Ich kann noch einmal meinen Appell an die übergroße Mehrheit der redlichen Unternehmen auch in Sachsen richten, sie sollten in einer Allianz der Redlichen alles unternehmen, um gemeinsam mit den Überwachungsbehörden den schwarzen Schafen das Handwerk zu legen. Der Bund hat dieses Anliegen in einem Rechtsetzungsvorhaben aufgegriffen, das darauf zielt, Lebensmittelunternehmen zur Information der Behörden zu verpflichten, wenn sie Lieferungen nicht sicherer Lebensmittel erhalten oder erhalten haben. Dieses Vorhaben unterstütze ich ausdrücklich, meine Damen und Herren.
Die Staatsregierung hat sich im Übrigen im September 2005 zustimmend zum 10-Punkte-Programm des für den Verbraucherschutz zuständigen Ministers Horst Seehofer geäußert und sie unterstützt grundsätzlich auch alle Rechtsetzungsvorhaben, die der Verbesserung der
Lebensmittelsicherheit und dem Schutz der Verbraucherinteressen dienen. Dazu gehört auch das aus diesem Anlass gewissermaßen wiederbelebte Vorhaben, Frau Herrmann, eines Verbraucherinformationsgesetzes, auf dessen Grundlage eine angemessene Verbraucherinformation praktikabel gestaltet werden kann.
Meine Damen und Herren! Die Vertreter der Staatsregierung haben sich in diesem Sinne auch in die Diskussion auf der Arnstadt-Konferenz der Agrarministerien am 12. Januar 2006 eingebracht, auf der über notwendige Konsequenzen aus dem Fleischskandal beraten und abgestimmt wurde.
Wir werden diese Szene sehr sensibel und mit Augenmerk diese Szene verfolgen und alles das, was in unseren Kräften steht, zur Beseitigung tun.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die heutige Debatte hat noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig eine funktionierende Lebensmittelüberwachung ist. Es kann ferner festgestellt werden, dass aus dem jüngsten Fleischskandal bereits Konsequenzen gezogen wurden, auch wenn dem einen oder anderen diese Maßnahmen noch nicht weit genug gehen, siehe das 10-Punkte-Programm von Bundesminister Seehofer oder auch die eingeleiteten Gesetzesinitiativen zum Verbraucherinformationsgesetz. Das sind Schritte in die richtige Richtung.
Die gesetzlichen Grundlagen für eine qualitativ hochwertige Lebensmittelüberwachung sind gelegt. In Sachsen geht es jetzt um eine zügige konsequente Anwendung und Ausschöpfung dieses gesetzlichen Rahmens
und dabei insbesondere um eine risikoorientierte Überwachung. Wir sind auf einem guten Weg. Das hat gerade der Bericht der Staatsministerin gezeigt. Danke schön noch einmal dafür.
Aber es gibt nichts, was man nicht noch verbessern könnte. Um mit Philipp Rosenthal zu sprechen: „Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein.“
Hier wurden in der Diskussion einige Handlungsfelder genannt. Herrn Günther möchte ich ansprechen. Ich glaube, dass Sie doch eine sehr einseitige Sichtweise auf die Dinge haben. Dass das Thema natürlich viel breiter anzupacken ist und wesentlich breiter diskutiert werden müsste, als es in unserem Antrag angelegt war, gebe ich zu. Darin gebe ich Frau Herrmann Recht.
Auch wurde angesprochen, dass die Vernetzung und Kooperation der Überwachungsbehörden der einzelnen Bundesländer verbessert werden sollte, ebenso wie die
Gerade zu diesem Zweck gibt es eine Verwaltungsvereinbarung zur Bündelung der Überwachungsaufgaben zwischen den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dies ist ein guter Ansatz, um eine effektivere Ausnutzung der Ausstattung und der Kompetenzen zu erreichen. Kennen Sie diese Verwaltungsvorschrift?
Nicht nur in der Koalition sind wir uns einig darüber, dass wir dringend ein Verbraucherinformationsgesetz brauchen. Wie wir gehört haben, gibt es dazu einen neuen Anlauf. Klar ist aber auch, dass ein hohes Maß an Lebensmittelsicherheit nur erreichbar ist, wenn sich alle Produzenten und jeder Verbraucher der Verantwortung um sichere Lebensmittel stellen.
Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Mir liegt zum Antrag ein Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS in der Drucksache 4/4139 vor. Wird Einbringung gewünscht? – Frau Lay, bitte.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich habe in meinem Beitrag das Wesentliche zu unserem Änderungsantrag gesagt. Es geht darum, das Anliegen eines Verbraucherinformationsgesetzes durch die notwendigen Bestandteile eines solchen Gesetzes zu untersetzen, dass es kein Schmalspurgesetz wird, sondern ganz konkrete Aufgaben an die Bundesregierung bzw. in dem Fall zunächst an die Landesregierung beschreibt, dass Verbraucherrechte auch wirkungsvoll sichergestellt sind. Insofern bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Gestatten Sie mir, Frau Kollegin Deicke, noch die Anmerkung, dass ich von einer Bündelung der Kompetenzen im Zuständigkeitsbereich der sächsischen Ministerien gesprochen habe, eine Forderung, die die SPD, solange sie in der Opposition war, ja auch mitgetragen hat.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt in Deutschland ein Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. In diesem Gesetzbuch gibt es einen § 40. Dieser eröffnet den Behörden die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen die Öffentlichkeit
Frau Staatsministerin ist schon darauf eingegangen, dass am 12. Januar 2006 eine Agrarministerkonferenz stattgefunden hat. Diese Konferenz hat sich darauf geeinigt, die in dem § 40 verankerten Befugnisse der Behörden zu erweitern. Ziel der vorgeschlagenen Änderung ist es, in Fällen des hinreichenden Verdachtes, dass gegen Vorschriften im Anwendungsbereich dieses Gesetzes, die dem Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsgefährdung oder vor Täuschung in nicht unerheblichem Maße dienen, verstoßen wurde, den zuständigen Behörden die Entscheidung zur Information der Öffentlichkeit zu erleichtern. Diesem Vorschlag kann ohne weiteres zugestimmt werden. Der § 40 regelt dann ausreichend die Informationsbefugnisse der zuständigen Behörden und bedarf keiner zusätzlichen Erweiterung.
Zu den einzelnen Punkten in Ihrem Änderungsantrag. Aus Vorgenanntem ist der erste Anstrich nicht erforderlich. Der zweite Anstrich könnte eventuell Angelegenheit der Verbraucherzentralen werden. Der dritte Anstrich wäre im Verbraucherinformationsgesetz zu regeln, muss sich aber auf alle Produkte beziehen, nicht nur, wie von Ihnen verlangt, auf Lebensmittel und Futtermittel. Der vierte Anstrich ist bereits über § 40 LFGB erfolgt. Fünfter Anstrich: Ein verfahrensunabhängiger Zugang zu Informationen ist abzulehnen. Das hat für mich auch etwas mit Rechtssicherheit für die Behörden zu tun. Sechster Anstrich: erfolgt bereits über eine Internetseite des SMS – es lohnt sich, vielleicht auch einmal hineinzuschauen. Siebenter Anstrich: Ein Verbraucherinformationsbericht ist bereits für das Jahr 2006 vorgesehen. Die Federführung für diesen Bericht liegt hier in Sachsen beim SMWA.
vor der Abstimmung des Antrages wichtig ist. Kollege Kupfer hat eben erklärt, im Punkt 3 des Antrages ginge es nur um Lebensmittel und Futtermittel. Ich darf darauf hinweisen, dass in dem Punkt, weil Sie das eben kritisiert haben, ausdrücklich Bedarfsgegenstände aller Art enthalten sind. Insofern ist die umfassende Auflistung, die Sie gefordert haben, genau in unserem Antrag bereits vorhanden.
Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich lasse jetzt abstimmen über den Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS, Drucksache 4/4139. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich komme jetzt zum Ursprungsantrag. Ich stelle nun die Drucksache 4/3724 zur Abstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe wenige Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen. Damit ist die Drucksache beschlossen.
Frau Präsidentin! Ich möchte eine Erklärung zu meinem bzw. unserem Abstimmungsverhalten geben. Wir hätten uns gewünscht, dass unser Änderungsantrag angenommen worden wäre, insofern er konkrete Anliegen und einen erweiterten Auftrag an die Landesregierung formuliert. Aber wir möchten uns dem Gesamtanliegen nicht verwehren und anerkennen, wie gesagt, dass sich die Union hier unseren Forderungen angenähert hat. Das wollen wir ja dann auch nicht nachträglich bestrafen.
Die Fraktionen können hierzu Stellung nehmen. Die NPD beginnt. Danach folgen CDU, Linksfraktion.PDS, SPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile nun der NPD-Fraktion das Wort. Frau Abg. Schüßler, bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das bisherige Rentenversicherungssystem steht offenkundig kurz vor dem Zusammenbruch. Im
Dezember letzten Jahres musste die Rentenauszahlung erstmals seit Bestehen der Bundesrepublik mit einem Bundeskredit von 900 Millionen Euro finanziert werden. So titelt zum Thema die „Bild“-Zeitung am 18. Januar 2006: „Schrumpfrente – wovon sollen wir im Alter leben?“
Das ist eine gute Frage, auf die die lediglich in vier- oder fünfjährigen Legislaturperioden denkenden Etablierten