Protokoll der Sitzung vom 25.01.2006

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vom Ministerpräsidenten wissen wir

bereits, dass durch den Kombilohn drei Millionen Arbeitsplätze entstehen können.

(Lachen der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE)

Leider ist die Koalition noch nicht so weit wie ihr Regierungschef; denn ihr Antrag trägt den Titel: „Wege für mehr Beschäftigung“. Während der Ministerpräsident schon weiß, wo es langgeht, ist die Koalition noch auf der Suche.

Meine Damen und Herren! Das Thema Kombilohn wurde bereits herauf und herunter diskutiert. Dass gleich drei Anträge im Plenum vorliegen, macht niemanden schlauer. Chancen und Risiken des Kombilohnes sind hinreichend bekannt. Debatten wurden genug geführt. Modelle hat es bereits gegeben. Den Blick, den die Koalition auf das Ausland schweifen lassen möchte, haben auch schon viele gewagt; denn zahlreiche Forschungseinrichtungen haben sich mit dem Kombilohn beschäftigt. Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsförderung (ZEW) in Mannheim nennt drei Bedingungen für ein erfolgreiches Kombilohnmodell:

Erstens. Der finanzielle Anreiz für ALG-II-Empfänger, selbst gering bezahlte Stellen anzunehmen, muss sehr groß sein.

Zweitens. Das Konzept muss leicht verständlich sein.

Drittens. Das Anreizkonzept muss juristisch sauber in die bestehenden Institutionen eingepasst werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Antragsteller: Warum schweifen Sie in die Ferne, wenn das Gute so nah liegt? Mit Mühe meine ich die Verbesserung der Zuverdienstmöglichkeiten beim Arbeitslosengeld II. Wenn ein Empfänger von ALG II heute die Chance erhält, 400 Euro dazuzuverdienen, darf er davon 15 % anrechnungsfrei behalten. 15 % sind gerade einmal 60 Euro oder ein Stundenlohn von einem Euro pro Stunde, wenn man 15 Stunden pro Woche anrechnet.

Vor die Alternative gestellt, diese Tätigkeit anzunehmen, wird sich der Arbeitslosengeld-II-Empfänger ökonomisch verhalten. Das heißt, er wird entweder auf die Beschäftigung verzichten oder schwarzarbeiten. Beide Alternativen sind volkswirtschaftlich schädlich. Schwarzarbeit ist aus gutem Grund strafbar. Am besten wird sie aber nicht mit dem Strafgesetzbuch, sondern mit einem Anreizsystem verhindert.

Meine Damen und Herren! BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN plädieren nicht erst seit heute dafür, die Möglichkeiten für Hinzuverdienst für ALG-II-Empfänger zu verbessern. Das lässt sich schnell und einfach regeln – am besten noch vor Beginn der Fußball-WM. Die Fraktion schlägt vor, bei einem Einkommen bis 400 Euro 50 % statt wie bisher 15 % anrechnungsfrei zu stellen, bei Familien entsprechend mehr. Das wäre – anders als die Vorschläge der Union – sogar solide zu finanzieren.

Ein weiterer Schritt ist die Staffelung der Sozialbeiträge. Wer wenig verdient, soll prozentual weniger Sozialabgaben bezahlen. Erst bei einem Bruttoeinkommen oberhalb

von 2 000 Euro soll die volle Last der Sozialversicherungsabgaben – immerhin zusammen zirka 42 % – anfallen.

Meine Damen und Herren! Kombilöhne – gut gemeint und schlecht angewandt – vernichten Arbeitsplätze, weil es für Unternehmen günstig ist, jemanden, der einen regulären Arbeitsplatz hat, zu entlassen und zu einem niedrigeren Lohn plus staatlicher Subvention wieder einzustellen. Schlechte Kombilöhne höhlen den Tariflohn aus. Es würde immer noch den subventionierten Niedriglohn unterhalb der niedrigsten Lohngruppe geben. Unternehmen würden sich dann immer auf die geringe Produktivität der unqualifizierten Arbeiter berufen und sie lieber zu einem Kombilohn als zu einem Tariflohn einstellen. Die Frage, ob ein Lohn die Existenz sichern sollte, würde keine Rolle mehr spielen. Schlechte Kombilöhne degradieren die Bezieher, da sie dauerhaft abhängig von staatlichen Transfers wären.

Der Kombilohn macht nur Sinn, wenn wir ihn in dem beschriebenen Sinne durch eine Verbesserung der Zuverdienstmöglichkeiten im Arbeitslosengeld II ausgestalten. Bei den Minijobs als Zusatzjobs, dem Kinderzuschlag und dem Einstiegsgeld für Ältere legt der Staat auf geringe Verdienste noch etwas drauf. Das ist finanzierbar und einfach zu verstehen. Es schafft die richtigen Anreize.

Meine Frau – meine Fraktion, Entschuldigung!

(Allgemeine Heiterkeit)

Da sieht man den Mangel an Familienleben in Wahlkampfzeiten.

Meine Fraktion bedauert es sehr, dass sich die Koalition wieder einmal nur dazu durchringen konnte, hier einen Berichtsantrag einzubringen. Damit wird die Chance vertan, während der Fußballweltmeisterschaft mögliche Beschäftigungseffekte auf dem Dienstleistungssektor zu erzielen. Abgefragt werden die richtigen Sachverhalte, zum größten Teil sind sie aber bekannt.

Der Antrag der Linksfraktion.PDS geht in die gleiche Richtung. Auch er fordert einen Bericht. Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung – auf die es ja beim Kombilohn bekanntlich ankommt – sich auch entschlossen hat, vorerst nichts zu tun, müssen wir wohl mit dem Berichtswesen leben, und wir stimmen diesen beiden Anträgen zu.

Etwas unternehmen möchte die FDP. Sie fordert die Staatsregierung gleich auf, Projekte aufzulegen und Transfereinkommen zu zahlen. Leider hat es die FDP wieder einmal unterlassen, diesen Antrag auch nur in irgendeiner Richtung zu qualifizieren. – Herr Zastrow, hier habe ich mein Déjà-vu bei FDP-Anträgen. – Der Antrag lässt offen, woher das Geld kommen soll. Er trifft weder Aussagen zur Höhe und zur Form des Transfereinkommens, noch nimmt er Bezug auf bestehende Formen von Transfereinkommen wie das ALG II. Den Antrag kann man deshalb nur ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der Linksfraktion.PDS)

Die CDUFraktion. Herr Hähnel, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage gibt es zurzeit den Trend, dass in den Unternehmen immer weniger Menschen insgesamt mehr Arbeit bewältigen müssen. Selbst die mittelständischen Unternehmer arbeiten 14 Stunden am Tag, das Wochenende noch durch und verzichten auf ihren Urlaub, um die Firma konkurrenzfähig zu halten. Ich kenne eine Menge mittelständischer Unternehmen, die gerne weitere Arbeitnehmer einstellen würden, um das eigene, teilweise überforderte Personal zu entlasten, denn genug Arbeit ist da. Aber die hohen Lohnnebenkosten in Deutschland machen eine Einstellung unmöglich.

Der Kombilohn ist nun endlich ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das es möglich macht, Menschen, die nur für einfache Tätigkeit geeignet sind, einzustellen. Diese Menschen werden in den Betrieben dringend benötigt. Ich möchte Ihnen ein paar Beispiele nennen. Zum Beispiel in meiner Branche, im Kunstgewerbe und im Geschenkartikelbereich, könnte man zusätzlich Personal zum Einpacken von Geschenken einstellen, damit die Verkäuferinnen wieder das Wesentliche tun können, nämlich beraten und verkaufen. In vielen Betrieben können wieder Angestellte für einfache Arbeiten eingestellt werden wie Hausmeisterarbeiten, Putzarbeiten, Zubringerarbeiten und Handlangerarbeiten, damit sich die Arbeiter selbst in der Produktion und im Handwerk wieder auf ihre eigentliche fachliche Arbeit und auf Innovationen konzentrieren können. Auch ältere Arbeitnehmer und Dauerarbeitslose, die eine lange Einarbeitung benötigen oder nur noch einen Teil der vorgegebenen Norm schaffen, haben durch die staatliche Stützung des Kombilohnes wieder eine realistische Chance auf einen Arbeitsplatz.

Wenn es uns leider nicht gelingt, die Lohnnebenkosten zu senken – die von der Bundesregierung zurzeit angekündigten 2 % werden ja kaum Effekte auf dem Arbeitsmarkt erzeugen –, dann ist der Kombilohn das zurzeit einzig wirksame Mittel, um die Arbeitskosten zu senken. Ist die Arbeit billiger, sinkt der Stückpreis. Das heißt, die hergestellten Produkte sind preiswerter. Dadurch können unsere einheimischen Produkte wieder mit ausländischen Produkten stärker konkurrieren und mehr verkauft werden. Da entscheidet sich der deutsche Verbraucher wieder mehr für in Deutschland hergestellte Produkte, und im Exportgeschäft kann man ebenfalls mehr absetzen. Verkauft man mehr, muss man wieder mehr produzieren, und es entstehen weitere Arbeitsplätze.

Ein Arbeitslosenhilfeempfänger kostet den Staat, wenn man den Zuschuss für Wohnung, Heizung und 350 Euro Geldzuschuss zusammenrechnet, im Durchschnitt zirka 800 Euro pro Monat. Wenn sich durch den Kombilohn

das Unternehmen und der Staat die Kosten teilen – zum Beispiel zahlt der Unternehmer 550 Euro und der Staat bezuschusst die Einstellung mit ebenfalls 550 Euro –, so hat der Arbeitnehmer mehr Geld zur Verfügung als in der Arbeitslosigkeit. Der Staat spart 250 Euro pro Monat und die Verwaltungskosten des Arbeitslosenhilfeempfängers. Weiterhin spart der Staat nochmals 236,50 Euro im Monat, da der Kombilohn-Angestellte nun wieder SVBeiträge in dieser Höhe abführt. Die USA, Großbritannien, Frankreich und viele andere Länder haben alle schon die Kombilöhne.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Die haben Mindestlöhne!)

In den USA werden diese zur Bekämpfung der Armut eingesetzt, in Großbritannien als Jobmaschine für geringer Qualifizierte, und in diesen Ländern sind die Politiker erfolgreicher in der Arbeitsmarktpolitik als hierzulande. In Frankreich wurde zusätzlich der Kündigungsschutz gelockert. Da gibt es seit Monaten ein Drittel mehr Einstellungen als vorher.

Es gibt also nichts, was dagegen spricht. Aber das Wichtigste ist, dass unsere Menschen dadurch wieder in Arbeit kommen, dass sie in unsere Gesellschaft wieder eingebunden sind und akzeptiert werden. Damit ist es unsere gemeinsame Aufgabe, uns für den Kombilohn hier an dieser Stelle im Sächsischen Landtag einzusetzen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Mir liegt jetzt noch eine Wortmeldung von der CDU vor. Gibt es von den anderen Fraktionen noch Redebedarf? – Bitte, Herr Zais.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Hähnel, Sie fordern mich heraus. Eigentlich war alles gesagt, aber das war wohl doch eine Position, die sehr fiskalisch war. Herr Petzold hat uns ja psychologisch sehr geschickt aufgefordert mitzumachen, das gestehe ich ihm zu. Es ist in Ordnung, dass wir uns eine gemeinsame Meinung bilden. Nur eines, Herr Petzold, auch Herr Hähnel: Es ist Skepsis angesagt. Wir alle hier wissen, dass wir auch eine Vergangenheit mit Kombilohnmodellen haben. Nun sagen Sie doch einmal, wie das jetzt überhaupt in die Debatte gekommen ist.

In einem Interview für den „Stern“ hat der Bundespräsident jüngst die negative Einkommensteuer nach USAVorbild und eine Art Grundeinkommen ins Gespräch gebracht, was Sie, Herr Hähnel, gleich wieder als Kombilohnmodell bezeichnen. Das ist falsch. Kombilohn sei die staatliche Aufgabe, so sagte er. Die große Koalition versicherte nach Horst Köhlers Anregung umgehend, sie prüfe bereits die Einführung eines Kombilohnes, um gering qualifizierte Arbeitslose ab Januar 2007 wieder in Beschäftigung zu bringen. Umgehend wurde die Euphoriemaschine angeworfen, unglaubliche Zahlen kursierten,

nicht 100 000 oder eine Million, nein, man könne damit 2,3 Millionen Arbeitsplätze schaffen. Nach der Devise, wer bietet mehr?, rechnete Sachsens Ministerpräsident nach und kam schnell einmal auf drei Millionen. Während das Publikum staunt, gerät aus dem Blick, was sich hinter der Äußerung des Bundespräsidenten versteckt.

Wer die negative Einkommensteuer der USA thematisiert, beschreibt das Prinzip, dass niedrig entlohnte Arbeitnehmer unterhalb eines bestimmten Jahreseinkommens nicht nur von der Einkommensteuer befreit sind, sondern sogar eine Gutschrift in Form eines Zuschusses erhalten. Dies hat 2002 in den USA 4,9 Millionen Menschen, darunter 2,7 Millionen Kinder, über die Armutsgrenze gehoben. Das Problem der Armut – 12,7 % der USA-Bürger leben unterhalb der Armutsgrenze – wurde bislang nicht gelöst. Auch mit den working poor wurde Armut nicht erfolgreich bekämpft. Im Gegenteil. Die niedrig entlohnten Jobs nahmen zu.

Die negative Einkommensteuer und der hierzulande von der CDU ins Spiel gebrachte Kombilohn – dafür steht ja Herr Ministerpräsident – erscheinen ähnlich. Sie sind es aber nicht, denn die negative Einkommensteuer ist auf keinen Fall ein Reintegrationsinstrument für Arbeitslose oder mehr Arbeitsplätze. Es werden keine Arbeitsplätze geschaffen – wer anderes behauptet, lügt. Ihre wirklichen Pläne sind die weitere Absenkung der Löhne und die Aushebelung der Tarifautonomie in Deutschland, und das lehne ich grundsätzlich ab.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Sie streben im Kern ein anderes Modell an: Personen, die staatlich alimentiert werden und schwer zu vermitteln sind – besonders ALG-II-Empfänger –, sollen preisreduziert auf dem Arbeitsmarkt angeboten und bei der Verweigerung mit weiterem Entzug von Sozialleistungen diszipliniert werden. So wäre der Kombilohn ein weiterer Schritt in Richtung Arbeitsdienst für Transferempfänger und ein Lohnkostenzuschuss für Unternehmer.

Dass es in Deutschland keinen fixierten Mindestlohn gibt wie in 18 von 25 EU-Staaten – damit sind dem freien Fall der Löhne keine Grenzen gesetzt. Ohnehin sind erhebliche Zweifel angebracht, inwieweit flächendeckende Kombilöhne überhaupt praktikabel sind.

Die Bruchlandung des Mainzer Modells von 2000 bis 2003 scheint in diesem Haus vollends vergessen zu sein. Damals schätzte man, 300 000 Arbeitsplätze zu schaffen. Das Mainzer Modell scheiterte nicht an der Inkompetenz der Arbeitsämter, sondern vorrangig an der mangelnden Nachfrage nach Arbeit. Daran hat sich seither nichts geändert.

Ebenso zu bedenken ist, dass es sofort ein Veto der bei Unternehmensbeihilfe stets hellhörigen EU-Kommission nach sich ziehen würde, das Instrument eines subventionierten Lohnes flächendeckend in der Privatwirtschaft einzusetzen. Wollte man den Ordnungsruf aus Brüssel vermeiden, indem Kombilöhne nur für förderbedürftige Langzeitarbeitslose gezahlt würden, würde eine solche

Maßnahme sofort mit dem Restbestand alter Instrumente aktiver Arbeitsförderung konkurrieren. Und ich sage es hier offen: Gut, dass wir noch solche Regelungen haben!

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Ein Blick in den Instrumentenkasten der Bundesagentur würde die Anhänger des Kombilohnes im Übrigen wissen lassen, dass es ein bundesweites Kombilohnmodell seit einem Jahr schon gibt – SGB II, § 29, Einstiegsgeld –, das als Zuschuss schon gewährt werden kann. Nur fehlen auch hier Zahlen, dass das bisher erfolgreich praktiziert wurde.

Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Petzold, Sie haben in einer Presseerklärung die Fachpolitiker des Wirtschaftsausschusses aufgefordert, sich parteiübergreifend auf ein gemeinsames Ziel zu verständigen, um einen Modellversuch in Sachsen zu starten. Sie bedienen sich dabei eines kleinen Tricks, indem Sie das Angebot der Agentur für Arbeit in Sachsen begrüßen. In Wirklichkeit hat Herr Fuß einem Modellversuch zugestimmt, damit er sich nicht den Vorwurf gefallen lassen muss, er sei im Kampf gegen Arbeitslosigkeit nicht aktiv. Dennoch hat er die Presse wissen lassen, dass er wenig Hoffnung hat, dass ein Kombilohnmodell Arbeitsplätze schafft.

Zum Zweiten, Herr Petzold: Erinnern Sie sich nicht, dass wir 2002 bis 2003 im Wirtschaftsausschuss so viele Anträge, Debatten und Beratungen hatten, dass wir am Ende mit dem Saarland-Modell, das in Chemnitz gefahren wurde, 45 Millionen Euro Ausgaben in Sachsen geplant hatten, aber nach drei Jahren intensiver Arbeit gescheitert sind? Wir als PDS und ich hier im Landtag haben das vorausgesagt.

Begonnen hat das mit der Überschrift im Jahr 2000 in der „SZ“: „Chemnitzer Modellversuch droht schon vor dem Start zu scheitern. Arbeitsamt findet keine Unternehmer, die für 7,5 Millionen Euro neue Stellen schaffen.“ Eine andere interessante Wortmeldung möchte ich Ihnen nicht vorenthalten, und zwar die des ausgeschiedenen Wirtschaftsministers Dr. Schommer – vielleicht auch für Sie, Herr Milbradt, als Erinnerung.