Protokoll der Sitzung vom 15.03.2006

Zum einen muss die für das Einladungswesen zuständige zentrale Stelle bestimmt werden, und zum anderen müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die entsprechend notwendigen Daten vom Melderegister an die Einladungsstelle weitergegeben werden können. Im Gesetzentwurf der Staatsregierung ist dazu vorgesehen, die zentrale Stelle zur Umsetzung des Einladungswesens beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales anzusiedeln. Das SMS wird wiederum diese Aufgabe an eine öffentliche Stelle übergeben und diese beauftragen. Vorgesehen ist dazu die Kassenärztliche Vereinigung in Sachsen. Dies entspricht nicht nur dem Wunsch der Selbstverwaltung im sächsischen Gesundheitswesen, sondern auch den qualitativen Anforderungen. Die Kassenärztliche Vereinigung in Sachsen ist für diese Aufgabe am besten geeignet und sie kann diese Aufgabe in entsprechender Qualität am schnellsten umsetzen.

Auch in anderen Bundesländern sind inzwischen die KVs mit dieser Aufgabe betraut. Daraus ergeben sich viele

Vorteile bei der Entwicklung der komplizierten Software, welche die Daten aufbereiten und an die ScreeningEinheiten weiterleiten soll.

Der Entwurf der Staatsregierung ist mit allen Beteiligten abgestimmt. Das Anhörungsverfahren ist abgeschlossen. Es wurden bereits die Änderungen berücksichtigt, die sich durch die künftige Einführung des kommunalen Kernmelderegisters ergeben werden.

Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zu den datenschutz- und verfassungsrechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit der Etablierung des MammographieScreenings stehen. Der Bund hat die Klärung dieser Fragen bewusst dem Landesgesetzgeber überlassen. Dies hat uns in der Tat bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes sehr viel Mühe, aber auch Zeit gekostet. Aber, meine Damen und Herren, der Aufwand hat sich gelohnt. Der Entwurf der Staatsregierung ist inhaltlich eindeutig, zielführend und rechtssicher. Er löst die grundsätzlichen datenschutz- und verfassungsrechtlichen Probleme und bildet die rechtliche Grundlage für künftige, weitere Präventionsmaßnahmen, bei denen es ebenfalls um eine Datenübermittelung von öffentlichen Stellen gehen wird.

Meine Damen und Herren! Ich bin zuversichtlich, dass nach Verabschiedung des Gesetzentwurfes die Etablierung des Einladungswesens schnell und reibungslos umgesetzt werden kann. Ich bitte, den Gesetzentwurf an die Ausschüsse zu überweisen und dort zügig zu beraten. Dabei baue ich auf Ihre Unterstützung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Eine allgemeine Aussprache zum jetzigen Zeitpunkt hat das Präsidium nicht beschlossen. Deshalb schlage ich Ihnen vor, über die Überweisung an die Ausschüsse abzustimmen.

Der Gesetzentwurf Gesetz über die Durchführung eines Mammographie-Screenings und anderer Präventionsmaßnahmen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Präventions- durchführungsgesetz – SächsPrävDurchfG) soll nach Vorschlag des Präsidiums an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend – federführend – und an den Haushalts- und Finanzausschuss und den

Innenausschuss – jeweils mitberatend – überwiesen werden. Wer diesem Vorschlag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Mit Einstimmigkeit ist die Überweisung

beschlossen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 9 beenden.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10

1. Lesung des Entwurfs Gesetz über die Öffentlichkeit der Beteiligungen des Freistaates Sachsen und der Vergütungen ihrer Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (Sächsisches Offenlegungsgesetz – SächsOffenlegG)

Drucksache 4/4570, Gesetzentwurf der Linksfraktion.PDS

Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Daher spricht nur die Einreicherin, die Linksfraktion.PDS; Frau Abg. Lay, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jeder Bürger Sachsens kann sich darüber informieren, wie viel wir als Abgeordnete, als Ministerinnen und Minister in Sachsen verdienen. Das ist auch gut so; denn wir sollen der Bevölkerung dienen und die Bevölkerung soll beurteilen können, ob wir unser Geld wert sind. – Die NPD hat richtig gehört, ich spreche von der Bevölkerung und nicht vom Volk.

(Jürgen Gansel, NPD: Aha! – Beifall des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS)

Es sollte uns Ansporn sein, die Leistungen zu erbringen, die unseren hohen Gehältern angemessen sind. Kein Mensch käme auf die Idee, hierin eine Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte zu sehen. – Ganz anders bei den Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern öffentlicher Unternehmen. Hier wird Geheimniskrämerei betrieben, obwohl auch sie öffentliche Verantwortung tragen und im öffentlichen Interesse agieren sollen.

Nachdem auf einer der letzten Landtagssitzungen ein Antrag der Linksfraktion auf Offenlegung der Managergehälter in öffentlichen Unternehmen abgelehnt und unter anderem mit Zweifeln an der juristischen Machbarkeit begründet wurde, legen wir heute einen Gesetzentwurf vor, der aufzeigt, wie es geht. Denn Transparenz ist machbar.

Unser Gesetzentwurf orientiert sich im Wesentlichen an einem Gesetzentwurf, der im Abgeordnetenhaus von Berlin im September letzten Jahres angenommen wurde. Berlin nimmt damit eine Vorreiterrolle in Sachen Transparenz ein. Daran sollten wir uns in Sachsen orientieren.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Mit der Änderung der Haushaltsordnung legen wir die rechtliche Grundlage für die Veröffentlichung von Vorstandsgehältern im Beteiligungsbericht. Außerdem orientieren wir uns bei der Gestaltung des Beteiligungsberich

tes an denjenigen Standards, die für Beteiligungen der Gemeinden schon jetzt gelten. Es gibt keinen Grund, die Maßstäbe, die man den Kommunen abverlangt, nicht auch bei sich selbst, also auf Landesebene, anzuwenden.

Meine Damen und Herren, was uns treibt, ist weder Neid noch Neugier, sondern es sind Werte, denen wir uns als Linke verpflichtet fühlen: Gerechtigkeit und Demokratie. Gerechtigkeit deshalb, weil einschlägige Studien belegen, dass die Kluft zwischen den Einkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und denen ihrer Vorstände immer größer wird. Wenn uns die Vergütungen von Geschäftsführern und Vorständen bekannt wären, könnten wir deren Lohnsteigerungen zum Beispiel an diejenigen der Arbeitnehmerschaft koppeln oder noch besser umgekehrt. Dann käme es in Sachsen vielleicht endlich wieder zu Reallohnsteigerungen.

Stichwort Demokratie: Demokratie braucht Transparenz. Demokratie braucht nachvollziehbare Regelungen. Mit der Verpflichtung, Vorstandsvergütungen individualisiert offen zu legen, so wie es in unserem Gesetzentwurf vorgeschlagen ist, können Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen, was mit ihren Steuergeldern passiert; denn es sind ihre Steuergelder. Die Akzeptanz öffentlicher Unternehmen wird dadurch – so hoffen wir – gestärkt.

Nicht umsonst kam die Arbeitsgemeinschaft der Informationsbeauftragten erst im November vergangenen Jahres zu der Auffassung, dass Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch haben sollen, die Vergütung von Verwaltungsräten, Aufsichtsräten und Geschäftsführern öffentlicher Unternehmen zu kennen. Immerhin hält der Freistaat Anteile an Unternehmen von über 660 Millionen Euro. Wir brauchen hier eine Verbesserung der demokratischen Kontrolle, denn die Versuchungen der Selbstbedienung sind zu groß. Der Einsatz öffentlicher Gelder muss auch öffentlich kontrolliert werden. Demokratie und Transparenz müssen Vorrang haben vor den Klientelinteressen Einzelner.

Herr Staatsminister Metz – ich sehe ihn gerade nicht, trotzdem wende ich mich an ihn –, Sie schrieben mir im Dezember vergangenen Jahres in einem Kommentar zu meinem letzten Redebeitrag – Zitat –: „Wir befinden uns in einer regen Diskussion über das Für und Wider.“

Diesen Diskussions- und Abwägungsprozess will die Linkspartei weiter befördern. Wir hoffen, dass sich der Landtag nach einschlägiger Beratung für das Für entscheidet.

Ich bitte um Überweisung unseres Gesetzentwurfes an die Ausschüsse.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf

des Gesetzes über die Öffentlichkeit der Beteiligungen des Freistaates Sachsen und der Vergütungen ihrer Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (Sächsisches Offenlegungsgesetz) an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zu überweisen.

Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Gegenstimmen, keine Stimmenthaltung. Damit ist die Überweisung beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Fortsetzung Tagesordnungspunkt 3

Meine Damen und Herren! Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl auf der Grundlage des Wahlvorschlages der NPD-Fraktion zur Wahl eines beratenden Mitgliedes des Wahlprüfungsausschusses im zweiten Wahlgang vor. Das war der Tagesordnungspunkt 3.

Abgegeben wurden 107 Stimmscheine. Alle waren gültig. Es wurde wie folgt abgestimmt: Für Herrn Petzold stimmten 16 Abgeordnete, 23 stimmten mit Nein und 68 mit Enthaltung. Damit hat Herr Abg. Petzold nicht, wie erforderlich, mehr Ja- als Neinstimmen erhalten.

Ich erteile dem Parlamentarischen Geschäftsführer der NPD-Fraktion das Wort. Herr Leichsenring.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie bitten, dass Sie einen weiteren Wahlgang auf die heutige Tagesordnung nehmen, dass wir diesen Tagesordnungspunkt also nicht abschließen.

Ich gebe Herrn Abg. Dr. Hahn das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der Geschäftsordnung ist nach dem zweiten Wahlgang ein Neuantreten nur im Rahmen eines Verständigungsverfahrens möglich. Das ist aus meiner Sicht jetzt nicht zu leisten. Aus diesem Grunde beantrage ich die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes auf einen späteren Zeitpunkt, auf eine andere Sitzung. Dann ist auch genügend Überlegungszeit für die NPD-Fraktion. Heute eine unendliche Geschichte daraus zu machen erscheint mir nicht sinnvoll.

(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Gibt es dazu weiteren Redebedarf? – Herr Leichsenring.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte darauf hinweisen, dass Herr Hahn Unrecht hat. Wenn man § 101 Abs. 4 der Geschäftsordnung durchliest, stellt man fest, dass dort

Folgendes steht: „Findet ein Wahlvorschlag nicht die erforderliche Mehrheit, so kann er einmal wiederholt werden. Findet er auch dann nicht die erforderliche Mehrheit,“ – das haben wir hier erlebt – „ist eine weitere Wiederholung nur zulässig, wenn vor der neuerlichen Ablehnung“ – also nach dem ersten und vor dem zweiten Wahlgang – „kein hinreichendes Verständigungsverfahren stattgefunden hat.“ Ein Verständigungsverfahren hat nicht stattgefunden, also kann der Wahlgang durchgeführt werden. Das steht eindeutig drin. So ist das übrigens auch mit dem Juristischen Dienst abgestimmt.

Das Begehr von Herrn Dr. Hahn war nicht, diesen Paragrafen anzuzweifeln, sondern die Vertagung zu beantragen.

(Uwe Leichsenring, NPD: Das dürfen Sie nicht! – Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Aber natürlich!)

Wir können darüber abstimmen, ob wir diesen Tagesordnungspunkt offen lassen und vertagen. Dieser Antrag steht an. Wer diesem Antrag zustimmen möchte – –

(Uwe Leichsenring, NPD: Frau Präsidentin! – Holger Apfel, NPD: Moment, er hat sich noch zur Geschäftsordnung gemeldet! – Uwe Leichsenring, NPD: Bevor wir darüber abstimmen, beantrage ich eine Auszeit von 20 Minuten!)