Herr Kollege Bartl, ich muss Sie berichtigen. Es tut mir leid, aber es gab eine Abstimmung, deren Ergebnis ich feststellte, und ich forderte meine beiden Schriftführer auf, das zu bestätigen. Dies erfolgte. Meine Aussage war richtig, wie sich dann ergeben hat.
Als Sie die korrekte Auszählung nach Zahlen verlangten, war dies natürlich in dem Moment nicht möglich, da die Hände nicht mehr erhoben waren. Es war eine erneute Abstimmung von Ihnen verlangt worden.
Das Ergebnis war eindeutig, sogar mit 20 Stimmen Unterschied. Sie haben eine erneute Abstimmung nach genauem Handzeichen gewünscht, und diese hat meine Festlegung bestätigt. Damit ist dies abgeschlossen.
So, meine Damen und Herren, ich bitte weiterhin um Konzentration; denn nun kommen wir zum OriginalÄnderungsantrag,
zur Ziffer 1 mit der Drucksachennummer 4/7357. Wer diesem Original-Änderungsantrag der Koalition zustimmen möchte, melde sich bitte jetzt. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – In etwa das gleiche Abstimmungsverhalten wie eben, ohne eine Enthaltung. Zweifelt das jemand an? – Dies ist nicht der Fall. Demzufolge ist dieser Änderungsantrag der Koalition angenommen worden.
Meine Damen und Herren! Wir haben zum § 12 einen weiteren Änderungsantrag, und zwar der Fraktion der GRÜNEN in der Drucksache 4/7216. Möchte ihn noch jemand einbringen? – Herr Lichdi, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Es geht hier um das parallele Problem, diesmal um die Mittelansätze und Verpflichtungsermächtigung in Bezug auf die Strukturfondsförderperiode der EU 002-7 bis 002-13. Hierzu will sich die Staatsregierung ebenfalls ermächtigen. Sie wissen, wir haben uns in diesem Hause bereits seit Längerem darüber gestritten und auseinandergesetzt. Wir halten dieses Verfahren grundsätzlich nicht für verfassungsgemäß. Das ist die Stelle im Haushaltsgesetz, deshalb bringen wir unseren Änderungsantrag noch einmal ein und ich bitte um Zustimmung. Wir wollen, dass dafür ein Beschluss des Landtages herbeigeführt wird.
Danke schön. – Möchte jemand darauf reagieren? – Dies scheint nicht der Fall zu sein. Dann kommen wir zur Abstimmung, meine Damen und Herren. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN in der Drucksache 4/7216. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei
Meine Damen und Herren! Zu den §§ 13 und 14 gibt es keine Änderungsanträge. Wir hätten uns durch die Paragrafen durchgearbeitet. Wir haben gesagt, die eigentlichen Abstimmungen erfolgen über die Artikel.
Wir stimmen nun über Artikel 1 „Gesetz über die Feststellung des Hauhaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 (Haushaltsgesetz 2007/2008)“ ab. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – In etwa ähnliches Abstimmungsverhalten wie in den letzten Minuten – mit Mehrheit angenommen.
Meine Damen und Herren, wir sind noch lange nicht fertig. Wir kommen nun zu Artikel 2, der aus Absätzen besteht. Auch dazu gibt es Änderungsbegehren. Zu Abs. 1 nicht; zu Abs. 2 gibt es einen Änderungsantrag der NPDFraktion in der Drucksache 4/7210. Dazu gibt es keine Aussprache. Wer möchte dieser Änderung des Artikels 2 folgen? – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Anzahl von Jastimmen mit übergroßer Mehrheit abgelehnt.
Zu Abs. 4 gibt es wiederum ein Begehren der NPDFraktion mit der gleichen Drucksachennummer, allerdings II-2. Es gibt keine Einbringung. Wer dem NPD-Antrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer kleineren Anzahl von Jastimmen mit übergroßer Mehrheit abgelehnt.
Ich komme zu Artikel 2, er lautet: „Gesetz über die Festlegung der Finanzausgleichsmassen und der Verbundquoten in den Jahren 2007 und 2008 (Finanzaus- gleichsmassengesetz 2007/2008 – FAM-G 2007/2008)“. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Anzahl von Enthaltungen und Neinstimmen ist dem Artikel mehrheitlich zugestimmt worden. Damit ist Artikel 2 beschlossen.
Wir kommen zu Artikel 3, der den schlichten Titel „Inkrafttreten“ trägt. Wer ihm die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Enthaltungen und Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen.
Meine Damen und Herren! Damit ist die 2. Lesung abgeschlossen. Die 3. Lesung des Doppelhaushaltsplanes 2007/2008 wird in der 69. Sitzung am Freitag, dem 15. Dezember 2006, durchgeführt. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Die Fraktionen haben in der gewohnten Stärken-Runde Gelegenheit zur allgemeinen Aussprache. Es beginnt die CDU-Fraktion; Herr Dr. Rößler, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen nun zu vorgerückter Stunde zügig unsere Redebeiträge abarbeiten, deshalb einige kurze Bemerkungen. Ich hoffe, dass alle im Saal bleiben, damit wir in die Abstimmung eintreten können, wenn meine Kolleginnen und Kollegen von den anderen Fraktionen gesprochen haben.
In anderen Bundesländern würden sich um diese FAGDiskussion wilde Auseinandersetzungen entfachen. Erbitterte Schlachten würden um die Kommunalfinanzen geschlagen. – Nicht so im Freistaat Sachsen. Ich glaube, es war gut, dass wir bereits im Vorfeld die Kommunen in diese Diskussion eingebunden haben. Wir haben schon verschiedentlich auf die entsprechenden Summen Bezug genommen. Die FAG-Masse des Jahres 2007 wird um 100 Millionen Euro höher sein und die des Jahres 2008 um 84 Millionen Euro.
Der überwiegende Teil dieses Nachschlages sind allgemeine Schlüsselzuweisungen, und diese wollten und brauchten unsere Kommunen. Aber, meine Damen und Herren, es geht hier nicht nur um die Konstanz der allgemeinen Deckungsmittel; es geht natürlich auch um einen deutlichen Aufwuchs investiver Mittel – nicht nur, damit wir in unserem Fortschrittsbericht nachweisen, dass wir die Transfermittel aus dem Solidarpakt zweckentsprechend verwenden, sondern weil unsere Kommunen dieses Geld brauchen.
Neben den steigenden investiven Schlüsselzuweisungen stehen ab 2007 zusätzlich 82 Millionen Euro als Infrastrukturpauschale zur Verfügung. Mit diesen Mitteln sollen zusätzliche Hilfen zur Erbringung kommunaler Eigenanteile geleistet werden, die für die staatlichen Förderprogramme aufzubringen sind.
Ich denke, unsere Kommunen in Sachsen sind mit dieser Vorgehensweise zufrieden. Obwohl nicht alle kommunalen Blütenträume gereift sind, werden viele unserer Landräte, die momentan mit ihren Bürgermeistern um die entsprechende Aufstellung der Kommunalhaushalte ringen, mit diesen Summen zufrieden sein.
Ein anderes Thema, das uns immer wieder gebeutelt hat, sei nur kurz angeschnitten: die Kosten des Winterdienstes. Ich erinnere an das vorige Jahr, als das ganz aktuell auf der Tagesordnung stand. Das hat im FAG seinen Nieder
schlag gefunden. Die glücklichen Gemeinden sind diejenigen, die über 291 Höhenmeter liegen. Hier gibt es den entsprechenden Zuschlag zum Straßenwinterdienst.
Wir haben Änderungen bei der sogenannten SwitchKlausel bei den Kommunen vorgenommen. Diese SwitchKlausel hat im vergangenen Jahr zu Unmut geführt, weil der Freistaat damit den Anteil der investiven Schlüsselzuweisungen bei Steuermehreinnahmen im Verordnungswege erhöhen konnte. Wir haben diese Switch-Klausel gestrichen, weil wir meinen, dass die Kommunen verantwortlich mit ihren Mitteln umgehen können. Wir konnten die sogenannte Bugwelle – und das hat unseren Finanzminister über Jahre beschäftigt – vollständig abbauen.
Mit einem Wort: Das FAG als wichtigste Finanzierungssäule unserer Kommunen – das möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen – steht solide und gut. Es gibt eine ganze Reihe von anderen Förderprogrammen – ich will sie überhaupt nicht alle aufzählen, wir haben sie in den Einzelplänen beschlossen – und wir haben in Größenordnungen nichtinvestive Landeszuschüsse. Ich verweise nur beispielhaft auf die 400 Millionen Euro, die der Freistaat Sachsen jährlich für Kindertagesstätten zuweist. Hier sitzt unsere hochverehrte Sozialministerin. Ich denke, wir können uns auf die Fahne schreiben, dass es kein anderes Bundesland gibt, das in Bezug auf frühkindliche Bildung und Erziehung so viel leistet wie der Freistaat Sachsen.
Der Freistaat und seine Kommunen sitzen finanzpolitisch in einem Boot und Gott sei Dank rudern sie – im Unterschied zu anderen Bundesländern – auch in dieselbe Richtung. Ich kann nur an alle appellieren, dieses FAG hier möglichst einmütig zu beschließen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem im Sommer dieses Jahres das FAG relativ geräuschlos als Kompromiss über die Bühne ging, erlauben Sie mir, heute eine etwas andere Rede zu halten. Sie werden anhand meiner Ausführungen merken, wo ich hin will.
Meine Damen und Herren! Im Allgemeinen wird behauptet, das Leben in der Opposition sei ein hartes Brot. Alle noch so klugen und innovativen Gedanken werden von den regierungstragenden Fraktionen niedergestimmt und dabei noch als abwegig, völlig überzogen und populistisch gegeißelt. Der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung aber beweist zumindest teilweise das Gegenteil.
Ich nenne hier ein Stichwort, das Stichwort „SwitchKlausel“. Vor zwei Jahren noch hat diese Koalition die Eingriffsklausel vehement verteidigt und die wiederholten gravierenden Bedenken kleingeredet. Nun, diese SwitchKlausel, die einen dreisten Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellte, ist Geschichte und das ist auch gut so, meine Damen und Herren.
Nächstes Stichwort „Investitionspauschale“. Erfolg hatte meine Fraktion auch mit einem weiteren Antrag, der Ihnen vor zwei Jahren keinerlei Freude bescherte. Die Idee zur Einrichtung einer Infrastrukturpauschale haben Sie von uns kopiert. Vor zwei Jahren ließ sich Herr Albrecht noch dazu hinreißen zu behaupten, der Vorschlag könne sachlich nicht überzeugen. Mit Artikel 5 des Haushaltsbegleitgesetzes auch hier ein Erfolg der Opposition. Vielen Dank dafür.
Es ist schon einigermaßen absurd, dass Sie damals behauptet haben, so etwas wäre nicht möglich, und dass Sie außerdem noch betont haben, wie grotesk es wäre, außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes eine solche Regelung einzuführen. Sie sehen doch, was alles möglich ist, wenn der Wille da ist.