sondern über Energiepolitik, wozu er viel Richtiges gesagt hat. Es wäre schön gewesen, wenn Sie das, was Sie gesagt haben, auch im Antrag stehen hätten. Dann hätte der Antrag wesentlich mehr Substanz, Herr Lehmann.
Sie fordern – es ist schon angesprochen worden –, alles zu tun, damit die Energiepreise sinken. Wollen Sie verstaatlichen oder subventionieren? Ich denke, das wollen Sie nicht. Ich wollte das bewusst einmal sagen. Aber Sie bleiben so allgemein, dass man auch das hinter Ihrem Antrag vermuten kann. Das kann es doch wohl nicht gewesen sein.
Wer hat denn die höchsten Energiepreise? Auch das haben Sie, Herr Lehmann, ganz kurz angesprochen. Das sind die kommunalen Versorger. Wenn wir aktuell lesen, wer sich Gerichtsverfahren in Sachsen gegenübersieht, die die Verbraucherzentrale angestrengt hat: Es sind die DREWAG und die Stadtwerke Leipzig, wo die Kommune die Mehrheit hat. Diese werden gerichtlich belangt. Auch das gehört zur Fairness der Diskussion.
Ich habe das große Gefühl, dass Sie mit diesem Antrag „Energiepreise sollen sinken“ an der Realität vorbei argumentieren, weil, wenn wir alle ehrlich sind, das nicht der Fall sein wird. Die Fakten sind schon angesprochen worden. Wir haben erstens eine Verknappung der fossilen Energieträger. Wir haben zweitens eine erhöhte Nachfrage nach fossilen Energieträgern. Wir haben drittens längere Transportwege von den Lagerstätten der fossilen Energieträger zu uns und wir erwarten, dass die Preise sinken. Das kann es nicht sein.
Wer in der politischen Debatte den Mitbürgerinnen und Mitbürgern durch sein Verhalten, durch seine Antragstellung und durch seine Debatte suggeriert, dass es möglich wäre, der streut den Mitbürgerinnen und Mitbürgern Sand in die Augen. Es wird nicht möglich sein. Wir haben natürlich mit den sozialpolitischen Folgen dieser Entwicklung zu kämpfen und uns darüber Gedanken zu machen.
Aber so zu tun, als ob durch staatliche Maßnahmen in Deutschland Energiepreise sinken können – wer das tut, der geht an der Wirklichkeit vorbei.
Herr Morlok, wie bewerten Sie dann die Aussage des Chefs des Bundeskartellamtes, Ulf Böge, der offiziell in einem Interview kürzlich gesagt hatte, dass es Preissenkungsspielräume bei Strom in der Bundesrepublik zwischen 40 und 50 % gibt? Das widerspricht genau Ihrer These, die Sie soeben aufgestellt haben, dass es keine Preissenkungsspielräume in der Bundesrepublik gäbe.
Ich bin sehr wohl der Meinung, dass ein Präsident eines Bundeskartellamtes die Möglichkeit und auch das Recht hat, in der Öffentlichkeit zu diesen Dingen Stellung zu nehmen. Ich halte aber den Präsidenten des Bundeskartellamtes auch nicht für einen, der den Stein der Weisen besitzt und über alles Bescheid weiß. Denn wenn er so intelligent wäre, dass er das wüsste, dass er diese Preissenkungsspielräume zu Geld machen könnte, dann wäre er sicherlich nicht mehr Präsident des Bundeskartellamtes. Er würde das Wissen, das er hat, zu eigenem Geld machen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er ernsthaft dieser Auffassung ist. Wenn er der Auffassung wäre, würde er nicht mehr dort auf dem Stuhl sitzen und das Wissen nutzen, wie man 40 % „Kohle“ für seinen privaten Geldbeutel macht.
Ich will hier noch zum Schluss sagen, dass es die Ehrlichkeit unseren Strom- und Gasverbrauchern gegenüber gebietet, dass wir ihnen klar machen, dass wir uns, von kurzfristigen Schwankungen abgesehen, langfristig auf steigende Energiepreise einstellen müssen. Wir alle sollten in der politischen Debatte auch keine anderen Eindrücke erwecken.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf zunächst konstatieren, dass zwischen beiden Antragstellern, nämlich CDU und SPD auf der einen und Linksfraktion.PDS auf der anderen Seite, eine große Einigkeit in der Intention ihrer Anträge besteht. Energiepolitisch formiert sich hier eine ganz große Koalition in unserem Hause.
Es ist ja nicht die erste Befassung des Landtages mit dem Thema der steigenden Energiepreise und deshalb muss die Frage erlaubt sein, ob denn wohl ein neuer Sachstand eingetreten ist, seitdem wir am 25. Januar dieses Jahres
das letzte Mal über diese Problematik diskutiert haben. Weder den vorliegenden Anträgen noch den bisherigen Redebeiträgen habe ich neue Entwicklungen entnehmen können, die es rechtfertigen, dass wir abermals zum gleichen Thema diskutieren. Auch der Wirtschaftsminister hat an dieser Stelle bereits mehrfach Stellung genommen.
Der Landtag hat im Januar einstimmig unserem Antrag in der Drucksache 4/4023 zur Wettbewerbssituation auf dem sächsischen Strommarkt zugestimmt. Allerdings liegt der dort beantragte Bericht noch nicht vor.
Meine Damen und Herren! Einer der Aspekte, die die Staatsregierung untersuchen und darlegen soll, ist die Einrechnung der Kosten für die Beschaffung der CO2-Zertifikate und die Weitergabe in Form so genannter Grenzkosten an die Verbraucher. Wir haben hier gemeinsam die Staatsregierung zur Analyse aufgefordert. Jetzt geht die Koalition noch einen Schritt weiter und verlangt in der Begründung des Antrages das Verbot der Einrechnung der kostenlos erteilten Zertifikate, bevor wir diese Analyse, die beantragt worden war, vorgelegt bekommen haben.
Meine Damen und Herren! Wir sind nicht gegen die Intention Ihres Antrages, halten aber dieses dargebotene Mittel für nicht geeignet. Warum?
Die Einrechnung von Opportunitätskosten ist in der Energiewirtschaft gang und gäbe. Nehmen wir zum Beispiel die Preiskalkulation von Vattenfall. Dank der hohen indirekten und versteckten Investition für die Braunkohle produziert Vattenfall hier in Sachsen an den Standorten Lippendorf und Boxberg den Strom zu konkurrenzlos günstigen Preisen. Die vergleichsweise geringen Kosten der Stromproduktion erreichen die Verbraucher jedoch nicht. Denn der Energieversorger rechnet nicht die fiktiven Kosten der CO2-Zertifikate in den Strompreis ein. Nein – und darum greift Ihr Antrag unseres Erachtens zu kurz. Vattenfall stützt seine Preisgestaltung wegen des Weltmarktpreises auf ein fiktives Steinkohlekraftwerk, das die nachgefragte Menge an Strom bei Bedarf produzieren müsste.
Auch hier werden Wirtschaft und Verbrauchern nicht die tatsächlichen, sondern fiktive Grenzkosten in Rechnung gestellt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind schon heute Tarife von Unternehmen, die Daseinsfürsorge anbieten – das ist bei Strom, Gas, Wärme und Wasser der Fall –, grundsätzlich einer Billigkeitskontrolle nach § 315 Bürgerliches Gesetzbuch unterworfen.
Meine Damen und Herren! Für Verträge der Energieversorgung kommt auch der im § 1 Energiewirtschaftsgesetz niedergelegte Grundsatz zur Anwendung, nämlich dass die Energieversorgung unter Berücksichtigung der Sicherheit und Umweltfreundlichkeit der Versorgung so preisgünstig wie möglich zu gestalten ist. Damit kann aus diesem Paragrafen zum einen das Erfordernis der Kosteneffizienz und zum anderen der Grundsatz der Gewinnbegrenzung abgeleitet werden.
Schauen wir uns dann an, wie die Gewinnbegrenzung bei Vattenfall Europe aussieht, können wir feststellen, dass das Unternehmen eine Eigenkapitalrendite von 22 % erzielt. Für ein Unternehmen auf einem oligopolistischen Markt, meine Damen und Herren, ist das ein Wert, den man nicht nur als unangemessen, sondern eigentlich schon als unanständig bezeichnen muss.
Eine Eigenkapitalrendite in dieser Höhe liegt dreimal höher als es nach dem Grundsatz der Billigkeit geboten wäre. Dieser Missstand, meine Damen und Herren, wäre mit dem gegebenen kartellrechtlichen Instrumentarium schon heute zu verhindern.
Damit Sie mich nicht falsch verstehen, die Kartellaufsicht des Landes hat gegenüber der Vattenfall AG, die hier ja nur als Vorlieferant auftritt, keinerlei Handhabe. An die Adresse der Linksfraktion.PDS ist zu sagen, dass die Befugnisse der Kartellaufsicht in Sachsen-Anhalt auch nicht weiter reichen als die in Sachsen.
Meine Damen und Herren, wir sind daher skeptisch, ob es gelingt, was CDU und SPD von der Staatsregierung wollen, nämlich alles Erdenkliche zu unternehmen, um diese Entwicklung umzukehren.
Was man von der Staatsregierung verlangen kann, sind Anstrengungen, in Sachsen für mehr Wettbewerb zu sorgen. Der von der CDU und der SPD immer wieder propagierte Energiemix ist in Wirklichkeit keiner. Was halten Sie denn von Mixgetränken, bei denen über 85 % von einer Sorte im Glas sind? Ihre erklärte Absicht ist es ja, diese 85 % noch zu steigern.
Sie beantragen hier von der Staatsregierung – ich zitiere: „… alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Preise für Strom, Gas und Fernwärme zu senken.“
Man braucht kein Prophet für die Vorhersage zu sein, dass sich die Preise nicht an Ihren Antragstext halten und mittelfristig sicher weiter zulegen werden.
Ein besserer Durchgriff über das Kartellrecht und die Netzregulierung werden uns hoffentlich eine kurze Entlastung bringen. Aber tendenziell werden die Preise nur eine Richtung kennen: die nach oben.
Es wäre auch politisch klug, das den Bürgerinnen und Bürgern jetzt zu sagen. Denn nur so können sie sich auf diese Entwicklung einstellen. Nicht nur wegen der Preisentwicklung, sondern auch aus Gründen des Klimaschutzes wären wir gut beraten, die Themen Energieeffizienz und Energieeinsparung politisch stärker zu gewichten.
In diesem Zusammenhang darf ich aus der Stellungnahme der Staatsregierung zu unserem Antrag „Energieforschung in Sachsen“ zitieren. Dort heißt es – ich zitiere Frau Staatsministerin Ludwig –: „Die Staatsregierung verfügt
Hier im Landtag ist immer wieder vom Energieland Sachsen zu hören. Was ist denn das für ein Energieland, in dem die Landesregierung noch nicht einmal einen Überblick über die aktuelle Forschung hat und sich gleichzeitig weigert, sich einen entsprechenden Überblick zu verschaffen?
Ich mahne bei der Staatsregierung an, endlich die selbst auferlegten Hausaufgaben zu machen. Denn im Energieprogramm aus dem Jahr 2004 heißt es: Die Sächsische Staatsregierung richtet einen Beirat Energie ein. Der Beirat setzt sich zusammen aus Vertretern von Wirtschaft und Wissenschaft. Er hat folgende Aufgabenschwerpunkte: fachliche Beratung der Staatsregierung hinsichtlich der Ausgestaltung von Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Energiewirtschaft; Erarbeitung von entsprechenden Empfehlungen; fachliche Bewertung der Bewerbungen für den sächsischen Energiepreis.
Der Wirtschaftsminister hat uns mitgeteilt, dass es bis heute keinen Beirat Energie gibt. Ebenso fehlt bis heute die gleichfalls im Energieprogramm angekündigte wissenschaftliche Einrichtung zur Koordinierung der Energieforschung in Sachsen.
Wir haben in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses beantragt, die Staatsregierung möge dem Landtag ein Konzept der Weiterentwicklung des Energieeffizienzzentrums vorlegen, wie es nämlich im Koalitionsvertrag festgehalten wurde. Die Koalition hat dieses Ansinnen im Wirtschaftsausschuss abgelehnt.
Bei der Erarbeitung des Energieprogramms im Jahr 2004 gab es eine breite öffentliche Beteiligung. Unter der jetzigen Staatsregierung scheinen die energiepolitischen Weichenstellungen eher hinter verschlossenen Türen abzulaufen.
Meine Damen und Herren! Wir werden uns bei beiden vorliegenden Anträgen enthalten. Unseres Erachtens bringen uns die beantragten Gegenstände derzeit keinen Schritt nach vorn. Die energiepolitische Debatte in diesem Haus tritt auf der Stelle.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Man ist nie verlegen, wenn es darum geht, Begründungen für Teuerungen zu finden. Das hat in den vergangenen Monaten die Preisentwicklung auf dem Energiemarkt sehr deutlich bewiesen.
Während man sich an den Zapfsäulen der Tankstellen schon langsam an die Dreistigkeit bei der Erhöhung