Protokoll der Sitzung vom 15.09.2006

Herr Bartl, bitte zum Schluss kommen.

Letzter Satz: Wo tatsächlich gespart werden kann, sieht es das Gesetz nicht vor.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS) Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 4

GEZ-Gebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte aussetzen – Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu regeln

Drucksache 4/6304, Antrag der Fraktion der FDP

Keine PC-Gebühr – Initiative Sachsens für dringend notwendige Nachverhandlungen zum Neunten Rundfunkstaatsvertrag

Drucksache 4/6164, Antrag der Linksfraktion.PDS

Rundfunkfinanzierungssystematik

Drucksache 4/6306, Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD

Besonders, meine Damen und Herren, zielt die Gebührenattacke unserer Staatsregierung auf Freiberufler, Heimarbeiter, kleine Unternehmen und ganz besonders auf Handwerker, denn nur 14 % der kleinen und mittelständischen Unternehmen haben nach einer repräsentativen Umfrage des Bundes der Selbstständigen ein angemeldetes TV-Gerät, aber 92 % der Selbstständigen haben einen internetfähigen PC. Noch dramatischer wird es, wenn wir uns bei den Ärzten und Apothekern umschauen. Laut „Spiegel“ werden rund 150 000 niedergelassene Ärzte und Apotheker, die gezwungen sind, beruflich einen internetfähigen Computer einzusetzen, durch diese Regelung gebührenpflichtig. Anstatt die Wirtschaft zu entlasten, wie Sie es immer fordern, schaffen Sie immer neue Belastungen. Meine Damen und Herren, das ist eine Wirtschaftsförderung, die wir in diesem Land gewiss nicht brauchen.

Die allgemeine Aussprache beginnt mit den einreichenden Fraktionen FDP, Linksfraktion.PDS und CDU. – Wir wechseln im Präsidium.

Herr Zastrow, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Laut Achtem Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird ab 01.01.2007 eine Rundfunkgebühr für sogenannte neuartige Rundfunk- und Fernsehgeräte fällig. Das bedeutet, dass künftig nicht nur für Fernsehgeräte und Radios Gebühren eingezogen werden, sondern beispielsweise auch für internetfähige Personalcomputer und Handys. Der Grund dafür liegt in der Annahme unserer Ministerpräsidenten und vieler Intendanten in diesem Land, dass Computer und eben auch Handys maßgeblich für den Empfang von Rundfunkprogrammen genutzt werden. interjection: (Beifall bei der FDP)

Das Perfide daran ist, dass Sie mit der Einführung der Pflicht für Unternehmer, ihre Umsatzsteuererklärung auf elektronischem Weg abzugeben, überhaupt erst die Grundlage für einen GEZ-Gebührenbescheid geschaffen haben. Erst musste sich beispielsweise – nennen wir ihn – Fleischermeister Müller, obwohl er es gar nicht wollte und vielleicht auch gar nicht braucht, einen internetfähigen PC anschaffen, um die Umsatzsteuererklärung via Mail und via Internet an das Finanzamt übermitteln zu können, und jetzt stellen Sie dem Fleischermeister Müller im Nachgang auch noch einen Gebührenbescheid der GEZ zu. Dreister, meine Damen und Herren, kann man die Wirtschaft nicht behindern.

Es geht in dieser Debatte wieder einmal im Kern darum – die letzte klassische Gebührenerhöhung liegt noch gar nicht allzu lange zurück –, die Einnahmensituation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verbessern. Dabei sind leider auch unserer Staatsregierung offensichtlich jeder Weg und jedes Mittel recht. Wie man es von Medienleuten gewohnt ist – Medienleute sind ein kreatives Völkchen –, entwickelt man dazu auch ganz besondere Ideen. Ihnen ist es offensichtlich völlig egal, ob Programme tatsächlich empfangen werden oder ob es nur technisch möglich ist, diese Programme zu empfangen. Kassiert werden soll erneut für den Besitz eines Gerätes und nicht für die tatsächliche Nutzung.

(Beifall bei der FDP) Ähnliches gilt übrigens auch für die Handys. Auch die Handys sind in erster Linie nicht zum Radiohören da, sondern man nutzt sie zum Telefonieren und vielleicht noch zum SMS schreiben. Trotzdem soll jetzt jeder zahlen, der ein modernes Handy hat. Sie wissen, dass jetzt fast alle Handys über technische Parameter verfügen, mit denen auch ein Radioprogramm empfangen werden kann. Ich bin der festen Überzeugung, dass der Gesetzgeber hier über das Ziel hinausgeschossen ist. Übrigens: Was denken eigentlich unsere Ministerpräsidenten, was der gemeine Angestellte mit seinem betrieblichen Computer macht? Radio hören? Fernsehen schauen? Ich hoffe, lieber Hermann Winkler, dass das in den Büros der Staatskanzlei nicht so ist. Meiner Ansicht nach ist das nicht so, und so wird es überall sein. Ich würde in meinem Unternehmen ausflippen, das sage ich Ihnen ganz ehrlich, wenn ich erfahren würde, dass meine Mitarbeiter während der Arbeitszeit Radio hören oder Fernsehen schauen. Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung dazu. Aktive Handynutzer – diejenigen, die mit den Handys ein bisschen mehr machen als ich – sind eher jüngere Leute. Meinen Sie wirklich, dass diese, wenn sie denn fernsehen, öffentlich-rechtliches Fernsehen schauen und unbedingt auf allen Sendern Florian Silbereisen sehen wollen? Ich behaupte, das wollen sie nicht. (Zuruf des Staatsministers Hermann Winkler)

Dazu komme ich noch.

Ein Computer – die meisten werden es wissen – ist zum Arbeiten da. Man kann damit Texte schreiben, man kann kalkulieren, man kann auch gestalten, wie ich es in meiner Firma mache. Ich glaube, dass in jeder halbwegs ehrgeizigen Firma – Herr Nolle, Sie werden das bestätigen können – und in jedem Unternehmen, das ein bisschen auf geschäftlichen Erfolg aus ist, ganz gewiss nicht ferngesehen oder Radio gehört wird, sondern da arbeitet man, meine Damen und Herren. Wenn das in der Staatsregierung anders ist, dann empfehle ich, lieber Hermann, besuche mal wieder ein Unternehmen, dann wirst du sehen, wie das so ist.

(Beifall bei der FDP)

Die Gebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte ist nichts anderes als pure Abkassiererei. Die Kreativen unter den Ministerpräsidenten und den Intendanten haben einen Weg gefunden, von jedem Bürger dieses Landes eine Rundfunkgebühr zu kassieren, denn internetfähig ist bald jedes Handy, internetfähig ist bald jeder PC, und dies oder einen Fernseher oder ein Radio wird bald jeder Bürger haben. Das ist nichts weiter als ein Trick, um die Lücke bei den Gebühren in Deutschland zu schließen, meine Damen und Herren. Den traurigen Höhepunkt in Sachen GEZ haben wir gerade erlebt. Die sächsischen Hochschulen bekamen in den Jahren 2005 und 2006 Gebührenforderungen in Höhe von 766 000 Euro zugestellt, meistens für Fernsehgeräte, die sie nicht zum Fernsehen genutzt haben, sondern als preiswerte Monitore. Wenn das, meine Damen und Herren, unsere Auffassung von Hochschul- und Wissenschaftsförderung ist, dann machen wir etwas falsch.

(Beifall bei der FDP)

Im Übrigen glaube ich auch nicht, dass das so attraktiv wäre, oder meinen Sie wirklich, dass der normale Büroangestellte in einem x-beliebigen sächsischen Betrieb, selbst wenn es sein Computer technisch hergibt, Bock drauf hat, die öffentlich-rechtlichen Vormittagsprogramme zu schauen,

(Heiterkeit bei der FDP)

wenn Sendungen mit solchen Namen wie „Sturm der Liebe“, „Julia – Wege zum Glück“ oder am frühen Nachmittag – ich glaube, heute kommt das – die Erfolgsserie „Ruhrpottschnauzen“ laufen. Ich glaube auch nicht, lieber Hermann, so sehr ich das auch bedaure, dass im Moment viele, viele Sachsen – Frau Orosz – vor den Radiogeräten sitzen und diese Landtagsdebatte auf Frequenz 1 044 MHz verfolgen. Dort, wo es ein Radio gibt, meine Damen und Herren, müssen die Unternehmen auch zahlen, aber dass all die, die keine Radios haben, nur zahlen sollen, weil sie in ihrem Unternehmen einen Computer stehen haben, der über einen Internetanschluss verfügt, das kann nicht sein. Dafür dürfen keine Gebühren erhoben werden.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, bevor wir in diesem Haus über Rundfunkgebührenerhöhung sprechen oder uns auf die Suche nach Büro- und Haushaltsgegenständen machen, die auf irgendeine Art und Weise auch Rundfunksignale in Ton umwandeln können, sollten wir schauen, ob die Rundfunkanstalten überhaupt berechtigt sind, neue Geldforderungen aufzumachen. Ich halte das für sehr bedenklich. Wer sich die teuersten Moderatoren Deutschlands – Gottschalk, Schmidt und Jauch – leisten kann, der ist nicht arm. Wer es sich leisten kann, von der FußballWM jeweils mit zwei Teams und täglich abwechselnd zu berichten, der ist nicht arm. Wer auf zwei öffentlichrechtlichen Sendern jede x-beliebige Hochzeit irgendeines Königspaares in Europa übertragen kann – ich sehe übrigens mehr die Queen als Herrn Milbradt bei uns im Fernsehen –, der ist ganz genauso wenig arm. Wer Herrn Ullrich 195 000 Euro zahlen kann, ohne eine echte Gegenleistung zu bekommen, ist auch nicht arm.

(Beifall bei der FDP)

Wer wie die Sächsische Staatskanzlei schreibt, die Gebühr für internetfähige PCs sei gerecht, weil die Wirtschaft sich bisher nur mit 10 % an der Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks beteiligt, lieber Hermann, hat nichts begriffen. Die Wirtschaft arbeitet – sie schaut eben nicht die „Ruhrpottschnauzen“. Das ist die Crux. Ich glaube, zuerst sollte der öffentliche Rundfunk bei sich selbst sparen, dann können wir über alles Weitere reden.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Karl Nolle, SPD)

Die Linksfraktion.PDS. Herr Abg. Scheel, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Zastrow, am Ende wäre ich ja fast versucht, den Antrag jetzt abzulehnen, weil Ihre Begründung natürlich nicht ganz mit unseren Positionen übereinstimmt. Aber keine Angst, wir werden ihm trotzdem zustimmen, weil wir ja das gleiche Anliegen verfolgen, zumindest in der einen Frage.

In den letzten Wochen und Monaten ist ein groteskes Schauspiel zu beobachten. In ganz Deutschland ist eine Debatte um den Sinn und Unsinn von Rundfunkgebühren auf internetfähige Computer oder Handys entbrannt – will man der Staatsregierung glauben, ein notwendiger Schritt, handelt es sich doch angeblich um Umgehungstatbestände, die zu einer „unverhältnismäßigen Belastung der zahlenden Gebührenteilnehmer führen würde“; so nachzulesen in der Stellungnahme der Staatsregierung auf den von uns eingebrachten Antrag.

Gleichzeitig verteidigt der Intendant des MDR die Erhebung ebensolcher Gebühren mit dem Hinweis darauf, dass kaum jemand von der Gebühr betroffen sein sollte. Warum also brauchen wir dann eine solche Gebühr? Was rechtfertigt den Generalverdacht, jeder Internetnutzer ist ein Gebührenpreller? Wie verhältnismäßig ist der Kontrollaufwand, der zur Erfassung und Verfolgung gebührenpflichtiger Internet-PCs betrieben wird?

„Die Anknüpfung der Gebührenpflicht muss sich auch veränderten Gewohnheiten anpassen“, sagt die Staatsregierung. Doch ist dies aus unserer Sicht eine fatale Verkennung der Änderungen der Grundlagen der Gebührenpflicht. Der Ansatz, veränderten Gewohnheiten durch nachholende Sanktionen zu begegnen, ist bequem, muss sich doch niemand über die Neugestaltung der Gebührenpflicht Gedanken machen. So stellt auch der Antrag der Koalition fest: „…dass der geltende Tatbestand für die Erhebung von Rundfunkgebühren, nämlich das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes herkömmlicher Definition, gerade im Zuge fortschreitender technischer Entwicklung kaum noch zeitgemäß ist.“ Richtig. Die Zeiten, in denen ein Radio gekauft wurde, um nur Radio zu hören, sind lange vorbei, eigentlich lange genug vorbei, um sich erst jetzt über Alternativen Gedanken zu machen.

(Beifall der Abg. Kristin Schütz, FDP)

Zur PC-Gebühr. Wie gering der Regelungsgehalt der Staatsverträge ist, zeigt der langwierige Streit darüber, ob ein PC ein Radio sein soll oder gar als Fernseher eingestuft wird. Die Intendanten der ARD haben sich unseres Erachtens in Schwerin allein auf den unerwarteten Druck der Öffentlichkeit darauf verständigt, „nur“ die Grundgebühr von 5,52 Euro zu verlangen. Das Gesetz aber kennt

nur eine Rundfunkgebühr. Hier ist im § 2 geregelt: „Die Rundfunkgebühr besteht aus der Grundgebühr und der Fernsehgebühr.“

Das ist aus Sicht der Intendanten der ARD ein durchaus gangbarer Kompromiss. Warum? Nun, im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag wiederum ist die Verteilung der Gebühren klar geregelt. Die Aufteilung der Mittel ist im § 9 festgelegt. Danach teilen sich die ARD-Anstalten und das Deutschlandradio die Grundgebühr. Allein das ZDF und arte gehen nach dem Vertrag leer aus. Ihr Anteil bezieht sich auf die volle Fernsehgebühr. Eine Beteiligung von ZDF und arte wäre damit vertragswidrig, eine Nichtbeteiligung nicht nachvollziehbar. Aber auch in diesem Fall gilt: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Für den Fall der technischen Weiterentwicklung ist die volle Gebühr schon in Aussicht gestellt und laut Vertrag natürlich auch zulässig. Folgerichtig hat der Chef der Staatskanzlei auch zugesichert, dass es für ihn derzeit nur sachgerecht erscheint, eine Grundgebühr von 5,52 Euro zu erheben. Diese Zusicherung ist nicht nur nichts wert, sie ist eine reine Mogelpackung, um die aufgewühlte Bürgerschaft zu beruhigen.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS und der Abg. Kristin Schütz und Holger Zastrow, FDP)

Der Staatsvertrag lässt hier zu viel Spielraum, als dass wir uns darauf verlassen würden. Wir fordern dringend eine Nachverhandlung der Staatsverträge, um rechtliche Klarheit herzustellen. Um diese Forderung werden sie auch mit noch so vielen Absichtserklärungen nicht herumkommen. Wir fordern, die PC-Gebühr ersatzlos zu streichen.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS und der Abg. Kristin Schütz und Holger Zastrow, FDP)

Warum? Weil sie die Nutzung einer der innovativsten Erfindungen behindern und deren Nutzer aus rein fiskalischen Erwägungen abschöpfen wollen. Wenn es Ihnen mit der Begründung ernst wäre, dass Umgehungstatbestände geschlossen werden sollen, gibt es genügend Möglichkeiten, gerade im Internet, um den Empfang von öffentlichrechtlichen Programmen zu unterbinden oder aber den Zugang nur auf Gebührenzahler zu beschränken. Heutzutage kommen kaum ein Privathaushalt und kaum ein noch so kleines Unternehmen ohne Internetzugang aus. Die Nutzung des Internet als Radio oder Fernseher spielt dabei nicht die tragende Rolle, zumal die wenigsten Programme per Livestream zu erreichen sind. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten haben ihre Angebote bisher auch eher als Podcast zur Verfügung gestellt, was eben keine Gebührenpflicht nach sich zieht. Gleichzeitig sind sie einer Gleichmacherei aufgesessen, die vollkommen aberwitzig ist. Nicht jeder Internetnutzer ist derzeit mit einem Breitbandkabel und einer Flatrate ausgerüstet und kann damit die datenintensive Nutzung derartiger Dienste überhaupt nur in Anspruch nehmen. Haben Sie schon einmal versucht, mit einem 56-K-Modem und einem Minutentarif einen Livestream zu öffnen?

(Protest bei der Linksfraktion.PDS) (Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Ja, hat nicht geklappt!) Ich habe jedenfalls Gregor Gysi und Guido Westerwelle in Talkshows noch nie dieselben Positionen vertreten sehen. Das wäre sicherlich zum 1. April einmal etwas Erwähnenswertes.

Hat nicht geklappt.

Unabhängig von diesen Möglichkeiten schröpfen sie die Bürgerinnen und Bürger, die berufsmäßig nicht auf das Internet verzichten können. Jeder W-Lan Laptop, liebe Kolleginnen und Kollegen – einige haben ja auch hier welche davon –, kann eine eigene Betriebsstätte sein, da er keinem Ort direkt zugeordnet werden kann. Jeder Rechner, der nicht ausschließlich – ich betone: ausschließlich – privat genutzt wird, ist ein Gebührenfresser. Jeder Lehrer, der die Klassenarbeiten korrigiert, jeder Kleinstunternehmer, der zu Hause noch die Steuererklärung macht, jeder Journalist, der daheim an Artikeln arbeitet, ist potenziell betroffen. Das Potenzial der Betroffenen ist entgegen der Aussage von MDR-Chef Reiter gewaltig. Die Frage ist nur, ob die Gebührenschuldner mit einem vertretbaren Aufwand zur Zahlung bewegt werden. Die Aussagen der Gebühreneinzugszentrale sind darin sehr, sehr widersprüchlich. Aller Voraussicht nach wird wieder einmal der Ehrliche der Dumme sein.

Meine Damen und Herren! Worum geht es? Auf der einen Seite ist zu unterscheiden zwischen dem Anlass der Debatte, nämlich den Rundfunkgebühren bei internetfähigen PCs, und zum anderen der Rundfunkfinanzierungssystematik insgesamt.

Lassen Sie mich zunächst einmal zum Ersten kommen. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass am 31.12. dieses Jahres das Moratorium für internetfähige PCs ausläuft. Alle Rundfunkempfangsgeräte, auch die neuartigen, sind daher gebührenpflichtig. Bisher waren internetfähige PCs davon ausgenommen, obwohl auch sie jetzt schon nach geltender Rechtslage grundsätzlich gebührenpflichtig waren. Es handelt sich da nur um ein Moratorium. Mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben wir nun eine umfassende Zweitgerätebefreiung für den nicht ausschließlich privaten Bereich. Sie haben nämlich versäumt, darauf hinzuweisen. Das wäre auch Ihrem Populismus, den Sie hier verbreitet haben, zuwidergelaufen.

Die Definition des Staatsvertrages ist einfach zu beliebig. Lassen Sie nicht zu, dass die PC-Gebühr greift! Sie ist unausgegoren, ungerecht und unsozial. Dabei stellt sich noch eine grundlegende Frage. Die Staatsverträge zu Gebühren und Finanzierung, die wir hier immer behandeln, entstehen in einem mehrstufigen und äußerst komplizierten Verfahren. Schon das Veto eines einzigen Landtages verhindert das Inkrafttreten der Staatsverträge. Warum all dieser Aufwand, wenn die Ausgestaltung dann politischen Opportunitäten unterworfen und überlassen wird? Die Staatsverträge müssen nachverhandelt werden. Stimmen Sie daher unserem Antrag zu!