Nach den dem Regierungspräsidium vorliegenden Informationen ist die BVO an mehreren Tochterunternehmen
beteiligt, unter anderem an einem Reisebüro, einem Fortbildungszentrum, einer MAN-Vertragswerkstatt etc.; teilweise bestehen wohl auch Beteiligungen an Unternehmen außerhalb der Kreisgebiete sowie in anderen Bundesländern.
Vor diesem Hintergrund hat das RP Chemnitz mit der Haushaltsverfügung 2004 den Landkreis Aue-Schwarzenberg aufgefordert, den kommunalrechtswidrigen Zustand im Rahmen der Beteiligung an dem Reisebüro „Silberland Reisen“ zu beenden.
Nachdem dem RP daraufhin keine Reaktion des Landkreises bekannt geworden war, hat das RP diese Forderung an alle drei Landkreise mit der Haushaltsverfügung 2005 erneuert und bis 30.06.2005 Bericht angefordert. Daraufhin hat der Landrat von Aue-Schwarzenberg quasi federführend für die anderen mit Schreiben vom 24.06.2005 mitgeteilt, dass die beteiligten Landkreise im April 2005 eine Arbeitsgruppe gebildet hätten, die sich mit der Restrukturierung der BVO-Gruppe beschäftigt, und weitere Informationen „in einigen Wochen“ angekündigt.
Da bis Ende November 2005 noch keine weiteren Informationen vorlagen, hat das RP diese nochmals am 21.11.2005 angemahnt und ein weiteres Mal mit Schreiben vom 12.01.2006, auf das bislang ebenfalls keine Reaktion erfolgte.
Zu Frage 2: Sehr geehrter Herr Abg. Lichdi, ich habe bereits am 20. Mai 2005 in diesem Hohen Haus aus Anlass einer mündlichen Anfrage des Abg. Herrn Dr. Müller Ausführungen zum Wiederaufbau der Weißeritztalbahn nach den Hochwasserzerstörungen im August 2002 gemacht.
Ich will hier den bisherigen Werdegang des Wiederaufbaus zusammenfassend darstellen und einen Ausblick geben. Ich denke, dass das auch von allgemeinem Interesse ist.
Im Jahr 2003 wurde federführend durch den Verkehrsverbund Oberelbe eine Gesamtkonzeption für alle sächsischen Schmalspurbahnen in Abstimmung zwischen allen Partnern und dem SMWA erarbeitet. Durch die Zusammenführung aller Schmalspurbahnen im Freistaat Sachsen sollen weit reichende Synergien erschlossen werden. Das Gesamtkonzept enthält im Wesentlichen Aussagen zur Finanzierung, Fahrzeugentwicklung, zur TourismusMarketing-Strategie, zu Investitionen und zu Betriebskonzepten. Ein Bestandteil dieses Gesamtkonzeptes ist der Wiederaufbau der Weißeritztalbahn und deren Betrieb und Finanzierung mit verbesserter Wirtschaftlichkeit.
Für die Lößnitzgrundbahn Radebeul-Ost – Radeburg konnte das Konzept bereits adäquat umgesetzt und der Nachweis erheblicher Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Erhöhung der Fahrgastzahlen erbracht werden.
Die Wiederaufbaugelder des Bundes für die Weißeritztalbahn wurden im September 2004 zugesagt. Die Auflagen
des Bundes bei der Verwendung der durch ihn bereitgestellten Wiederaufbaugelder werden umfassend erfüllt.
Für den Wiederaufbau und den weiterführenden Betrieb der Weißeritztalbahn sind mehrere Verträge des neugewonnenen Betreibers BVO Bahn GmbH mit diversen Gesellschaften des bisherigen Eigentümers DB AG abzuschließen und umzusetzen.
Dieser Prozess ist bis heute noch nicht abgeschlossen, wobei alle Aufgaben auf sächsischer Seite erfüllt sind. Das neue Eisenbahninfrastrukturunternehmen BVO Bahn GmbH kann dennoch auf der Basis eines zwischenzeitlich geschaffenen Pachtvertrages als Bauherr auftreten.
Die technischen Planungen zum Wiederaufbau konnten erst nach der Zusage der erforderlichen Wiederaufbaugelder durch den Bund aufgenommen werden. Ab diesem Zeitpunkt werden die Planungen mit Hochdruck vorangetrieben, unverändert bis zum heutigen Zeitpunkt. Geänderte Rahmenbedingungen hinsichtlich Hochwasserschutz und Umwelt erschwerten seither ein zügigeres Vorangehen.
Nach derzeitigem Planungsstand ist von einem Beginn der Bauarbeiten im III. Quartal 2006 auszugehen. Die Inbetriebnahme des ersten Teilabschnitts FreitalHainsberg – Dippoldiswalde ist für November 2007 geplant.
Zum 125-jährigen Streckenjubiläum des Streckenabschnitts Schmiedeberg – Kurort Kipsdorf am 3. September 2008 sollen die Züge auf der Gesamtstrecke FreitalHainsberg – Kurort Kipsdorf verkehren.
Wir treten jetzt ein in eine Pause bis 13:00 Uhr. Ich darf noch eine Information geben. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr tagt im Raum 400 jetzt gleich im Anschluss während der Mittagspause.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen, zunächst die Einreicherinnen, CDU und SPD, danach Linksfraktion.PDS, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der CDU-Fraktion das Wort. Herr Abg. Hamburger, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Beitrag konzentriert sich auf die Aspekte der Stadtentwicklung im Rahmen des Stadtumbaus. – Für die Koalition wird Frau Kollegin Weihnert in ihrem Beitrag zu den Programmen und deren Wirkungen sprechen.
Durch alle Jahrhunderte haben sich Städte entwickelt. Sie haben trotz aller Widrigkeiten stets an Einwohnern zugenommen, die Stadtgrenzen rückten stetig nach außen, niemand konnte sich vorstellen, dass das anders verlaufen könne. Dieses Anders erleben wir aber gegenwärtig: Städte werden kleiner, Einwohnerzahlen sinken – eine Vorstellung, die nicht jedem leicht gelingt, und manche wollen es auch nicht wahrhaben. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Die demografische Entwicklung und der Wegzug vieler gehören dazu.
Signifikanter Ausdruck dieses Problems ist der Wohnungsleerstand. Wer aufmerksam durch die Straßen geht und die leeren Wohnungsfenster zur Kenntnis nimmt, erfährt die Dimension des Problems. In Sachsen stehen
mehr als 420 000 Wohnungen leer. Vielfach sind ganze Häuser davon betroffen. Doch leere Wohnungen erwirtschaften keine Mieten, kosten aber Geld für deren Unterhaltung. Der private Vermieter gerät in Sorge, wie lange er den Verlust aushält. Manche Wohnungsgesellschaft und manche Wohnungsgenossenschaft wird, noch verstärkt durch die Wohnungsaltschulden, an den Rand der Insolvenz getrieben. Damit wird ein Teufelskreis in Gang gesetzt, den wir nicht hinnehmen dürfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen diesen Teufelskreis in grober Skizzierung vor Augen halten. Ein zu großer Wohnungsleerstand treibt die Mietpreise nach unten, aus dem Mietverfall wird alsbald ein Verfall von Wohnqualität, und wie das wirkt, wissen alle, die noch eine Vorstellung von der Wohnkultur in der DDR haben. Eine unmittelbare Folge davon ist der Verfall der Immobilienpreise; der Immobilienmarkt gerät in Schieflage. Das ist eine wichtige Frage des Wirtschaftsstandortes und ein Problem der Kreditwirtschaft.
Mancher wäre bereits heute sehr erstaunt, würde er etwa den Beleihungswert seines Hausgrundstückes feststellen lassen. Nicht bewohnte Häuser sind dem Verfall preisgegeben, und diesem folgt der Verfall der Stadtstruktur. Das wiederum führt zwingend zur sozialen Selektion in den Städten.
Meine Damen und Herren, das ist wahrlich ein Teufelskreis. Wir wollen ihn aufhalten, indem 250 000 Wohnungen durch Rückbau vom Markt genommen werden sollen. Am Stadtumbau führt also kein Weg vorbei. Stadtumbau aber ist der Rückbau langfristig nicht mehr benötigter Wohnungen – oder besser, nicht mehr benötigter Häuser – und die Aufwertung von Stadtquartieren. Wohnungsrückbau ist teuer. In der Antwort der Staatsregierung in der Drucksache 4/3254 sind die Zahlen genannt worden; ich kann mir an dieser Stelle sparen, sie zu nennen. Rückbau ist genau genommen eine Vernichtung von Werten, allerdings von Werten, die bald kaum mehr welche sein werden.
Stadtumbau ist also die Gestaltung der Städte der Zukunft bzw., wenn Sie das Wortspiel so gestatten, der Zukunft der Städte. Es ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Da wir die gesellschaftliche Dimension im Blick haben – und nur diese kann das Motiv staatlichen Handelns sein –, steht auch fest, dass der Rückbau nur die Vorausarbeit für die Aufwertung der Stadtquartiere ist. Rückbau ohne Aufwertung löst die Qualitätsprobleme einer Stadt überhaupt nicht.
Rückbau ist also nur die Voraussetzung, der erste Schritt dazu, wenn Sie so wollen, und beides zusammen ergibt den Stadtumbau.
Rückbau und Aufwertung haben verschiedene Adressaten. Rückbau haben die Genossenschaften und die Wohnungsgesellschaften zu leisten; Aufwertung und Umbau der Stadt sind eine kommunale Aufgabe. Die Klammer zu allem ist das Stadtentwicklungskonzept. Die Stadt selbst – und niemand sonst – trägt die Gesamtverantwortung dafür, dass die Stadt nach dem Stadtumbau noch leben- und liebenswert ist.
Deshalb messen wir den Stadtentwicklungskonzepten – oder besser und neuerdings: den städtebaulichen Entwicklungskonzepten – eine besondere Bedeutung bei. Alle Gemeinden, die an den Programmen des Stadtumbaues teilnehmen, haben solche Konzepte erarbeitet. Ich bin allerdings manchmal in Sorge, ob nicht das Stadtentwicklungskonzept eher als Forderungsvoraussetzung verstanden wird und weniger als Steuerungsinstrument für die Gestaltung der Zukunft der Städte. Ich frage mich auch, ob die Stadt Dresden klug beraten ist, sich des gesamten kommunalen Wohnungsbestands zu entledigen und dennoch zu hoffen, Stadtumbau und Stadtentwicklung gezielt betreiben und steuern zu können.
Stadtumbau hat auch etwas mit der städtischen Infrastruktur zu tun. Auch die technische und soziale Infrastruktur gehört zu den Problemen, die bewältigt werden müssen, denn Infrastruktur muss bezahlt und genutzt werden. Leitungssysteme funktionieren nicht bei zu geringem Durchsatz und Kindergärten sind bei zu geringer Bele
gung nicht zu halten usw. Das bedeutet, dass der Stadtumbau eine gewisse Großflächigkeit braucht, um in der Infrastruktur nicht vor einem neuen Problem stehen zu müssen. „Rückbau von außen nach innen, vom Stadtrand zur Kernstadt“, so heißt das zugehörige Schlagwort.
Ich möchte ausdrücklich die Bürgermeister ermutigen, den großflächigen Stadtumbau in die Stadtentwicklungskonzepte zu schreiben, jedenfalls in die mittelfristigen. Ich weiß, dass das bezüglich der Vermittlung an die Bürger etwas mühsamer ist. Doch der andere Weg, der Weg eines kleingliedrigen Rückbaus, dürfte langfristig nicht finanzierbar sein und hätte Folgen. Die Stadt Weißwasser möge hier als gutes Beispiel und Demonstrationsobjekt für eine solche Herangehensweise dienen.
Die gesellschaftliche Bedeutung des Stadtumbaus findet sich auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wieder. Ausdrücklich wird die Städtebauförderung als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden festgeschrieben. Ebenso sind die Hilfen des Bundes zur Beseitigung des Wohnungsleerstands und zur Anpassung der technischen und sozialen Infrastruktur festgeschrieben und eine Evaluation der Programme ist für 2009 in Aussicht gestellt.
Übrigens ist Stadtumbau auf längere Sicht kein typisches Problem des Ostens. Bei uns tritt dies allenfalls verstärkt und frühzeitiger auf. Der Stadtumbau West hat bereits begonnen und von diesem Produkt demografischer Entwicklung werden allenfalls die Ballungsräume verschont bleiben.
Mir ist es mit meinem Beitrag wichtig, die gesellschaftliche Komponente des Stadtumbaus hervorzuheben. Stadtumbau ist eine Angelegenheit, die nicht dem Markt überlassen werden darf.
Deshalb bedarf Stadtumbau der Förderung, damit eine gesellschaftlich gewünschte Lösung des Problems erfolgen kann. Die Lösungen des Marktes sind nur bedingt mit den Erfordernissen der Kommunen kompatibel. Deshalb verdient der Stadtumbau unsere Aufmerksamkeit und deshalb sollten wir heute diese Debatte führen, meine Damen und Herren.