Protokoll der Sitzung vom 10.05.2006

Wir kommen zur Abstimmung über den § 4 in der Fassung des Ausschusses unter der Bezeichnung „Andere Früherkennungsmaßnahmen“. Wer diesem Beschlussvorschlag des Ausschusses im § 4 zustimmen kann, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Stimmen dagegen? – Einige. Stimmenthaltungen? – Keine. Bei einigen Stimmen dagegen ist der § 4 mehrheitlich beschlossen worden.

Ich muss eine Korrektur vornehmen. Zum Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN gab es 2 Stimmenthaltungen – damit es korrekt im Protokoll steht.

Jetzt kommen wir zum § 5, Ausschluss von Rechtsansprüchen. Wer diesem § 5 seine Zustimmung geben kann,

Es liegt mir kein Wunsch zu einer allgemeinen Aussprache vor. Demzufolge stelle ich den Entwurf Gesetz zur Durchführung eines Mammographie-Screenings und anderer Präventionsmaßnahmen im Freistaat Sachsen, Drucksache 4/4557, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist dem Entwurf mehrheitlich zugestimmt und das Gesetz ist demzufolge beschlossen worden. Wir können den Tagesordnungspunkt beenden.

den bitte ich, sich zu melden. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Ich kann keine erkennen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Dann ist der § 5 einstimmig bestätigt.

Ich rufe auf den § 6, Einschränkung von Grundrechten. Wer kann dem zustimmen? – Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist § 6 einstimmig beschlossen worden.

Ich rufe auf den § 7, In-Kraft-Treten. Wer kann dem zustimmen? – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist § 7 ebenfalls einstimmig beschlossen.

Damit ist die 2. Beratung abgeschlossen. Da in der 2. Beratung keine Änderungen beschlossen wurden, eröffne ich gemäß § 46 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung die 3. Beratung.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 5

2. Lesung des Entwurfs Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen

Drucksache 4/4008, Gesetzentwurf der Fraktion der NPD

Drucksache 4/4778, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend

Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: Einreicher NPD-Fraktion, danach CDU, Linksfraktion.PDS, SPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die NPD Herr Dr. Müller, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Historie dieses Gesetzentwurfs ist jetzt fast ein Jahr alt. Sie begründet sich auf das Verhalten des Jugendhilfeausschusses meines Landkreises, welches meiner Meinung nach exemplarisch ist, weil alle Landkreise finanzklamm sind. Dies ist wahrscheinlich der Koalition nicht klar geworden; denn in dem Beitrag im Ausschuss für Soziales wurde gesagt, dieser Gesetzentwurf begründe sich allein auf einer Petition, die Kollegin Klinger im November oder Dezember vergangenen Jahres in den Ausschuss eingebracht hat. Aber da war das ganze Thema schon im Laufen. Die Petition hat also nicht maßgebend zu diesem Gesetzentwurf beigetragen. – Das vielleicht zur Richtigstellung der Diskussion im Ausschuss.

Was war passiert? Unser Jugendhilfeausschuss hatte die Absenkung der Ermäßigungsbeträge für Alleinerziehende und Eltern mit mehreren Kindern beschlossen. Die Gründe waren Finanzmangel in der Landkreiskasse und die damalige Erhöhung der Landeszuschüsse für die Kitas. Daraufhin bin ich aktiv geworden, hatte mündliche Fragen an die Frau Sozialministerin Orosz gestellt und einen Briefwechsel mit dem Sozialministerium. Der ursprüngliche Beschluss konnte zurückgenommen werden, aber eine endgültige Lösung war nicht in Sicht. Man

berief sich darauf, dass die Regelungen, die bisher galten, keine Konsenslösungen seien und die örtlichen Träger entscheiden könnten, je nachdem, wie die Kassenlage wäre.

Wir haben das Thema bis zur März-Sitzung im Kreistag behandelt und am Ende eine Absenkung mehrheitlich durchgesetzt bekommen, die Eltern und Alleinerziehende mit mehreren Kindern belastet.

Ich denke, das ist genau die falsche Ansatzrichtung. Wenn wir Familienpolitik machen wollen, wenn wir demografische Entwicklung befördern wollen, dann können wir nicht die Beiträge für Kinder kürzen. Ich nenne dazu meinen Landkreis nur exemplarisch, weil die Situation in allen Landkreisen die gleiche ist. Hierbei ist der Gesetzgeber aus meiner Sicht in der Pflicht, klare Regelungen zu schaffen.

Zunächst war es das Ziel meiner Fraktion, mit dem Gesetzentwurf eine Verbesserung im Sinne der Entlastung der Alleinerziehenden und Eltern mit mehreren Kindern zu schaffen. Wir mussten nach der Stellungnahme des Städte- und Gemeindetages einsehen, dass das im Moment nicht finanzierbar ist. Das ist bedauerlich, da wir uns mit diesem Ansatz eigentlich im Konsens mit Frau Bundesfamilienministerin von der Leyen befinden, die sogar eine kostenlose Kindertagesstättennutzung anstrebt. Allerdings war diese Äußerung – das muss man einschränkend sagen – von ihr auch nicht finanziell untersetzt, sodass es im Moment eine Plattitüde ist. Dennoch ist es derzeit ein Status quo mit einer Regelung, die auf einer ehemaligen Konsenslösung beruht, bei der aber die

Landkreise und die Kreisfreien Städte jederzeit als örtliche Träger der Jugendhilfe aussteigen können. Das können wir nicht als befriedigend ansehen. Eine Sanierung der Haushalte der Landkreise und der Kreisfreien Städte zulasten der Eltern und der Alleinerziehenden ist für uns nicht tolerierbar.

Deshalb bitte ich Sie um Annahme des vorliegenden Änderungsantrages, der die bisherigen Regelungen der Konsenslösung beinhaltet, welche immerhin auf Empfehlung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, des Sächsischen Landkreistages, der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und des Sozialministeriums zurückgehen. Damit hätte man wenigstens den Status quo gesichert und es käme nicht zu einem schrittweisen Zurückweichen der Finanzierung bei der Unterstützung der Alleinerziehenden und Eltern.

Wie gesagt, es ist für uns im Moment eine Minimallösung, aber eine solche ist besser als gar keine Lösung. Deshalb bitte ich Sie noch einmal um Annahme des Antrages und um rege Diskussion.

(Beifall bei der NPD)

Die CDUFraktion, bitte.

(Kerstin Nicolaus, CDU: Die Koalitionsfraktionen!)

Für die Koalitionsfraktionen Frau Dr. Schwarz, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Müller, anderen vorzuwerfen, dass die Finanzierung nicht untersetzt sei, ist aus Ihrem Munde fatal. Gerade die Anträge und Gesetzentwürfe, die Ihre Fraktion in den Landtag einbringt, sind in der Regel in keiner Weise finanziell untersetzt.

(Uwe Leichsenring, NPD: Aber ja doch!)

Sie wollen die Absenkungsbeiträge in § 15 gesetzlich geregelt haben. Dass es Absenkungsbeiträge gibt, ist in diesem Paragrafen geregelt, allerdings nicht die Höhe. Die Mehrkosten, die damit auf die Kommunen zukommen, werden verharmlost. Sie gehen davon aus, dass es durch die Umverteilung in den kommunalen Haushalten kostenneutral zu erreichen sei – so steht es in Ihrer Begründung. Sie müssen die Situation kennen – das haben Sie hier auch erwähnt –; wir haben das Kita-Gesetz vor einem halben Jahr geändert und sehen jetzt keinen Grund, den Vorschlag der NPD-Fraktion aufzunehmen, zumal wir uns zur kommunalen Selbstverwaltung bekennen. Sie haben ein Beispiel gebracht, wie in den Landkreisen mit den Möglichkeiten der kommunalen Selbstverwaltung damit umgegangen wird.

Ihr Änderungsantrag, den Sie im Ausschuss eingebracht haben und auch heute noch einmal zur Diskussion stellen, beinhaltet keine Verbesserung – 10 % für Alleinerziehende mit einem Kind ist keine Verbesserung, es gibt Land

kreise, die höhere Absenkungsbeiträge haben –, sondern führt zusätzlich zu einem höheren Verwaltungsaufwand.

Da die örtlichen Träger der Jugendhilfe die Absenkungsbeiträge zu übernehmen haben, also die Landkreise und Kreisfreien Städte, werden sie in der Regel durch die Jugendhilfeausschüsse festgelegt. Das ist ein demokratisches und transparentes Verfahren. Es gibt die Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände, an die sich in der Regel auch die Kommunen halten. Gerade diese Spitzenverbände haben sich ablehnend gegenüber Ihrem Gesetzentwurf geäußert.

Ich kann meinen Kolleginnen und Kollegen im Landtag nur empfehlen, dieser Ablehnung zu folgen. Aus den genannten Gründen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)

Besteht bei der Linksfraktion.PDS Gesprächsbedarf? – Das sieht nicht so aus.

(Uwe Leichsenring, NPD: Die wissen nichts!)

Die FDP-Fraktion? – Die GRÜNEN? – Niemand. Die Staatsregierung? – Wird auch nicht gewünscht.

Dann sind wir eigentlich am Ende. Ich frage noch einmal die NPD-Fraktion, ob sie sprechen möchte.

Ja, das Schlusswort.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Beim Gesetz gibt es kein Schlusswort!)

Beim Gesetz gibt es kein Schlusswort, aber Sie können im Rahmen Ihrer Redezeit sprechen.

Ich habe ja noch Redezeit.

Ja, genau. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Schwarz, es war etwas dürftig, muss ich sagen, denn nur der ursprüngliche Gesetzentwurf – das hatte ich Ihnen auch gesagt – hätte höhere Absenkungsbeiträge als zurzeit üblich und damit auch Mehrkosten zur Folge gehabt.

Wir haben den Änderungsantrag extra auf Empfehlung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages so eingebracht, dass keine Mehrkosten entstehen würden. Höhere Beiträge für die örtlichen Träger der Jugendhilfe sind allemal möglich. Ich sage einmal, mehr auszugeben wird Ihnen keiner verwehren, aber weniger auszugeben ist schon ein Problem für uns. Zurzeit gilt die Sächsische Verfassung noch in ihrem bisherigen Wortlaut, in der steht, dass anzustreben ist, dass es eine Gleichheit der Lebensverhältnisse in Sachsen geben soll. Wenn Sie sagen, dass es eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung sei, dies zu regeln, dann, muss ich Ihnen sagen,

Dieser Änderungsantrag sei schon eingebracht, sagt Herr Dr. Müller. Gibt es dazu Redebedarf? – Das ist nicht der Fall.

haben wir bald Landkreise, die finanzstark sind, in denen die Familien unterstützt werden, und andere Landkreise, in denen gar nichts unterstützt wird. Das ist mit der NPDFraktion nicht zu machen. Ich bitte Sie deshalb um Annahme des Änderungsantrages. Dann lasse ich über den Änderungsantrag der NPD abstimmen. Wer gibt seine Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier einige Stimmen dafür, dennoch mit großer Mehrheit abgelehnt.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen, Gesetzentwurf der NPD-Fraktion. Wir stimmen ab über die Gesetzesüberschrift. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmen dafür ist die Überschrift mit großer Mehrheit abgelehnt worden.