Protokoll der Sitzung vom 09.12.2004

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Ist jemand nicht aufgerufen worden oder konnte von seinem Wahlrecht noch nicht Gebrauch machen? – Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Ich bedanke mich bei der Wahlleiterin. Ich schließe jetzt die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission auszuzählen. Wir warten auf das Wahlergebnis.

(Kurze Unterbrechung)

Meine Damen und Herren! Mir liegt das Ergebnis der geheimen Wahl des Sächsischen Ausländerbeauftragten vor.

Abgegeben wurden 123 Stimmscheine, ungültig waren null Stimmscheine, drei Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Für Frau Friederike de Haas haben sich 70 Mitglieder des Landtages entschieden.

(Beifall bei der CDU, der SPD, der FDP und der Staatsregierung)

Ich möchte gern noch die weiteren Ergebnisse verlesen:

Für Frau Dr. Cornelia Ernst haben sich 30 Mitglieder des Landtages entschieden.

(Beifall bei der PDS)

Für Herrn Mirko Schmidt haben sich 14 Mitglieder des Landtages entschieden.

(Beifall bei der NPD)

Für Frau Elke Herrmann haben sich sechs Mitglieder des Landtages entschieden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Damit hat Frau de Haas mehr als 63 Jastimmen und ist als Sächsische Ausländerbeauftragte gewählt. Ich frage jetzt Frau de Haas, ob sie die Wahl annimmt.

Ja. Mit Gottes Hilfe.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung.)

Ich gratuliere Frau de Haas sehr herzlich zur Übernahme der nicht sehr leichten Aufgabe und wünsche ihr alles Gute für das Amt.

(Gratulationen und Übergabe von Blumen)

Meine Damen und Herren! Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Sie merken, dass ich noch einige Minuten inne halte, bevor ich den neuen Tagesordnungspunkt aufrufe, um dem Gratulationsbedürfnis stattzugeben.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 5

Wahl von stimmberechtigten Mitgliedern und Stellvertretern des Landesjugendhilfeausschusses (gemäß § 12 Abs. 2 des Landesjugendhilfegesetzes)

Drucksache 4/0276, Wahlvorschlag der Fraktion der CDU

Drucksache 4/0277, Wahlvorschlag der Fraktion der PDS

Drucksache 4/0278, Wahlvorschlag der Fraktion der SPD

Drucksache 4/0279, Wahlvorschlag der Fraktion der NPD

Gemäß § 12 Abs. 2 und 5 des Landesjugendhilfegesetzes hat der Sächsische Landtag zu Beginn der Wahlperiode zehn stimmberechtigte Mitglieder und zehn Stellvertreter des Landesjugendhilfeausschusses zu wählen.

Nach § 9 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung ist für die Wahlen, die durch den Sächsischen Landtag vorzunehmen sind, für die Feststellung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen grundsätzlich das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt zugrunde zu legen. Bei den zu wählenden zehn stimmberechtigten Mitgliedern und deren zehn Stellvertretern bedeutet dies:

Auf Vorschlag der Fraktion der CDU sind fünf Mitglieder und fünf Stellvertreter zu wählen. Auf Vorschlag der Fraktion der PDS sind drei Mitglieder und drei Stellvertreter zu wählen. Auf Vorschlag der Fraktion der SPD sind ein Mitglied und ein Stellvertreter zu wählen. Auf Vorschlag der Fraktion der NPD sind ein Mitglied und ein Stellvertreter zu wählen.

Ich frage jetzt wiederum, ob es Widerspruch gegen eine offene Wahl gibt. – Es gibt Widerspruch. Damit treten wir in eine geheime Wahl ein und ich berufe die Wahlkommission. Ich frage noch einmal bei der NPD an: Herr Schmidt, Sie sind jetzt wieder für die NPD dabei?

(Mirko Schmidt, NPD: Ich kandidiere!)

Sie kandidieren. – Dann, bitte sehr, Frau Schüßler.

Meine Damen und Herren! Ich rufe wieder die Abgeordneten in alphabetischer Reihenfolge auf. Sie erhalten die Stimmscheine, auf denen entsprechend den angegebenen Drucksachen die Kandidaten für den Landesjugendhilfeausschuss aufgeführt sind. Sie können sich zu den Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld mit Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Wer mehr Ja- als Neinstimmen erhält, ist gewählt. Wir beginnen mit der Wahl, und zwar diesmal mit dem Buchstaben T. interjection: (Namensaufruf – Wahlhandlung)

Ist jemand im Saal, der nicht aufgerufen worden ist? – Das ist nicht der Fall. Ich möchte alle herzlich bitten, im Saal zu verbleiben, und Ihnen vorschlagen, dass wir gleich die Wahl zur OttoPerl-Stiftung anfügen und dann in der Tagesordnung weiter fortfahren, weil wir sonst wahrscheinlich heute erst sehr spät fertig werden. Gibt es Widerspruch? –

(Zuruf: Nein!)

Die Zettel sind farblich unterschiedlich gekennzeichnet, so dass nichts passieren kann – es sei denn, Sie wollen gar nicht geheim abstimmen. Ich schließe jetzt die Wahlhandlung ab und wir unterbrechen diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 6

Wahl eines Vertreters des Sächsischen Landtages in den Stiftungsrat der „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ (gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes zur Errichtung einer „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“)

Drucksache 4/0280, Wahlvorschlag der Fraktion der CDU

Der Wahlvorschlag der CDU in der Drucksache 4/0280 liegt Ihnen vor: Frau Karin Strempel. Ich frage Sie: Wird eine geheime Wahl gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall, das ist wunderbar.

(Beifall)

Dann lasse ich jetzt abstimmen. Wer dafür ist, dass Frau Karin Strempel in den Stiftungsrat der „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ gewählt wird,

den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmenthaltungen ist Frau Strempel damit gewählt. Ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen.

Ich nehme die Wahl an und danke für das überwältigende Vertrauen.

(Beifall bei der CDU, der PDS, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Ich gratuliere sehr herzlich und wünsche Ihnen alles Gute für das Amt. Damit kann ich diesen Tagesordnungspunkt schließen. Ich bin gebeten worden, noch zwei Schriftführer zu benennen zur Auszählung, damit alles etwas schneller geht. Vorgeschlagen waren Herr Heidan und Herr

Grapatin, wenn Sie damit einverstanden sind. – Gut. – Herr Grapatin ist nicht anwesend; welcher Schriftführer würde dafür einspringen? – Herr Krauß; danke.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt und wir kommen zu den 1. Lesungen. Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 7

1. Lesung des Entwurfs Gesetz zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland