Protokoll der Sitzung vom 16.11.2006

Ich freue mich also sehr über diese ganz breite Zustimmung, die dieser Antrag hier findet. Ich bitte auch die FDP-Fraktion, noch einmal nachzudenken. Ich reiche Ihnen gern die Bundestagsdrucksache rüber. Wenn wir diesen Antrag mit einer sehr breiten Zustimmung beschließen, dann ist das natürlich eine Unterstützung für die Verhandlungspositionen von Sachsen in diesem schwierigen länderübergreifenden Prozess. Ich bitte Sie um Zustimmung.

(Beifall bei den GRÜNEN, der Linksfraktion.PDS, der SPD und der Abg. Rita Henke, CDU)

Ich frage nach der Zustimmung zur Drucksache 4/6891. Wer dieser Drucksache seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Einige wenige Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei einigen wenigen Gegenstimmen ist die Drucksache 4/6891 mit großer Mehrheit angenommen und der Tagesordnungspunkt 10 wird beendet.

Erklärung zu Protokoll

„Der Preis ist heiß“, ließe sich über den augenblicklichen Diskussionsstand um den Hochschulpakt 2020 vielleicht am zutreffendsten sagen. Nachdem im Oktober die Einigungsbemühungen zwischen Bund und Ländern, was die zukünftige Verteilung von Kompetenzen und Finanzen angeht, wieder einmal gescheitert sind, soll jetzt bekanntlich bis zum 20. November eine Lösung gefunden werden. Die Debatte hier im Haus hat also durchaus ihren Sinn, und ebenso

legitim ist es, sich dafür stark zu machen, dass sich die Staatsregierung bei Bund und Ländern für eine langfristig tragfähige Finanzierung der sächsischen Hochschulen einsetzt.

Nur, so löblich und unterstützenswert diese Initiative auch ist, sie sollte uns nicht den Blick dafür verstellen, dass der Hochschulpakt insgesamt Flickwerk ist, dem schlicht und einfach die finanzielle Unterfütterung fehlt. Von daher greift es einfach zu kurz, jetzt die Staatsregierung von

dieser Stelle aus zum Nach- und Neuverhandeln ermächtigen zu wollen und dabei Akzente zu setzen, die durchaus sinnvoll sind. Aber wenn der finanzielle Topf, der im Rahmen des Paktes zur Ausschüttung ansteht, von vornherein einfach zu klein angelegt ist, wird sich dadurch nicht allzu viel erreichen lassen. Die vom Bund derzeit zugesagten 565 Millionen Euro für den Aufbau von zusätzlichen Bildungsangeboten bzw. rund 90 000 Studienplätzen für den Zeitraum zwischen 2007 und 2010 sind ganz einfach zu knapp bemessen; das ist das A und O des ganzen Hochschulpaktes 2020. Der Wissenschaftsrat geht bekanntlich von einem künftigen Bedarf von rund 2 Milliarden Euro pro Jahr aus!

Es ist leider wie in vielen anderen Bereichen der von den Altparteien zu verantwortenden Politik auch: Mit viel zu wenig Geld werden unklare Ziele verfolgt, und das in aller Regel in einem viel zu kurzfristigen zeitlichen Rahmen. Was wir auch beim Hochschulpakt 2020 erleben, ist Kirchturmpolitik von zwölf bis Mittag, die möglichst nichts kosten soll.

Denn was nach 2010 geschehen soll, wer über 2010 hinaus weitere Studienplätze schaffen und finanzieren soll, wie sich die Entwicklung unserer Hochschullandschaft im Zuge des laufenden Bologna-Prozesses überhaupt gestaltet, dafür gibt es ja offenbar noch überhaupt kein Konzept. So schrieb Thorsten Stegemann im OnlineMagazin „Telepolis“ dieser Tage, am 20. Oktober – ich

darf zitieren –: „Durch die einseitige Förderung von Forschungsaktivitäten – Stichwort „Exzellenzinitiative“ – kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass sich noch mehr Professoren aus dem Lehrbetrieb zurückziehen. … Schließlich fehlt dem Hochschulpakt eine grundlegende Vereinbarung über das Ziel der Hochschulpolitik und des Bildungssystems insgesamt. Wenn es ausschließlich dazu dienen soll, ein paar tausend Wissenschaftler zu internationalen Koryphäen im Bereich naturwissenschaftlicher Grundlagenforschung und technischer Innovation zu machen, reicht doch vielleicht auch eine Universität für die ganze Bundesrepublik.“

Kurz und gut: Was die Antragstellerin vorschlägt – die Komplementärfinanzierung von Studienplätzen durch Bund und Länder bis 2020, den Einstieg in einen Hochschullastenausgleich und einen föderalen Hochschulfonds –, das sind zwar alles vernünftige Schritte, aber letzten Endes kann damit doch nur versucht werden, ein unzulängliches, weil gnadenlos unterfinanziertes Instrument der Hochschulpolitik so nachzubessern, dass man die grundsätzlichen Konstruktionsfehler möglichst nicht mehr bemerkt. In den Augen der NPD-Fraktion greift das zu kurz. Dennoch weist der Antrag in die richtige Richtung und findet daher unsere Zustimmung.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 11

Vergabebericht für das Jahr 2005

Drucksache 4/5784, Unterrichtung durch die Staatsregierung

Drucksache 4/6440, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Wünscht der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Lehmann, das Wort? – Auch nicht.

Dann stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 4/6440 ab und ich bitte

bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses, Drucksache 4/6440, zugestimmt und wir können den Tagesordnungspunkt beenden.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 12

Wesentliche Ergebnisse des Sächsischen Rechnungshofs über die Prüfung von Media City Atelier GmbH, Media Mobil GmbH und Mitteldeutsches Filmkontor GmbH

Drucksache 4/6107, Unterrichtung durch die Staatsregierung

Drucksache 4/6572, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das kann ich nicht erkennen. Wünscht der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Dr. Gerstenberg, das Wort? – Nein.

Meine Damen und Herren! Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 4/6572 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Keine. Stimm

enthaltungen? – Eine, zwei. Bei 2 Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses, Drucksache 4/6572, zugestimmt. Wir beenden den Tagesordnungspunkt 12.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 13

Nachträgliche Genehmigungen gemäß Artikel 96 Satz 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen

Drucksache 4/6897, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage, ob ein Abgeordneter dennoch das Wort wünscht? – Das kann ich nicht erkennen. Ich frage den Berichterstatter des Ausschusses, Herrn Pfeifer? – Auch nicht.

Dann stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 4/6897 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzei

chen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 4/6897, zugestimmt. Wir beenden den Tagesordnungspunkt 13.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 14

Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen

Sammeldrucksache –

Drucksache 4/6899

Meine Damen und Herren! Entsprechend § 67 Abs. 2 der Geschäftsordnung liegt Ihnen als Drucksache 4/6899 die Sammeldrucksache Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen vor. Zunächst frage ich, ob eine(r) der Berichterstatterinnen und Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall.

Die Fraktionen können auch Stellung zu den Petitionen nehmen. Es liegt ein zulässiges Verlangen nach Aussprache vor. Von der Linksfraktion.PDS hat Frau Abg. Simon das Wort.

(Helmut Gregert, CDU: Das ist Mut zu dieser Zeit!)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde jetzt sicher nicht Liebling der Nation, aber ich bitte Sie trotzdem für kurze Zeit um Aufmerksamkeit.

Ihnen liegt in der Drucksache 4/6899 mit 99 Petitionen zur Beschlussfassung diese Beratungsgrundlage vor, wobei zu vielen Petitionen ein abweichendes Abstimmungsverhalten der Mitglieder der Linksfraktion.PDS im Petitionsausschuss angezeigt wurde. Im Namen der Mitglieder unseres Ausschusses möchte ich hier und heute dazu eine Erklärung abgeben, schwerpunktmäßig und beispielhaft zu den zwei Petitionen zum Tierschutz bzw. zur Arbeitsweise von Behörden bei Tierschutznotfällen, jeweils nachzulesen auf den Seiten 190 bzw. 238. Beide Petitionen, sie betreffen den gleichen Landkreis bzw. die gleiche Behörde, wurden von sehr aktiven Tierschützern

eingereicht bzw. von einem Tierschutzverein, für deren Engagement und ehrenamtliche Tätigkeit immer hohe Anerkennung durch die Politik ausgesprochen wurde. Sie wandten sich in allerhöchster Not nach zum Teil jahrelangen Bemühungen vor Ort, ohne Abhilfe gefunden zu haben, an den Petitionsausschuss. In ihrer großen Not wandten sie sich an den Petitionsausschuss wegen festgestellter grober Haltungsmängel bei Hunden unterschiedlicher Halter vor Ort und bei Nutztieren unterschiedlicher Art.

Die Ermittlungen des sofort handelnden Sozialministeriums, dem ich ausdrücklich danken möchte, ergaben Folgendes: Nach den eingegangenen Anzeigen der Petenten im Oktober 2005 erfolgte eine erste Kontrolle durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt – LÜVA genannt – zur Haltung von zwei Hunden. Die Details können Sie bitte selbst nachlesen, beginnend Seite 190 und fortgesetzt auf Seite 238.

Diese Behörde erteilte Auflagen, allerdings wurden diese über die Halter zum größten Teil nicht umgesetzt, aber die Umsetzung wurde auch nicht eingefordert, und zwar über Monate hinweg, sodass sich der Zustand der Hunde so extrem verschlechterte, dass die Petentin nach einem halben Jahr einen weiteren Vor-Ort-Termin erzwang. Auch weitere Bürger, Tierfreunde, ja sogar die Polizei wandten sich an die zuständige Kreisbehörde, das LÜVA, und drängten auf Abhilfe. Selbst Regierungspräsidium und Sozialministerium wurden eingeschaltet. All diese Bemühungen, die Kontrollen und Verfügungen – immerhin fanden fünf Vor-Ort-Kontrollen innerhalb von acht

Monaten statt – blieben ohne jeden Erfolg und Abhilfe, weil eben das Amt lediglich Verfügungen wiederholt und ausgesprochen, aber absolut nichts durchgesetzt hat, obwohl eine zeitweilige, selbstverständlich sogar auch eine dauerhafte Fortnahme der Hunde gerechtfertigt gewesen wäre. Es ist nichts passiert.

Das Ergebnis sind unter anderem ein toter Hund, zwei verschwundene Hunde und jede Menge vermeidbares Elend.

(Unruhe bei der CDU)