsrecht hat die größte Oppositionsfraktion, das ist die PDS-Fraktion. Das dritte und das vierte Vorschlagsrecht fallen wieder an die CDU-Fraktion. Das fünfte Vorschlagsrecht geht an die PDS-Fraktion. Damit sind am Ende drei Vorschlagsrechte auf der regierungstragenden Seite und zwei Vorschlagsrechte auf der Oppositionsseite. Das ist fair. Wäre das Gremium größer, käme der sechste Vorschlag wieder von der CDU-Fraktion, der siebente von der SPD-Fraktion und der achte Vorschlag könnte von der NPD-Fraktion kommen. Wir haben aber nur fünf Plätze. Deswegen haben Sie kein Vorschlagsrecht. Wir begründen die Zurückweisung Ihres – jetzt kommt's Frau Präsidentin – –
– Vorschlages nicht damit, dass wir Ihr Parteiprogramm nicht lieben und dass wir Ihre braune Ideologie ablehnen, sondern einzig und allein mit dem Umstand, dass Ihre Fraktion zu klein ist und Ihr Gewicht im Parlament zu gering ist. Deswegen lehnen wir Ihren Vorschlag ab.
Gut. Meine Damen und Herren! Ich schlage vor, dass wir jetzt zur Wahl kommen. Ich hatte vorhin gefragt, ob offene Abstimmung gewünscht wird. Dem ist widersprochen worden. Also kommen wir jetzt zur geheimen Wahl. Dazu berufe ich aus den Reihen der Abgeordneten folgende Wahlkommission: Frau Roth von der PDS-Fraktion als Leiterin, Herrn Colditz von der CDU-Fraktion, Frau Dr. Raatz von der SPD-Fraktion, Herrn Schmidt von der NPDFraktion, Herrn Dr. Martens von der FDP-Fraktion und Herrn Weichert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir kommen nun zur Wahlhandlung. Ich bitte die Wahlkommission nach vorn zu kommen und übergebe der Wahlleiterin jetzt das Wort. Bitte sehr.
Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache über den Wahlvorschlag der Fraktion der PDS abgestimmt wird. Sie können sich zu dem Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld mit Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Der Kandidat ist gewählt, wenn er die Mehrheit der Mitglieder des Landtages erreicht, also 63 Jastimmen.
Gibt es noch jemanden im Saal, der nicht aufgerufen wurde und nicht gewählt hat? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich, wenn alle gewählt haben, das Wahlverfahren abzuschließen und durch die Wahlkommission auszuzählen.
Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, dass wir das Ergebnis der Auszählung abwarten, weil wir dann in die Wahl der oder des Ausländerbeauftragten gehen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.
Mir liegt das Ergebnis der geheimen Wahl auf der Grundlage des Wahlvorschlages der Fraktion der PDS zur Wahl eines Mitgliedes des Parlamentarischen Kontrollgremiums vor. Abgegeben wurden 123 Stimmscheine. Ungültig waren null. Es wurde wie folgt abgestimmt: Für Herrn Bartl stimmten 52 Abgeordnete, mit Nein 49 Abgeordnete und 22 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist Herr Bartl nicht gewählt worden.
Wahl des Sächsischen Ausländerbeauftragten (gemäß § 2 des Gesetzes über den Sächsischen Ausländerbeauftragten)
Gemäß § 2 des Gesetzes über den Sächsischen Ausländerbeauftragten wird der Ausländerbeauftragte vom Landtag zu Beginn der Wahlperiode für deren Dauer aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt, allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden. Ich frage daher, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. – Ich sehe, es gibt dagegen Widerspruch. Wir kommen daher zur geheimen Wahl, da es Widerspruch gegen offene Abstimmung gegeben hat. Hierzu berufe ich wieder die bewährte Wahlkommission. Es gibt allerdings eine Veränderung: Ich berufe von der NPDFraktion Frau Schüßler jetzt in die Wahlkommission, weil Herr Schmidt selbst kandidiert. Ich bitte jetzt um den Namensaufruf.
Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden wiederum in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen. Sie erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend den angegebenen Drucksachen die Kandidatinnen und der Kandidat für den Sächsischen Ausländerbeauftragten aufgeführt sind. Sie haben eine Stimme und können sich durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für die jeweilige Kandidatin oder den jeweiligen Kandidaten oder aber für Stimmenthaltung entscheiden. Ich beginne mit dem Buchstaben W.