Hier gibt es in der Tat Defizite. Wir müssen bedenken, dass Soldaten der Bundeswehr im Umgang mit fremden Kulturen geschult werden, bevor sie in Auslandseinsätze geschickt werden. Das gilt auch für deutsche Polizeibeamte, die im Ausland tätig sind. Während diese Polizeibeamten in einem fremden Land leben und arbeiten, eignen sie sich in der Regel ein Höchstmaß an interkultureller Kompetenz an. Ich bin selbst ein lebendes Beispiel dafür. Warum sollte man sich nicht der Erfahrungen dieser Kolleginnen und Kollegen bedienen, um die hier Tätigen
Ausdrücklich zustimmen möchte meine Fraktion dem Vorschlag der Sächsischen Ausländerbeauftragten, die vorgeschlagen hat, bei Rückführungen künftig vorzugsweise solche Beamte einzusetzen, die hierfür besonders geschult sind. In diese Richtung geht der Vorschlag, den ich gerade gemacht habe.
Nun speziell zu den vorliegenden Anträgen. Dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN können wir unsere Zustimmung nicht geben. Das hat im Wesentlichen zwei Gründe, die ich gern erläutern würde. Zum Ersten, Herr Lichdi, wird Ihr Antrag – das hat Ihre Rede aufgezeigt – dem Problemkomplex, nämlich welche Konsequenzen die Staatsregierung aus dem Vorfall ziehen soll, nicht umfassend gerecht. Der Antrag ist, bildlich gesprochen, etwas schwach auf der Brust. Sie fokussieren Ihre Bemühungen speziell auf die Rückführung von Kindern bzw. Familien und verlieren dabei den Gesamtkontext etwas aus dem Auge. Unser Anliegen geht über das hinaus, was Sie fordern.
Zum Zweiten vermischen Sie mit Ihrer Forderung nach Gewährung von Aufenthaltstiteln für diese angolanische Familie zwei Sachverhalte, die nicht zusammengehören. Auch die Sächsische Staatsregierung ist letztendlich an Recht und Gesetz gebunden. Wenn das Aufenthaltsgesetz in diesem Fall der Familie keine Möglichkeit für die Gewährung eines Aufenthaltsrechtes bietet, dann kann sich auch die Sächsische Staatsregierung nicht darüber hinwegsetzen.
Der Antrag der Linksfraktion.PDS kommt unseren Vorstellungen schon viel näher. Wir wollen genau wie die Linksfraktion.PDS einen detaillierten Bericht über den Verlauf der Einsatzmaßnahme, eine kritische Überprüfung dessen, was an diesem Tag geschehen ist, und wir fordern Konsequenzen aus diesem Vorfall in Bezug auf die polizeiliche Aus- und Fortbildung. Das ist ganz wichtig. Außerdem sollen die Vorschläge der Sächsischen Ausländerbeauftragten in diese Prüfung mit einbezogen werden. Ihr Antrag, Frau Dr. Ernst, ist schlichtweg etwas reißerisch formuliert. Deshalb können wir diesem so nicht folgen. Wir sind uns aber im Grundkonsens einig und verfolgen die gleiche Zielrichtung.
Deshalb hat die Koalition unter Aussparung einiger Elemente Ihres Antrages und unter Setzung eigener Nuancen einen Änderungsantrag formuliert, der in dieser Form, so meine ich, auch Ihre Zustimmung finden kann. Ich bitte deshalb schon vorab um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Fall zeigt wieder einmal, wie stark der Rechtsstaat in Deutschland gerade im Bereich der Asylgesetzgebung unterminiert wird und ausgehöhlt ist. So versucht eine Moralmafia von Sozialarbeitern, Sozialverbänden und Medien, die rechtmäßige Abschiebung einer afrikanischen Asylbetrügerin zu verhindern,
Schauen wir uns die Chronologie an: Einreise nach Deutschland im April 2001, am 7. Oktober 2002, also vor dreieinhalb Jahren, Ablehnung des Asylgesuchs. Am 25. Mai 2004 stellt die Mutter für ihren Sohn einen Asylantrag, der am 10. Juni 2004 abgelehnt wird, weil Abschiebehindernisse nicht festgestellt wurden.
Was ist nun passiert, das die Gemüter der Ausländerlobbyisten in diesem Hause so erhitzt? Meine Damen und Herren, wenn man das Geheule und Gezeter der Asyllobby hört, könnte man meinen, die Polizei hätte in einer Nacht- und Nebelaktion ein dreijähriges Kind verhaftet und über Wochen in einem finsteren Kellerverlies bei Wasser und Brot schmoren lassen. Die Realität sieht natürlich anders aus.
Eine angolanische Mutter und ihr Kind sollten zusammengeführt werden, um endlich nach über 15 Monaten die rechtskräftige Abschiebung entsprechend des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom Dezember 2004 vollziehen zu können.
Indem die Mutter ihr Kind einfach in der Kindertagesstätte ablieferte und anschließend abtauchte, hat sie ihr Kind als Spielball ihrer eigenen materiellen Interessen missbraucht und unseres Erachtens ihre Fürsorgepflicht sträflich verletzt. Die Kindertagesstätte „Outlaw“ – der Name scheint Programm zu sein – kann für sich nicht beanspruchen, ersatzweise die staatliche Fürsorgepflicht übertragen bekommen zu haben. Durch die Verletzung der mütterlichen Fürsorge war schlicht und ergreifend das Jugendamt Dresden die zuständige Behörde.
Natürlich wurde das Kind nicht einfach eingesperrt, sondern es wurde in die Obhut des Kindernotdienstes des Jugendamtes gegeben, wo es sicher gut betreut wurde. Nachdem klar wurde, dass die Mutter ihr Kind im Stich lassen und sich eben nicht stellen würde, wurde das Kind umgehend nach nur wenigen Stunden zur Kindertagesstätte zurückgebracht. Ich wüsste nicht, meine Damen und Herren, was an diesem Verhalten der Polizei nicht sachgerecht und nicht verhältnismäßig sein soll.
Sie legen verbindlich fest, welche Regelungen auf welchen Vorgang anzuwenden sind. In einem Rechtsstaat ist das selbstverständlich, nicht aber in einem neurotisierten Land wie der Bundesrepublik, wo man jedem Asylbetrüger eine Träne nachweint, gefördert vom Geheul einer tendenziösen Medienberichterstattung. Als trauriges Beispiel für das mangelhafte rechtsstaatliche Denken muss die Äußerung der Ausländerbeauftragten angeführt werden. Frau de Haas erklärte im Zusammenhang mit dem erfolglosen Abschiebeversuch der afrikanischen Asylbewerberin und ihres Sohnes: „Die Menschenwürde ist ein unantastbares Gut und bestimmt jedes polizeiliche Handeln.“ Die Erklärung mündete in der Aussage: „Es muss gerade bei Kindern im Zweifel das Interesse an einer schnellen Abschiebung hinter dem Kindeswohl zurückstehen.“ Diese Äußerung ist entlarvend, denn bei dem nebulösen Hinweis auf die Menschenrechte möchte man die Frage stellen: Welche Menschenrechte meinen Sie denn ganz konkret, die über dem Grundgesetz und der herrschenden Asylgesetzgebung stehen?
Meinen Sie etwa, die bestehende Verpflichtung der staatlichen Organe auf Abschiebungsvollzug auszuhebeln und ins Gegenteil, nämlich einen dauerhaften Duldungsstatus, uminterpretieren zu können? Den traurigen Höhepunkt in diesem Possenspiel der Asyllobbyisten stellte dann wohl der 17. März dar.
Auf Antrag einer rückgratlosen Polizeiführung wurden gegen die beteiligten Polizeibeamten und ihre Vorgesetzten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden wegen angeblicher Entführung Minderjähriger, Freiheitsberaubung und erpresserischen Menschenraubes eingeleitet.
Hier zeigt sich, dass die Hohepriester der Menschenrechte nicht davor zurückschrecken, genau diejenigen, die das Recht und das Gesetz in Deutschland durchsetzen sollen, zu Tätern zu machen und so den Rechtsstaat ein zweites Mal ad absurdum zu führen.
(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Sie sollten ins Schwimmbad gehen und unter Wasser weitermachen!)
Herr Buttolo, nicht nur im Innenausschuss, auch öffentlich haben Sie sich von Ihren Beamten distanziert. Auf die Nachfrage, ob Sie der Auffassung sind, dass sich diese strafbar gemacht hätten, verstecken Sie sich hinter laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Wenn noch nicht einmal Sie eine Aussage über die Rechtmäßigkeit des Einsatzes treffen wollen und nur gutmenschliches Blabla über die fehlende Sensibilität der Beamten schwätzen, wie sollen dann bitte die Beamten kurzfristig ent
scheiden können, ob die Umsetzung bestehender Gesetze geboten erscheint oder nicht? Unter dem Druck der Asyllobby, Herr Innenminister, fallen Sie und der Polizeipräsident von Dresden schamlos Ihren eigenen Polizeibeamten in den Rücken, Beamten, die nur ihre Dienstpflicht taten und um Umsetzung bestehenden Rechts bemüht waren.
Dies alles nur, um sich aus der eigenen Verantwortung für eine viel zu laxe Asylgesetzgebung und überdies gutmenschliche Auslegung der Abschiebepraxis in Deutschland zu stehlen. Angesichts einer solchen charakterlosen Führung kann man heute nur viele Polizeibeamte in Deutschland bedauern, dass sie ihren Kopf tagtäglich für einen Staat hinhalten müssen, dessen führende Repräsentanten sie bei nächstbester Gelegenheit im Stich lassen. Herr Buttolo, Sie sollten sich schämen. Pfui Teufel!
Meine Damen und Herren! Das vorliegende Beispiel zeigt, dass der Rechtsstaat nicht nur in diesem vorliegenden Fall unter dem Dauerbeschuss einer medialen Scheinmoral zum Teil bereits zusammengebrochen ist. Das Recht hat selbst im Bereich der Asylgesetze keine verbindlichen Normen und gibt der Exekutive keine verbindlichen Handlungsanweisungen mehr. Eine Scheinmoral der Gutmenschen setzt die gesetzlichen Regelungen außer Kraft. Aber hinter diesen scheinbaren moralinsauren Äußerungen verstecken sich handfeste Interessen.
Die Funktionärskaste von Sozialbetreuern, Psychologen und Rechtsanwälten fordert immer wieder den verstärkten Zuzug von Ausländern, je mehr, umso besser, denn mit einem Millionenheer von Ausländern lassen sich Arbeitsplätze für Sozialbetreuer und Psychologen sichern. Immer neue Asylbewerber bedeuten auch immer neue Mandanten für Rechtsanwälte, und der Staat zahlt auch noch dafür.
Schamlos fordern die Multikultilobbyisten immer mehr Geld und immer mehr Integration, und dies, obwohl die Integration von Ausländern in Deutschland längst gescheitert ist. Die Integration ist gescheitert. Man sieht es ja an den Parallelgesellschaften, die in den westdeutschen Ballungszentren immer stärker entstehen, und die aktuellen Vorkommnisse an der Rütlihauptschule in Neukölln belegen dies ebenfalls auf tragische Weise. Je mehr Ausländer es bei uns gibt, desto mehr muss für ihre Integration getan werden, so die fragwürdige Logik der Integrationsextremisten.
Meine Damen und Herren! Die NPD-Fraktion – das wird Sie nicht verwundern – fordert die umgehende Abschiebung der afrikanischen Asylbewerberin und ihres Kindes.
Der Rechtsstaat, meine Damen und Herren, muss endlich auch im Bereich der Abschiebung von Asylbetrügern wieder durchgesetzt werden, auch gegen die Scheinmoral der Moralmafia und der Systemmedien.
Für die Polizeibeamten, die einem unverantwortlichen Verfolgungsdruck durch Medien und Justiz ausgesetzt werden, muss die Sächsische Staatsregierung nach Auffassung der NPD-Fraktion unverzüglich eine eindeutige Ehrenerklärung abgeben. Unserer Polizei in Sachsen muss endlich wieder das Vertrauen zurückgegeben werden, dass die politisch Verantwortlichen auch wirklich hinter ihnen stehen. Bei dieser Staatsregierung habe ich leider Gottes längst nicht mehr den Eindruck.
(Jürgen Gansel, NPD: Herr Porsch, Österreich hat eine bessere Asylbewerberpolitik! – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Herr Gansel, vergessen Sie nicht die Stallpflicht! – Uwe Leichsenring, NPD: Sie haben Ihren Hahn schon weggeschlossen! – Glocke des Präsidenten)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was ist am 6. März geschehen? Polizeibeamte haben ein Kind aus der Kindertageseinrichtung abgeholt, um es gemeinsam mit seiner Mutter abzuschieben. Nachdem die Mutter nicht erschienen war, wurde das Kind aus der Kindertageseinrichtung von Polizeibeamten abgeholt und nach mehreren Stunden zurückgebracht. Ob das Kind als Druckmittel gegen die Mutter eingesetzt wurde, ist unklar. Spekulativ: Wenn dem so war, war es fatal, ein Fehler und rechtsstaatlich inakzeptabel.