Meinem Verständnis vom Rechtsstaat entspricht es, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ernst zu nehmen und umzusetzen. Sie haben ja selbst eingeräumt, dass Sie im Deutschen Bundestag mit Ihrer sogenannten Rechtssicht eine vernichtende Niederlage erlebt haben.
Nun zu Ihrem Antrag im Einzelnen. Zu Nr. 1: Dort wird verlangt, in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen, dass die Städte und Gemeinden die erforderlichen Spielräume erhalten, damit sie im Rahmen ihrer Selbstverwaltungskompetenz über die künftige Gestaltung der Nutzungsverhältnisse an Garagen von DDR-Alteigentümern entscheiden können und die Rechtsaufsichten entsprechende Entscheidungen auch akzeptieren.
Dies ist unsachgemäß und überholt. Trauen Sie unseren Gemeinden und Gremien nicht zu, eigenverantwortlich mit dem Schuldrechtsanpassungsgesetz umzugehen? Ich vertraue auf die kommunale Selbstverwaltung. Ich empfehle Ihnen, die Veröffentlichungen der Gemeinden zu lesen.
Die Befürchtung, dass es Kündigungswellen geben wird, besteht einfach nicht. Und weil ich angeblich nichts begreife, will ich Ihnen einmal die Voten der Gemeinden vorlesen.
In den „DNN“ vom 14. November 2006 findet sich über Radebeul, Coswig und Weinböhla die Mitteilung, dass Garagenbesitzer keine Kündigung befürchten müssen. In Coswig beispielsweise sichert ein Stadtratsbeschluss für die mehr als 1 600 Nutzer von Garagen auf kommunalem Grund die bestehenden Verträge. Der Stadtrat hat beschlossen, die Pachtverträge um 20 Jahre zu verlängern.
Dem Amtsblatt der Stadt Hohenstein-Ernstthal vom Juni 2006 – ich wiederhole: bereits vom Juni 2006 – ist zu entnehmen: „Vonseiten der Stadtverwaltung HohensteinErnstthal ist auf absehbare Zeit keine generelle Veränderung am Bestand von Garagenstandorten vorgesehen. Befürchtungen über eine Kündigungswelle bestehen zu Unrecht.“
Die Stadt Chemnitz hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt Kündigungen weder ausgesprochen noch angekündigt. Allerdings sage ich auch ganz deutlich: Wenn jemand für eine Garagenpacht für das ganze Jahr auf fremdem Grund und Boden nur 30 bis 40 Euro bezahlt, dann liegt das jetzt nach marktüblichen Pachtpreisen deutlich unter dem, was wir bereits seit Jahren als Garagenpacht bezahlen. In einem angemessenen Verhältnis wird das durch die Mitgliederversammlung auch akzeptiert.
So weit zu den Tatsachen im Lande. Aus welchem Grund wollen Sie die Garagenbesitzer bzw. die Menschen, die eine Garage später erworben haben – es geht in diesem Fall also nicht mehr um die Alteigentümer, die sie gebaut haben –, besserstellen als diejenigen, die im Grunde genommen letztlich am kommunalen Eigentum begünstigt werden müssen? Das ist nämlich die kommunale Familie in den Städten und Gemeinden, und diese wollen Sie faktisch schlechterstellen. Sie wollen Ungleichbehandlung, das ist der eigentliche Hintergrund. Ich denke, dies gilt es ganz deutlich herauszuarbeiten.
Die Städte und Gemeinden befassen sich schon seit geraumer Zeit mit dem Wegfall der Investitionsschutzfrist. Der Sächsische Städte- und Gemeindetag unterstützt die Kommunen dabei und hat ihnen nicht zuletzt empfohlen, die betroffenen Garageneigentümer nicht im Unklaren zu lassen, sondern frühzeitig zu informieren.
Der Antrag zu Nummer 2 ist abzulehnen, da die Linksfraktion.PDS damit von den Gemeinden ein rechtswidriges Verhalten verlangt und die Rechtsaufsichtsbehörden zu dessen Duldung veranlassen würde. Herr Bartl, das, was Sie eigentlich verlangen, nennt man im Allgemeinen und im Besonderen Anstiftung zur Untreue.
(Heiterkeit bei der Linksfraktion.PDS – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Ist er nicht süß heute?)
Die Regelungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes erkennen die verfassungsrechtlich besonders geschützte Eigentumsposition der Grundstückseigentümer an, ohne die Garagenbesitzer rechtlos zu stellen. Sie haben – bereits gescheiterte – Änderungswünsche für das Schuldrechtsanpassungsgesetz über ein Moratorium des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zu erreichen versucht. Ich habe von Ihnen aber auch nichts anderes erwartet. Sie spielen mit den Unsicherheiten und Ängsten der Bürgerinnen und Bürger und ignorieren rechtsstaatliche Grundsätze. Ihr Vorgehen ist populistisch, da Sie damit falsche Sicherheiten versprechen. Sie, meine Damen und Herren von der Linksfraktion.PDS, bitte ich daher schlichtweg, sich von diesem Horrorszenario einer Kündigungswelle bei 200 000 Garagengrundstücken zu verabschieden.
Ich unterstütze es ausdrücklich, wenn die Gemeinden frühzeitig die Garageneigentümer und Nutzer der Grundstücke über die Planung mit den betroffenen Grundstücken informieren und sie nicht im Ungewissen lassen.
Ich bin fest davon überzeugt, dass Sie mit Ihrer Politik der Verunsicherung und Schwarzmalerei und des Weckens falscher Hoffnungen den Garageneigentümern keinen Gefallen tun. Sie versuchen damit, den Rechtsstaat als Grundpfeiler der Demokratie zu untergraben. Dies werden wir auch von der Linksfraktion.PDS nicht durchgehen lassen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist in der Tat eine Debatte, die mit zum Teil erheblichen Emotionen verbunden ist. Da gibt es einen Teil der Bevölkerung, das sind die Garagennutzer, die – nicht zuletzt angeheizt durch die populistische Promotion der PDS – sich ungerecht behandelt fühlen. Sie empfinden es als ungerecht, dass sie quasi nicht auf Ewigkeit für eine Pacht von circa 40 bis 70 Euro pro Jahr eine Garage nutzen können, die sie vor 20 oder 30 Jahren selbst errichtet haben. Im Übrigen haben sie diese auch unter Inanspruchnahme volkseigenen Geldes errichtet, dies muss man dazusagen.
Herr Bräunig, Sie führen doch sicher auch in Klingenthal Sprechstunden durch? Ich möchte Sie fragen: Kommen zu Ihnen auch so viele Bürgerinnen und Bürger aus Klingenthal wegen Sorgen um ihre Garage ab dem kommenden Jahr?
Mittlerweile nicht mehr, da sich die Stadt entschieden hat, die Pachtverträge für die Garagen zu verlängern.
(Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Das dürfen sie doch gar nicht! Der Innenminister verbietet es doch! – Andrea Roth, Linksfraktion.PDS: Das dürfen sie nicht!)
Herr Bartl, darf ich vielleicht eines vorweg sagen? Die Rechtspositionen sind, glaube ich, hinreichend erläutert. Sie kennen unsere, wir kennen Ihre, und ich will nicht mit Ihnen in eine Rechtsdiskussion eintreten. Über die Praxis können wir gern sprechen.
Ich möchte weiter nichts als die Frage stellen, ob Sie mich insoweit verstanden haben, als ich von dem Status quo ausgehe, dass die Mehrzahl der Gemeinden, die dies berührt – es sind zumeist die größeren –, entsprechende Beschlüsse, die für eine vernünftige Interessenlage sorgen sollen, getroffen haben; dass jedoch unser Innenminister mitteilt, dass die Verträge unter Umständen nicht genehmigt werden, da sie den Einnahmebeschaffungsgrundsätzen widersprechen.
Ich habe es vorhin gerade vorgelesen. Haben Sie von dem Schreiben des Staatsministers des Innern, das ich vorhin vorgetragen habe, gehört?
Wenn dem so ist, teilen Sie mir bitte mit, wo dann noch Spielraum dafür bleibt, dass diese Verträge genehmigt werden.
(Andrea Roth, Linksfraktion.PDS: Das ist doch jetzt erst mit dem Haushalt genannt worden, Herr Bräunig! – Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Mit der Haushaltsgenehmigung!)
Gestatten Sie mir, dass ich fortfahre. – Ich habe jetzt von diesem einen Teil der Bevölkerung gesprochen. Der andere Teil der Bevölkerung – meine Damen und Herren, das muss man ganz deutlich sagen – hat kein Verständnis dafür, warum die Nutzer dieser Garagen 16 Jahre nach der deutschen Einheit immer noch privilegiert werden, vor allem, wenn man bedenkt, dass diese Garagen – dies ist eine Tatsache – kaum noch bestimmungsgemäß verwendet werden. Die heutigen Automobile sind vielfach schon von ihren Ausmaßen her zu groß und nicht mehr für eine Einstellung in diese ehemals für Trabant, Wartburg, Lada etc. konzipierten Bauten geeignet.
Sei es, wie es sei, ich muss noch einmal auf die Debatte vom 17. März dieses Jahres zurückkommen. Wir haben damals über einen Antrag der Linksfraktion ausführlich debattiert. Der Kern des Ansinnens war eine Bundesratsinitiative Sachsens zur Novellierung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes. Sie wollten damals zum einen die Verlängerung der Investitionsschutzfrist und zum anderen eine generelle Entschädigung für die Garagennutzer bei Beendigung der Nutzungsverhältnisse gesetzlich regeln.
Der Sächsische Landtag hat Ihr Ansinnen mit übergroßer Mehrheit abgelehnt mit folgender Begründung – jetzt kommt es –: weil die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen einen Rechtszustand herbeigeführt hätten, der schlichtweg nicht verfassungsgemäß gewesen wäre. Das hätte weder den Garagennutzern noch dem Rechtsfrieden gedient; denn eines ist klar: Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1999 hat den gesetzgeberischen Handlungsspielraum im Bereich der Schuldrechtsanpassung auf null heruntergefahren. Genau aus diesem Grund ist auch die Gesetzesinitiative Ihrer Bundestagsfraktion vor sieben Tagen im Deutschen Bundestag mit übergroßer Mehrheit gescheitert. Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass Ihre Rechtsauffassung von niemandem in der Bundesrepublik Deutschland – außer von Ihnen selbst – vertreten wird.
Nun kommen Sie, nachdem Ihre Gesetzesinitiativen gescheitert sind, mit einem Antrag, der sich auf den Vollzug der Einnahmebeschaffungsgrundsätze bezieht. Wenn man sich diesen Antrag anschaut, so ist im Kern der Inhalt die Verlängerung der Investitionsschutzfrist und die Entschädigung für die Garagennutzer – das Gleiche, was Sie im Gesetzesinitiativverfahren schon einmal vorgetragen haben. Sie wollen also, wenn ich es richtig verstanden habe, etwas, das im Rahmen der Gesetzgebung aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht umsetzbar war, nunmehr im Rahmen des Gesetzesvollzuges in Sachsen