und genau dies geschieht hier mit diesem Gesetzentwurf. Ich glaube, Sie versuchen, Ihre Bedenken, die Sie natürlich intern haben, damit zu überspielen, dass Sie sich das vorhalten und sagen, es sei kein neuer Eingriff, es geschehe nichts Neues, das haben wir schon länger auch in vielen anderen Dateien.
Aber ich bitte Sie wirklich, es ernst zu nehmen. Ich möchte hier nicht auf das uralte Volkszählungsurteil von 1983 hinweisen; darin steht es klipp und klar. Vielleicht lesen Sie einmal die Passagen nach oder lassen sich – in Absprache mit Herrn Datenschutzbeauftragten – dazu beraten. Nein, Sie stellen sich nicht der Diskussion, sondern versuchen sozusagen, mit den Bekenntnissen, die
Sie in altbekannter Manier vor sich hertragen – à la Herr Bandmann: Sicherheit ist unsere oberste Priorität –, Ihre tatsächlich vorhandenen inneren Bedenken hinwegzuspülen, und ich sage Ihnen: Solange Sie das tun, haben Sie tatsächlich das Spannungsverhältnis, das im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat zwischen Sicherheitsbelangen und einer grundrechtlichen Fundierung der Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger herrscht, nicht verstanden. Darin stimme ich Frau Kollegin Ernst durchaus zu. Das macht mir wirklich Angst. Wir müssen uns damit intensiv auseinandersetzen, ohne Schaum vor dem Mund und ohne diese Ausfälle, die Sie immer wieder tun, wenn Sie nicht weiterwissen, Herr Bandmann, damit wir diesen Konflikt austragen und ihn lösen und nicht einfach wegreden, wie Sie es immer tun.
Herr Kollege Brangs, sozialdemokratische Handschrift – jetzt hat er den Raum verlassen, wie schade; vielleicht hört seine Fraktion zu – dieses wunderschönen Gesetzentwurfes: Ich weiß nicht, ob das ein Gütesiegel sein soll oder ob wir Tränen der Wehmut oder der Bitternis darüber vergießen sollen. Wenn Sie davon sprechen, es handle sich nicht um eine Volltextdatei, frage ich Sie, ob Sie des Lesens kundig sind. Die Redner Herr Martens, Herr Bartl und ich haben Ihnen das doch wirklich extensiv vorgeführt, dass es sich nahezu oder quasi um eine Volltextdatei handelt.
Ich darf Ihnen noch einmal den Paragrafen zitieren: § 3 Abs. 1 Nr. B rr, Seite 5 oben, des Gesetzentwurfes – zugegebenermaßen sehr versteckt, aber meistens sind die entscheidenden Punkte sehr versteckt.
Herr Schiemann, mir ist wohlbekannt, dass Sie das Trennungsgebot immer hochhalten. Aber was ich von Ihnen verlange, ist eine öffentliche Aussage dazu, dass das sächsische Trennungsgebot nach Artikel 83, hier angewendet auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung, zu dem Ergebnis führen muss, dass Sachsen widersprechen muss. Diese konkrete Aussage fordere ich von Ihnen. Weil Sie das Trennungsgebot und die Anliegen der Sächsischen Verfassung immer hochhalten, fordere ich, dass das nicht nur in Sonntagsreden, sondern auch in der Anwendung passiert.
Herr Buttolo, ich bedauere, dass Sie nicht in eine inhaltliche Auseinandersetzung eingetreten sind. Es ist richtig, dass Artikel 31 unsere Sächsische Verfassung aushebelt. Das ist doch völlig klar, aber das ist genau das Problem. Sie sind als sächsischer Innenminister aufgrund unserer Verfassung verpflichtet, alle politischen und rechtlichen Mittel zu nutzen, um dieses Wegwischen unserer spezifischen Verfassungsrechtslage zu verhindern.
Dazu sind Sie bis jetzt nicht bereit. Sie haben im September eine Prüfung nach Vorlage des Gesetzentwurfes zugesagt. Ich hatte gehofft, dass Sie heute – Sie hatten immerhin drei Wochen Zeit, um zu prüfen – dazu Aussagen machen. Sie waren dazu aber nicht in der Lage. Ich bedauere das sehr. Ich hoffe, dass Sie sich noch eines
Besseren besinnen werden, vielleicht auch nach eingehender Beratung in Ihrem Haus und mit dem Datenschutzbeauftragten. Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe auf die Unterstellung des Abg. Lichdi in seiner ersten Rede klar mit Nein geantwortet. Ich verweise dabei auf die Ausschussberatungen des Verfassungs- und Rechtsausschusses am 11. Juni 2003 und am 30. Juni 2003. Die erneute Änderung des Verfassungsschutzgesetzes, die durch die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes nötig war, wurde am 27. März 2006 im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss erneut verhandelt. Dort habe ich für die CDU-Fraktion mit aller Klarheit die Einhaltung der Verfassungsnorm nach Artikel 83 Abs. 3 gefordert und mit entsprechenden Gesetzesformulierungen dazu beigetragen, dass die Entscheidungen des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes umgesetzt wurden.
Wir haben das Trennungsgebot sehr bewusst in die Sächsische Verfassung aufgenommen, zum einen aufgrund der Erfahrungen, die wir aus unserem eigenen Erleben aus dem Jahre 1989 mitgebracht haben, zum anderen ist in der Diskussion das Trennungsgebot zwischen Polizei und den entsprechenden Diensten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Erstellung des Grundgesetzes Gegenstand der Verfassungsdiskussion gewesen.
Dabei kann ich feststellen, dass die Verfassungsnorm von allen im Freistaat Handelnden anzuwenden ist. Ich kann aber gleichsam feststellen, dass diese Verfassungsnorm des Trennungsgebotes auch gegenständlich im Grundgesetz Anwendung finden muss. Dieses entzieht sich aber unserer Tätigkeit als Sächsischer Landtag.
Ich glaube, dass das Spannungsverhältnis, das von einigen Rednern angesprochen wurde, Gegenstand der Behandlung der Materie ist, die zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Bund zu behandeln ist. Ich bleibe bei meiner Meinung: Die Verfassung hat vor allem Vorfahrt.
Vielen Dank. Das war die sachliche Richtigstellung. Gibt es noch mehr Richtigstellungen? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich frage die Linksfraktion.PDS, ob ich es richtig verstanden habe, dass keine punktweise Abstimmung gewünscht wird. – Gut.
Ich lasse über den Antrag der Linksfraktion.PDS, vorliegend in Drucksache 4/6355, abstimmen. Wer seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Ich lasse über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vorliegend in Drucksache 4/6593, abstimmen. Wer dem Punkt I, Ziffern 1 und 2, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür sind beide Ziffern mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich lasse über den Punkt I, Ziffer 3, abstimmen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Stimmenthaltungen. Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist Punkt I, Ziffer 3, mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich lasse über den Punkt I, Ziffer 4, abstimmen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Stimmenthaltungen. Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist Punkt I, Ziffer 4, mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich lasse über den Punkt I, Ziffern 5 bis 8, abstimmen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Stimmenthaltungen. Bei einer Reihe von Stimmen dafür wurden die Ziffern 5 bis 8 mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse über die Punkte II und III insgesamt abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier gleiches Stimmergebnis. Keine Stimmenthaltungen, wenige Stimmen dafür. Damit sind die Punkte II und III mit Mehrheit abgelehnt. Da beide Punkte abgelehnt worden sind, erübrigt sich die Gesamtabstimmung.
Frau Präsidentin! Angesichts der fortgeschrittenen Zeit und aufgrund der noch zu behandelnden fünf Tagesordnungspunkte bitte ich namens der Koalition nach § 81 Abs. 4 Geschäftsordnung um Absetzung des Punktes 7 von der heutigen Tagesordnung.
Darüber muss ich abstimmen lassen. Welche Fraktion trägt diesen Antrag mit? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? –
Dieser Antrag ist mit großer Mehrheit angenommen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 7 abgesetzt.
Bekämpfung von unerlaubten Veränderungen des Erscheinungsbildes fremder Sachen („Graffiti“-Kriminalität) in Sachsen
Hierzu können die Fraktionen wieder Stellung nehmen: Die NPD-Fraktion beginnt, dann folgen die Fraktionen CDU, PDS, SPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bereits im Juli 2005 hat sich die NPD-Fraktion der Thematik der Sachbeschädigungen durch Sprühdosenvandalismus angenommen. Auf die Kleine Anfrage unseres Abg. Winfried Petzold mit dem Thema „Wirtschaftlicher Schaden für Privatpersonen und Unternehmen durch Graffitischmierereien im Freistaat Sachsen“ antwortete die Staatsregierung am 19. September 2005 vollmundig, dass sie die bewährten Präventionsmaßnahmen gegen illegales Graffiti fortführen werde. Präventionsmaßnahmen seien im Freistaat Sachsen in unterschiedlicher Trägerschaft und Verantwortung bereits frühzeitig initiiert und umgesetzt worden. Seit der im Jahre 1998 erarbeiteten Bekämpfungskonzeption gegen illegales Graffiti seien in den Kommunen und Polizeidirektionen zahlreiche Präventionsprojekte mit dem Ziel der Zurückdrängung illegaler Graffiti durchgeführt worden.
Die NPD-Fraktion hat dann mit einer Reihe weiterer Kleiner Anfragen nachgefasst. Die Antworten der Staatsregierung auf diese Kleinen Anfragen zeigen, dass durch Sachbeschädigungen an öffentlichen und privaten Gebäuden sowie an öffentlichen Verkehrsmitteln durch die Graffitikriminalität in den vergangenen zehn Jahren Schäden in Höhe von mehr als 17,5 Millionen Euro verursacht worden sind.
Die Statistik zeigt, dass die Sachbeschädigungen, die durch diese Farbschmierereien verursacht wurden, nach
der Erarbeitung der sogenannten Bekämpfungskonzeption gegen illegale Graffiti im Jahr 1998 zum Teil dramatisch zugenommen haben. Während die Gesamtzahl dieser Straftaten im Jahr der Erarbeitung dieser sogenannten Bekämpfungskonzeption, also 1998, noch bei 964 Fällen lag, stieg sie im Jahr 2001 auf mehr als 10 000 Fälle an und liegt heute bei rund 4 500 Fällen. Die Zahl der durch die Graffitikriminalität geschädigten Personen, wozu die privaten Haus- und Grundstücksbesitzer zählen, ist zwischen 1999 und 2005 auf das Fünfeinhalbfache gestiegen. Die Zahl der durch die Graffitikriminalität geschädigten Institutionen als auch der öffentlichen Gebäude ist inzwischen zweieinhalbmal so hoch wie noch 1999.
Die Aufklärungsquoten bei den Graffitistraftaten sind seit 1998 hingegen dramatisch zurückgegangen. 1999 wurden noch 92,3 % aller diesbezüglichen Sachbeschädigungen an öffentlichen Gebäuden aufgeklärt, im ersten Halbjahr 2006 lag die Aufklärungsquote bei – man höre und staune – nur noch 18,2 %. 1999 wurden noch 90,8 % aller Farbschmierereien an privaten Gebäuden aufgeklärt, im ersten Halbjahr lag die Aufklärungsquote bei lächerlichen 18,4 %. 1999 wurden noch 93,3 % aller Farbschmierereien an öffentlichen Verkehrsmitteln aufgeklärt, im ersten Halbjahr 2006 waren dies nur noch 19,2 %.
Herr Staatsminister Buttolo, ich frage Sie: Nennen Sie das eine erfolgreiche Bekämpfungskonzeption gegen illegale Graffiti? – Meine Damen und Herren von der CDU/SPDRegierungsbank, sehen so die Ergebnisse einer vernünftigen und bewährten Präventionspolitik aus?
Meine Damen und Herren! Nach Auffassung der NPDFraktion ist Graffitikriminalität mehr als nur eine unerlaubte Veränderung des Erscheinungsbildes fremder Sachen, wie es so schön bzw. auch unschön heißt, und für die NPD-Fraktion stellen die Verunzierungen privater und
öffentlicher Gebäudefassaden nicht nur eine Sachbeschädigung mit immensen Kosten für die öffentliche Hand oder die privaten Haus- und Grundstücksbesitzer dar, sondern die Graffitikriminalität zeigt sich nach unserer Auffassung zunehmend auch als Projektionsfläche allgemeiner gesellschaftlicher Verwahrlosungstendenzen. Sie ist ein deshalb auch nicht hinzunehmendes Ärgernis für jeden ästhetisch empfindenden Bürger und ein Schandfleck für das Orts- und Städtebild unseres schönen Sachsens.