Protokoll der Sitzung vom 12.12.2006

Ich rufe die Stellenpläne auf. Wer diesen seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Dennoch sind die Stellenpläne mehrheitlich beschlossen worden.

Ich komme zur Abstimmung über den Einzelplan 01 – Landtag – in der Gesamtheit. Wer diesem Einzelplan seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung und mehreren Gegenstimmen ist der Einzelplan 01 – Landtag – mehrheitlich beschlossen worden.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 1.3

Einzelplan 11 – Rechnungshof

Ich frage die Berichterstatterin des Haushalts- und Finanzausschusses, Frau Strempel, ob sie das Wort nehmen möchte. – Das ist nicht der Fall. Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, zur Abstimmung über den Einzelplan 11 – Rechnungshof.

Ich schlage Ihnen vor, über den Einzelplan 11 ohne Nennung der Kapitel abzustimmen, da es keine Ände

rungsanträge gibt. Sind Sie damit einverstanden? – Dann rufe ich den Einzelplan 11 – Rechnungshof – in seiner Gesamtheit zur Abstimmung auf. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen ist dem Einzelplan 11 – Rechnungshof – mehrheitlich zugestimmt worden. Der Einzelplan 11 ist damit beschlossen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 1.4

Einzelplan 06 – Staatsministerium der Justiz

Zunächst erhält der Berichterstatter des Haushalts- und Finanzausschusses, Herr Zastrow, das Wort. – Er verzichtet. Nunmehr können die Fraktionen in folgender Reihenfolge in der ersten Runde sprechen: CDU, Linksfraktion.PDS, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung. Für die CDU-Fraktion erhält der Abg. Schiemann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Einzelplan 06 – Staatsministerium der Justiz – beschreibt alle Aufgaben der Gerichtsbarkeit, des Strafvollzugs und der Staatsanwaltschaften mit Haushaltszahlen. Ich danke dem Staatsminister der Justiz und allen Mitarbeitern im Justizministerium für ihre Unterstützung der Arbeit der sächsischen Justiz, aber auch des Sächsischen Landtages.

In den umfangreichen Beratungen des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses haben Sie, Herr Staatsminister, den Entwurf des Staatshaushaltes umfassend dargestellt und die Veränderungen zum vorherigen Staatshaushalt begründet sowie die Personalreduzierungen entsprechend verteidigt. Wichtig war für die Beratungen Ihre Aussage von der umfassenden Beteiligung der Gerichtsbarkeit, vertreten durch die Präsidenten der Oberlandesgerichte, an den Personaleinsparungen – sicherlich eine schwierige Aufgabe. Dennoch, die Gesamtausgaben steigen. Einem Sollansatz im Jahre 2006 von 497 Millionen Euro stehen Sollansätze von 511 Millionen Euro im Jahre 2007 und von 227 Millionen Euro im Jahre 2008 gegenüber. Dabei bleibt der Sollansatz der Personalausgaben weitestgehend konstant.

Einem Ansatz von 352 Millionen Euro im Jahre 2006 steht ein Ansatz von 342 Millionen Euro im Jahre 2007 und in Höhe von 352 Millionen Euro im Jahre 2008 gegenüber. Dem steht ein Istansatz von 320 Millionen Euro im Jahre 2005 gegenüber.

Auch dank einer im Landesdurchschnitt jungen Altersstruktur im Justizbereich, die dennoch mit großen Problemen verbunden ist, weil – Herr Staatsminister, Sie werden das besser wissen, weil Sie die Zahlen kennen – vor dem Landtag bzw. vor dem Justizministerium irgend

wann das Problem stehen wird, diesen personellen „Bauch“, den wir mit dem Neuaufbau der Justiz geschaffen haben, sprich: in einer bestimmten Altersgruppe sehr viele Richter, Staatsanwälte, aber auch Mitarbeiter haben, aufzulösen, muss die Frage vorher geklärt werden, wie viel junges Personal man neu einstellen muss, um dieses personelle Problem des Neuaufbaus der sächsischen Justiz entsprechend lösen zu können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das bleibt eine große Herausforderung für die sächsische Justiz, aber natürlich in erster Linie für die Gerichtsbarkeit im Freistaat Sachsen.

Die Erhöhung der Ausgaben des Gesamthaushaltes ist aber auf die Erhöhung bei den sächsischen Verwaltungsausgaben für die Gerichte und Staatsanwaltschaften zurückzuführen. Die Gerichtsbarkeit, der Strafvollzug und die Staatsanwaltschaften leben nicht nur von Zahlen, sondern auch von der Hände Arbeit der dort tätigen Frauen und Männer. Ich danke allen Arbeitern, allen Angestellten, allen Beamten, allen Rechtspflegern, allen Strafvollzugsbediensteten, allen Bewährungshelfern, allen Staatsanwälten und Richtern herzlichst für die von ihnen geleistete Arbeit.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Die im Freistaat Sachsen tätigen Notare, Gerichtsvollzieher und Rechtsanwälte schließe ich in diesen Dank vollständig mit ein.

(Beifall bei der CDU)

Ich erinnere an dieser Stelle daran, dass sie natürlich Teil der Gerichtsbarkeit sind.

(Dr. Jürgen Martens, FDP: Na, na, Freund, jetzt gibt es Ärger!)

Ich bedanke mich bei den Mitgliedern der Anstaltsbeiräte – –

(Dr. Jürgen Martens, FDP, steht am Mikrofon.)

Ich bin schon weiter im Text. Wir können das dann bilateral klären.

Herr Schiemann, Sie haben eine Zwischenfrage regelrecht provoziert.

Ich bin jetzt schon bei den Anstaltsbeiräten.

(Anhaltende Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Ich widme mich natürlich den Ehrenamtlichen. Den Hauptamtlichen habe ich gedankt. Jetzt kommen die Anstaltsbeiräte, die in den Gefängnissen eine nicht einfache Aufgabe zu erfüllen haben. Es ist eine schwierige Aufgabe und ich weiß, dass viele aus dem Hohen Haus durchaus nachvollziehen können, welch große ehrenamtliche Arbeit in den Gefängnissen durch viele Menschen im Freistaat Sachsen ohne finanziellen Hintergrund geleistet werden muss. Das ist, glaube ich, einen ganz besonderen Dank wert, weil das auch ein Beitrag dazu ist, dass es in den Haftanstalten im Freistaat Sachsen zu einer gewissen Entspannung kommt, wenn sich Menschen ehrenamtlich auch Gefangenen widmen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD)

Ich glaube, dieser Beifall belegt noch einmal diesen Dank an die Anstaltsbeiräte.

Ich danke natürlich auch den Vertretern der Straffälligenhilfe, den ehrenamtlichen Richtern, den Schöffen und den Friedensrichtern für ihre Arbeit.

(Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Ja, Kollege Lichdi, Sie wissen das bestimmt schon aus Ihrem Studium. Ohne sie ist diese Arbeit nicht leistbar.

Die Justiz hat – das möchte ich auch in Richtung unserer Wirtschaftspolitiker und unserer Fachpolitiker nochmals ansprechen – entscheidend bei der Entwicklung des Investitionsstandortes Sachsen mitgearbeitet. Auch die Justiz hat ihren Beitrag dazu geleistet.

Der dritten Gewalt des Staates, der Gerichtsbarkeit, müssen wir auch weiterhin all unsere Kraft widmen, sind es doch nur 3 % – ich betone: 3 % – des Gesamthaushalts, die für die Arbeit der Justiz zur Verfügung gestellt werden, und ich betone: Die Arbeitsfähigkeit muss garantiert bleiben. Die Rechtsprechung ist nach der Sächsischen Verfassung originärer und gleichberechtigter Teil der vom Volk ausgehenden Staatsgewalt.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Auch laut Grundgesetz!)

Die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gelingt nur in Bindung an Recht und Gesetz. Die beiden anderen Staatsgewalten – damit sind, glaube ich, auch wir gemeint, Herr Staatsminister – müssen die Arbeitsfähigkeit der Justiz gewährleisten. Damit verbunden ist das Recht auf ein zügiges Verfahren.

Der Sächsische Verfassungsgerichtshof – daran muss ich erinnern – hat in seiner Entscheidung vom 24. April 2003 festgestellt: „Das Grundrecht des Beschwerdeführers auf ein zügiges Verfahren gemäß Artikel 78 Abs. 3 SächsVerf wird durch Untätigkeit des Verwaltungsgerichts Dresden

verletzt. In diesem Falle wurde das verfassungsrechtlich Erlaubte überschritten.“

Die Belastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften ist nach wie vor hoch. Sicherlich kann man die Zahlen für die einzelnen Gerichtsbarkeiten unterschiedlich bewerten. Aber wir haben eine hohe Belastung und es wird viel Kraft kosten, mit dieser Belastung zurechtzukommen. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte mit der Personalreduzierung zurechtkommen.

Mit dem am 1. Januar 2001 in Kraft getretenen Sächsischen Justizgesetz wurde eine moderne Gerichtsorganisation im Freistaat Sachsen begründet. Die Justiz ist nicht nur in den Großstädten, sondern auch in der Fläche präsent – auch eine wichtige Grundlage für Wirtschaftsansiedlungen im Freistaat Sachsen und für den Rechtssuchenden natürlich verbunden mit nicht so langen Wegen, wie sich das vielleicht manch einer vorstellt. Das soll möglichst auch künftig so bleiben. Wir brauchen die Justiz auch in der Fläche.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Enrico Bräunig, SPD)

Die Erreichbarkeit der Grundbuchämter in den Regionen, meine sehr geehrten Damen und Herren – ich kann nicht umhin, das nochmals zu benennen –, hat den Aufbau des Freistaates maßgeblich begleitet. Diese Arbeit war, ist und bleibt ein Standortvorteil für schnelle und gute Investitionen in Sachsen. Diesen Vorteil werden wir nicht preisgeben.

Gleiches gilt für die Modernisierung der Register. Der Steuerzahler hat viel Geld dafür aufgewendet. Es besteht deshalb überhaupt kein Anlass, die von Gerichten geführten Register, nachdem sie nunmehr modernisiert sind und auch mit viel Geld bedacht wurden, an Dritte abzugeben.

(Beifall des Abg. Klaus Bartl, Linksfraktion.PDS)

Und dennoch brauchen wir eine große Motivation bei allen, die bei Gericht arbeiten, damit sie sich den künftigen großen Herausforderungen stellen. Das werden wir auch den dort Arbeitenden nicht abnehmen können.

Trotz aller dort aufgetretenen Probleme muss ich mich natürlich auch dem Strafvollzug widmen.