Protokoll der Sitzung vom 15.12.2006

In den Lehrplänen beider Fächer gibt es dafür konkrete Anknüpfungspunkte. Die Schulleiterin, Frau Machner, hatte im Vorfeld der Veranstaltung mit der zuständigen Abteilungsleiterin im Regionalschulamt Leipzig Ablauf und Inhalt der Veranstaltung abgesprochen und auch selbst daran teilgenommen. Ich bin überzeugt, dass dieses Vorgehen den chancengleichen Zugang für alle sichert, die mit ihrem Fachwissen unseren Schülerinnen und Schülern Sachthemen vermitteln können.

So weit zur Antwort.

Es gibt noch eine Nachfrage. – Bitte, Frau Abg. Lay, Linksfraktion.PDS.

Herr Minister, das provoziert mich zu einer Nachfrage. Ich kenne Herrn Dr. Rößler sehr gut durch die sachliche und kooperative Zusammenarbeit in der Enquete-Kommission. Er ist dort Obmann seiner Fraktion, ich bin Obfrau der Linksfraktion. Interpretiere ich Ihre Aussagen dahin gehend richtig, dass ich in Zukunft auch in dieser Eigenschaft an Schulen im Freistaat Sachsen sachliche Vorträge zum Thema Demografischer Wandel halten kann?

(Zuruf von der CDU: Lieber nicht!)

Wenn das abgesprochen ist, ist dagegen nichts einzuwenden. Es gibt lediglich die Einschränkung – darauf will ich verweisen –, dass davon in Wahlkampfzeiten Abstand zu nehmen ist. Es besteht natürlich keine Verpflichtung. Das muss mit der Schule und konkret mit den Lehrern besprochen werden. Das ist in dem Fall von Dr. Rößler ganz korrekt verlaufen.

Vielen Dank. Dann habe ich ja bis zum Wahlkampf noch Zeit, mir daran ein Beispiel zu nehmen.

Frau Falken, Sie haben noch eine Zwischenfrage?

Ja, es hat sich noch eine Frage ergeben. Wenn es dabei Einschränkungen gibt – was für mich absolut nachvollziehbar ist –, gibt es dann dazu irgendein Schriftstück, eine Richtlinie, eine Orientierung oder irgendetwas in Papierform?

Meines Wissens gibt es dafür einen Erlass, der für Wahlkampfzeiten gilt. Es gibt sicher immer schwierige Grenzfälle, aber bisher haben wir uns darüber verständigen können. Hintergrund für diesen Erlass ist, dass Schulen oder

Schüler nicht für Wahlkampfzwecke missbraucht werden sollen.

Herr Dr. Hahn, bitte; Frage Nr. 18.

Frau Präsidentin! In meiner Anfrage geht es um die Zukunft der Kinderklinik im Krankenhaus Pirna.

Seit Jahren gibt es heftige Diskussionen über die laut Krankenhausplan vorgesehene Schließung der Kinderklinik im Krankenhaus Pirna. Der Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz hatte sich auf Antrag der PDSFraktion einstimmig für den Erhalt ausgesprochen, und auch die Rhön-Kliniken AG als Träger des Krankenhauses hat mehrfach erklärt, die Kinderklinik fortführen zu wollen. In Kürze soll der Neubau des Pirnaer Krankenhauses eröffnet werden. Die Zukunft der Kinderklinik ist jedoch weiter ungewiss.

Ich frage daher die Staatsregierung:

1. Wie ist der aktuelle Stand aus Sicht der Staatsregierung und insbesondere des für Gesundheit zuständigen Ministeriums?

2. Welche Möglichkeiten zur Fortführung der Kinderklinik in Pirna sieht die Sächsische Staatsregierung?

Ich bin froh, dass nach dem Einreichen meiner Anfrage inzwischen zumindest eine vorübergehende Lösung gefunden worden ist, und bin deshalb mit einer schriftlichen Antwort einverstanden. Es wäre schön, wenn Anregungen und Initiativen der Opposition häufiger so schnell zu Ergebnissen führen würden. – Vielen Dank.

Ich bitte nun Frau Abg. Lay, ihre Frage zu stellen; Frage Nr. 19.

Frau Präsidentin! Herr Minister! Das Jahr neigt sich dem Ende. Vor dem Hintergrund der angekündigten möglichen Rückgabe von 60 Millionen Euro ESF-Geldern möchte ich Sie, Herr Minister, fragen:

1. Wie viele ESF-Mittel aus der alten Förderperiode müssen nach aktuellem Stand Ende 2006 nach Brüssel zurückgegeben werden, weil sie nicht gebunden werden konnten?

2. Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung eingeleitet, um die ESF-Gelder für das Jahr 2006 noch binden und für Arbeitsmarkt- und Ausbildungspolitik in Sachsen einsetzen zu können?

Herr Staatsminister Jurk, bitte.

Frau Abg. Lay, zu Ihrer ersten Frage: Nach dem Operationellen Programm zur Strukturfondsförderung im Freistaat Sachsen 2000 bis 2006 stehen für die Finanzie

rung von Förderung durch den ESF aktuell insgesamt EUMittel in Höhe von 898 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel sind für Sachsen reserviert und können nach entsprechender Verwendung mit einem Zahlungsantrag bei der Kommission abgerufen werden.

Nicht abgerufene EU-Mittel behält die Kommission ein. Der Freistaat muss vor dem Erhalt von EU-Mitteln deren Verausgabung nachweisen, das heißt in finanzielle Vorleistung gehen. Mit der n-plus-2-Regelung sind für die Beantragung von Zahlungen bestimmte Fristen gesetzt. Die EU-Mittel einer Jahresscheibe des indikativen Finanzplanes des Operationellen Programms sind spätestens bis Ende des zweiten darauf folgenden Jahres als verausgabt nachzuweisen und mit Zahlungsantrag zur Erstattung zu beantragen. Können innerhalb dieser Frist nicht alle zur Verfügung stehenden EU-Mittel beantragt werden, verfallen die nicht beantragten Mittel ersatzlos. Das Mittelvolumen des Operationellen Programmes wird demzufolge um die nicht abgerufenen Mittel reduziert.

Das bedeutet ganz klar: Wir müssen keine Mittel nach Brüssel zurückzahlen. Wird n plus 2 nicht eingehalten, schrumpft aber das Volumen der insgesamt für arbeitsmarktpolitische Förderungen entsprechend den Vorgaben des Operationellen Programmes zur Verfügung stehenden EU-Mittel.

Trotz intensivster Bemühungen aller am Programmvollzug Beteiligten muss davon ausgegangen werden, dass zum Ende des Jahres 2006 die n-plus-2-Regelung nicht erfüllt wird. Noch kann kein exaktes Volumen benannt werden, da wir bis zum 31.12.2006 einen weiteren Zahlungsantrag stellen werden.

Zu Ihrer zweiten Frage: Ausgehend vom Stand der Programmumsetzung des ESF war im Jahr 2006 mit einem erneuten Mittelverfall zu rechnen. Die Rückstände, die sich aus nicht erfolgten Bewilligungen in den Vorjahren summiert haben, waren einfach zu hoch. Trotzdem haben wir alles unternommen, um so viel wie möglich zu retten. Dies wird am gestiegenen Bewilligungsvolumen der Sächsischen Aufbaubank deutlich.

Im Jahr 2005 wurden durch die Sächsische Aufbaubank Förderungen in Höhe von 110 Millionen Euro bewilligt. In diesem Jahr werden es rund 153 Millionen Euro sein. Das ist eine Steigerung um gut ein Drittel. Zu Jahresbeginn haben wir erneut alle Beteiligten aufgefordert, in ihrem fachlichen Zuständigkeitsbereich gezielt neue Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Es wurden neue Maßnahmen initiiert, die bereits in diesem Jahr zum Tragen kamen, zum Beispiel vom Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit die Bereitstellung und Besetzung von zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsplätzen – ZAB – oder Qualifizierungen für Arbeitslose ohne Berufsabschluss zu einem anerkannten Berufsabschluss – QAB.

Größtenteils wirken sich die neu initiierten Programme aber erst ab 2007 aus. Selbst jene Mittel, welche noch im Jahr 2006 ausgezahlt werden, können nur dann im Zahlungsantrag aufgenommen werden, wenn sie vom Zuwendungsempfänger als verbraucht abgerechnet werden

und diese Abrechnungen geprüft sind. Bestehende Förderprogramme wurden durch Mittelaufstockungen erweitert, um bis zum Jahresende mehr Mittel verausgaben zu können.

Die ESF-Richtlinie wurde geändert. Es besteht wieder die Möglichkeit, Personalgemeinkosten, Unternehmerlohn – Aufwendungen für die Mitarbeit von Unternehmern bzw. Gesellschaftern von Einzelunternehmen oder Personengemeinschaften – und Abschreibungen zu bezuschussen. Eine weitere Änderung der ESF-Richtlinie soll noch erfolgen. Die ESF-Richtlinie setzt einen rechtlichen Rahmen, der uns in der Erarbeitung größerer arbeitsmarktpolitischer Programme bisher behindert hat. Es wurden Vereinfachungen beim Verwaltungsverfahren umgesetzt, unter anderem beim Antragsverfahren, den Projektbeschreibungen bzw. den regionalen Koordinierungskreisen. Auch die Verwendungsnachweisprüfung bei der Sächsischen Aufbaubank wurde beschleunigt. In Abstimmung mit der Generaldirektion Beschäftigung der Europäischen Kommission wurden weitere Möglichkeiten zur Reduzierung des n-plus-2-Problems im Jahr 2006 durch Änderungen des Interventionssatzes für Förderungen des Europäischen Sozialfonds erschlossen.

Haben Sie noch Nachfragen?

Herr Minister, ich danke Ihnen für die Klarstellung, dass es nicht um Rückzahlung, sondern um Einbehaltung geht. Trotzdem bin ich einigermaßen irritiert, dass Sie keine Zahlen nennen können – –

Bitte die Nachfrage stellen!

Wenn Sie jetzt ausführen, wir können es erst zum 31.12. sagen, dann frage ich Sie erstens, ob Sie bereit sind, schnellstmöglich mir oder dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit diese Zahlen zu nennen. Zweitens: Sie haben angekündigt, dass die Überarbeitung der ESF-Richtlinien erfolgen soll. Bis zu welchem Zeitpunkt sollte die neue ESF-Richtlinie in Kraft treten?

Wir müssen zunächst einmal abwarten, wie die Abrechnung erfolgt. Selbstverständlich werden Sie die nötigen Informationen über den Abfluss für das Jahr 2006 erhalten, Frau Lay. Das sage ich Ihnen zu.

Zu der anderen Frage: Wir sind natürlich momentan – das wissen sie selbst – in einer Phase der Überlappung. Im nächsten Jahr werden wir, ausgehend von der n-plus-2Regelung, die Abfinanzierung der alten Förderperiode vornehmen. Wir stellen uns natürlich auf die neue Förderperiode ein, und dies wird dann erarbeitet. Aber ich lege mich nicht fest, wir arbeiten zurzeit daran. Sobald die entsprechenden Informationen vorliegen, werde ich Sie darüber unterrichten.

Meine Damen und Herren! Die Fragestunde ist beendet. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Schriftliche Beantwortung weiterer Fragen

Aufnahmestationen für verletzte Wildtiere im Freistaat Sachsen (Frage Nr. 4)

Der Freistaat Sachsen ist nach dem Sächsischen Jagdgesetz (§ 7 Punkt 5) verpflichtet, verletzte und zugleich geschützte Tiere (EU-Vogelschutzrichtlinie) aufzunehmen.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wo befinden sich die Auffangstationen im Freistaat (Bitte um Angabe untergliedert nach Landkreisen und mit Angabe der Kapazitäten) ?

2. In welcher Form unterstützt der Freistaat diese Stationen (Bitte um Angabe der Unterstützung in den letzten fünf Jahren, aufgegliedert nach Jahren und Landkreisen)?

Bevor ich zu Ihren Fragen komme, ein kurzes Vorwort: Der Freistaat Sachsen ist nicht verpflichtet, verletzte und zugleich geschützte Tiere aufzunehmen. Ich habe bereits während der Plenen im September und Oktober darauf hingewiesen, dass verletztes jagdbares

Wild unverzüglich dem Jagdbezirksinhaber, der nächsten Gemeindebehörde oder Polizeidienststelle anzuzeigen ist.

Im Weiteren trägt der Jagdbezirksinhaber die Verantwortung für das verletzte Wild. Um schwerkrankes Wild vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren, ist dieses unverzüglich zu erlegen; es sei denn, dass es genügt und möglich ist, es zu fangen und zu versorgen. Der Jagdbezirksinhaber hat die Möglichkeit, die gegebenenfalls erforderliche Pflege selbst durchzuführen oder diese sachkundigen Dritten, zum Beispiel Pflegestationen nach Naturschutzrecht oder Zoos, zu überlassen. Eine Übersicht, wo verletztes Wild gepflegt wird, liegt der Staatsregierung nicht vor.