Geschichte kaum überschätzt werden kann. Die NPD möchte deshalb die Kulturarbeit stärker fördern und die Mittel für die Vertriebenen um jährlich zusätzlich 200 000 Euro aufstocken.
So oder so: Das Innenressort bietet viele Möglichkeiten, aktiv etwas für die Gestaltung unserer Zukunft zu tun – und das trotz immer weiter reichender Kompetenzen der EU-Bürokratie und trotz einer in alle Lebensbereiche hineingreifenden Globalisierung. Leider nimmt die Regierung diese Möglichkeiten nicht einmal ansatzweise wahr und demonstriert so, dass eine aktive Zukunftsvorsorge für Sachsen eben nicht auf der Agenda steht. Eine solche Haltung des Nichtstuns, des Ausverkaufs können wir nicht akzeptieren. Wir werden dem Einzelplan daher nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! So viel zum Vorredner: Es geht um den Haushalt, aber da geht es doch wieder um die beliebten Standardthemen, die armen Vertriebenen und die Ausländer, die Asylbewerber, die nicht hierher gehören und die insgesamt mit einer Million Euro aus dem Landeshaushalt abgespeist werden sollen. Wenn sie denn Arbeit suchen, nehmen sie den Deutschen die Arbeitsplätze weg. Ansonsten, wenn sie keine Arbeit haben,
Es geht Ihnen doch gar nicht um die Arbeitssysteme oder die Sozialsysteme, es geht Ihnen einfach nur um die Ausländer, die raus sollen, und sonst gar nichts, weil Sie eben nicht anders können, als mit Hetze und Hasstiraden zu versuchen, andere gegeneinander aufzubringen, um damit Ihr braunes Süppchen zu köcheln.
Die innere Sicherheit, meine Damen und Herren, wird in diesem Land weniger durch Ausländer bedroht als durch rechte Extremisten, die mit Hasstiraden und Hetze versuchen, Gewalt gegen andere zu schüren.
Der Haushaltsplan des Staatsministeriums des Innern, meine Damen und Herren, ist wohl derjenige Einzelplan, der von allen Haushalten insgesamt die größte Zahl an offenen Baustellen aufweist. So wird man es sagen können.
Die größte Baustelle – es ist angesprochen worden – ist die Funktional- und Verwaltungsreform, meine Damen und Herren. Hier haben wir in der vergangenen Zeit immer wieder beanstandet, dass der Organisationsablauf, die Verfahrensweise und die Eckpunkte für das Parlament nicht ausreichend transparent dargestellt worden sind. Wir haben kritisiert, dass eine nach unserer Auffassung unzureichende Aufgabenkritik vorgenommen worden ist, dass nicht richtig ermittelt wurde, was Kernbereich staatlicher Tätigkeit ist und was entfallen oder kommunalisiert werden kann.
Die Kommunalisierung, wie sie sich jetzt abzeichnet, ist dagegen halbherzig. Wir sehen den Weiterbestand der drei Regierungspräsidien. Dort werden jetzt die Türschilder gewechselt. Wir sehen eine Teilverlagerung der Regionalschulämter. Dort werden auch die Türschilder gewechselt.
Herr Staatsminister Flath hat darauf hingewiesen, dass nicht nur die Türschilder ausgewechselt werden. Okay, die Türgriffe werden auch ausgewechselt.
Es wird der Arbeitsschutz nicht kommunalisiert und so könnte man fortfahren, meine Damen und Herren. Diese Funktional- und Verwaltungsreform wird zunehmend zu einer Schlingerpartie. Selbst heute musste man einer Pressemitteilung entnehmen, dass man sich auch im Kabinett nicht einigen konnte, sondern sich – um im Bild zu bleiben – unter dem Weihnachtsbaum fröhlich weiter gehauen hat.
Eine andere Baustelle ist die Polizei. Auch hier ist vieles unklar, meine Damen und Herren. Herr Brangs, Sie haben den Antrag der Koalition zu Qualitätsstandards der Polizeiarbeit erwähnt, der dem Parlament, der Staatsregierung und vor allem der Koalition die notwendige Erleuchtung bringen soll, um weitere Reformmaßnahmen voranzubringen. Allerdings ist meine Frage: Wo ist bisher die Antwort auf den wegweisenden Antrag der Koalitionsfraktionen? Sie fehlt.
Die Unklarheit im Bereich des Personalabbaus hält an, was den Zeitraum und den Umfang selbst angeht. Hier sprechen wir von der Reform der Reform, nach der Strukturreform die Personalreform. Neben den 904 ausgebrachten kw-Vermerken ist die Frage: Was kommt noch an kw-Vermerken? Es muss ja etwas kommen, denn die Personalplanung der Staatsregierung sieht eindeutig größere Zahlen vor.
Unklar ist die weitere Struktur der Basisdienststellen, das heißt, die Zukunft der Polizeiposten in vielen Gemeinden oder auch die Strukturen bei der Bereitschaftspolizei.
Ebenso ist im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform auch nach der Zukunft der Fachhochschule in Rothenburg, ihrem Dienstsitz oder der Unterbringung der Polizeidirektion Oberlausitz zu fragen.
Bei alledem, meine Damen und Herren, ist die Sicherheitslage längst nicht so rosig, wie sie heute Vormittag vom Ministerpräsidenten geschildert worden ist. Sachsen soll danach eine hervorragende Polizeidichte haben. Das ist unzutreffend. Sachsen liegt auf Platz 8 mit einer Polizeidichte von einem Beamten auf 352 Einwohner. Auch die vom Ministerpräsidenten als so herausragend gelobte geringe Kriminalitätsbelastung ist so nicht zutreffend. Die Kriminalitätsbelastungsziffer – das heißt, eine Straftat auf 100 000 Einwohner – liegt in Sachsen bei 7 406, in Bayern bei 5 483 und in Thüringen bei 6 470. Diese Zahlen zeigen, dass das, was uns heute Vormittag erzählt worden ist, in manchen Punkten nicht den Tatsachen entspricht.
Dabei wissen wir als Liberale auch, dass es Sicherheit – und dabei handelt es sich um einen Kernbereich staatlichen Handelns – nicht umsonst gibt. Wer Sicherheit langfristig erhalten will, muss auch bereit sein, in Zukunft entsprechende Personalstrukturen zu sichern. Dafür ist – das ist bereits von anderen gesagt worden – der jetzt im Haushalt vorgesehene Einstellungskorridor für die Polizei völlig unzureichend, meine Damen und Herren. Auch hier hätten wir uns andere Ansätze gewünscht.
Im Bereich der inneren Sicherheit gibt es viele andere Fragen. Insbesondere aus unserer Sicht ist die Frage des Umgangs des Staates mit den Rechten der Bürger anzusprechen. Beim Datenschutz stellt sich beispielsweise die Frage: Werden Daten, auch wenn sie rechtswidrig erhoben worden sind, archiviert? Das heißt: Wird der Rechtsverstoß, der bei der rechtswidrigen Erhebung von Daten begangen worden ist, durch die Archivierung sozusagen verewigt, perpetuiert?
Wer kontrolliert eigentlich das Landesamt für Verfassungsschutz bei seinen Tätigkeiten jenseits aller Rechtssprüche von Verfassungsgerichten oder der Rechtslage? Wie wir jetzt erfahren mussten, macht das Landesamt ja auch nach dem Verfassungsgerichtsurteil über die Unzuständigkeit bei der Beobachtung der organisierten Kriminalität – es sei denn, diese macht sich an der FDGo zu schaffen – fröhlich weiter; sogenannte organisierte Kriminalität zu beobachten, die, so hört man jedenfalls dem Vernehmen nach, mit Sicherheit nicht unter den allgemeinen, jedenfalls vom Verfassungsgericht definierten Bericht der OK mit Zielrichtung auf die FDGo untergebracht werden kann.
Wir verlangen hier Aufklärung: Wann, wo, in welchem Umfang ist so etwas passiert? Vor allen Dingen gehen wir davon aus, dass dieses nicht allein nur innerhalb der PKK behandelt werden sollte, sondern insgesamt das Parlament betrifft. Dann nämlich, wenn das Landesamt außerhalb seines gesetzlichen Aufgabenbereiches tätig wird, kann es nicht mehr allein von der PKK kontrolliert werden.
Es geht uns um die Sensibilität im Umgang mit der Sicherheit, aber auch mit Bürgerrechten. Hier haben Sicherheitsbehörden in Sachsen in den letzten zwei Jahren – man muss es leider feststellen – in einigen Fällen rechtswidrig gearbeitet.
Auch in Zukunft sind weitere „Gefahrenstellen“ absehbar, zum Beispiel die Terrordatei und deren Belieferung durch sächsische Behörden und im Gegensatz dazu das verfassungsrechtlich verankerte Trennungsgebot. Hier werden wir genau hinsehen, wie dieses in der Praxis eingehalten werden soll.
Es gibt andere Baustellen, die sich auch schon wieder am Horizont abzeichnen, wie die heute von Herrn Schiemann angesprochene Forderung nach einer Kronzeugenregelung, die etwa in generalisierter Weise auf einmal in der Strafprozessordnung auftauchen soll. Das wird eine interessante Auseinandersetzung.
Lassen Sie mich zu diesem Haushalt eines sagen: Dieser Haushalt hat etliche Punkte, die unstrittig sind. Die Arbeit von Bildungseinrichtungen im kommunalpolitischen Bereich oder von Stiftungen oder auch der weite Bereich der Bauförderung seien hier genannt. Aber es gibt auch unklare Dinge. So konnte uns zum Beispiel die Frage nicht beantwortet werden, wieso bei den Beamtenbezügen Abweichungen in Höhe von mehr als 10 Millionen Euro beim Soll 2007/2008 gegenüber dem Ist 2005 auftauchen. Dasselbe Problem haben wir bei der Angestelltenvergütung.
Schließlich haben wir kritisiert, dass 260 Millionen Euro im Haushaltsansatz als Sonderzuweisung im Rahmen der Verwaltungsreform an die Landkreise enthalten sind, ohne dass bereits jetzt erkennbar ist, unter welchen Vorgaben und konkret unter welchen Maßgaben einer Verwaltungsreform dieses Geld dann angewendet und ausgegeben werden soll.
Schließlich enthält dieser Haushalt Ermächtigungen, meine Damen und Herren, die zum Nachteil der parlamentarischen Kontrolle gereichen. Es handelt sich zum einen um die Umsetzung einer Verwaltungsreform mit der Ermächtigung der Staatsregierung, ohne Befassung des Parlaments notwendige Umsetzungen vorzunehmen. Hierbei könnte man sich noch zurückziehen und sagen: Zum Glück ist vorher ein Gesetz notwendig, das die Wesentlichkeiten regelt. Das mag sein. Aber gleichwohl wäre auch hier ein Mehr an parlamentarischer Befassung möglich und aus unserer Sicht notwendig.
Etwas anderes ist die Ermächtigung der Staatsregierung für die Einrichtung eines IT-Dienstleisters. Hier werden nun Ermächtigungen vollständig losgelöst von gesetzlichen Vorgaben ausgesprochen. Die Ermächtigung für die Gliederung im Haushalt mit einem neuen Einzelplan oder sogar die Neubildung eines Staatsbetriebes IT-Dienstleister ohne Befassung des Parlaments ist aus unserer
Meine Damen und Herren, all dies sind Gründe genug, um jedenfalls für die FDP sagen zu müssen: Wir werden diesem Einzelplan so nicht zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der letzten Innenausschusssitzung wurde aufgrund unseres Antrages der Ansatz für Aufwandsentschädigungen für die sächsische Sicherheitswacht thematisiert. 2007/2008 steigen die Ansätze gegenüber 2006 um 236 000 Euro, gegenüber dem Ist von 2005 sogar um 407 000 Euro. Erklärt wurde dies von Staatsregierung und Koalition damit, dass so das Sicherheitsgefühl der Bürger gestärkt werden soll.
Nach meiner Erinnerung wird die Stundenzahl von derzeit 30 auf 60 erhöht. Meine Damen und Herren, diese Begründung halten wir schon für geradezu obskur, wenn Sie gleichzeitig einen Personalabbau bei der Polizei vornehmen, ohne diesen genau zu untersetzen. Wir halten es für keine gute Politik der öffentlichen Sicherheit, die Stundenzahl der Sicherheitswacht auf Kosten von normalen Polizeistellen abzubauen.
Meine Vorredner Frau Dr. Ernst und Herr Martens haben es gesagt: Es war der große Erfolg der SPD, und ich habe mit Interesse von Kollegen Brangs zur Kenntnis genommen, dass sich der Anspruch der SPD im Bereich der Innenpolitik darauf beschränkt, Duftmarken zu setzen, wie Sie in Ihrer Rede gesagt haben. Diese Duftmarke ist Ihnen wahrlich gelungen. Sie haben diesen Antrag beschlossen. Leider hat er keinerlei Auswirkungen auf die tatsächliche Politik dieser Koalition.
Ich glaube, wir sollten hier noch etwas tiefer sehen. Der entscheidende Punkt bei der Politik für die öffentliche Sicherheit beginnt mit dem Erfassen der tatsächlichen und nicht der gefühlten Sicherheitslage. Um wirksame Konzepte zur Kriminalitätsbekämpfung entwickeln zu können, braucht die Politik eine verlässliche Bestandsaufnahme der Kriminalitätslage. Daher muss nach unserer Auffassung mehr Aufmerksamkeit und mehr Geld in eine verlässliche Bestandsaufnahme, in wissenschaftlich fundierte Gefahrenanalysen und in Konzepte zur Risikominimierung gesteckt werden, und zwar nicht als geheime Kommandosache der Sicherheitsbehörden, sondern transparent und mit Anpassung der Gesetze unter Beachtung der Bürgerrechte.
Herr Kollege Martens – jetzt hat er den Raum verlassen – hat den Bericht von Herrn Ministerpräsidenten heute früh kritisiert und auf die Belastungszahlen je 100 000 Einwohner hingewiesen. Es ist durchaus eine übliche Art und Weise, das zu bewerten. Nur wissen wir ja alle, dass die Kriminalitätsbelastungszahlen auf einer Auswertung der PKS, der polizeilichen Kriminalstatistik, beruhen. Wir
wissen auch, dass die polizeiliche Kriminalstatistik natürlich nicht die tatsächliche Kriminalitätsbelastung widerspiegelt, sondern nur eine Widerspiegelung der polizeilichen Aufmerksamkeitsstruktur ist – nicht mehr und nicht weniger. Deswegen, denke ich, brauchen wir in Sachsen etwas Ähnliches, was auf Bundesebene mit dem Bundessicherheitsbericht versucht wurde, der jetzt in zweiter Auflage vorgelegt wurde.