Protokoll der Sitzung vom 13.09.2006

Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse seine Zustimmung geben kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Ich frage nach Stimmenthaltungen. – Das war nicht der Fall, damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 4 ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 5

1. Lesung des Entwurfs Gesetz zum Schutz der Freiheit der Mandatsausübung und zur Anzeige und Veröffentlichung von Zuwendungen

Drucksache 4/6314, Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums für eine allgemeine Aussprache vor. Es spricht daher nur die Einreicherin, die Fraktion GRÜNE. Herr Abg. Lichdi, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Öffentlichkeit schwappt in regelmäßigen Abständen die Erregung über korrupte Abgeordnete hoch. Anfang 2005 wurde bekannt, dass die CDU-Politiker Hermann Josef Arentz und Laurenz Meyer vom RWE-Konzern Zahlungen und Stromschenkungen ohne erkennbare Gegenleistung erhalten hatten. Herr Meyer ist übrigens gegenwärtig Wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion, wohl aufgrund seiner hervorragenden Kontakte zur Wirtschaft.

Die niedersächsischen SPD-Landtagsabgeordneten Wendhausen und Viereck erhielten fast 800 000 Euro vom Volkswagenkonzern ohne erkennbare Gegenleistung. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat mittlerweile im November 2005 die Rechtmäßigkeit der Abführung an den Landeshaushalt in Niedersachsen bestätigt. Die FDPPolitikerin Flach erhielt jahrelang 60 000 Euro für sogenannte Übersetzungsarbeiten vom Siemenskonzern, die auf Nachfrage nicht spezifiziert werden konnten. Der Presse war damals zu entnehmen, dass Frau Flach früher mit der Übersetzung von Handbüchern zum Betrieb von Kernkraftwerken beschäftigt war. Natürlich haben die Weiterzahlung von 60 000 Euro jährlich und die Forderung der FDP, weitere AKWs zu bauen, gar nichts miteinander zu tun. In der Sommerpause erregte der Geschäftsführerposten des CDU-Bundestagsabgeordneten Röttgen beim Bundesverband der Deutschen Industrie die öffentliche Aufmerksamkeit. Nach massivem Protest, auch aus dem BDI selbst, verzichtete Röttgen auf den Geschäftsführerposten.

Dagegen setzt Herr Göhner die Geschäftsführung im Arbeitgeberverband fort. Es ist gelungen, die Kritik an der Doppelfunktion erst einmal auszusitzen. Man braucht sicher nicht lange auf den nächsten Skandal in der medialen Erregungskurve zu warten. Was bei dem lange nicht mehr erstaunten Publikum zurückbleibt, ist jedenfalls – je länger je mehr – der Eindruck der Selbstbedienung und der Käuflichkeit von Abgeordneten. Es verfestigt sich der Eindruck, dass die Abgeordneten nicht ihrem Gewissen verpflichtet sind, wie es die Verfassung verlangt, sondern einem unsichtbaren Geldgeber im Hintergrund. Hier nützt es auch nichts, auf angeblich schwarze Schafe zu verweisen. Hier stehen wir als Abgeordnete in der Pflicht, alles

zu tun, um den Eindruck durch Taten glaubhaft zu widerlegen. Wir sollten also handeln. Sie, meine Damen und Herren, haben jetzt mit unserem Gesetzentwurf die Gelegenheit dazu.

Die CDU-SPD-Koalition in Sachsen musste vor einem Jahr ebenfalls handeln. Nachdem Aussitzen nicht mehr ging, hat sie sich für das zweite übliche Mittel entschieden, nämlich die Verabschiedung des Themas in eine Kommission. Dies genügte vor der Sommerpause 2005 erst einmal, um die Diskussion in Sachsen zu beerdigen. Leider fiel nicht auf, dass die Koalition im Landtag einen Änderungsantrag meiner Fraktion abgelehnt hat, auch die Offenlegung von Nebeneinkünften sowie die Sanktionierung von Verstößen in die Kommissionsarbeit aufzunehmen. Dies lässt nur einen Schluss zu: Die Kommission soll und wird keinen Vorschlag zur Behandlung von Nebeneinkünften der Abgeordneten vorlegen.

Meine Damen und Herren! Wir wollen Sie mit diesem Gesetzentwurf dazu zwingen und die Debatte über die Nebeneinkünfte zu einem guten Ende bringen. Wir wollen eine Lösung, die es uns erlaubt, selbstbewusst den Bürgerinnen und Bürgern gegenüberzutreten, um ihnen zu sagen, dass wir alles getan haben, um verdeckte Zahlungen und mit Geld geschmierte Einflussnahmen zu verhindern.

Im Grundgesetz und in der Sächsischen Verfassung steht, dass die Abgeordneten nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden sind. Es geht um die Unabhängigkeit und die alleinige Gewissensbindung der Abgeordneten. Sicher, dies ist ein hohes und in erster Linie ein moralisches Ideal, aber wir müssen als Abgeordnete alle Regelungsmöglichkeiten ausschöpfen, um diesem Ideal näher zu kommen, ohne in die Freiheit des Mandats einzugreifen.

Das Bundesverfassungsgericht hat vor 30 Jahren gesagt, wie das zu verstehen ist. Das Bundesverfassungsgericht verlangt im bekannten Diätenurteil vom 5. November 1975: „gesetzliche Vorschriften dagegen, dass Abgeordnete Bezüge aus einem Angestelltenverhältnis, aus einem sogenannten Beratervertrag oder Ähnlichem, ohne die danach geschuldeten Dienste zu leisten, nur deshalb erhalten, weil von ihnen im Hinblick auf ihr Mandat erwartet wird, sie würden im Parlament die Interessen des zahlenden Arbeitgebers, Unternehmers oder der zahlenden Großorganisation vertreten und nach Möglichkeit durchzusetzen versuchen. Einkünfte dieser Art sind mit dem unabhängigen Status des Abgeordneten unvereinbar.“

Das Diätenurteil verbietet daher:

Erstens: Zahlungen Dritter, die in der Absicht geleistet werden, den Abgeordneten zur Vertretung der Interessen des Zahlenden im Parlament zu veranlassen – das ist der klassische Fall der Korruption, also die Ausnutzung einer Machtposition, um sich selbst Vermögensvorteile zuzuschanzen.

Zum Zweiten verbietet das Bundesverfassungsgericht sogenannte arbeitslose Einkommen. Damit ist die Annahme von Zuwendungen gemeint, die ohne die übliche Gegenleistung gewährt werden; denn bei der Annahme solcher Leistungen, die ohne Gegenleistung des Abgeordneten ist, ist stets zu vermuten, dass die Gegenleistung, die der Zahlende erwartet, gerade in der parlamentarischen Vertretung seiner Interessen besteht.

Leider haben die Parlamente die Verfassungsrechtslage jahrzehntelang missachtet. Dies gilt leider auch für Sachsen. Nur Niedersachsen und seit einem Jahr der Bund haben „arbeitslose“ Einkommen verboten. Die Verhaltensregeln, die sich der Sächsische Landtag gegeben hat, sind völlig unzureichend. Sie unterscheiden zwischen Angaben, die im Handbuch des Landtags veröffentlicht werden, einerseits sowie Tätigkeiten und Zuwendungen, die nur dem Präsidenten anzuzeigen, aber nicht zu veröffentlichen sind, andererseits. Zu veröffentlichen sind der Beruf sowie vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten in gesellschaftlichen Körperschaften und Interessenverbänden. Lediglich der Anzeigepflicht beim Präsidenten unterliegen entgeltliche Tätigkeiten der Beratung, Vertretung fremder Interessen und publizistische Tätigkeit außerhalb des ausgeübten Berufes.

Die Anzeigepflicht besteht auch für die Zuwendungen, die Abgeordnete „für ihre politische Tätigkeit als Mitglied des Landtages erhalten haben“. Der Präsident wird zwar verpflichtet, diese Zuwendungen zu veröffentlichen, wenn sie im Jahr mehr als 10 000 Euro betragen und nicht an Parteien weitergeleitet werden. Das Entscheidende dabei ist aber, dass die Verhaltensregeln, also die Annahme von Zuwendungen außerhalb der ausgeübten Berufstätigkeit, für die politische Tätigkeit als Mitglied des Landtages sogar ausdrücklich für zulässig halten. Ausdrücklich unzulässig ist nur „die Annahme von Entgelten mit Gegenleistungen für ein bestimmtes Verhalten als Mitglied des Landtages“.

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Zulässig sein sollen Zuwendungen für die politische Tätigkeit, nicht aber Zuwendungen als Entgelte für ein bestimmtes Verhalten im Landtag. Eine solche Unterscheidung ist nicht glaubwürdig und transparent zu treffen, denken wir.

In einem weiteren wichtigen Punkt sind die Verhaltensregeln total unzureichend. Die schärfste Sanktion ist die Mitteilung des Präsidenten an den Landtag über den Verstoß. Ich verkenne nicht, dass eine solche Mitteilung erhebliche öffentliche Wirkung hätte, doch ist es ein Ärgernis, dass der Abgeordnete gleichwohl die erhaltenen unzulässigen Zuwendungen behalten darf.

Nun zu den Hauptpunkten unseres Gesetzentwurfes: Die Interessentenzahlungen werden gesetzlich verboten und Zuwendungen veröffentlichungspflichtig. Die Annahme von Zuwendungen, die in der Absicht geleistet werden, eine politische Gegenleistung des Abgeordneten zu erhalten, wird ausdrücklich verboten. Zuwendungen, die Interessenverflechtungen anzeigen, werden veröffentlichungspflichtig. Für die Einzelheiten müssten neue Verhaltensregeln festgelegt werden.

„Arbeitslose“ Einkommen werden verboten. Berufseinkünfte werden veröffentlichungspflichtig. Der Gesetzentwurf setzt also endlich den 30 Jahre alten Gesetzgebungsauftrag des Bundesverfassungsgerichtes um, Einkommen ohne verkehrsübliche Gegenleistung zu verbieten.

Wenn ein Abgeordneter weit überhöhte Zahlungen für angebliche Leistungen erhält, dann ist eben stets zu vermuten, dass politische Gegenleistungen erwartet werden. Eine andere Annahme halten wir für naiv.

Persönliche Direktspenden an Abgeordnete werden verboten. Die Verhaltensregelungen lassen zu, dass der Abgeordnete Zuwendungen für seine politische Tätigkeit erhält. Dies torpediert die Unabhängigkeit des Abgeordneten. Unser Gesetzentwurf verbietet daher die Annahme persönlicher Spenden und geht damit auch und bewusst über die Regelungen des Abgeordnetengesetzes des Bundes hinaus. Ich bin gespannt, welche Fraktion bereit ist, uns bei diesem klaren Schritt zu folgen.

Persönliche wirtschaftliche Interessen sind offenzulegen. Die Verhaltensregeln sehen vor, dass spezifische wirtschaftliche Sonderinteressen eines Abgeordneten an einem bestimmten Beratungsgegenstand im Ausschuss offenzulegen sind. Leider sind die Ausschussprotokolle nicht öffentlich und für das Plenum des Landtages besteht keine Offenlegungspflicht. Die Öffentlichkeit hat überhaupt keine Chance, von wirtschaftlichen Sonderinteressen eines Abgeordneten zu erfahren. Wir führen deshalb in dieser Frage die Öffentlichkeit der Ausschussprotokolle und die Pflicht zur Offenlegung im Plenum ein.

Gegen Verstöße werden wirksame Sanktionen eingeführt. Unzulässige Zuwendungen müssen nach Feststellung durch das Präsidium an den Landeshaushalt abgeführt werden. Das Präsidium kann ein Ordnungsgeld bis zu 25 000 Euro verhängen. Die Erfahrung mit Parteispenden zeigte – ich bemerke die Unruhe in den Reihen der CDUFraktion, das freut mich –, dass solche Sanktionen durchaus geeignet sind, die Parteien zu einem rechtmäßigen Verhalten zu veranlassen. Ich frage Sie: Warum soll das, was für Parteien gilt, nicht auch für Abgeordnete gelten?

Mir ist bekannt, dass im Augenblick eine Klage hauptsächlich von CDU- und FDP-Abgeordneten gegen die Neuregelung des Abgeordnetengesetzes des Bundes beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängig ist. Sie werden unseren Gesetzentwurf aber nicht so lange aussitzen können, bis Karlsruhe entschieden hat, denn unser Gesetzentwurf berücksichtigt bereits die Kritikpunkte, soweit sie mir – das sage ich ausdrücklich – berechtigt erscheinen.

Ich freue mich auf die Anhörung und die Ausschussberatungen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion.PDS)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zum Schutz der Freiheit der Mandatsausübung und

zur Anzeige und Veröffentlichung von Zuwendungen an den Verfassung-, Rechts- und Europaausschuss zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an den genannten Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit ist die Überweisung beschlossen und der Tagesordnungspunkt 5 ist beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 6

Bericht des Petitionsausschusses (Berichtszeitraum 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2005)

Drucksache 4/6327, Unterrichtung durch den Petitionsausschuss

Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt. Bevor wir in die Aussprache der Fraktionen gehen, spricht zunächst die Vorsitzende des Ausschusses. Frau Simon, bitte; Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Vater einer neunköpfigen Familie wandte sich an den Petitionsausschuss, weil ihm das Arbeitslosengeld II aufgrund der Berücksichtigung von drei Hausgrundstücken als sogenanntes verwertbares Vermögen nicht gewährt wurde. Ebenso sollte die darlehensweise gewährte Hilfe zum Lebensunterhalt eingestellt werden und die nach dem Bundessozialhilfegesetz gewährten einmaligen Leistungen zurückzuzahlen sein.

Darüber hinaus drohte der Familie die Stromabstellung. Aufgrund der Petition und dank der sofortigen Hilfe des Sozialministeriums konnte erst einmal die Stromabschaltung unterbunden werden. Im Jahr 2005 schloss das Sozialgericht das seit 2003 laufende Verfahren ab und kam dabei – im Gegensatz zur Agentur für Arbeit – zu der Entscheidung, dass weder der Petent noch seine Ehefrau oder eines seiner sieben Kinder über Vermögen verfügen, dessen Verkehrswert nach § 12 Sozialgesetzbuch zu berücksichtigen ist.

Beim ersten der drei Grundstücke, die die Agentur anrechnen wollte, war keiner der Betroffenen als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Das zweite Grundstück hatte den Verkehrswert null, da die eingetragene Grundschuld und der Wert des Wohnrechts der Eltern des Petenten abzuziehen waren. Das vom Petenten und seiner Familie selbst genutzte dritte Grundstück war überschuldet, sodass das Gericht auch hier einen Verkehrswert von null feststellte. Im Zuge des Sozialgerichtsverfahrens wurde des Weiteren geprüft, inwieweit die darlehensweise Gewährung von Sozialhilfe in eine nicht rückzahlbare Beihilfe umgewandelt werden kann und die Sozialhilfe nachzuzahlen ist. Im Zusammenhang mit dem Petitionsverfahren wurden die Eltern sogar noch auf die Möglichkeit einer Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten für das siebente Kind hingewiesen.

Auf den Verlauf und die Entscheidung des Sozialgerichts hat der Sächsische Landtag zwar keinen Einfluss, aber froh über diesen Entscheid sind sicher nicht nur die Petenten gewesen. Ohne Wahrnehmung des Petitionsrechts und das schnelle Handeln von Petitionsausschuss und Sozialministerium hätten der Petent, seine Ehefrau und seine sieben Kinder vor dem Gerichtsentscheid im wahrsten Sinne des Wortes im Dunkeln gesessen – was ihnen übrigens bereits einmal widerfahren war, und zwar über Weihnachten 2004. Diese Petition behandelt den sicher am stärksten berührenden Problemfall, der im Jahr 2005 durch den Petitionsausschuss behandelt und abgeschlossen werden konnte. Sie ist im Detail im Jahresbericht 2005 des Petitionsausschusses, „Fakten und Zahlen“, nachzulesen, wie viele andere Fälle.

Der Petitionsausschuss und das Referat Petitionsdienst haben auch 2005 eine sehr gute Arbeit geleistet. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Petitionen leicht auf 1 005. Mit 254 Petitionen, von denen immerhin 56 positiv abgeschlossen werden konnten, war das Sachgebiet Allgemeine Schulen, Bildungsinformation und Bildungsberatung Spitzenreiter, gefolgt von 55 Petitionen zu Verwaltungsangelegenheiten und 50 Petitionen zu Wohlfahrtspflege, Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe. Die meisten Petitionen gingen aus der Landeshauptstadt Dresden mit 107 ein. Bei den Landkreisen belegte Bautzen mit 43 Petitionen den ersten Platz. Eine Massenpetition mit einem Moratorium für Schulschließungen hatte einen Umfang von beachtlichen 25 474 Schreiben. Unter der Sammelpetition zur Liberalisierung des Sächsischen Waldgesetzes standen 18 000 Unterschriften. Beide Verfahren konnten 2005 noch nicht abgeschlossen werden. Sie belegen jedoch eindrucksvoll, welches hohe Ansehen das Petitionsrecht bei den Bürgerinnen und Bürgern des Freistaates hat und welche Erwartungen sich mit der Arbeit des Petitionsausschusses verbinden.

Verständlicherweise begleiten und bewerten die Petenten die Arbeit des Ausschusses nicht nur erwartungsvoll, sondern auch sehr kritisch. So ist es nicht ungewöhnlich, dass einige von ihnen ihrem Ärger direkt mir gegenüber als Vorsitzender per Telefon oder Mail Luft machen und

mich für Dinge in der Verantwortung sehen, die ich persönlich jedoch nicht beeinflussen oder entscheiden kann. Kritik bezieht sich vor allem auf zwei Aspekte: die Verfahrensdauer und die Abschluss- oder Erfolgsquote. Wurden zehn Petitionen bereits nach drei Monaten und weitere 344 innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen, so dauerte die Bearbeitung von 395 Petitionen immerhin bis zu zwölf Monaten, bei 205 Petitionen sogar länger als ein Jahr. Hierbei ist in einigen Bereichen Abhilfe nötig. Zu Details wird der Ausschuss in Vorbereitung des nächsten Jahresberichtes 2006 noch beraten.

Man muss jedoch auch deutlich sagen, dass eine lange Bearbeitungsdauer nicht Untätigkeit oder Desinteresse bedeuten muss. Werden in Vorbereitung von Entscheidungen der Berichterstatter und des Ausschusses ergänzende Stellungnahmen angefordert, Vor-Ort-Termine durchgeführt oder Akteneinsicht beantragt, verlängert sich die Bearbeitungszeit logischerweise um diese Zeit. Der Qualität der Bearbeitung allerdings stehen diese Maßnahmen sehr gut zu Gesicht. So führten zum Beispiel die 14 durchgeführten Ortstermine im Beisein der Petenten und der zuständigen Stellen zum Teil zu einvernehmlichen Lösungen. Auch die sechsmal erfolgte Akteneinsicht und ebenso die sechs Einladungen von Vertretern der Staatsregierung direkt in den Ausschuss trugen zum besseren Verständnis der Sachverhalte bei.

651 der behandelten Petitionen waren nicht abhilfefähig, das heißt, dem Anliegen der Petenten konnte nicht entsprochen werden. Entweder war das kritisierte Verwaltungshandeln nicht zu beanstanden oder die gewünschten Maßnahmen konnten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erfolgen. 222 Petitionen konnten, nachdem den Petenten abgeholfen werden konnte, für erledigt erklärt werden. Durch die Überweisung von weiteren 93 Petitionen an die Staatsregierung als Material oder zur Berücksichtigung wurden entweder überdenkenswerte Anstöße gegeben oder die Staatsregierung zu einer Art Einzelfallprüfung aufgefordert. Auch hierbei konnte dem Anliegen der Petenten zumindest teilweise entsprochen werden. Damit lag 2005 die Erfolgsquote der Petitionen bei ungefähr 30 %. Bedenkt man, dass sich viele Petenten erst an den Petitionsausschuss wenden, wenn all ihre bisherigen Bemühungen, andere Möglichkeiten auszuschöpfen, erfolglos geblieben waren und der Petitionsausschuss sozusagen die letzte Instanz ist, kann diese Quote durchaus als respektabel angesehen werden.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Von den Bürgerinnen und Bürgern wurde die Möglichkeit, sich außerhalb förmlicher Rechtsbehelfe und formaler Verwaltungs- und Gerichtsverfahren an staatliche Stellen zu wenden, wieder rege genutzt. Die Mitglieder des Petitionsausschusses haben fraktionsübergreifend eine sehr gute Sacharbeit geleistet, die mit der heutigen Behandlung im Plenum unbedingt gewürdigt werden soll und für die Dank und Anerkennung auszusprechen sind.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS, der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Das Gleiche gilt für die engagierten Mitarbeiter des Referates Petitionsdienst.