Protokoll der Sitzung vom 19.01.2005

Wir haben gegen diesen Antrag der NPD gestimmt, weil wir der Auffassung sind – und das beruht auch auf meiner langjährigen Erfahrung als Mitglied verschiedener Untersuchungsausschüsse –, dass bei dem Sachstand, der zu dem Thema bisher in den Zeitungen publik geworden ist, eigentlich eine Tiefenprüfung des Landesrechnungshofes eine geeignete Maßnahme wäre. Dort sitzen Spezialisten, die sich mit den Fragen der Wirtschaftskriminalität bestens auskennen, und zwar besser als viele Abgeordnete in den Landtagen oder im Bundestag. Ich halte es für kein Problem, wenn die Politiker das Fachwissen der Spezialisten nutzen. Allerdings kann das Parlament den Landesrechnungshof nicht beauftragen. Wir können ihn höchstens bitten, eine Tiefenprüfung vorzunehmen. Ich halte das für angeraten. Meine Fraktion hat mir zugestimmt. Wir werben noch darum, die anderen Fraktionen dafür zu gewinnen, gemeinsam den Landesrechnungshof höflich zu ersuchen, dies zu erwägen.

Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Tagesordnungspunkt 1 abgeschlossen.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 2

Wahl eines Mitgliedes des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Sächsischen Landtages (gemäß § 3 des Gesetzes zur Ausübung der parlamentarischen Kontrolle hinsichtlich der Überwachung von Wohnungen unter Einsatz technischer Mittel und anderer polizeilicher Maßnahmen unter Einsatz besonderer Mittel im Freistaat Sachsen)

Drucksache 4/0484, Wahlvorschlag der Fraktion der PDS

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Ausübung der parlamentarischen Kontrolle werden die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums vom Landtag aus seiner Mitte einzeln mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. § 3 Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes legt darüber hinaus fest, dass zwei der fünf Mitglieder der parlamentarischen Opposition angehören müssen.

Da in der 2. und 4. Sitzung des Sächsischen Landtages am 10. November 2004 und am 9. Dezember 2004 ein

Kandidat der PDS nicht die Mehrheit der Mitglieder des Landtages erreicht hat, kommen wir heute erneut zur Wahl. Ihnen liegt der Wahlvorschlag der Fraktion der PDS in der Drucksache 4/0484 vor. Vorgeschlagen ist erneut Herr Bartl. Gemäß § 101 Abs. 4 Satz 2 der Geschäftsordnung ist dies zulässig, da vor der letzten Wahlentscheidung kein Verständigungsverfahren stattgefunden hat.

Es liegt weiterhin ein Antrag der Fraktion der NPD für die Wahl eines Mitgliedes des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Sächsischen Landtages vor. Dieser Wahlvorschlag ist jetzt eingegangen.

Ich bitte, dass jetzt das Präsidium des Sächsischen Landtages kurz zusammentritt, um über diesen Antrag zu befinden. Ich unterbreche die Sitzung für zehn Minuten. Wir treffen uns im Saal 2.

(Unterbrechung von 11:05 Uhr bis 11:18 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir setzen die Beratung fort. Das Präsidium hat getagt und sich mit dem Wahlvorschlag der NPD-Fraktion beschäftigt, hier einen Kandidaten mit zur Wahl zu stellen. Ich möchte Ihnen den Beschluss des Präsidiums bekannt geben.

Das Präsidium hat beschlossen, den eingereichten Wahlvorschlag der NPD zur Wahl eines Mitgliedes des Parlamentarischen Kontrollgremiums als unzulässig zurückzuweisen.

Begründung: Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausübung der parlamentarischen Kontrolle hinsichtlich der Überwachung von Wohnungen unter Einsatz technischer Mittel und anderer polizeilicher Maßnahmen unter Einsatz besonderer Mittel im Freistaat Sachsen (Sächsisches Kontrollgesetz) besteht das parlamentarische Gremium aus fünf Mitgliedern, von denen zwei den die Regierung nicht tragenden Teilen des Landtages angehören müssen. Das ist der § 3 Abs. 1 Sächsisches Kontrollgesetz. Bei den zu besetzenden fünf Sitzen bedeutet dies: Auf Vorschlag der CDU-Fraktion sind drei Mitglieder zu wählen, auf Vorschlag der PDS-Fraktion sind zwei Mitglieder zu wählen. Entsprechend § 9 Abs. 2 der GO ist bei der Besetzung des Präsidiums, der Ausschüsse sowie bei der Benennung der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter für die Feststellung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt zugrunde zu legen. Das gilt grundsätzlich auch für die Besetzung sonstiger Gremien des Landtages und für Wahlen, die durch den Landtag vorzunehmen sind. Der Wahlvorschlag der Fraktion der NPD ist deshalb unzulässig.

Meine Damen und Herren, ich hatte schon darauf hingewiesen, – – Wird dazu das Wort gewünscht? – Bitte schön, Herr Leichsenring.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch das eilig einberufene Sonderpräsidium konnte uns nicht zu der Meinung bringen, dass uns in einer Demokratie, wenn eine Wahl auf der Tagesordnung steht, das Recht genommen werden soll zu kandidieren. Wer dann gewählt wird, ist ja eine ganz andere Sache, aber es muss jeder das Recht haben zu kandidieren, ansonsten stimmt da irgendetwas nicht. Deswegen sind wir mit diesem Präsidiumsbeschluss nicht einverstanden und bitten noch einmal um Klärung durch den Landtag gemäß § 53 Abs. 2 Satz 3.

Meine Damen und Herren! Ich bringe deshalb den Beschluss des Präsidiums zur Abstimmung. Wer dem Beschluss des Präsidiums seine Zu

stimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Meine Damen und Herren! Ihnen liegt jetzt der Wahlvorschlag der PDS in der Drucksache 4/0484 vor; vorgeschlagen ist erneut Herr Bartl. Gemäß § 101 Abs. 4 Satz 2 der Geschäftsordnung ist dies zulässig, da vor der letzten Wahlentscheidung kein Verständigungsverfahren stattgefunden hat; ich hatte das bereits gesagt. Ich frage, ob dazu noch jemand das Wort haben möchte. – Herr Leichsenring.

Ich hatte es vorhin schon im Präsidium gesagt: Wir haben noch einmal tiefer recherchiert und sind auch auf Schriften gestoßen, die die Rechtsauffassung des Präsidiums und auch des Landtages hier nicht bestätigen. Jetzt hat sich also eine andere Lage ergeben und gemäß § 105 der Geschäftsordnung beantragen wir eine Überlegungspause von 20 Minuten.

(Heinz Eggert, CDU: Fünf Jahre wären noch besser!)

Dann tritt der Landtag um 11:45 Uhr wieder zusammen.

(Unterbrechung von 11:22 Uhr bis 11:45 Uhr)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir setzen unsere Beratung fort. Wünscht zunächst die NPD-Fraktion das Wort? – Das ist der Fall. Dann bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben in der Fraktion beraten und werden zu diesem Wahlvorgang keinen weiteren Wahlvorschlag einreichen. Wir hoffen einfach inständig, dass das Gericht, bei dem unsererseits eine Klage anhängig ist, zu diesem Verfahren recht schnell einen Spruch treffen wird. Vielleicht kann das der Justizminister so mitnehmen, dass er den zuständigen Richter bittet – –

(Zuruf von der CDU: … anweist!)

Ja, man kann ja einmal bitten. Wir wollen ja die richterliche Unabhängigkeit nicht angreifen.

Im Präsidium hat Prof. Porsch sehr sachlich seine Argumentation dargelegt. Ein bisschen ärgert mich dann aber, dass die PDS im Kreistag Sächsische Schweiz genau mit dieser Sache – –

(Dr. André Hahn, PDS: Kommunalrecht!)

Das steht genauso drin.

Die PDS hat genau mit dieser Methode ihren Vertreter durchgebracht. Da hat er sich nicht gewehrt. Wir haben zu diesem Wahlgang keinen weiteren Kandidaten.

Meine Damen und Herren! Die Wahlen finden nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen mit Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage daher, ob jemand wider

spricht, dass über ein Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums durch Handzeichen abgestimmt wird. – Es wird widersprochen.

Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zur geheimen Abstimmung über ein Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums aufgrund des Wahlvorschlages der PDS.

Ich berufe dazu aus den Reihen der Abgeordneten folgende Wahlkommission: von der PDS Frau Roth als Leiterin, von der CDU Herrn Colditz, von der SPD Frau Dr. Raatz, von der NPD Herrn Schmidt, von der FDP Herrn Dr. Martens und von den GRÜNEN Herrn Weichert. Ich bitte, dass die Wahlkommission die weitere Wahlhandlung durchführt.

Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache über den Wahlvorschlag der PDS abgestimmt wird. Sie können sich zu dem Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld mit Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Der Kandidat ist gewählt, wenn er die

Mehrheit des Landtages erreicht, also 63 Jastimmen. Wir beginnen mit der Wahl.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Gibt es noch jemanden im Saal, der noch nicht gewählt hat? – Ich sehe, dass die Wahlhandlung abgeschlossen werden kann. Ich tue dies hiermit und bitte die Wahlkommission, die Auszählung außerhalb des Plenarsaales vorzunehmen.

(Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten)

Meine Damen und Herren! Im Interesse einer strafferen Durchführung der heutigen Tagesordnung möchte ich Sie bitten, darüber zu entscheiden, ob wir in der Zeit, in der die Wahlkommission die Auszählung vornimmt, mit der Tagesordnung fortfahren können und –

(Unruhe im Saal)

sie in der Weise abarbeiten, dass wir die 1. Lesungen jeweils in die Auszählphase verlegen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Nein, also verfahren wir so. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 9

1. Lesung des Entwurfs Viertes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Drucksache 4/0404, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Ich bitte um Einbringung.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einen kommunalen Finanzausgleich gibt es natürlich in allen deutschen Flächenländern. Dieser Finanzausgleich hat fiskalische Funktionen, indem wir als Land sozusagen die kommunalen Steuereinnahmen – insbesondere durch frei verwendbare allgemeine Schlüsselzuweisungen – aufstocken. Dieser Ausgleich ist insbesondere für unsere Kommunen in Ostdeutschland überlebensnotwendig, darauf will ich hinweisen; denn mit ihren eigenen Steuereinnahmen können die Kommunen – jedenfalls gegenwärtig – noch nicht die von ihnen zu erfüllenden Aufgaben finanzieren. Das steht fest. Dazu will ich Ihnen einiges sagen.

Die Zuweisungen des Landes sind – im Durchschnitt gesehen – für unsere Kommunen mit Abstand die wichtigste Einnahmequelle. Sie machen in den neuen Bundesländern im Rahmen der kommunalen Haushalte – auch diese Zahlen habe ich mir einmal geben lassen – rund 56 % der Einnahmen aus. Das ist eine Zahl, die eigentlich für sich spricht. Zum Vergleich: In den westlichen Flächenländern sind es nach Schätzungen des Deutschen Städtetages im Jahr 2004 nur rund 27 %. Hier wird der Unterschied zwischen den Kommunalhaushalten FAG Ost und West besonders deutlich. Ohne den kommunalen Finanzausgleich wären die Unterschiede zwischen so genannten armen und reichen Kommunen zum Teil eklatant. Mit Hilfe des Finanzausgleichsgesetzes gleichen wir diese Unterschiede in einem bestimmten Maße aus. Der

kommunale Finanzausgleich spielt daher eine Schlüsselrolle in unserem Bestreben nach einer „angeglichenen“ Daseinsvorsorge – auch in allen Teilen des Freistaates Sachsen.